Ansichten eines Informatikers

Kasperletheater Bundesverfassungsgericht

Hadmut
27.4.2014 12:42

Offenbar gerät das Bundesverfassungsgericht immer heftiger in die Kritik. Die Gründe dafür könnten brisant sein.

Ich habe ja nun schon eine ganze Reihe kritischer Artikel über das Bundesverfassungsgericht geschrieben, zuvörderst über die Verfassungsrichterin Baer, aber auch über den Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle. Da waren seltsame Querverbindungen zwischen Voßkuhle und der Süddeutschen. Oder der dubiose Fall, als Voßkuhle eine Verfassungsbeschwerde in eigener Sache ablehnt, in der sich eine Patientin gegen Rechtsfehler in einem Schadensersatzverfahren wegen Behandlungsfehlern gegen das Klinikum der Uni Freiburg wehren wollte – Voßkuhle ist aber nicht nur Professor in Freiburg, sondern war damals auch kurzzeitig Rektor der Uni und damit der Verantwortliche und Gegner der Schadensersatzansprüche. Der hat also als Richter in eigener Sache und zu eigenen Gunsten eine Verfassungsbeschwerde abgelehnt. In der Angelegenheit dieser Patientin kam es sogar zu massiven (aber meines Wissens letztlich erfolglosen) juristischen Angriffen der Universitätsverwaltung auf die Patientin, um deren Redefreiheit einzuschränken. Falls ich mich da jetzt richtig erinnere, war Voßkuhle da irgendwie involviert. Es ging wohl darum, dass die Uni Freiburg kriminelle Mediziner auch noch befördert hatte und man verhindern wollte, dass diese Praxis publik und erörtert wird. Es ging – wenn ich das damals richtig verstanden habe – darum, dass die dort fragwürdige Experimente mit Patienten machen, und die dabei völlig entrechten und womöglich nicht mal richtig oder auch gar nicht informieren. Eine betroffene Patientin hatte sich da auf historische Pfade begeben und Parallelen zwischen der heutigen Praxis und dem Verhalten der Uni Freiburg im Dritten Reich gesehen. Sowas wollte man gar nicht hören und ihr den Mund verbieten. Hat aber nicht geklappt, meines Wissens wurde deren Klage abgewiesen, die darf das weiter behaupten. Dabei habe ich sogar ein Fachbuch gefunden (John/Martin/Mück/Ott: Die Freiburger Universität in der Zeit des Nationalsozialismus), der gerade das Verhalten eben der medizinischen und der juristischen Fakultät beleuchtet wird. Warum wollte man das verbieten, wenn es da offenbar doch etwas gab?

Mag sein, dass der Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus und dem Dritten Reich hier faktisch nicht mehr gegeben und nur noch rhetorisch oder historisch ist. Trotzdem jedoch ist die Parallele geeignet, um beim Leser Aufmerksamkeit und Sensibilität hervorzurufen und gerade deshalb unerwünscht. Der Hintergrund könnte ein ganz anderer sein, nämlich eine Nähe der Uni Freiburg zu einer neuen EU-Politik, die nämlich – gegen die deutsche Sichtweise – Menschenversuche erleichtern und noch unter das Schutzniveau von Tierversuchen drücken will, wie etwa die Süddeutsche und MMNews berichten. Will man in Freiburg europäische Ziele gegen deutsche Politik schützen? Es würde erklären, warum man da versuchte, den Vergleich von Patientenversuchen mit denen aus dem Dritten Reich zu unterbinden (der Vergleich ist sicherlich sehr weit hergeholt und sachlich überstrapaziert, unterliegt meines Erachtens aber durchaus der Meinungsfreiheit). Ging es darum die Aufmerksamkeit für neue EU-Maßstäbe flach zu halten?

Und dass auch die Richterin Baer hier als Verfassungsrichterin mindestens eine Verfassungsbeschwerde rechtswidrig, zu ihren eigenen Gunsten und in ihren eigenen Interessen abgewiesen hat, habe ich auch schon lang und breit beschrieben. Es scheint sich ein Muster abzuzeichnen, und Voßkuhle und die Politik geraten deshalb ja auch öfters aneinander, etwa weil das Bundesverfassungsgericht zu sehr auf Show mache, oder das Gericht schlichtweg seine Kompetenzen überschreite und auf Gesetzgeber mache, was ja nun definitiv gegen gerade die Gewaltenteilung verstößt, die das Gericht eigentlich verteidigen sollte.

Seltsame war ja auch, dass Voßkuhle einerseits in Berlin so hintenrum versuchte, die Arbeitslast der Verfassungsrichter zu reduzieren, indem Beschwerden leichter (noch leichter!?) abgelehnt werden können, während die Verfassungsrichter mehr Nebentätigkeiten haben, als sich normale normale Arbeitnehmer zeitlich und rechtlich leisten könnten – und das, obwohl ja Verfassungsrichtern andere Nebentätigkeiten als die eines Hochschullehrers verboten sind – was sie beispielsweise aber auch nicht davon abhält, in Universitätsräten zu sitzen. Und das ist eine Nebentätigkeit, und nicht die eines Hochschullehrers.

§ 3 Abs. 4 BVerfGG: Mit der richterlichen Tätigkeit ist eine andere berufliche Tätigkeit als die eines Lehrers des Rechts an einer deutschen Hochschule unvereinbar. Die Tätigkeit als Richter des Bundesverfassungsgerichts geht der Tätigkeit als Hochschullehrer vor.

Erstaunlich, was die trotzdem noch alles so machen.

Man hat immer stärker den Eindruck, dass das Bundesverfassungsgericht juristisch immer inkompetenter und stattdessen – oder gerade deshalb oder auch umgekehrt zu diesem Zweck – immer politischer wird und sich zu einer Ersatzregierung aufschwingt. Gerade wenn man solche Entscheidungen wie die ZDF-Entscheidung liest, in der dann huckepack ein Gleichstellungsauftrag an das ZDF eingebaut wird, der weder eine verfassungsrechtliche Grundlage hat, noch überhaupt Gegenstand der Verfassungsbeschwerde und des Streites war, also gar nicht zur Entscheidung anstand, könnte man vermuten, dass das Bundesverfassungsgericht regelrecht gegen die Regierung putscht. Das ist umso bedenklicher, als das Bundesverfassungsgericht selbst demokratisch nicht so wirklich legitimiert ist.

Im Gegenzug könnte man aber auch die Regierung fragen „Was regt Ihr Euch auf? Ihr habt doch die Blödmännner und -frauen selbst da reingewählt!” Immerhin scheint zumindest die CDU in Ansätzen lernfähig zu sein. Bringt nur nichts mehr, weil zu spät.

Vielleicht ist das aber auch gewollt.

Ist Euch schon mal was aufgefallen? Wenn in der Politik irgendein Politiker mit irgendeiner idiotischen Idee um die Ecke kommt (wie gerade der mit der Sonderabgabe für Autofahrer), regen sich alle auf, die Presse mobilisiert sich, das ganze Arsenal wird aufgeboten. Macht aber das Bundesverfassungsgericht Politik (und letztlich sind die Richter ja nur Parteistellvertreter und damit Politik-Beauftragte), dann passiert fast gar nichts. Die meisten Leute bekommen das nicht mal mit, und in den Zeitungen gibt’s irgendwo ne kleine dürre Meldung über drei Absätzchen, leise Kritik vielleicht mal auf Seite 7 in der Spalte am Rand. Das Bundesverfassungsgericht ist der Weg, Politik so zu machen, dass es keinen Widerstand gibt.

Mir hat nun jemand eine hübsche Sammlung an kritischen Pressemeldungen über das Bundesverfassungsgericht zugespielt. Warum man das gemacht hat, und warum gerade mir, darüber lässt sich trefflich spekulieren. Ich nehm’s aber gerne auf.

So schreibt etwa das Handelsblatt über Voßkuhles Umgang mit der EU-Geldpolitik:

Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle erklärte bereits im Oktober im Handelsblatt offen, aus „Zeitgründen“ werde sich das Gericht noch monatelang nicht zu den EZB-Anleihen im noch ausstehenden Haupturteil zum ESM äußern können. Bei einem Studentenempfang an der Universität Oxford – womöglich einer der Gründe für den Zeitmangel des Gerichts – gab er sich in etwas angetrunken Zustande deutschen Studenten gegenüber entschieden indiskreter: er werde das Urteil solange hinauszögern, bis die EZB Fakten geschaffen habe oder aber, wenn sich das Urteil nach Ablauf von in etwa einem Jahr einfach nicht mehr länger hinauszögern lässt, werde er mit irgendeinem der vielen juristischen Scheinargumente, auf die das Gericht immer zurückgreifen könne, ein Verbot von Draghis Anleihenkäufen als offensichtliche Mandatsverletzung durch die EZB elegant umgehen.

Liest sich wie Rechtsbeugung. Na denn mal Prost! Gebt dem Mann mehr zu trinken, wenn er dadurch redselig wird.

Geolitico (kenn ich nicht, nie gehört) trifft die Feststellung, Voßkuhle mangele es an Charakter und dem Gericht an Integrität. Auch hier geht es wieder um die Verschleppung der Entscheidungen zur EZB. Man gewinnt den Eindruck, dass das Bundesverfassungsgericht zwar erkennt, was juristisch richtig wäre, sich aber vor der Entscheidung drückt, weil es politisch etwas anderes will. Tatbestand der Rechtsbeugung. Und darin könnte eine Parallele zu der Sache mit den Patientenversuchen liegen – denn beides Mal wird die EU-Politik vor deutschem Recht geschützt, und beidesmal auf rechtlich fragwürdige Weise.

Dazu könnte auch passen, dass CSU und Linke Verfassungsbeschwerde gegen den Vertrag von Lissabon und damit auch gegen eine Entmachtung des Bundesverfassungsgerichts erhoben hatten. Die Beschwerde der CSU war zwar teilweise erfolgreich, aber in wesentlichen Punkten ging die Macht an die EU.

Da Voßkuhle selbst vorher überraschend zum Verfassungsrichter gewählt worden war, könnte man natürlich spekulieren, dass er genau zu diesem Zweck gewählt wurde. So wie sich generell der Eindruck verfestigt, dass Verfassungsrichter nicht mehr (wurden sie es früher?) nach Befähigung und Sachkunde, sondern nach politischer Gesinnung und passender Ausrichtung zum gewünschten Ergebnis gewählt werden. Insofern wären Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nur das Theater für das Volk, in Wirklichkeit würden die Ausrichtungen im politischen Hinterzimmer bei deren Wahl entschieden – und damit von denen, die das Bundesverfassungsgericht eigentlich kontrollieren sollte.

Und da kann man durchaus skeptisch sein. Denn zumindest laut diesem anonymen Blogeintrag bei der Süddeutschen hat es die EU dann eh nicht so mit Menschenrechten und erlaubt das Töten von Menschen wieder. Bei Aufstand und Aufruhr angeblich auch ohne richterlichen Beschluss, und Aufruhr könnte man schon in einer unangemeldeten Demonstration sehen. Ehrlich gesagt habe ich die Argumentation beim ersten Lesen nicht so richtig verstanden, ich müsste mir das ganze Papierwerk dazu mal durchlesen. Aber immer dann, wenn etwa so gemacht ist, dass ich es nicht unmittelbar verstehe, werde ich misstrauisch.

Und warum rührt das Bundesverfassungsgericht EU-Angelegenheiten so ungern an? Wieder mal Geheimverträge? Die Legal Tribune meint dazu:

Die Finanzminister und die Bediensteten des ESM agieren dabei in einem nahezu rechtsfreien Raum. Denn sowohl der ESM selbst als auch die für ihn tätigen Personen sind juristisch unantastbar.

Der ESM hat “Immunität von gerichtlichen Verfahren jeder Art”, ebenso vor jeder Form “des Zugriffs durch vollziehende, gerichtliche, administrative oder gesetzgeberische Maßnahmen”. Seine Archive und Unterlagen sind ebenso “unverletzlich” wie seine Geschäftsräume. Darüber hinaus ist sein Nachrichtenverkehr geschützt, sein Eigentum, seine Mittel und alle Vermögenswerte sind “von Beschränkungen, Verwaltungsvorschriften, Kontrollen und Moratorien jeder Art befreit”.

Die Finanzminister und alle anderen Personen, einschließlich der Beschäftigten, die für den ESM tätig werden, brauchen sich bei Straftaten und sonstigen Verfehlungen keine Sorgen zu machen. Denn auch sie genießen “Immunität von der Gerichtsbarkeit”. Dieser Schutz scheint sogar besonders dringlich, denn der Vertrag verpflichtet die Staaten “unverzüglich alle Maßnahmen zu treffen”, damit die Immunität im jeweiligen nationalen Recht verankert wird.

Was die Frage aufwirft, ob das Bundesverfassungsgericht bezüglich der EU bereits entmachtet ist und nur noch so tut, als würde es da etwas entscheiden, damit der Bürger glaubt, da würde ein Bundesverfassungsgericht über die Verfassung wachen.

Wenn das so wäre, dann würde es freilich erklären, warum die Qualität des Bundesverfassungsgerichts so drastisch abstürzt. Dann nämlich würde es von der Politik nur noch Darstellern für das Kasperle-Theater besetzt, die bei dem EU-Schmu bereitwillig mitmachen. Und das würde dann sehr gut erklären, warum Leute wie Voßkuhle und Baer Verfassungsrichter wurden.

Und es würde deren Rechtsbrechung erklären.

Auflösung der Bundesrepublik Deutschland durch die Hintertür. Finanziell haften wir ja schon für ganz Europa. Es nennt sich „Euro-Rettung”, ist faktisch aber die Auflösung von Demokratie. So gesehen könnte man den Feminismus auch als Angriff auf die Grundrechte sehen, die so ja auch nur in Deutschland vorkommen. Denn es ist ja schon politische und verfassungsrechtliche Übung, mit Verweis auf Art. 3 GG nun alle anderen Rechte wie Berufsfreiheit, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Zugang zum Amt usw. aufgelöst werden – siehe Schriften und Rechtsbrechung der Verfassungsrichterin Baer. Die Gleichberechtigung der Frau ist nur die Zuckerhülle, mit der das verkauft wird, der bittere Inhalt ist, dass Grundrechte faktisch abgeschafft werden – und das Volk jubelt. Jedenfalls der dumme Teil. Künftig wird gesetzlich vorgegeben, wer Berufe ergreift, wer Presse macht, wer in Vorständen sitzt. Ratet mal, wer künftig die Gesetze macht…

In dem mir zugespielten Dossier geht es dann noch darum, dass eine Reihe von Politikern von Grünen, SPD und Union unterstellt wird, für die EU und gegen deutsche Strukturen zu intrigieren, was mir allerdings nicht in allen Fällen nachvollziehbar war. Teils wird nichts gesagt und nur auf Quellen verwiesen, die nicht mehr online sind. Teils sind für mich die Hinweise Belege für Korruption und Inkompetenz (Waffengeschäfte, Plagiatesdoktortitel usw.), aber kein greifbarer Bezug zur EU.

Fragen wirft allerdings auf, dass man beispielsweise in Baden-Württemberg (einem der wenigen Bundesländer, denen es finanziell ja eigentlich ganz gut geht) Richter und Staatsanwälte schlichtweg wegspart. So als stünde der Gedanke dahinter, wozu noch Leute verbeamten, die brauchen wir sowieso bald nicht mehr. Ist das die Vorbereitung auf eine reine EU-Gerichtsbarkeit? Es würde zumindest erklären, warum man nur in der Justiz, aber nicht bei der Polizei einspart. Denn eine Polizei bräuchte man auch unter einer EU-Administration – oder vielleicht gerade dann noch viel mehr.

Was generell die Frage aufwirft, ob nicht noch viel mehr auf eine Versuppung in der große EU-Brühe umgestellt wird. Die grausige Umstellung auf Bachelor und Master ( die ja faktisch eine Qualifikationsreduktion von Diplom auf Bachelor als Standard-Abschluss darstellen sollte) könnte man darin sehen. Oder auch die Reduktion des Abiturs auf 12 Jahre. Oder dieses ganze Titel-Gewuschel und immer anforderungslosere Doktorgrade, über das sich ja schon die CDU aufregt (die haben’s gerade nötig).

Man könnte den Eindruck gewinnen, dass diese massive Aufweichung der Abschlüsse und Grade eine Anpassung an eine geplante europäische Suppe ist und man deshalb versucht, die Deutschen auf eine hohe Akademikerquote und hohe Doktorquote zu bringen, egal mit welchen Mitteln und egal wie niedrig das Niveau dabei absinkt.

So gesehen würde mir das auch einen ganz neuen Blick auf diesen Feminismus und die Ablehnung meiner Verfassungsbeschwerde eröffnen. Denn ich wollte ja einheitliche, vom Gesetzgeber klar definierte Promotionsanforderungen, wie sie das Grundgesetz eigentlich vorschreibt. Und wie es ständige Verfassungsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts spätestens seit der Neuordnung des Prüfungsrechts 1991 war. Nur war damals noch keine Rede von dieser Brachialvereinheitlichung Europas. Das war noch kurz nach dem Mauerfall, das war ein ganz anderes Europa. Steckt hinter dieser Abkehr vom Prüfungsrecht, dass eben dieses bisherige Prüfungsrecht noch auf dem deutschen Grundgesetz beruhte, das man nun als obsolet ansieht? Denn immerhin hat das Grundgesetz ja noch eine Selbstzerstörungsklausel:

Art. 146 GG: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Ist das das Ziel? Irgendwann beschließen wir dann alle, dass wir jetzt der EU-Verfassung beitreten und das Grundgesetz einfach mal so abschalten und wegwerfen? Immerhin haben wir ja gerade eine 80%-Koalition, die dafür ja schon eine Bundestagsmehrheit, sogar eine 3/4-Mehrheit aufbrächte. Und ein Wahlvolk, von dem ein großer Teil „seine Partei” wählt, egal worum’s geht. Würde die GroKo das betreiben und noch mit vielen Wählergeschenken garnieren – Frauenquote und sowas – käme da einiges an Stimmen zusammen.

Es würde bedeuten, dass wir kein Bundesverfassungsgericht mehr haben, sondern nur noch ein Verfassungsabwicklungsgericht, so eine Art Entwöhnungsbeauftragte und Rechtsliquidatoren. Denn man bekommt bei diesem Bundesverfassungsgericht ja immer stärker den Eindruck, dass die nur noch Kasperletheater spielen, den Leuten mal bei irgendwelchen Kinkerlitzchen Rechte geben, damit was in der Zeitung steht, etwa so’n bisschen Meinungsfreiheit oder Schutz davor, als „durchgeknallte Frau” bezeichnet zu werden, aber in immer mehr ernsthaften Fragen versagen, verschleppen, ablehnen. Man könnte also durchaus den Eindruck gewinnen, dass das Bundesverfassungsgericht ganz gezielt als Kasperletheater besetzt wurde, damit das Volk da ein bisschen was vorgespielt bekommt, während in Wirklichkeit alles Knackige an Grundrechten abgeräumt wird, damit der Übergang zur EU-Verfassung nicht so hart erscheint und der Bürger sich schon dran gewöhnt hat, dass es die Rechte nicht mehr gibt. Denn faktisch hat man ja mit diesem feministischen Ansatz schon Grundrechte wie Berufsfreiheit und Zugang zu Ämtern außer Kraft gesetzt und das als Fortschritt verkauft. Und faktisch betreibt das Bundesverfassungsgericht ja schon keine Kritik an der EU mehr, sondern übergibt seine Macht faktisch an europäische Gerichte.

Ist das der Grund, warum man das Bundesverfassungsgericht nur noch mit Kasperledarstellern besetzt?

Gebt dem Voßkuhle mehr zu trinken, damit der mehr erzählt.

10 Kommentare (RSS-Feed)

Manfred P.
27.4.2014 13:59
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Karl Albrecht Schachtschneider, Professor für Staatsrecht, hat darauf hingewiesen, dass die Lissabonner Verträge einen Passus enthalten, der die Todesstrafe wieder einführt, u.a. bei der “rechtmäßigen Niederschlagung von Unruhen”.

Nun kann man ja per Gesetz definieren, was eine “rechtmäßige Niederschlagung” bedeutet.

Ich hab’s mal gefunden, steht tatsächlich so in Euro-Lex für jeden nachzulesen, müsste aber nochmal suchen.

Fragt man sich doch, warum man sowas nicht aus den Mainstream-Medien erfährt, sondern in obskuren Youtube-Videos:

https://www.youtube.com/watch?v=3iuPA48VwIM

Übrigens erwähnt er auch (in anderen Vorträgen) EUROGENDFOR, die paramilitärische Polizeitruppe der EU. Diese kann wie Militäreinheiten eingesetzt werden.

Man kann sich vorstellen, dass französische und spanische Söldner eher bereit sind, deutsche Demonstranten niederzuknüppeln, als die eigene Polizei, wobei diese auch schon nicht immer zimperlich ist.

Was die Ukraine angeht: Der EU-Assoziierungsvertrag enthält einen Passus zur militärischen Zusammenarbeit.

Dieser Umstand wird aber komplett totgeschwiegen und so getan, als sei Putin der Böse Dämon des Ostens. Dabei hat er für Russland sehr viel geleistet, und ist dennoch auch dort nicht unumstritten.

Wie dem auch sei: Warum schweigt man die militärischen Implikationen tot und verschweigt, dass Russland ein Sicherheitsinteresse haben darf?

Ins Bild passen die Bestrebungen, im Rahmen der Terror- und Kniderprno-Abwehr Internetsperren zu errichten, die ohne jegliche Aufsicht einfach von der Exekutive verfügt werden.

Damit hätte die Exekutive die Machtmittel in der Hand, jederzeit unliebsame Informationsquellen für die Bevölkerung zu blockieren.

Aber das ist wahrscheinlich schon zu schwierig für viele, das zu verstehen.


Hadmut
27.4.2014 14:05
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> Fragt man sich doch, warum man sowas nicht aus den Mainstream-Medien erfährt, sondern in obskuren Youtube-Videos:

Man könnte auch fragen, warum man (auch als Blogger) ständig Vorwürfe bekommt, wenn man mal irgendein Medium außerhalb des Mainstream zitiert. Es wird sehr darauf geachtet, dass man nur die zitiert, die sich da im politischen Einheitsfahrwasser bewegen.


Stuff
27.4.2014 14:12
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Bevor ich Dir Deine Illusionen über die Staatsfarce “Bundesrepublik Deutschland” nehme, empfehle ich die Lektüre von

http://de.wikimannia.org/images/System_Preussen.pdf

Dem Elaborat oder rant ist eigentlich kaum was hinzuzufügen, ausser dass man die von den gängigen pdf-Readern nicht dargestellten Seiten in irgendwas ala Note-Pad oder anderen reinen Texteditoren lesen muss…

Bei Zweifel empfehle ich Besuch der Seite delegibus.de, wo allerlei Absurditäten schön aufgelistet sind, wie etwa das Ersetzen der Vokabel “Deutsches Reich” in Gesetzestexten durch – nein, nicht Bundesrepublik Deutschland – “Inland”!
Auch dass Rechtssprechung nicht auf Grund einer staatlichen Entität, sondern “Im Namen des Volkes” gesprochen wird, interessiert innerhalb Deutschlands so gar niemanden – anderswo lacht man über den nur vordergründig völkischen Quatsch, mein weiss ganz genau, warum dieser Mist (nach dem 2. Weltkrieg!) weitergepflegt wird. Daher ist ja dem Vorbild, dem Staatsgrundgesetz, na nur der Name “Grundgesetz” geblieben während das Verfassungsgericht, eigenartig, weiterhin Verfassungsgericht heisst, weil es nämlich eine Verfassung gibt/geben könnte: Die Weimarer Verfassung! Und nach Lektüre oben angeführeten Textes wirst Du meine Mutmassung, das Verfassngsgericht könnte einen coup d’etat durchführen, indem es einfach die Weimarer Verfassung für gültig erklärte (Auf dem Gebiet des “Deutschen REICHES”! – also praktisch eine Kriegserklärung gegen alle Staaten, die ehemaliges Preissisches Gebiet einverleibt haben) nicht mehr für soo obskur halten.

BTW: Ich bein kein Deutscher. Gebt Euch endlich eine Verfassung! Damit der Rest Europas und der Welt weiss, wo _in_Eurem_Selbstverständnis_ (!) Euer gottverdammtes Deutschland anfängt und aufhört!


Wenger
27.4.2014 16:00
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Zur Todesstrafe “im” Lissabonner Vertrag:http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon#Vorwurf_eines_unzureichenden_Verbots_der_Todesstrafe_in_der_Grundrechtecharta

“Es würde zumindest erklären, warum man nur in der Justiz, aber nicht bei der Polizei einspart.”
Na ja, da gibt es ja auch dieses Bundesland im Westen der Republik, meist mit drei Buchstaben abgekürzt. Wenn man weiß, wie es da teilweise um die personelle Stärke der Polizei bestellt ist, kann man nachts nicht mehr ruhig schlafen. Seit Jahren wird die Zahl der Polizeivollzugsbeamten (netto) permanent reduziert.


Heinz
27.4.2014 17:06
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> Im Gegenzug könnte man aber auch die Regierung fragen „Was regt Ihr Euch auf? Ihr habt doch die Blödmännner und -frauen selbst da reingewählt!”

Gewählt nicht wirklich, das ist ja das Problem.
Denen fliegt ihre eigene Korruption um die Ohren.

> Seit Jahren wird die Zahl der Polizeivollzugsbeamten (netto) permanent reduziert.

Es werden seit Jahren mehr Polizeibeamten eingestellt, das Problem ist eher der effektive Einsatz, halt immer das, was die Regierung für wichtig hält.


Wenger
27.4.2014 17:35
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>Es werden seit Jahren mehr Polizeibeamten eingestellt, das Problem ist eher der effektive Einsatz, halt immer das, was die Regierung für wichtig hält.

Das ist nicht richtig, sondern allenfalls die halbe Wahrheit. Diesen Eindruck bekommt man allerdings tatsächlich, wenn man der PR des MIK NRW auf den Leim geht 😉
Die ganze Wahrheit ist, dass die Abgänge (Ruhestand) höher sind, als die Neueinstellungen:

http://waz.m.derwesten.de/dw/region/trotz-neueinstellungen-zahl-der-polizisten-in-nrw-nimmt-ab-id9153071.html?service=mobile


Grundgesetz
27.4.2014 18:18
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Das liest sich spannend wie ein Krimi.
Seit dem abnicken des europäischen Haftbefehls durch das Bundesverfassungsgericht, sehe ich mir deren Entscheidungen näher an, und bin doch oft erstaunt.

Die für mich neuen Infos zu Voßkuhle, wenn sie den stimmen, hätte ich nicht für möglich gehalten.

Diese ganzen Sicherheitspolitiker begreifen eines einfach nicht. Die können ein Orwells-Europa erschaffen, ihre “Eliten” noch mehr mit Geld und Macht ausstatten, wenn das Elend und die Wut groß genug sind, dann werden die alle platt gemacht, da hilft auch kein Militär mehr.


anonKlaus
27.4.2014 20:50
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Im Juni 2012, Schäuble [1]:

SPIEGEL: In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht dem weiteren Verzicht auf Souveränität enge Grenzen gesetzt[2]. Wie viel europäische Integration ist mit dem Grundgesetz noch möglich?

Schäuble: Wenn die Dinge, die ich eben skizziert habe, wirklich alle umgesetzt würden und man dann zu dem Schluss kommt, dass die Grenzen des Grundgesetzes erreicht sind, dann sagt das Verfassungsgericht zu Recht: Man kann gern mehr Rechte nach Brüssel übertragen, aber darüber muss das deutsche Volk entscheiden.

SPIEGEL: Das heißt, es gibt bald eine Volksabstimmung in Deutschland?

Schäuble: Wann es so weit sein wird, weiß ich nicht, weiß wohl keiner. Aber ich gehe davon aus, dass es schneller kommen könnte, als ich es noch vor wenigen Monaten gedacht hätte. Auf dem EU-Gipfel Ende dieser Woche wollen die Chefs von vier europäischen Institutionen konkrete Vorschläge für eine vertiefte Integration vorstellen. Danach werden wir sehen.

SPIEGEL: Sie glauben, dass die Deutschen spätestens in fünf Jahren über eine neue Verfassung abstimmen werden?

Schäuble: Vor ein paar Monaten hätte ich noch gesagt: In fünf Jahren? Nie im Leben! Jetzt bin ich mir nicht mehr so sicher. Wollen Sie wissen, warum?

[1] http://www.spiegel.de/spiegel/finanzminister-schaeuble-ueber-die-geburtsfehler-des-euro-a-840867.html

[2] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsgericht-vosskuhle-will-mehr-zeit-fuer-euroklagen-a-840372.html

Also auf Deutsch: Wenn alle Fakten geschaffen sind und alle EU Länder zusammen faktisch einen föderalen Staat bilden, dann wird jemand über was auch immer befragt. Wer und wann befragt wird ist zweifelsohne ein Geheimnis – bei der aktuellen 80% Mehrheit.

Das ist so wie mit dem Grundgesetzt. Es ist keine Verfassung aber es hat einen Verfassungscharakter, weil sich alle dran gewöhnt haben. (Zitat K.A.Schachtschneider aus meinem Gedächtnis)

Das erinnert mich dann wieder an Merkel 2005:
“Politik ohne Angst. Politik mit Mut – das ist heute erneut gefragt. Denn wir haben wahrlich
keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit. Unsere
Werte müssen sich auch im Zeitalter von
Globalisierung und Wissensgesellschaft behaup-
ten. Und wenn sie sich behaupten sollen, dann müssen wir bereit sein, die Weichen richtig
zu stellen. Auch da sind wieder Widerstände zu überwinden. Es sind wieder Prioritäten zu
setzen. Ist dem Wichtigen der Vorrang vor dem weniger Wichtigen zu geben.”
http://web.archive.org/web/20130215222359/http://www.cdu.de/doc/pdf/05_06_16_Rede_Merkel_60_Jahre_CDU.pdf


Kreuzweis
29.4.2014 0:29
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(Hinweis, ggf. löschen!)
http://sciencefiles.org/2014/04/25/hasskriminalitat-ministerieller-amoklauf/

Die Augenbinde der Justitia soll damit komplett abgeschafft werden.
Das Ansehen (wie die Gesinnung) bestimmt die Strafe, nicht die Tat …

Kommentarschätzchen von dort:
“Es ist möglich, daß der Deutsche (*Mann) noch einmal von der Weltbühne verschwindet; denn er hat alle Eigenschaften, sich den Himmel zu erwerben, aber keine einzige, sich auf Erden zu behaupten, und alle Nationen hassen ihn wie die Bösen den Guten. Wenn es ihnen aber wirklich einmal gelingt, ihn zu verdrängen, wird ein Zustand entstehen, in dem sie ihn wieder mit den Nägeln aus dem Grabe kratzen möchten.” (Friedrich Hebbel)

Hier zeigt sich der totalitäre Charakter des Staatsfeminismus/Genderismus par excellence und es zeigt sich, wie vollkommen unbedarf, entweder aufgrund von Dummheit, entweder aufgrund von Verschlagenheit, sich politische Akteure präsentieren …


_Josh
29.4.2014 18:38
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@Wenger: Das ist nicht nur in NRW der Fall, konkret auch hier in Hessen.

Hab’ da einen Dojo-Kumpel, der mit den Gehaltschecks der Polizisten im Land beruflich zu tun hat, auch hier wird am Personal gespart, dass sich die Balken biegen. Aber wenn mal wieder ein Einbrecher beim örtlichen CDU-Ortsvorsteher stundenlang des Nachts mit Helikopter im Kriechgang verfolgt wird, wie gestern beispielsweise, ist dann doch genug Kohle für Sprit vorhanden — die wissen einfach, die richtigen Prioritäten zu setzen.