Ansichten eines Informatikers

Humboldt-Universität Berlin: Wollt Ihr die totale Korruption?

Hadmut
12.6.2014 21:17

Die Gender-Verstrahlten von den Berliner Universitäten setzen mal wieder einen drauf.

Der SPIEGEL berichtet über einen haarsträubenden Fall: Ein – angeblich sehr guter – Professor für Mathematik hatte sich auf eine ausgeschriebene Professur für Mathematik beworben. Und landete wohl mit deutlichem Abstand auf Platz 1 der Bewerberliste. (Wobei man allerdings auch wissen muss, dass Fakultäten da oft schummeln und auf Platz 1 und 2 nur Bluff-Bewerber setzen, mit denen es dann nicht zu einer Anstellung kommt, um ihren eigenen unqualifizierten Wunschkandidaten auf Platz 3 als letzten Ausweg durchzuprügeln. Das war hier anscheinend aber nicht der Fall.)

Dann teilte man ihm aber mit, dass das Berufungsverfahren ergebnislos eingestellt worden sei, weil die Stelle in den ersten drei Jahren aus einem Programm zur Förderung des weiblichen Nachwuches finanziert werden sollte und deshalb nur Frauen berufen werden dürften.

Womit man der Humboldt-Universität schon mal direkt wissenschaftlichem Betrug in erheblichem Ausmaß vorhalten muss. Denn einerseits lehren sie in den „Gender-Studies”, dass es keine Zweiteilung der Gesellschaft in zwei Geschlechter gäbe, und das alles „überwunden” werden müsse. Und dann teilen sie selbst die Menschheit scharf in zwei Hälften, nämlich die, die auf solche Stellen kommen dürfen, und solche, die es nicht dürfen. Während sie vorgeben, diese Zweiteilung der Gesellschaft bekämpfen zu wollen, stellen sie im Gegenteil sogar her.

Das ist also schon ohne jede Betrachtung äußeren Rechtes allein aufgrund der Selbstwidersprüchlichkeit ein Beleg für schweren Wissenschaftsbetrug. Immerhin werden da ein komplettes Studienfach und damit auch alle Abschlüsse und die diesbezüglichen Professuren gefälscht. Dieses ganze Gender-Ding der Humboldt-Universität ist von vorne bis hinten kriminell erstunken und erlogen – sie halten sich ja nicht mal selbst daran.

Die zweite Lüge ist, dass – wie Feministinnen ja immer so gerne behaupten, wie erst kürzlich – dass Frauen ja nur „bei gleicher Befähigung” bevorzugt würde. Sagen sie immer so gerne, weil sie ja auch immer so gerne behaupten, dass Frauen ja genauso qualifiziert und befähigt sein, nur eben aufgrund des Geschlechts benachteiligt werden, was man ausgleichen wolle – aber eben nur bei „gleicher Befähigung”.

Glatt gelogen.

Der Vorgang ist ja ein sehr schönes Beispiel dafür, dass Frauen eben nicht nur bei gleicher Befähigung bevorzugt werden, sondern dass man versucht, auch deutlich oder sogar aussichtslos unterlegene Frauen vorzuziehen. Und wie ich auch kürzlich auf dieser Podiumsdiskussion festgestellt habe, bohrt und ärgert der Vorhalt, dass Frauen auch deutlich besseren Männern vorgezogen würden, Feministinnen grenzenlos. Den Vorwurf eines Dummenprivilegs für Frauen können sie nicht ab. Diesen Fall hier sollte man daher immer parat haben. „Frauenförderung” heißt, dass der Mann auch dann, wenn er eindeutig besser ist, nicht mehr durchgelassen wird.

Das nennt sich Ämterpatronage und ist ganz massive, dreckige Kriminalität. Es ist ein Straftatbestand, nämlich Untreue. Denn nach Art. 33 Abs. 2 GG müssen bei öffentlichen Stellen die sogenannte „Kriterientrias” aus Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die erste und einzige Rolle spielen. Erst wenn mehrere Bewerber hier nachweislich Gleichstand haben, dürfen Hilfskriterien angewandt werden. Eine Beamtenstelle nur für Frauen anzubieten ist schlichtweg von der Verfassung ausgeschlossen. Und selbst im privatrechtlichen Angestelltenverhältnis, für das viel niedrigere Rechtsanforderungen gelten, ist es unzulässig, Stellen nur für Frauen anzubieten. Die TAZ hat dafür kürzlich eine übergebraten bekommen.

Die Humboldt-Universität beruft sich hier dabei auf einen „internen Vermerk”:

Absehbar und erkennbar? Im Ausschreibungstext steht lediglich, die Stelle solle aus einem Topf “mit dem Ziel der Förderung der Chancengleichheit von Frauen” finanziert werden. Von einem Ausschluss männlicher Kandidaten steht dort nichts. Was Aschenbrenner freilich nicht wissen konnte: An der HU existiert ein interner Hinweis, dass für “vorgezogene Neuberufungen” auf Professorenstellen ausschließlich Frauen in Frage kommen.

Anscheinend hat man da an einigen Stellen nicht viel Ahnung von Ausschreibungs- und Beamtenrecht. Denn Hilfskriterien dürfen nicht nur nicht über und auch nicht neben, sondern nur unter die Kriterientrias gestellt werden, sondern es dürfen auch nur solche Kriterien angewandt werden, die in der Ausschreibung ausdrücklich genannt sind. Der Grund dafür ist die Chancengleichheit. Jeder Bewerber (und nicht nur die, die es wissen, oder bei denen es zufällig offensichtlich ist) soll die gleiche Möglichkeit haben, sich bezüglich des Bewerberprofils darzustellen und gezielt zu bewerben. Deshalb sind solche „internen Hinweise” generell nicht nur von der Anwendung ausgeschlossen und ausschreibungsrechtlich gegenstandslos. Sie sind auch ein harter Beweis für Manipulation und Ämterpatronage, weil schon durch die Geheimhaltung das Bewerberfeld unzulässig verzerrt wird.

Bemerkenswert und für Universitäten eine Besonderheit, die ich hier ausdrücklich lobend erwähnen muss (und ständige Leser meiner Publikationen werden wissen, wie selten es vorkommt, dass ich etwas an einer deutschen Universität, gar einer in Berlin, lobe), dass ausgerechnet die Berufungskommission da wohl seriöser war.

Ein externes Kommissionsmitglied sagte SPIEGEL ONLINE allerdings dazu: “An einem Verfahren, das männliche Bewerber benachteiligt, hätte ich mich nicht beteiligt.” Das Gremium entschied nach kurzer Debatte mehrheitlich, nicht Geschlechterproporz zur Entscheidungsgrundlage zu machen, sondern eine Bestenliste zu erstellen. Sollte sich doch die Uni um die Finanzierung des neu zu berufenden Professors kümmern.

So und nur so ist es richtig.

Und dass sie dann diesen Professor auf Platz 1 gesetzt haben, zeigt ja auch, dass sie das so umgesetzt haben (jedenfalls, was den Geschlechterproporz angeht, andere Korruptionsaspekte werden hier ja nicht betrachtet). Anscheinend hat aber dann die Universität auf die Bremse getreten. So nach dem Motto „Wir wiederholen die Ausschreibung so lange, bis das gewünschte Ergebnis dabei herauskommt.” (Erinnert mich an die Rektorwahl in Karlsruhe, bei der man so lange immer wieder abgestimmt hat, bis das Abstimmungsergebnis geliefert wurde, das gewünscht war.

Michael Hartmer, Geschäftsführer der Professorenvereinigung Deutscher Hochschulverband, hält den Abbruch des Verfahrens durch die HU für “scheinheilig” und “empörend”, ohne dass der rechtswidrig wäre. Denn solange niemand berufen wird, könne auch kein Bewerber dagegen klagen. Sonst, so Hartmer, würde sein Verband einen Musterprozess gegen die wegen ihres Geschlechts Benachteiligten gern unterstützen.

Kommt selten vor, dass ich einer Meinung mit dem Hochschulverband wäre. Hier kommt es auch nicht vor. Denn ich halte das für rechtswidrig. Und auch klagefähig.

Zwar, und das sei eingeräumt und daran hat der sich hier wohl orientiert, ist es im Beamtenrecht wirklich so, dass der Dienstherr niemanden ernennen muss, und der Dienstherr sich jederzeit gegen eine Einstellung entscheiden kann, wenn kein geeigneter Bewerber darunter ist. Man kann sich nicht dagegen wehren, dass niemand eingestellt wird, sondern nur dagegen, dass ein schlechterer Bewerber vorgezogen wird (und muss dann per Einstweiliger Verfügung dessen Einstellung verhindern um klagen zu können).

Nur: Das ist ja hier nicht der Fall. Es ist ja nicht so, dass der Bewerber den ausgeschriebenen Kriterien nicht entspräche oder sich aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände die Anforderungen oder der Bedarf geändert hätte. Sondern es geht hier explizit darum, ein Kriterium durchzusetzen und rechtswidrig über die Kriterientrias zu rücken. Wäre er bei ansonsten gleichen Eigenschaften eine Frau gewesen, hätte man ihn ja eingestellt. Und damit liegt eben keine rechtskonforme Rücknahme der Ausschreibung, sondern eine geschlechtsbezogene Diskriminierung vor.

Und dagegen sollte man durchaus klagen. Nur muss man sich dafür eben etwas besser auskennen. Es wäre die Chance, hier einen Riesen-Treffer zu setzen.

Es zeigt aber auch mal wieder, wie korrupt hier das Gender-System der Humboldt-Universität ist. Denn dass deren Professorin Susanne Baer als Verfassungsrichterin gleiche Maßstäbe für alle Doktoranden sabotiert und damit die Verfassung gebeugt hat, steht ja genau im Einklang mit dieser Berufungsentscheidung hier: Es geht eben darum, den Frauenanteil zu heben, indem man für Frauen drastisch niedrigere Anforderungen als für Männer etabliert. Das ist Gegenstand der Verfassungssabotage, die hier von der Humboldt-Universität betrieben wird.

Die Brisanz daran: Letztlich würde so ein Rechtsstreit auf eine Verfassungsbeschwerde hinauslaufen können. Die dann je nach Rechtslage entweder in den Bereich Arbeitsrecht oder in den Bereich Hochschulrecht fiele. Und die für beides zuständige Verfassungsrichterin ist – Susanne Baer.

Der Vorgang zeigt daher sehr gut, mit welcher Systematik und mit wieviel krimineller Energie hier der Berliner Genderismus die Verfassung und die Grundprinzipien des Rechtsstaates sabotiert und zersetzt. Hätte Berlin eine verfassungstreue Regierung (und das hat Berlin ja nicht), würde man gegen die Verantwortlichen ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienstverhältnis einleiten.

Man muss daher durchaus die Frage aufwerfen, warum sich der Staats- und Verfassungsschutz eigentlich immer mit irgendwelchen arabischen Terroristen beschäftigt. Feminismus richtet viel höheren Verfassungsschaden an. Die müssten sie beobachten.

Ich finde aber noch etwas anderes bemerkenswert: Dass der SPIEGEL überhaupt darüber berichtet. Und dass so viele andere die Sache nicht erwähnen.

38 Kommentare (RSS-Feed)

C
12.6.2014 21:41
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Ich denke, da haben die vom Spiegel einfach gepennt:

Der Artikel ist unter den meitgelesenen und die Kommentare wurden gegen 11:36 geschlossen, vmtl nachdem es dem wachhabenden Kommissar erst da aufgefallen ist.


ringo
12.6.2014 22:11
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Die suchen bestimmt so ein weibliches Wesen 🙂

http://www.liveleak.com/view?i=3a2_1402329702#YDKsKJ3wGEkccdOU.01


foerder-lehrkraft
12.6.2014 22:16
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> Wollt ihr die totale Korruption ?

Diese historisch vorbelastete Formulierung
passt meisterhaft auf den Sachverhalt.


kokko
12.6.2014 22:19
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Dann teilte man ihm aber mit, dass das Berufungsverfahren ergebnislos eingestellt worden sei, weil die Stelle in den ersten drei Jahren aus einem Programm zur Förderung des weiblichen Nachwuches finanziert werden sollte und deshalb nur Frauen berufen werden dürften.

oh gott. was für personaler haben die da, die so ne begründung abgeben. anderen personalern trieft der schweiß von der stirn, wenn ein bewerber unvorgewarnt im rollstuhl sitzt und die tätigkeit/örtlichkeit nicht wirklich dafür ausgelegt ist -dh sie den bewerber ablehen müssen- und die hier sagen ganz offen, dass sie keine männer nehmen…

ist schon blöd, wenn man das geld besorgt aber dann irgendwie doch keine halbwegs geeignete bewerberin auftaucht, die man zur not dann unbemerkt auf die stelle pushen könnte. aber wie dummdreist muss man sein, dass man sowas abliefert?

vor allem wenn man sich das mal überlegt wie teuer es kommt wenn man [in der privatwirtschaft] (führungs-)positionen falsch besetzt und dann die folgeschäden zu tragen hat – wo sicher die spätere suche nach neuen/geeigneten bewerbern und der rauswurf des alten noch das billigste (aber nicht wirklich billig) dabei sind

Von einem Ausschluss männlicher Kandidaten steht dort (Anm: Ausschreibungstext) nichts. Was Aschenbrenner freilich nicht wissen konnte: An der HU existiert ein interner Hinweis, dass für “vorgezogene Neuberufungen” auf Professorenstellen ausschließlich Frauen in Frage kommen.

erinnert mich an die gerichts-serien wenn die unerlaubte fragen stellen ganz im wissen, dass einspruch erhoben wird, weil sich eben doch leute davon beeinflussen lassen. hier nach dem motto: wir geben mal was vor – wird schon keiner merken, dass das so nicht erlaubt ist

Anscheinend hat aber dann die Universität auf die Bremse getreten. So nach dem Motto „Wir wiederholen die Ausschreibung so lange, bis das gewünschte Ergebnis dabei herauskommt.”

das kennt man auch in der privatwirtschaft. grade wenn es um die einstellung von leuten aus dem akademischen bereich geht, deren fachlicher werdegang im internet nachzuverfolgen ist kann man sowas beobachten.

da werden beim bewerbungsdurchgang mehr oder minder passende bewerber (männlich) abgelehnt, die stelle ist dann selbst nach 2jahren noch nicht vergeben und dann geht sie am ende an eine frau, die zumindest fachlich irgendwie so komplett gar nicht den anforderungen der stellenanzeige entspricht…


Alexander Roslin
12.6.2014 22:34
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@ Hadmut

*Den Vorwurf eines Dummenprivilegs für Frauen können sie nicht ab. *

“Was trifft, trifft zu.” (Wittgenstein)


Alexander
12.6.2014 23:00
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” … nur bei gleicher Befähigung …” In der Wissenschaft kann es gleiche Befähigung bzw. Qualifikation niemals geben. Zwei Wissenschaftler müssten gleiche Bücher, Artikel und Rezensionen schreiben, um gleich qualifiziert zu sein. Die Rede von “gleicher Qualifikation” ist nur ein Trick von Gleichstellungsbeauftragten, um Frauen auf Professuren zu hieven:
http://www.freiewelt.net/gibt-es-gleiche-qualifikation-2707/


anonKlaus
13.6.2014 0:31
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> Anscheinend hat aber dann die Universität auf die Bremse getreten.

Hier wird sich doch bestimmt ermitteln lassen, welcher Gender-GAU-Leiter vor der Berufungskommission geschaltet ist im Humbold-Umerziehungsgulag. Diese Person hat bestimmt einen interessanten Lebenslauf incl. Netzwerk.

Leute wie Hartmer gehören bei mir in die “Claudia Roth Sekte der Extremempörten”, die vor allem durch Tatenlosigkeit glänzen.

(ich bitte die Metaphern zu entschuldigen..)


Indie
13.6.2014 0:56
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In der Wissenschaft kann es gleiche Befähigung bzw. Qualifikation niemals geben.

Wer sagt, dass Maße der Befähigung eine Totalordnung bilden? Es kann durchaus sein, dass hier nur eine (partielle) Ordnung sinnvoll definiert ist, so wie man beispielsweise Paare reeller Zahlen r := (r1, r2) mittels

r <= s : (r1 <= s1 & r2 <= s2)

partiell ordnen kann. Diese Ordnung bildet jedoch keine Totalordnung.

Von daher kann es sogar durchaus passieren, dass bezüglich einer (partiellen) Befähigungsordnung es mehrere Maxima (aber dann natürlich kein Maximum) geben kann.

Die Moral von der Geschicht': Deswegen haben fast alle MINT-Studiengänge "Mathematik für …"-Vorlesungen in den ersten 3-4 Semestern. 😉


Johnny
13.6.2014 1:01
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Mit verlaub, @Alexander: das ist Unsinn.
Natürlich kann man Qualifikationen von Wissenschaftlern vergleichen. Natürlich ist das niemals exakt zu quantifizieren, wenn man das ordentlich machen will und sie nicht wie Verpacker behandelt (“Wissenschaftler A hat im Zeitraum t x Veröffentlichungen mehr als Wissenschaftler B”). Aber selbstverständlich kann man Qualitätsunterschiede erkennen, bewerten und sie entsprechend einordnen, und zwar mindestens in Größenordnungen. Ja, es mag schwer fallen, innerhalb dieser Größenordnungen exakt zu differenzieren, aber das ist überall der Fall. Auch zwei Packer mögen am einen Tag 60:59 und am anderen Tag 59:60 als Ergbnis im Paketepacken erzielen. In jedem Fall aber unterscheiden sie sich von der Gruppe der 50-55-Paketepacker.

Also nein, so leid es mir tut, Akademiker sind durchaus bewertbar. Und statt darüber zu jammern sollte, wer den Vergleich nicht scheut, das fördern, denn nur so entsteht Qualität.


The Man Machine
13.6.2014 1:23
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Ist ja lustig. Aus dem SPON-Artikel:

“Natürlich muss der HU zugute gehalten werden, dass sie die Zeichen der Zeit erkannt hat: Von knapp 44.000 Professoren in Deutschland waren zuletzt noch immer knapp 35.000 männlich. Der Frauenanteil liegt bei kümmerlichen 20 Prozent, in Naturwissenschaften und Mathematik sieht es besonders düster aus: Nur etwas mehr als jeder zehnte Lehrstuhlinhaber ist in diesen Fächern weiblich.”

Wieso muss das der HU zugute gehalten werden? Sorry, aber wenn nunmal offensichtlich weniger Frauen qualifiziert genug für eine Stelle sind, muss man das halt so hinnehmen und auf die Quote scheißen?! Kompetenz sollte ja wohl das einzige Kriterium sein, nach dem man da gehen darf. Ansonsten kann man gleich zusperren…


jan
13.6.2014 1:39
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Beim spon wurden die Kommentare nur geschlossen?

Hui:-)

Beim letzten mal wo ich das aktiv mitbekommen habe wurde nicht nur das forum geschlossen, sondern auch alle kommentare entfernt.

( da ging es um ein werbebild der nnz-online.de

Das hatte wohl einigen nicht gefallen, und sollte mittels sexismuskeule gebrandmarkt werden.
Blöd nur das 4 stunden lang quasi nur kommentare kamen nach dem motto hey was solls, /wir sind besser als ihre Alte ist dich genial und stimmt wahrscheinlich auch/

Spon ist allgemein sehr selektiv für welche Artikel es überhaupt ein Forum gibt.

Wenn ich mal richtig zeit übrig habe, dann würde ich das gern mal über 2 wochen monitoren welche artikel ein forum kriegen und welche nicht, bzw welche foren ganz schnell wieder verschwinden.


jan
13.6.2014 2:02
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Mist, edith arbeitet hier ja nicht.
Ich wollt ja auch noch was zum Artikel von Hadmut schreiben.

Ich würde gern erleben das eben nur kompetenz, Ausbildung, oder Fähigkeiten als auswahlkriterium gelten.

Ich bin da absolut Hadmuts meinung, kriterien die über das fachliche hinausgehen können wenn überhaut nur zweitrangig sein.

Ansonsten kann man mit ähnlicher begründung auch qouten für kinderlose weibliche Physiker fordern.

Oder für kleinwüchsige rothaarige Thüringer.
Usw
Ich kann sogar eine Brücke schlagen zum anderen Thema, jeder soll programieren, halt ich für schwachsinn. Das sollen die machen die es können, die es richtig gut können.
Ich nerv die lieber damit was dabei sein muss.

Und es wird nicht unterschieden bei solchen forderungen, es gibt programieren, und es gibt scripten.

Aber auch Scripte muss nicht jeder können, warum auch?
Ach ja und ich lauf jedes mal dunkelgrün an wenn jemand jemand sucht der eine webseite programiert.
Okay ich schweife ab,

Der jetzigebFeminismus oder genderkram, hat nichts zu tun mit der frauenbewegung von vor 30/40 jahren.

Das erstreiten das auch frauen wählen dürfen, oder das eine Frau nicht die erlaubniss eines mannes braucht um arbeiten zu dürfen, das sind gute und sinnvolle Dinge.

Blöd nur das erreichen dieser Dinge einige Personen lukrative posten erreicht haben.

Man will ja nicht überflüssig werden, wie diverse geheimdienste, also sucht und ervindet man sich neue Felder….


Martin
13.6.2014 8:19
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@Alexander: Halte ich für falsch. Qualifikation ist als Aggregation der bisherigen Tätigkeiten (und des Erfolgs damit) zu verstehen. Warum sollten zwei verschiedene Artikel über verschiedene Aspekte eines Wissenschaftsgebiets nicht in Bezug auf Bdeutung und Ausführung qualitativ gleichrangig bewertet werden können?


Johanna
13.6.2014 9:09
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Wie “The Man in the Machine” richtig festgestellt hat:

Der Artikel des Spiegels ist aufgesetzt, oberflächlich und eine journalisteische Bankrotterklärung. Der Feminismus wird in Teilen der Bevölkerung (zumindest in Teilen der Akademinker) verstärkt kritisiert, also schreibt man irgendwas in dieser Richtung. Natürlich ohne an den entscheidenden Stellen kritisch zu hinterfragen. Ganz im Gegenteil, Teile des Artikels versuchen, die Praxis der HU Berlin auch noch irgendwie zu legitimieren:

Zitate aus dem verlinkten Spiegel-Artikel:

Natürlich muss der HU zugute gehalten werden, dass sie die Zeichen der Zeit erkannt hat: Von knapp 44.000 Professoren in Deutschland waren zuletzt noch immer knapp 35.000 männlich.

Das ist ein intellektueller Spagat, der mir die Hirnwindungen zerreist. Korruption wird nicht als solche benannt und für das Begehen einer handfesten Straftat wird unter dem Schlagwort der “Gleichberechtigung” auch noch Verständnis aufgebracht. Das gipfelt dann in der Behauptung:

Denn solange niemand berufen wird, könne auch kein Bewerber dagegen klagen.

Von der möglicherweise vorhandenen strafrechtlichen Seite keine Rede. Der Ruf nach dem Staatsanwalt bleibt aus. Ich weiß wieder, warum ich seit fast zehn Jahren den Spiegel nicht mehr lese…

Irrelevante Schlussbemerkung: In meinem Studium war für mich Mathematik mit der schwerste Teil. Ich war für jeden fachkundigen Professor (geschlechtsneutral zu sehen), der das auch noch erklären konnte, dankbar. Pfeifen, bei denen griechische Buchstaben, Indizes und Quantoren nur so an die Tafel flogen und bei denen ich meine Muttersprache nicht mehr verstanden hatte, gab es genug…


Markus
13.6.2014 11:48
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Ein Aspekt fällt dabei aber meiner Meinung nach unter den Tisch: eine Betrachtung jenes Förderprogramms (Professorinnen-Programm) in Hinblick auf AGG- und GG-Konformität. Wenn man den Universitäten eine leckere Wurst in Form einer Geldspritze von Bund und Ländern vor die Nase hält, dann ist angesichts der knappen Mittel (und des Drucks) zu erwarten, daß diese darauf anspringen. Und dann kommt eben heraus, was heraus kommen soll …


Gerd
13.6.2014 11:49
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Kann man hier keine negative Feststellungsklage einreichen?


Hadmut
13.6.2014 14:15
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> Kann man hier keine negative Feststellungsklage einreichen?

Wozu? Mit welchem Ziel? Welches Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses will man feststellen lassen?


Günter Buchholz
13.6.2014 12:30
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heinz456
13.6.2014 13:14
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@Johanna: Haben wir den gleichen Text gelesen? Es wird doch klar die Meinung des DHV-Präsidenten genannt, dass es rechtlich keine Probleme gäbe, da das Verfahren abgebrochen wurde. Wieso sollte man dann nach dem Staatsanwalt rufen, wenn es eh keinen Sinn hat? Um Steuergelder zu verschwenden? Ich hätte dazu gerne eine weitergehende Erklärung – auch im Hinblick auf den Vorwurf der Korruption.

@Hadmut: Den Titel des Blogeintrags halte ich für unter aller Kanone. Ist das wirklich notwendig, um dem Thema Aufmerksamkeit zu verschaffen?


Hadmut
13.6.2014 14:30
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@heinz456:

> Den Titel des Blogeintrags halte ich für unter aller Kanone. Ist das wirklich notwendig, um dem Thema Aufmerksamkeit zu verschaffen?

Ich nehme verschiedene Freiheiten für mich in Anspruch. Meinungsfreiheit, journalistische Freiheit, literarische Freiheit, wissenschaftliche Freiheit, usw. Und ich nehme mir diese Freiheiten auch heraus.

Würde und dürfte ich nur das schreiben, was “notwendig” ist, wäre es keine Freiheit mehr.


brak
13.6.2014 13:44
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Ideologische System, wie z. b. der Kommunismus, haben eben auch die Funktion, das allgemeine Rechtsgefühl immer wieder alt aussehen zu lassen, und damit den Leuten zu ermöglichen sich für oder gegen die Machtchlique zu positionieren. Es hat die Aufgabe zu zeigen, daß es nicht um Recht, sondern um Macht geht. Das ist der Sinn des Widersinns.


heinz456
13.6.2014 14:44
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Der Verweis auf deine persönlichen Freiheiten beantwortet nicht, ob das notwendig ist. Bzw. was du damit bezwecken willst – irgendeine Intention wirst du ja dabei gehabt haben. Den Vergleich zwischen Sportpalastrede und Genderirrsin hoffentlich nicht.

Die persönliche Freiheit wäre dann halt (notwendiger?) Selbstzweck.


Johanna
13.6.2014 15:30
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@heinz456: Das Berufungsverfahren gelegentlich abgebrochen werden, was einem Kandidaten klar sein muss, mag sein. Einen (männlichen) Kandidaten aber auf eigene Kosten aus den Vereinigten Staaten einfliegen zu lassen, obwohl von VORNHEREIN klar war, dass er NIEMALS auf diese Professur berufen werden wird, ist etwas VÖLLIG anderes. Es ist hart an der Grenze zu einem Betrug.

Der DHV-Präsident sagt nämlich nur, dass das Berufungsverfahren nicht angreifbar sei, er sagt nichts zu anderen möglicherweise betroffenen Rechtsgebieten.

Von daher haben wir möglicherweise den gleichen Text gelesen, aber zumindest Sie haben ihn teilweise nicht verstanden. Diese Bemerkung müssen Sie mir nach Ihrem versteckten Angriff zugestehen, jedenfalls wenn Sie sich mit Ihren Maßstäben messen lassen. Sie messen aber mit zweierlei Maß, denn die Steuergeldverschwendung für das abgebrochene Verfahren, nachdem man gemerkt hat, es nicht irgendwie hinbiegen zu können, ist eine Steuergeldverschwendung in Reinform!

Das Verfahren in der durchgeführten Form ist – da stimme ich Hadmut und Michael Klein von sciencefiles.org zu – eine besonders üble Form von Nepotismus.


patzer
13.6.2014 16:12
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_Josh
13.6.2014 16:24
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@heinz456:

Den Titel des Blogeintrags halte ich für unter aller Kanone.

Tscha, so iss Lebbe, um mal mit einer unter Bolzern bekannten, zugewanderten Fachkraft vom Bieberer Berg zu sprechen — wissenschon, Fachkräftemangel allerorten.

Ich persönlich finde die Überschrift einfach — salopp — geil, auf den Punkt und den ganzen Genderschmarrn entlarvend.

@Johanna:

Der Artikel des Spiegels ist aufgesetzt, oberflächlich und eine journalisteische Bankrotterklärung.

Du sagst/ schreibst es. Aber was ist vom Onlineauftritt dieses Schmierblattes noch zu erwarten?

Man kann förmlich die Erektion des Redakteurs Peter Maxwill anschwellen hören beim Verzapfen seines Dünnschisses, der Oberpropagandist der “Aktuellen Kamera” habe es ganz allein “geschafft”, einen Twitteraccount zu eröffnen, einzurichten und fürderhin die Welt mit dessen Blähungen zu beglücken.

In der guten, alten Zeit© war sowas jenseits der Bild gar nicht denkbar…


heinz456
13.6.2014 16:53
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@Johanna: Ich bin mir nicht sicher, ob in Berlin die Kandidaten selber für die Reisekosten aufkommen müssen; dazu steht auch nichts in den Artikeln, die ich gelesen habe. Es stellt sich also die Frage, ob diese Grundannahme überhaupt richtig ist. Ggfs. habe ich aber auch etwas überlesen.

Bzgl. der Steuerverschwendung im nicht abgeschlossenen Verfahren gebe ich Ihnen Recht; aber warum schlechtem Geld noch gutes Geld hinterherwerfen?

Weiterhin: Ob ich etwas nicht verstanden habe, sei dahingestellt. Wenigstens neige ich nicht zu Überinterpretationen. Aber was soll ich sagen: Zur Mathematik gehören auch logische Schlussfolgerungen – wenn man damit schon im Studium Probleme hatte fallen diese eventuell auch später noch schwer.

@Josh: Gemeint ist wohl “Lebbe geht weider”? Dann würde ich die Argumentation allerdings nicht mehr verstehen.


[…] Hadmut Danisch […]


Robert B.
13.6.2014 21:18
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@heinz456 “@Johanna: Ich bin mir nicht sicher, ob in Berlin die Kandidaten selber für die Reisekosten aufkommen müssen; dazu steht auch nichts in den Artikeln, die ich gelesen habe. Es stellt sich also die Frage, ob diese Grundannahme überhaupt richtig ist.”

Das ist irrelevant. Denn entweder hat der Bewerber gezahlt, dann ist es eine Straftat gegen ihn (und eine Dreistigkeit allererster Güte). Oder der Steuerzahler, dann ist es eine Straftat gegen Jenen.


Alexander
13.6.2014 21:32
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@Johnny
Sie haben mich völlig missverstanden. Ich habe geschrieben, dass es gleiche Qualifikation unter Wissenschaftlern niemals geben kann. Das bedeutet, dass Wissenschaftler immer unterschiedlich qualifiziert sind. Das bedeutet wiederum, dass festgestellt werden kann und soll, welche Wissenschaftler besser qualifiziert sind bzw. welcher Wissenschaftler am besten qualifiziert ist.


Alexander
13.6.2014 21:45
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@Martin
Sie widersprechen sich: Sie schreiben einerseits, dass Qualifikation “Aggregation der bisherigen Tätigkeiten” (Tätigkeiten des Wissenschaftlers) ist, andererseits, dass Artikel “in Bezug auf Bdeutung und Ausführung qualitativ gleichrangig bewertet werden können”. Ja was denn nun? Sind das die Tätigkeiten einer Person oder die Qualitäten von Artikeln? Wenn zwei Artikel qualitativ als gleichrangig bewertet werden können, dann müssten Sie mir ganz genau schreiben, anhand welcher Kriterien zwei Artikel als gleichrangig bewertet werden können.


Gast$FF
14.6.2014 2:20
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Der eigentliche Skandal ist doch, dass die HU hier die einmalige Gelegenheit ausgelassen hat, das im SPON Artikel zitierte Hochschulpolitik-Versprechen der “Doppelkarriere für Ehepaare” (Dual Career Service, vermutlich ein Menschenrecht) auf eine Regenbogenfamilie auszuweiten, und so ein mutiges Zeichen gegen die diskriminierende Heteronormativität und das veraltete Familienbild unserer Gesellschaft zu setzen. Hätte Matthias Aschenbrenner das geahnt, hätte sie ihre Gender Role sicherlich mehr im Hintergrund gehalten.


“Ich habe einen Traum. Ich bin ein Mann […] Dass ich biologisch männlich bin, ist eigentlich nebensächlich. Denn ich lebe in einer Zeit, in der Menschen nicht nach Männern und Frauen unterschieden werden, so wenig wie nach Weißen und Schwarzen oder Dünnen und Dicken. Ich bin ein Mensch.”

Aus: A. Schwarzer, “Der große Unterschied. Gegen die Spaltung von Menschen in Männer und Frauen”, zitiert nach http://www.aliceschwarzer.de/artikel/ich-habe-einen-traum-266229

SCNR


quarc
14.6.2014 3:16
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Der Seiteneffekt ist auch interessant. Aus dem Artikel:

| Matthias Aschenbrenner war zum Probevortrag nach Deutschland gereist.
| Er hatte zuvor auf Stellen in Freiburg und Münster verzichtet, weil
| seine Frau dort keine Perspektive bekam. In Berlin nun schienen die
| Chancen gut: Sie, die Volkswirtin, erhielt einen Ruf auf eine
| Fachhochschulprofessur für Wirtschaft.

Ohne ihren Mann wird die Ehefrau nun wohl auch nicht nach Deutschland kommen.

Die HU konnte also erfolgreich die Besetzung einer FH-Professur mit
einer Frau verhindern. Welch eine Frauenförderung.

Das ist natürlich kein Einzelfall. Hadmut hat — ich glaube im leider verwaisten Forschungsmafiablog — mal geschrieben, dass die Universitäten zu Drittmittelhuren herabgesunken sind. Meiner Ansicht nach, war das von der Politik so gewollt (d.h. Zwangsprostitution). Anstatt sich auf eine ausreichende Grundfinanzierung verlassen zu können, müssen die Hochschulen nun für jede Karotte einzeln vortanzen. Das liefert sie den Wünschen beliebiger Freier bzw. Geldgeber aus, egal ob es sich um Großunternehmen, Militär oder Genderpolitiker handelt.


Heinz
14.6.2014 10:20
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@Markus
Wenn man den Universitäten eine leckere Wurst in Form einer Geldspritze von Bund und Ländern vor die Nase hält, dann ist angesichts der knappen Mittel (und des Drucks) zu erwarten, daß diese darauf anspringen.

Ja ich frage mich auch, wie das mit der Freiheit von Lehre und Forschung aus Art. 5 zusammen passen soll.


Johanna
14.6.2014 11:21
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@heinz456: Zur “Überinterpretation” neigen leider nur Sie, denn wir reden hier nicht von Mathematik, sondern vom Recht und von gesellschaftlichen Fehlentwicklungen. Daher gilt das von Hadmut gesagte: Ich kann in meinen Äußerungen gewisse Freiheiten für mich in Anspruch nehmen. Ich muss mich nicht im Rahmen strenger Logik an mathematischen (Phantasie-) Strukturen entlanghangeln, damit meine Äußerungen getätigt werden dürfen.


heinz456
14.6.2014 16:38
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@Johanna: Ist natürlich eine schöne Ausrede für jegliche persönliche Meinung. Was soll’s, solange Sie nicht verlangen, dass ich Ihre Meinung ernst nehme, soll es mir Recht sein.

@Robert B: Guter Punkt, daran hatte ich nicht gedacht.


Peter
14.6.2014 17:14
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Wäre er bei ansonsten gleichen Eigenschaften eine Frau gewesen, hätte man ihn ja eingestellt. Und damit liegt eben keine rechtskonforme Rücknahme der Ausschreibung, sondern eine geschlechtsbezogene Diskriminierung vor.

Richtig. Allerdings liegt die Beweislast in diesem Fall beim betroffenen Mathematiker. Das sollte nach Einvernahme der Berufungskomissionsmitglieder(nennt man die so?) möglich sein.

Mich würde interessieren, warum sich der Mathematiker beworben hatte. Ich unterstell ihm mal ein intelligenter Mensch zu sein. Der Kontext enthält einige Hinweise darauf, dass Bewerbungen von Männern nicht wirklich erwünscht sind, auch wenn und obwohl sich die Ausschreibung mit der Formulierung “Der/die künftige Stelleninhaber/in” explizit an beide Geschlechter richtet.


Alexander
14.6.2014 20:47
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@quarc
Der SPIEGEL hat darüber nur deshalb berichtet, weil eine Frau (die Ehefrau des Mathematikers) von der Angelegenheit betroffen ist. Wäre nur der Mann davon betroffen, würde der SPIEGEL darüber gar nicht berichten.


Johanna
15.6.2014 15:39
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@heinz456: Also muss meine Meinung dem von Ihnen gewünschten Muster entsprechen, ansonsten kommen von Ihnen nur noch Totschlagargumente. Interessant. Sehr sogar. Damit beende ich die Diskussion mit Ihnen.