Ansichten eines Informatikers

Klatsche vom Europäischen Gerichtshof für das Bundesverfassungsgericht

Hadmut
16.2.2015 21:00

Böse Blamage für das Bundesverfassungsgericht: Ein Gericht hatte einen Mann von Vorwürfen sexuellen Missbrauchs an seiner Tochter freisprechen müssen, weil die Zeugenaussagen der Tochter zu inkonsistent (vulgo: falsch) waren. Ins Urteil haben sie aber reingeschrieben, dass er es doch getan hat, es nur leider nicht beweisbar war.

Dagegen wollte der Mann sich wehren, das Bundesverfassungsgericht hat die Sache aber wie so oft nicht zur Entscheidung angenommen. Ich würde wetten, dass die Baer da die Finger drin hatte. Als ob Kinderschänder noch irgendwelche Rechte hätten, selbst wenn es keine Beweise gibt und die Umstände sogar dagegen sprechen. Wäre ja noch schöner, wenn sich weiße böse Männer auf sowas wie Beweise stützen könnten. Beweise sind sowieso abgeschafft, dienen ja nur der Unterdrückung. Immer feste druff.

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat jedoch klargestellt, dass die Unschuldsvermutung »auch« für Richter gelte. (Auch? Für wen denn noch? Für die ist sie doch in der Hauptsache gemacht.)

Wir lernen daraus: Wer nicht in das feministische Moralraster passt, und wer auch noch in die Feindbildklasse böser weißer mitteleuropäischer heterosexueller Mann fällt, der hat keine Rechte mehr. Für den gilt die Unschuldsvermutung nicht mehr, der ist schuldig, auch wenn’s nicht bewiesen ist und die Sachlage dagegen spricht.

Und diesen verlogenen Sauhaufen nennen die „Hüter der Verfassung”.

(Danke für den Link)

9 Kommentare (RSS-Feed)

Nase
16.2.2015 21:40
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Wen Vati nicht Spurt weiß Tochter was zu machen ist. In diesem Falle hätte Mutti das Töchterlein besser Briefen sollen dann klappt es auch mit dem Nachbarn.


c'est bon
16.2.2015 22:41
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Wollen Sie nun eigentlich mit Ihrem abgekanzelten Begehrens wegen der Dissertation vors ECHR ziehen? Das könnte doch recht spannend werden, auch vor dem Hintergrund, dass es in Deutschland gar kein geltendes Prüfungsrecht gibt? (wissen Sie zufällig noch, mit welchem Urteil das BVerfG dieses Fehlen festgetellt hat?)


Hadmut
16.2.2015 23:01
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@c’est bon:

Nee, viel zu komplex und nicht zu vermitteln.

Ich hab was anderes vor. Wenn ich es schaffe, nachzuweisen, dass man bei der Wahl Susanne Baers den Bundestag betrogen hat, ziehe ich gegen deren Ernennung zur Richterin vor Gericht.


c'est bon
17.2.2015 0:11
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Vor welches Gericht gehen Sie da? Verwaltungsgericht?

Ich nehme mal an, den Betrug wollen Sie dadurch nachweisen, daß die Baer selbst falsche Tatsachen vorgespiegelt hat und für den Bereich eines BVerfG-Richters gar nicht die nötigen Kompetenzen besitzt, diese aber vorgetäuscht hat?


Hadmut
17.2.2015 1:10
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Muss ich noch klären. Ich werde meine Taktik da aber zum jetzigen Zeitpunkt sicher nicht öffentlich herausposaunen. 😉


petpanther
17.2.2015 1:23
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Unser BVerfG Sauhaufen zu Salem.


Manfred P.
17.2.2015 13:01
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Unfassbar. Erstaunlich allerdings, dass der Europäische Gerichtshof noch sowas wie rechtsstaatlichen Prinzipien folgt. Ich dachte, die Erosion von Demokratie und Rechtsstaat seien viel weiter fortgeschritten.


Manfred P.
17.2.2015 13:11
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@Hadmut

In den Kommentaren steht übrigens folgendes, könnte für Dich interessant sein:

Dieses Annahmeverfahren des BVerfG steht erst seit dem 29.01.1969 (!) im Grundgesetz, nämlich im Art. 94 Abs. 2 Satz 2 GG. Vorher wurde das Annahmeverfahren nach der einfachgesetzlichen Vorschrift des BVerfGG praktiziert, ohne dass es dafür eine verfassungsrechtliche Legitimation auf Basis des GG für das Annahmeverfahren gab. Denn das praktizierte Annahmeverfahren verstößt nachweislich gegen Art. 19 Abs. 4 GG. Das ändert auch nix daran, dass man das dubiose Annahmeverfahren erst 1969 einfach nachträglich ins GG aufgenommen hat. Eine einfachgesetzliche Vorschrift nächträglich durch Änderung des GG zu legitimieren, ist verfassungswidrig. Es hätte stattdessen ein komplett neues Gesetzgebungsverfahren über das Annahmeverfahren durchgeführt werden müssen, was aber bis heute nicht geschehen ist…

Deshalb ist das gesamte Annahmeverfahren, so wie es das BVerfG bis heute praktiziert, VERFASSUNGSWIDRIG !!


simsalabim006
17.2.2015 17:28
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Interessant,
der betroffene Vater (Cleve vs. Deutschland), dass EGMR Urteil Az ist 48144/09, hat im lawblog drei Kommentare geschrieben. Dabei wird eins deutlich, im Urteil lese ich es auch, die haben den vorsätzlich ins schäbige Juristenmesser laufen lassen, um mit dem Freispruch zweiter Klasse die Straftat „Falschbeschuldigung“ der Beschuldigten (exFrau) zu eliminieren.
““Cleve – sinngemäß: das Landgericht hat doch ihre (des Vaters) Schuld festgestellt, also kann eine Falschbeschuldigung (der Mutter und ExFrau) gar nicht vorliegen.““

Methodisch genau wie das Landgericht Mannheim im Fall Kachelmann. Das Ganze hat System und man könnte hiermit http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-02/sexuelle-gewalt-sexualstrafrecht einen Zusammenhang sehen.

In dem Urteil steht auch wann die Nichtannahme seiner BVerfG Beschwerde erfolgte – 2009.

So ich das noch richtig in Erinnerung habe, kann jetzt der Vater durch Restitutionsklage (Wiederaufnahmeverfahren) das deutsche Urteil abändern lassen.