Ansichten eines Informatikers

OLG Köln: Man darf Claudia Roth als Mitvergewaltigerin bezeichnen

Hadmut
9.4.2016 18:29

Oder: Was Claudia Roth mit Recep Erdoğan gemeinsam hat: [Update]

Aus der Pressemitteilung der Kanzlei Höcker: Ein AfD-Politiker hatte Claudia Roth mit der Aussage kritisiert

„Wer immer wieder mantrahaft wiederholt, dass Multikulti funktioniert und glaubt, dass sei nur die sorgenfreie Wahl zwischen Ente süß-sauer und Falafel, der ist schuld, was an diesem Abend passiert ist. Meiner Meinung nach haben Leute wie Claudia Roth hier mittelbar mitvergewaltigt…nicht im juristischen Sinne, aber im übertragenen Sinne.“

Claudia Roth wandelte die Aussage dann selbst in die Aussage

„Claudia Roth hat in Köln mitvergewaltigt, nicht juristisch aber im übertragenen Sinne“.

um und versuchte, denjenigen wegen dieser – wohlgemerkt, nicht von ihm, sondern von ihr selbst formulierten und getätigten – Aussage abzumahnen und dann per einstweiliger Verfügung zu verbieten.

Das OLG Köln habe dies jedoch abgewiesen und bestätigt, dass die Aussage im Rahmen der Meinungsfreiheit liegt:

„In Anbetracht Ihres Gesamtkontextes – eine Interview–Äußerung des Antragsgegners [Frohnmaier] als Landtagskanditat (…) im Vorfeld des Landtagswahlkampfes zu dem öffentlich äußerst kontrovers diskutierten Thema der (auch) von der Antragstellerin [Roth] unterstützen Politik gegenüber nach Deutschland einreisenden Flüchtlingen im Licht der Ereignisse in der Kölner Silvesternacht – sowie insbesondere auch in Anbetracht der unmittelbaren Klarstellung des Antragsgegners, dass seine Äußerung nicht im juristischen, sondern im übertragenen Sinne gemeint sei, ist sie (…) sachbezogen und steht bei ihr keine persönliche Diffamierung der Antragstellerin im Vordergrund. (…)

Unstreitig ist es bereits in der Silvesternacht zu einer Vielzahl von Strafanzeigen nicht nur wegen Eigentumsdelikten, sondern auch wegen sexueller Übergriffe gekommen, bei denen die Beschuldigten zu einem nicht unerheblichen Teil Flüchtlinge waren. Auch die Antragstellerin stellt nicht in Abrede, dass bereits im Zeitpunkt der streitgegenständlichen Äußerung zahlreiche Anzeigen wegen z. T. erheblicher sexueller Übergriffe (…) vorlagen. (…)

In Anbetracht dessen handelt es sich ersichtlich um eine plakativ-überspitzte, vergröbernde Darstellung des tatsächlichen Hintergrunds, die auch aus Sicht eines Durchschnittsrezipienten gerade im Zusammenhang mit der übrigen plakativen Wortwahl des Antragsgegners (…) entsprechend zu verstehen war. (…)

In dieser bloß beispielhaften Benennung als Vertreterin einer politischen Richtung im Kontext mit seiner inhaltlichen Kritik an dieser Politik liegt aber keine das sachliche Anliegen des Antragsgegners in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung der Antragstellerin, die darauf zielen würde, ihr provokativ und absichtlich verletzend jeden Achtungsanspruch abzusprechen.

Die Grenze zur Schmähkritik ist daher (…) nicht überschritten, so dass die Antragstellerin die Äußerung im vorliegenden politischen Meinungskampf noch hinzunehmen hat.“

Das ist ja genau das, was auch jahrzehntelang Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war (entwickelt, als sie noch eines waren…): Es kommt immer darauf an, ob die Aussage als Schmähkritik isoliert steht, oder ob sie mit einer konkreten greifbaren Kritik verbunden ist.

Schon bemerkenswert, wie die Grünen da versuchen, jede Kritik an ihrem Standpunkt zu verbieten.

Kommentar von der Seite der Kanzlei Höcker:

Das OLG Köln hat dem Versuch Roths, ihr missliebige politische Meinungsäußerungen zu unterdrücken, damit eine erfreuliche Absage erteilt.

Dr. Carsten Brennecke:

“Die Entscheidung des OLG ist ein erfreulicher Sieg für das Grundrecht der Meinungsfreiheit gegen Zensurversuche, hier den von Claudia Roth. Es verwundert sehr, dass sich Frau Roth öffentlich zur letzten Bastion der Meinungs- und Pressefreiheit erklärt und die Bundesregierung für ihre Haltung in der Affäre um den türkischen Staatspräsidenten Erdogan und die Extra 3-Sendung mit folgenden Worten heftig kritisiert:

,Das laute Schweigen der Bundesregierung über den zunehmenden Rechtsstaatsverfall in der Türkei wird von der türkischen Regierung offenbar ausgekostet.’ (vgl. http://www.zeit.de/politik/2016-03/reaktionen-ndr-satire-recep-tayyip-erdogan-botschafter),

selber aber im politischen Meinungskampf dünnhäutig die Meinungsfreiheit politisch unliebsamer Gegner gerichtlich einschränken lassen will, wenn ihr die Kritik nicht passt.”

Ziemlicher Treffer: Erdogan soll man nach Meinung der Grünen ständig kritisieren, aber die Grünen selbst wollen von jeder Kritik befreit sein.

Seltsam, dass die Grünen Erdogan massiv kritisieren, sie aber genauso aufführen, wie er, nämlich versuchen, jede Kritik zu verbieten.

Und auch in der Anwendung des Streisand-Effekts streben sie ihm nach. Ohne den Verbotsversuch hätte niemand von der Aussage Notiz genommen.

Update: Ein Leser weist darauf hin, dass es diese Art der Argumentation schon länger gibt, schon 1967 hieß es beim Schuss auf Benno Ohnesorg „BILD hat mitgeschossen”.