Ansichten eines Informatikers

Fortschritte in der Forensik

Hadmut
10.7.2014 22:23

Erstaunlich, worauf amerikanische Staatsanwälte so alles kommen. (Danke für den Link)

7 Kommentare (RSS-Feed)

Knut
11.7.2014 10:44
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Jemanden unter körperlichen Zwang setzen, damit er Beweise gegen sich selbst liefert.
Woanders würde man das Folter nennen, aber in Amerika nennt man es … ?

Desweiteren ist der Vorwurf Bilder der Genitalien eines unter 18 Jährigen also Kindes anderen gezeigt zu haben, natürlich schlimmer als die Genitalien eines unter 18 Jährigen abzulichten um sie anderen zu zeigen.


Gerald von L
11.7.2014 12:49
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“Die plöden Amerikaner bla bla!”

Und 10 Jahre später steht das blöde deutsche Volk auch hinter so einem Schwachsinn und fordert ihn ein!

Wie war das noch mit der “prüden” USA vor 10 Jahren? Klar und es muss einem ja auch nicht spanisch vorkommen, wenn man plötzlich eine EVANGELIKALE (fragt sich jetzt der Michel, was ist das?) Familienministerin hat!

Religion ist so cool und hat jetzt plötzlich überall auch bei uns Platz! Der einfallende Islam mit hunderten neuen Religionshäußern ist reines Symthom! Mehr nicht.

Die Decke der Aufklärung, der Zivilisation und des Sekularismus ist mehr als Hauchdünn das Dickste davon ist die Einbildung.


Missingno.
11.7.2014 14:17
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@Knut
Aber er hat doch seinen Pimmel einer Minderjährigen gezeigt! Auf der anderen Seite müssen natürlich die Strafverfolgungsbeamten die ganze Zeit Kinderpornos anschauen, daher dürfen sie (aber auch nur sie) das Genital mit dem Bildmaterial vergleichen. Vollkommen logisch.

Es fehlt eigentlich nur noch, dass da alle Jungen/Männer zur “Probenabgabe” verknackt werden (vgl. DNS-Probe auf Verdacht) bzw. eine Gegenüberstellung an der Glory-Hole-Wand.


Julius
11.7.2014 14:21
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Aber Gerald?!

*Gerade* wenn wir heute nicht laut genug protestieren werden wir in (z.B.) 10 Jahren an *diesem*Punkt* stehen!


Knut
11.7.2014 17:49
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@Missingno

So einfach ist das nicht. Er hat seinen Pimmel einer Minderjährigen gezeigt und ist minderjährig, also ist das Kinderpornografie. Also schwer zu bestrafen.

Wäre er 21(18?) oder hätte den Pimmel eines Erwachsenen gesendet, wäre das nur ein Verstoß gegen ein eventuelles Pornografieverbot. Eventuell sogar nur Belästigung. Also eine Woche Schulhof fegen oder so.


Hanz Moser
11.7.2014 17:58
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Der Fall ist tatsaechlich interessant. Soweit ich weiss muessten die Fotos, um als Beweismittel taugen zu koennen, Teil der Gerichtsakte werden. Diese wird danach aber normalerweise oeffentlich zugaenglich.

Vermutlich hat da einer bei der Anklage nicht drangedacht.


Teo
11.7.2014 18:32
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@ Julius

Wir werden in jedem(!) Fall an dieser Stelle stehen. Denn das moralisieren und der eigene Wahn ein Übermensch zu sein (jedenfalls besser als alle anderen) führt dazu, das man sich hier nur situativ echauffiert und in Zukunft trotzdem alles falsch macht.

Es ist ein klassischer Zielkonflikt! Warum echauffiert man sich? Aus welchem Grund? Wegen weil man von der Sache überzeugt ist – von ihrer Richtig- oder Falschigkeit oder weil man sich danach besser fühlt?

Auch hier werden früher oder später die öffentliche kleine Penisschau veranstaltet. Villeicht auch gleich mit “Schnibbel-Schnabbel” oder mit der eine 14 Jährige muss dem anderen 14 Jährigen seinen Schnidel vor gericht in Arsch stecken… Klingt alles wild und total unwahrscheinlich! Klang vieles in der Vergangenheit auch schon und es wurde noch viel schlimmer!!!

Also bitte, hört auf mit eurer elenden Naivität und selbst produziererei die uns alle ins Grab bringt!