Ansichten eines Informatikers

“Geheimdienste technisch und personal ertüchtigen”

Hadmut
29.11.2015 8:43

Günther Öttinger meint, [Nachtrag]

EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hat sich für eine intensivere Kontrolle islamischer Extremisten im Internet durch die Geheimdienste ausgesprochen. “Wir brauchen eine bessere Überwachung und eine akribische Analyse der digitalen Kommunikation islamistischer Terroristen”, sagte Oettinger den Zeitungen der Funke Mediengruppe. “Dazu müssen die Geheimdienste technisch und personal ertüchtigt werden.”

Der sogenannte Islamische Staat und andere islamistische Gruppen nutzten das Internet intensiv – etwa zum verschlüsselten Informationsaustausch. “Die Frage stellt sich, ob wir unseren Geheimdiensten mehr Möglichkeiten geben sollen, diesen Austausch zu verfolgen”, sagte Oettinger.

steht bei Golem. Ich finde das immer bemerkenswert, wenn Politiker schöne Reden („ertüchtigen” ist bei Politikern eine seltene Vokabel, hört sich so nach „Leibesübungen” an) schwingen, aber nicht dazu sagen, wie sie das eigentlich genau meinen und wie das gehen soll.

Wobei: Das wär schon interessant, wenn man sich mal eben so auf die Schnelle „ertüchtigen” könnte, Verschlüsseltes mitzulesen. Übt das einfach mal ganz dolle. Ihr schafft das!

Ach, ja, und für uns hat er auch noch einen Ratschlag:

“Und gerade wir in Deutschland sollten endlich unser Grundmisstrauen gegenüber Geheimdiensten ablegen”, forderte der CDU-Politiker.

Na dann, wenn der das so sagt…

Nachtrag: Apropos Misstrauen gegenüber Geheimdiensten. In Thüringen besagt § 2 Abs. 3 deren Verfassungsschutzgesetzes, unter anderem

Das Amt des Präsidenten soll nur einer Person übertragen werden, die die Befähigung zum Richteramt besitzt.

Das heißt, die beide juristische Staatsexamen hat. Und „soll” heißt juristisch, dass man eigentlich muss und nur in begründeten Ausnahmefällen davon abweichen darf. Das ist keine unverbindliche Empfehlung, sondern gilt wie ein Zwang, sofern man nicht besondere, von der Regel nicht erfasste Umstände geltend machen kann.

In Thüringen macht rot-rot-grün gerade einen Sozialpädagogen („Masterabschluss 2015 in Erfurt”, Vollprofi also…) zum Verfassungsschutzchef. Welche außerordentlichen Umstände können da wohl vorliegen, die ein Abweichen von der Rechtsnorm erlauben?

Zwei Varianten:

Einmal könnte es natürlich sein, dass rot-rot-grün in ihrem bekannten Gender-Wahn jetzt völlig übergeschnappt sind und als einzig wahre Qualifikation nur noch alles das ansehen, was irgendwie »Sozio« im Namen trägt. Abkippen nach Extrem-Links.

Der andere Punkt ist, dass er Generalsekretär des Zentralrats der Juden war und sich sehr intensiv mit Rechtsextremismus befasst hat. Darin könnte man den Beweggrund sehen, dass sich der Verfassungsschutz in Thüringen auf Rechtsextremismus konzentrieren soll, was aber keine Ausnahme von der Regel rechtfertigen würde. Könnte es vielleicht eher sein, dass der Verfassungsschutz selbst ein Rechtsextremismus-Problem hat? Hätte der Verfassungsschutz nämlich ein internes Problem, dann wäre das eine Ausnahme von der Regel und würde ein Abweichen von der Soll-Vorschrift gestatten.

Aber Oettinger hat doch gesagt, wir sollen das Grundmisstrauen ablegen…