Ansichten eines Informatikers

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die “durchgeknallte Frau”

Hadmut
21.1.2014 23:08

Die 3. Kammer des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat am 11.12.2013 entschieden und heute bekannt gegeben, dass es unzulässig (das heißt, nicht vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt, aber dafür gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßend) war, dass und wie jemand die Politikerin Gabriele Pauli als „durchgeknallte Frau” bezeichnet hat. (Siehe Beschluss 1 BvR 194/13 und Pressemitteilung).

Einige Anmerkungen von mir dazu, auch weil die feministische Verfassungsrichterin Susanne Baer beteiligt war.

Wer jetzt (materielle) Urteilsschelte von mir erwartet hat, liegt falsch. (Geduld, es kommt noch welche, aber andere.)

Die Entscheidung ist richtig. Zwar jetzt nicht richtig in dem Sinne, dass sie zwingend die einzig mögliche war, aber zumindest in dem Sinne, dass ich darin keinen Fehler sehe, dass ich sie für begründet halte, und dass sie im Einklang mit der bestehenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit steht, über die ich mich vor einigen Jahren ausgiebig informiert habe. Es haben durchaus schon einige Leute (erfolglos) versucht, mir am Zeug zu flicken, und die wirksame Abwehr beruhte wesentlich auf der Kenntnis und Beachtung der Rechtsprechung des BVerfG zur Meinungsfreiheit.

(Abgesehen davon, dass ich auch als Fotograf keinerlei Verständnis dafür aufbringe, dass man hier – wohl auch aus Kreisen der CSU – Gabriele Pauli für die Fotos beschimpft hat. Ich fand die Fotos völlig in Ordnung. Das hat ihr gestanden, es hat ihr Spaß gemacht, und die bayerische Dirndl-Uniform kann’s auch nicht alleine sein. Warum soll die sich keine Lederklamotten oder enge schwarze Latex-Handschuhe anziehen? Wo sind wir denn hier, wenn wieder mal nur der röhrende Hirsch vor den Alpen in Öl die einzig zulässige Kunst sein soll?)

In diese Rechtsprechung fügt sich diese Entscheidung ein. Die Grundlinie ist, dass formale Beleidigungen stets verboten sind, aber alles darunter davon abhängt, ob es mit einer sachlichen Kritik verbunden ist.

Große Teile der Bevölkerung, vor allem die Besserwisser und political correctness-Klopfer, die von vornherein jede persönliche Kritik ablehnen und alles immer so ganz sachlich und bequem haben wollen, liegen völlig falsch. Man darf Leute durchaus auch persönlich angreifen, und man darf dabei auch aus dem Vollen schöpfen und zuspitzen. Wesentlich dafür ist bemerkenswerterweise nicht (allein) das, was da als Kritik auffällt, sondern was noch dabeisteht. Verbindet man aber auch deftige, zugespitzte, persönliche Kritik mit konkreten, nachprüfbaren Anknüpfungspunkten, dann ist das durchaus zulässig und durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Der Kern ist wichtiger als die Schale.

Erst dann, wenn die Kritik keinen inneren Bezug an konkretem Verhalten des Kritisierten mehr hat, wenn sie nur noch spekulativ, verächtlich machend, schmähend ist, wenn es nur noch um das Beschimpfen oder Herabwürdigen geht, ist sie unzulässig. Es geht, verkürzt gesagt, um die Frage, ob man etwas Konkretes nachvollziehbar kritisiert (wobei sich der Empfänger auch eine andere Meinung bilden kann), oder ob es einfach nur darum geht, den anderen ohne greifbare Grundlage herabzusetzen.

Mancher Leser wird sich vielleicht schon gewundert haben, warum ich in meinen Artikeln so häufig Links auf Adele und die Fledermaus oder mein Buch einbaue. Das sieht zwar nach dauernder Eigenwerbung aus, ist aber ein Verteidigungsinstrument, denn damit habe ich immer die Anknüpfung an die Kritik an konkretem Handeln. Das hat mir juristisch schon oft geholfen. Weil es immer auf die Verbindung ankommt. Damit der Leser nachlesen kann, wie ich zur Auffassung komme und sich eine eigene Meinung darüber bilden kann, ob er das so oder anders sieht.

Das ist insofern beachtlich, als es ja in vielen pseudointellektuellen Kreisen – etwa vielen Universitäten – Standard ist, jegliche persönliche Kritik radikal zu verbieten und auch die Wortwahl auf neutrale, zwanghaft sachlich-neutrale Wortwahl zu reduzieren. Darin liegt eine Verletzung und Beschneidung der Meinungsfreiheit, oft mit dem Ziel, die Meinungsäußerung bis zur völligen Wirkungslosigkeit zu neutralisieren. Das ist auch so ein Mainstream-Effekt. Man sollte sich das nicht gefallen lassen und dabei bleiben, seine Meinung auch verbal so auszuformulieren, dass sie wirkt und ankommt.

Umgekehrt ist vieles, was gerade so Mainstream/Gender/Queer ist, etwa das Beschimpfen und in Abredestellen von Männern, Heterosexuellen eben nicht mehr zulässige Meinungsäußerung, weil es nie mit einer konkreten Handlungsweise der Beschimpften verknüpft ist. Es gibt ja überhaupt keine Grundlage, auf der das beruht. Es geht ja nur um die Schmähung und Entwertung des Verhassten, des Feindbilds.

Umso erstaunlicher ist (nur auf den ersten Blick), dass ausgerechnet die Genderistin und Verfassungsrichterin Susanne Baer (über die ich schon viel geschrieben habe) an der Entscheidung mitgewirkt hat:

  • Denn die Entscheidung steht schon in Widerspruch zu ihrem eigenen Auftreten (das ja sogar von ihren Laudatoren als konfliktreich beschrieben wurde, wie mögen es dann ihre Gegner empfunden haben?), in dem sie ja die vermeintlich böse Welt aus weißen heterosexuellen Männern stets beschimpft, als „Truth Regime” und fiese Unterdrücker hinstellt und für alles verantwortlich macht, ohne das jemals irgendwie begründet zu haben (jedenfalls habe ich noch keine Begründung im Sinne einer Anknüpfung, wie es das Verfassungsrecht will, entdeckt). Meines Erachtens steht Baers eigenes Auftreten nicht in Einklang mit dieser Entscheidung, die sie ja selbst unterschrieben hat, denn diese Ehre, auf die man in der Entscheidung abhebt, gesteht sie heterosexuellen, weißen Männern nicht zu.

    Aber wer weiß? Vielleicht lag’s ja auch nur daran, dass sich hier eine Frau gegen einen Mann gewehrt hat. Frauen bekommen jeden Schutz, Männer gar keinen mehr. Liest man Baers Schriften, bekommt man den Eindruck, als könnten nur noch Frauen Grundrechtsträger sein. Vielleicht beruhte ihre Unterschrift ja allein auf dem Umstand, dass sich hier eine Frau gegen einen Mann wehrt, und damit die Frau automatisch Recht bekommt, egal worum’s eigentlich geht. Das entspräche zumindest der Forderung aus ihrem Buch »Rechtssoziologie« und anderer Schriften, wo sie ja geschriebenes Recht (und damit die Verfassung) ablehnt und fordert, dass Richter immer nur nach subjektivem Gerechtigkeitsgefühl und damit stets zugunsten der Frau entscheiden müssten. Kann gut sein, wäre aber keine inhaltliche Beteiligung an der Entscheidung.

  • Zweitens ist es auffällig, wie sehr das Umfeld der Gender Studies und der von Baer vertretene Feminismus meinungsfeindlich ist, denn es passiert da ja immer wieder, dass Andersmeinende durch Genderisten an der Meinungsäußerung gehindert werden, wenn etwa die Meinungsäußerung von vornherein verboten wird, Twitter-Accounts abgeschossen werden, Webseiten aus der Google-Suche gehebelt werden, wenn man Journalisten dafür unter Druck setzt, dass sie Kritik äußern, wenn man andere Sichtweise nicht mehr zulässt. Es wirkt absurd, wenn eine der zentralen Drahtzieherinnen einer derart meinungsfeindlichen und verfassungswidrigen Bewegung als Verfassungsrichterin plötzlich dafür eintritt, dass Meinungsfreiheit besteht, wenn es sachliche Anknüpfungspunkte gibt.

  • Drittens fällt auf, dass die Entscheidung im normalen Tonfall einer sachlich begründeten Verfassungsgerichtsentscheidung formuliert ist. Das passt überhaupt nicht zur Krawallschreibweise Baers. Es wird überhaupt nicht auf Geschlechter abgehoben, es geht nicht darum, dass hier ein Mann eine Frau unterdrückt und die Frau als unterdrücktes Wesen vor dem bösen Einfluss heterosexueller Männer gerettet werden muss, und – Trommelwirbel – Art. 3 GG wird gar nicht erst erwähnt. Es wird überhaupt nicht darauf abgehoben, dass hier die Männliche Unterdrückung die Frau in ihrer Lebenswirklichkeit bla bla bla… Und – nochmal Trommelwirbel – es werden sogar andere Artikel als der Dreier erwähnt, nämlich Art. 5 und 2. Noch nie hätte ich jemals eine Stelle gefunden, in der Baer Art. 5 GG erwähnt oder zu erkennen gibt, von dem schon mal gehört zu haben.

    Ich halte es deshalb für ausgeschlossen, dass Baer – die als Richterin unterschrieben hat – an der Entscheidung tatsächlich mitgewirkt hat.

Wie kommt so etwas zustande?

Ganz einfach: Der Beschluss ist von drei Richtern unterschrieben, aber nur vom Berichterstatter geschrieben. Schaut man in die Geschäftsverteilung des BVerfG, dann ist der einzige der drei Richter, der für das Thema zuständig ist, der Richter Masing. Schaut man in dessen Lebenslauf, dann sieht man, dass der schon mal wissenschaftlicher Mitarbeiter am BVerfG war, und das sind die, die da eigentlich die Arbeit machen (wie an der Uni auch). Der kann das also. Der war offensichtlich der Berichterstatter und der konnte deshalb eine Entscheidung schreiben, die sich nicht nur nach Bundesverfassungsgericht anhört, sondern die auch zu den bisherigen Entscheidungen passt. Ich kann mir auf Grundlage dessen, was ich bisher von Baer gelesen habe, nicht vorstellen, dass sie an solchen Entscheidungen ernstlich teilnimmt und sie versteht und formuliert. Es passt überhaupt nicht zu ihren sonstigen Äußerungen.

Dazu muss man wissen, dass auch am BVerfG eine Kammerentscheidung nur möglich ist, wenn sich drei Richter einer Kammer einig sind. Faktisch ist es aber so, dass – wie meistens auch in anderen Gerichten – der Berichterstatter alleine macht, was er will, und die anderen auf Gegenseitigkeit blind unterschreiben. So mancher Vorsitzende hat seine Beisitzer deshalb schon als Beischläfer bezeichnet. Und sowas hatte ich ja damals im Promotionsstreit ja auch. Da kamen ja zwei Richter, die das Verfahren nicht kannten und überhaupt nichts über die Sache wussten, nur vorbei um in der Verhandlung rumzusitzen und zu unterschreiben. Beim Bundesverfassungsgericht gibt es bei Kammerbeschlüssen nicht mal eine Verhandlung, nur die Unterschriften. Man kann dazu auch Kranenpohl, Hinter dem Schleier des Beratungsgeheimnisses – Der Willensbildungs- und Entscheidungsprozess des Bundesverfassungsgerichts lesen. Und die entscheiden da eben oft so, wie man sie im Bundestag auch zum Richter gewählt hat: Jeder darf mal, und die anderen gucken weg, damit die dann selbst können, wie sie wollen. Für meine Verfassungsbeschwerde war Baer zuständig, und die hat dann eben gemacht, was sie wollte, und die anderen haben unterschrieben.

Sowas ist verfassungswidrig. Denn es entzieht den Beschwerdeführer den gesetzlichen drei Verfassungsrichtern. Aber hey, seit wann interessieren sich Verfassungsrichter für Verfassungsrecht, wenn’s um ihre eigenen Interessen geht?

Ein wichtiger Punkt an dieser Entscheidung hier ist aber eben Baers Unterschrift. Ich zitiere mal aus Absatz 25:

Die Beklagte verschiebt mit ihrem Text die öffentliche Auseinandersetzung um die Person der Beschwerdeführerin in dem inkriminierten Absatz hin zu rein spekulativen Behauptungen über den Kern ihrer Persönlichkeit als Privatperson. Sie stützt diese auf Beurteilungen, die thematisch den innersten Intimbereich betreffen, ohne dass diese Spekulationen irgendeinen Tatsachenkern hätten. Sie knüpfen zwar an das Verhalten der Beschwerdeführerin an, die für ein Gesellschaftsmagazin posierte und eine Serie von Fotos von sich fertigen ließ, weswegen sich die Beschwerdeführerin eine Auseinandersetzung hiermit auch gefallen lassen muss. Die von der Beklagten hieraus gezogenen Folgerungen, die sie mit den Worten „durchgeknallte Frau“ zusammenfasst, haben jedoch als solche keinerlei Anknüpfungspunkt in dem Verhalten der Beschwerdeführerin.

Und das muss Baer (und damit mittelbar auch andere Leute aus dem Gender-Studies-Dunstkreis und den Universitäten wegen der Bindungswirkung) doppelt gegen sich gelten lassen. Denn einmal sind ihr damit ihre spekulativen und schmähenden Unterstellungen gegenüber Männern nicht erlaubt, und zweitens muss sie sich wegen ihres eigenen Auftretens Kritik gefallen lassen. Wohlgemerkt, sie hat’s selbst unterschrieben. Und Anknüpfungspunkte kann sie – ich klage ja gerade gegen die Humboldt-Universität auf Auskunft – bisher nicht liefern. Das ist alles aus der Luft gegriffen.

Als Ergänzung dazu sei angemerkt, dass Baer sich noch weitaus mehr Kritik gefallen lassen muss als andere. Denn sie ist Professorin und macht auf wissenschaftlich, und die Kritik an wissenschaftlichen Leistungen ist selbst von der Wissenschaftsfreiheit geschützt, analog Kunstfreiheit. Der Staat darf diese nicht einschränken. Deshalb sind tadelnde Urteile über wissenschaftliche und künstlerische Leistungen auch von den Straftatbeständen ausgenommen, sofern sie nicht formal beleidigend sind. Da kann man also deutlich härter draufhauen als in anderen Bereichen. (Ebenfalls eine meiner juristischen Verteidigungslinien meines Blogs, die mir ebenfalls schon gut geholfen hat.)

Ich hatte eingangs aber noch Urteilsschelte versprochen. Die kommt jetzt. Zwar nicht am Inhalt der Entscheidung, aber daran, dass sie überhaupt ergangen ist.

Denn nötig war sie zur Fortbildung des Rechts nicht. Es gibt stapelweise Entscheidungen des BVerfGs, in denen solches schon entschieden wurde. Ich glaube auch nicht, dass es für Pauli so nötig war, dass es Verfassungsrang hatte. Es war halt auch nur ne Beleidigung, was die zwar vielleicht gewurmt hat, aber hey, wo ist der Schaden? Wer sich in die Politik begibt, der macht das freiwillig und muss auch was abkönnen. (Oder, wie man so schön sagt, wer die Hitze nicht verträgt, soll die Küche meiden.) Und schließlich hat sie selbst ja auch ausgeteilt, war so ganz unschuldig auch nicht dran. Legt man die Maßstäbe an, die das Bundesverfassungsgericht sonst manchmal anlegt, verstehe ich nicht, wo da wirklich die Verletzung auf Grundrechtsniveau gelegen haben soll. Ich habe auch gar nicht den Eindruck, dass es da um Pauli ging, sondern dass es in Wirklichkeit darum ging, den anderen Richtern eins zu verpassen, deren Entscheidungen man getadelt hat.

Noch weniger Verständnis habe ich, wenn ich daran denke, dass Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle ja vor einiger Zeit bei der Politik in Berlin herumscharwenzelt ist und über die angeblich so hohe Arbeitsbelastung gejammert hat. Was ich eh nicht verstehe, weil die ja fast alle noch irgendwelche Lehrstühle, Honorarprofessuren und sonstigen Nebenkram haben, etwa in Universitätsräten und beim Rotary Club herumzuhocken, also kann die Arbeitsbelastung schon mal nicht so hoch wie bei einer normalen Angestelltentätigkeit sein, denn normale Leute haben nicht so viel Zeit für Nebentätigkeiten. Außerdem lassen sie die Arbeit ja von ihren Mitarbeitern erledigen. Aber sie jammern über die Überbelastung und viele Leute warten Jahre auf Entscheidungen, die wirklich wichtig sind. Und in diesem Umfeld haben sie Lust und Muße, sich mit einer popeligen Beleidigung auseinanderzusetzen, an die sich kein Mensch mehr erinnert hätte. Meine eigene Verfassungsbeschwerde im Promotionsverfahren – und das nehme ich für mich in Anspruch – wäre nicht nur für mich als Verletztem von weitaus größerem verfassungsrechtlichem Rang gewesen, sondern hätte auch viel mehr Bedeutung für die Allgemeinheit gehabt, etwa für alle Doktoranden. Wem aber nützt schon die Entscheidung in der Pauli-Sache? Außer ihr eigentlich niemandem, und ihr selbst wahrscheinlich auch nicht. Für so’n Scheiß haben die Zeit. Man könnte meinen, die haben das aus Langeweile entschieden. Ich hätt’s ja vielleicht noch verstanden, wenn die Gerichte die Meinungsfreiheit zu eng ausgelegt hätten und eine Korrektur nötig gewesen wäre. Aber hier hatten die Gerichte die Meinungsfreiheit weit ausgelegt und das BVerfG hat sie wieder eingeschränkt. War das wirklich nötig?

Haben die da im ersten Senat nichts Wichtiges zu tun? Oder suchen die sich nur das heraus, wo sie gerade mal wieder in der Politik und in den Parteien herumstochern können?

Haben wir da so eine Zweiklassengesellschaft? Leute mit Bekanntheitsgrad und die in politischem Umfeld stehen, bekommen Recht und plakative Entscheidungen, und das gemeine Volk bekommt, egal wie schwer die Grundrechtsverletzung ist, nur den Standardtext der Ablehnung?

Obwohl ich die Entscheidung inhaltlich für richtig halte, lässt die Tatsache, dass die Entscheidung überhaupt erging, während sie für weit wichtigere Fälle keine Zeit, keine Lust oder einfach auch keine befähigten Richter haben, das Bundesverfassungsgericht in meinem Ansehen noch viel weiter sinken als es ohnehin schon gesunken ist.

Ich halte das Bundesverfassungsgericht inzwischen für ein dekadentes, verlogenes, korruptes Operettengericht.

Und das ist die Konsequenz aus Zeitgeist und Politik. Wir befassen uns mit unwichtigen Nebensächlichkeiten, Gesellschaftstratsch und innerparteilichen Streitigkeiten, aber die wichtigen, entscheidenden Dinge werden komplett übergangen. So läuft die Politik, und so laufen die von der Politik eingesetzten Richter.

17 Kommentare (RSS-Feed)

Wolfgang T.
22.1.2014 0:48
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Hallo Hadmut,

die Baer entscheidet auch den Punkt 12
“1 BvR 458/10 Verfassungsbeschwerde betreffend die auf den besonderen Schutz des Karfreitags als stillem Feiertag nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz gestützte Untersagung der Veranstaltung „Heidenspaß statt Höllenqualen – religionsfreie Zone München2007” http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/erledigungen_2013.html

Wie würde Baer aus Gendersicht entscheiden?


Hadmut
22.1.2014 0:57
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@Wolfgang: Schwer zu sagen ohne Kontext. Das hängt sehr davon ab, wer da Frau und wer da Mann ist, und wer sich da von wem gestört fühlt. Sie würde für die Frau entscheiden, egal auf welcher Seite die ist.

Sollte die Geschlechterfrage hier ausnahmsweise keine Rolle spielen und auch partout nicht reinzuinterpretieren sein, würde ich eher vermuten, dass sie innerhalb ihres Weltbildes zugunsten des Heidenspaß entscheidet, denn schließlich ist die katholische Kirche ja schwulenfeindlich. Außerdem setzt sich Baer ja für verschiedene Lebens- und Daseinsformen ein, insofern müsste sie eigentlich zugunsten des Heidenspaßes entscheiden.

Dafür würde auch sprechen, dass sie die katholische Kirche und die bayerische Mentalität wieder mal als Ausgeburt des weißen, heterosexuellen Mannes einschätzen könnte. Stimmt es allerdings, dass die katholische Kirche aus überwältigend vielen Schwulen besteht, könnte sie nun wieder zugunsten der Kirche entscheiden.

Sie sagt halt, dass es bei ihr nicht um Gesetze und nicht um juristisches Wissen, sondern nur um ihr individuelles Gerechtigkeitsgefühl geht. Und das ist ziemlich abstrus. Man weiß nicht, worauf die da anspricht und sich hochzieht.


Hadmut
22.1.2014 0:58
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Ich sag’s mal so: Wäre ich Anwalt der Bayern würde ich Baer wegen Befangenheit ablehnen.


Uwe
22.1.2014 7:22
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Man kann man Verfassungsrichter wegen Befangenheit ablehnen?


Hadmut
22.1.2014 7:45
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@Uwe: Ja, kann man formal. Allerdings pfeifen die da meistens drauf.


Heinz
22.1.2014 7:24
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> Haben wir da so eine Zweiklassengesellschaft? Leute mit Bekanntheitsgrad und die in politischem Umfeld stehen, bekommen Recht und plakative Entscheidungen, und das gemeine Volk bekommt, egal wie schwer die Grundrechtsverletzung ist, nur den Standardtext der Ablehnung?

Das denke ich auch, aber eine Mehrklassengesellschaft haben wir auch im Rest der Justiz sowie in vielen anderen Bereichen.


Jens
22.1.2014 12:58
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Ganz einfach: Der Beschluss ist von drei Richtern unterschrieben, aber nur vom Berichterstatter geschrieben.

Falsch. Der Beschluss ist von einem der wissenschaftlichen Mitarbeiter des Berichterstatters geschrieben.


patzer
22.1.2014 13:35
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http://www.youtube.com/watch?v=zfoUKm_XOgo#t=237

Tipp!Hat sich nicht viel geändert.


Yammiyammi
22.1.2014 15:29
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Das Urteil ist durchaus kritikwürdig.

– “Zusammenfassung” als neue Fallgruppe
– Ne ultra petita-Grundstz verletzt

Ursprünglich wurde beantragt:

es zu unterlassen zu behaupten, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen

a) Frau Dr. P. ist eine durchgeknallte Frau,

b) die Fotos von Frau Dr. P., die in der P. A. erschienen sind, sind klassische Pornografie,

c) im Zusammenhang mit den Fotos von Frau Dr. P., die in der P. A. erschienen sind, von „Domina-Posen“, „einem Pornofilm“ und „pornografischen Inhalten“ zu sprechen.

Dann stellt das BVerfG in Rn 21 fest:

b) Gemessen an diesen Maßstäben hat das Oberlandesgericht die drei streitigen Äußerungen zunächst beanstandungsfrei als Meinungsäußerungen und nicht als *Tatsachenbehauptungen* oder *Schmähkritik* eingeordnet.

und erfindet – neben Tatsachenbehauptung und Schmähkritik – unnötigerweise die Fallgruppe der “Zusammenfassung”

Wenn die Beschwerdeführerin von der Beklagten die Unterlassung der Äußerung „Frau Dr. P. ist eine durchgeknallte Frau“ beantragt, so wendet sie sich gegen diese Äußerung als Zusammenfassung des vorangegangenen Absatzes, in dem es heißt: „Sie sind die frustrierteste Frau, die ich kenne. Ihre Hormone sind dermaßen durcheinander, dass Sie nicht mehr wissen, was wer was ist. Liebe, Sehnsucht, Orgasmus, Feminismus, Vernunft.“ Durch das Wort „durchgeknallt“ wird dieser Absatz zusammengefasst. Das Wort „durchgeknallt“ hat hier somit eine grundlegend andere Bedeutung als in dem von dem Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall „durchgeknallter Staatsanwalt“ (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 – 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016).

Denn es soll im Kern um die Worte

„Sie sind die frustrierteste Frau, die ich kenne. Ihre Hormone sind dermaßen durcheinander, dass Sie nicht mehr wissen, was wer was ist. Liebe, Sehnsucht, Orgasmus, Feminismus, Vernunft.“

gehen. Das wurde vom Anwalt auf dem Zivilrechtsweg gar nicht angegriffen. Angegriffen wurden nur oben lit a) bis c).

Das BVerfG hat diese Worte nun krampfhaft in den Antrag lit a) „durchgeknallte Frau“ hineingezwängt und ist damit über das Begehren der Beschwerdeführerin hinausgegangen, was ihr gar nicht zusteht (Ne ultra petita) und was ihr die Zivilgerichte gar nicht hätten zusprechen können.


Yammiyammi
22.1.2014 15:31
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jetzt habe ich vergessen, das letzte Zitat zu schließen.. Na egal..


Joe
22.1.2014 16:38
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Ich halte das Bundesverfassungsgericht inzwischen für ein dekadentes, verlogenes, korruptes Operettengericht.

Ich halte das “BVerfG” für eine Form der Ersatzmonarchie. Das spiegelt sich nicht nur im Auftreten der Richter nebst deren Verehrung in breiten Kreisen des Bevölkerung wieder, sondern eben auch in der tatsächlichen Arbeitsweise und in der Einordnung innerhalb des staatlichen Machtgefüges.

Mit juristischer Nomenklatura soll dann auch verschleiert werden, daß wir es entsprechend nur mit “Eingaben”, “Gesuchen” oder “Bitten” an diese Monarchen zu tun haben, die diese halt entsprechend willkürlich bescheiden. Hauptaufgabe dieses Nichtgerichtes ist natürlich die Machtsicherung der herrschenden Bundesrepublik-Eliten.

Mit dem speziellen Verständnis von “Meinungsfreiheit” dieses Gerichtes gehe ich als Vertreter des Free Sprech natürlich auch nicht konform. Für mich ist eine “eingeschränkte Meinungsfreiheit” so viel wert wie ein “bißchen schwanger”. Der Begriff “Freiheit” wird an dieser Stelle einfach mißbraucht.


Inge B
22.1.2014 20:01
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Bla bla bla…

Alles für die Katz, wenn hier Posts von a paar User doch glöscht werden weil sie zu böß angeblich sind! Wasser predigen und Wein trinka Senior Danisch!


Hadmut
22.1.2014 20:23
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Darf ich hier vielleicht noch selbst bestimmen, welche Themen ich in meinem Blog anführe und welche nicht? Oder sind wir jetzt schon so weit, dass ich der einzige sein soll, der über die Inhalte meines Blogs nicht zu bestimmen hat?

Was muss man für eine absurde Rechtsauffassung haben, wenn man glaubt, dass Fremde mehr Bestimmungsrecht über mein Blog hätten als ich selbst?


Borstie
23.1.2014 0:39
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@Hadmut: Ich warte weiter auf Deinen neuen Blog Artikel! Ich bin gespannt wie ein Flitzebogen.
Sammelst Du noch Material? Oder warum lässt Du nun wirklich jeden Kommentar zu? Egal wie inhaltsleer er ist?

Oder (Verschwörungstheorie), schreibst Du das Bla bla bla selber?

Viele Grüße mit einem Augenzwinkern,
Borstie


Hadmut
23.1.2014 0:55
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@Borstie: Ich warte noch auf eine Auskunft, die aber vermutlich nicht mehr kommt. Wird wohl am Wochenende werden.

> Oder warum lässt Du nun wirklich jeden Kommentar zu? Egal wie inhaltsleer er ist?

Normalerweise lasse ich nahezu jeden Kommentar zu, außer natürlich den täglich bis zu 1.400 automatisierten Spams aus einschlägigen Netzen (vor allem China, USA und von einem französischen Provider).

In den letzten Tagen habe ich aber doch eine ganze Reihe von Kommentaren nicht mehr durchgelassen, weil halt doch eine Menge Leute dabei waren, die mich da einfach beschimpfen und provozieren wollten bzw. das Blog verhunzen. Lässt man sie durch, heißt es, guck mal, was für einen Dreck der da in seinem Blog hat. Lässt man sie nicht durch, heißt es „Zensur!”. Wobei komischerweise unglaublich viele Leute nicht kapieren, dass das mit Zensur gar nichts zu tun hat, aber es ist halt so leicht, mit irgendeinem Buzzword zu schreien.

Dazu kamen in den letzten Stunden noch ein paar Leute, die meinten, unbedingt ihr Thema in meinem Blog platzieren zu müssen, und die sich einbilden, sie könnten festlegen, welche Themen in meinem Blog zu behandeln sind, während mir als einzigem das Recht nicht zustünde, weil wenn ich es täte, es ja „Zensur” wäre.

Inzwischen nimmt das mitunter schon Formen von Stalking an.


Glasreiniger
23.1.2014 13:01
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Zum Thema Verfassungsgericht hier ein interessantes Vergleichsstück aus Österreich:

http://nachrichtenbrett.de/Forum/showthread.php?postid=38321


Borstie
23.1.2014 23:07
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@Hadmut:
“In den letzten Tagen habe ich aber doch eine ganze Reihe von Kommentaren nicht mehr durchgelassen, weil halt doch eine Menge Leute dabei waren, die mich da einfach beschimpfen und provozieren wollten bzw. das Blog verhunzen.”

Mir brauchst Du das nicht zu schreiben – deshalb mein “Augenzwinkern”. Ich staune sowieso, warum Du den Sch… überhaupt noch mitmachst.

Mein Kommentar (leider wieder OT, aber es musste raus) bezog sich auf den vorhergehenden Beitrag einer (eines? oder beides?) Inge B.

Ich habe mich deshalb nicht direkt auf das “Bla bla bla” von Inge B bezogen, weil ich Angst hatte, dass ich Dir eine gute Quelle für Deinen Artikel verschrecke.

Viele Grüße,
Borstie