Ansichten eines Informatikers

Gesetzesänderung: Wahl der Bundesverfassungsrichter wird geändert

Hadmut
24.3.2014 22:28

Da sage noch einer, es ließe sich nichts verändern.

Ich habe ja nun schon sehr viel über die Hinterzimmerwahl von Verfassungsrichtern und die korrupte Verteilung der Sitze an die Parteien geschrieben. Im Buch, aber auch im Blog (u.a. hier, hier, hier (lang) und hier.

Ein Leser weist mich nun darauf hin, dass in der App-Version der Süddeutschen Zeitung (leider nicht online) heute ein Artikel von Constanze von Bullion unter dem Titel „Neue Wege für die Wahl” ein Artikel erschienen ist, in dem es darum geht, dass Union und SPD gerade über eine Gesetzesänderung beraten.

Die Fraktionschefs Volker Kauder und Thomas Oppermann, sowie Justizminister Heiko Maas seien darin involviert. Angeblich sollen die Verfassungsrichter nicht mehr im Hinterzimmer ausgekungelt und nach Proporz zugeteilt, sondern vom ganzen Bundestag gewählt werden. Darüber habe der SPIEGEL berichtet (auch nicht online, indirekt hier, hier und hier).

Die hatten ja schon mal Krach deswegen, weil damals Bundestagspräsident Lammert dagegen wetterte.

Kritik an der Hinterzimmerpraxis gibt’s schon lang. Nicht erst seit 2010, wie die Journalisten jetzt schreiben, sondern schon seit über 20 Jahren, weil’s die Journalisten damals auch schon schrieben (siehe Buch). Warum aber ignoriert die Politik das seit über 20 Jahren, und kommt jetzt plötzlich doch zu einer Änderung?

Weil momentan halt schon auffällig viele Luschen und Parteibonzen im BVerfG sitzen.

Und der richterliche Totalschaden ist momentan natürlich Susanne Baer, was sich ja auch im Bundestag herumgesprochen hat.

Ich habe bisher über die Klage gegen die HU Berlin nicht viel geschrieben, weil die sich mit Händen und Füssen dagegen wehren, irgendeine Auskunft zu geben, letztlich weil da gar nichts ist. Aber es zeichnet sich schon ab, was da gelaufen ist:

Susanne Baer ist seit Februar 2011, also seit 3 Jahren die für Prüfungs- und Hochschulrecht (allein) zuständige Verfassungsrichterin, und nach Aktenlage zeichnet sich ab, dass sie auch heute, nach 3 Jahren als Richterin, noch keinen blassen Schimmer vom Thema Wissenschaft und Prüfungsrecht hat, obwohl sie dafür die höchste deutsche Richterin ist. Sie ist nicht entfernt in der Lage, ihren eigenen Studiengang auch nur ansatzweise an dem auszurichten, wonach sie als Richterin Recht sprechen sollte. Weder scheint sie es zu kapieren, noch ist sie charakterlich dazu in der Lage (siehe Buch).

Außerdem zeichnet sich im Zusammenhang mit ihrem Studiengang „Gender Studies” Betrug ab. Nicht nur wurde (siehe verlinkte Klageschrift) bei der Anmeldung des Studiengangs bei der Berliner Senatsverwaltung durch falsche Angaben getäuscht, die Humboldt-Universität ist auch – trotz Beteiligung Susanne Baers – überhaupt nicht, nicht ansatzweise, in der Lage, den Inhalt des Studiengangs darzulegen. Sie wissen nicht, was Inhalt des Studiengangs ist, und das nach über 10 Jahren. Keine Inhalte, keine Literaturlisten, keine Skripte, nichts greifbares und Semesterübergreifendes. Sie wissen nicht, was sie wie prüfen und was gefordert ist. Sie haben keine Rechtsgrundlage, nichts.

Nach Aktenlage sieht es derzeit so aus, als ob es diesen Studiengang im prüfungsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Sinne gar nicht gibt und der nur zum Erschleichen von Geldern und Dozentenstellen vorgegaukelt wurde.

Dazu kommt, dass die HU Berlin das ganze zu vertuschen versucht, indem sie vor dem Verwaltungsgericht ganz erbärmlich über die Rechtslage täuschen will. Sie zitiert Bücher und Urteile, aber wenn man die nachprüft, steht da etwas ganz anderes drin. Das läuft gerade auf Grund.

Und als ob das nicht genug wäre, weigern sie sich bisher, Akten vorzulegen, die sie nach dem Gesetz vorlegen müssen. Wollen sie aber nicht, sie haben einfach Teile aus den Akten entfernt. Halten sich nicht ans Gesetz und an die Rechtswegsgarantie. Pfeifen drauf.

Und hinter alledem steckt die Verfassungsrichterin Susanne Baer, als die in Hochschulangelegenheiten quasi alleinentscheidende zuständige Richterin.

Eine, die ich nicht nur für unwissenschaftlich, sondern für wissenschaftsverweigernd und -verachtend, für kriminell und betrügerisch halte, ist ausgerechnet zur dafür zuständigen Verfassungsrichterin gemacht worden. Denn gewählt im eigentlichen Sinne wurde sie nicht. Die Stelle wurde den Grünen überlassen und dort hat sie Renate Künast im Alleingang besetzt. Um die auf den Richtersessel zu bugsieren, deren Handeln eigentlich zutiefst verfassungswidrig ist und vom Verfassungsgericht verboten werden würde – und nach bisheriger Rechtsprechung auch verboten worden ist. Ist nur keiner mehr am Bundesverfassungsgericht, der die Verfassungsrechtsprechung dazu kennt.

Nach Lage der Dinge ist Baer nicht nur zur Verfassungsrichterin nicht befähigt, weder fachlich noch charakterlich, sondern das war wohl auch nie beabsichtigt. Anscheinend ist sie nur zu dem Zweck da reingesetzt worden, Verfassungsbeschwerden gegen Frauenquoten zu sabotieren, denn für Arbeitsrecht ist sie ja auch zuständig. Sie wurde ja kürzlich in einem Interview mal zu irgendwas aus dem Themenkreis gefragt und sie sagte, sie wolle sich dazu gar nicht äußern, um sich nicht befangen (und damit ablehnbar) zu machen. Da merkt man sehr deutlich, was ihr allein wichtig ist. Die sitzt nur da und wartet darauf, Verfassungsbeschwerden gegen Frauenquoten abzuwürgen. Sonst kann und macht die anscheinend gar nichts.

Man muss sich mal klarmachen was das bedeutet: Das Bundesverfassungsgericht ist volle 12 Jahre lang nicht in der Lage, zu Hochschulprüfungen, Wissenschaftsfreiheit, Berufsfreiheit und damit zu den Grundrechten, die am stärksten den Lebenslauf beeinflussen, Recht zu sprechen. Die sind für volle 12 Jahre blind, blöd, tot, rechtsbeugend.

Und nachdem ich darüber ja einiges geschrieben und auch mit dem damaligen Wahlausschuss des Bundestags Kontakt gehabt habe, hat sich das natürlich rumgesprochen. Susanne Baer ist als Verfassungsrichterin ein Totalausfall, und immer mehr Leute wissen es.

Das könnte und dürfte durchaus der Auslöser gewesen sein.

17 Kommentare (RSS-Feed)

Wolfgang T.
24.3.2014 22:58
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“Eine, die ich nicht nur für unwissenschaftlich, sondern für wissenschaftsverweigernd und -verachtend, für kriminell und betrügerisch halte, ist ausgerechnet zur dafür zuständigen Verfassungsrichterin gemacht worden.”

Hast du die Aussage mit deinen Rechtsanwalt abgesprochen oder hoffst du auf eine Anklage auf Verleumdung?

Der dann folgende Streisand Effekt wäre sehr hilfreich.


Hadmut
24.3.2014 23:19
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> Hast du die Aussage mit deinen Rechtsanwalt abgesprochen oder hoffst du auf eine Anklage auf Verleumdung?

Weder noch.


Ich
24.3.2014 23:16
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Weiter so. Danke!


Emil
24.3.2014 23:43
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@Hadmut
Glaubst du wirklich, da ändert sich irgendwas, wenn die Richter vom ganzen Bundestag gewählt werden? Die Stellenverteilung wird vorher zwischen den Parteien ausgekungelt und dann läuft es nach dem Motto: du wählst meinen, ich wähle deinen. Ob da jetzt 12 oder 600 abstimmen, macht im Ergebnis keinen Unterschied.


Hadmut
24.3.2014 23:46
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@Emil:

Ob 12 oder 600 abstimmen, ist in der Tat kein allzugroßer Unterschied. Es haben aber nicht 12 abgestimmt.

Und ob 600 abstimmen oder eine (hier: Künast, andere aber auch nicht viel besser) ganz alleine macht, wozu sie gerade Lust hat, ist durchaus ein Unterschied.

Denn der springende Punkt liegt nicht in der Zahl, sondern darin, dass man bisher die Erwägungsgründe und Kandidatenprofile komplett geheim gehalten hat. Die Akten des Wahlausschusses sind nicht einsehbar.

Was im Bundestag mit 600 Leuten läuft, ist aber viel schwerer geheimzuhalten. Da fragt dann schon mal einer nach.


Peter
24.3.2014 23:47
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Und was ändert sich?

Die Richter werden immer noch im Hinterzimmer ausgekungelt, nur das Abnickorgan macht eine zusätzliche Formalie.

Das Parlament wählt ihre eigenen Kontrolleure. Wie dumm ist das denn?


Emil
25.3.2014 0:23
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@Hadmut
Ich denke, das wird ähnlich laufen wie die Wahl der Bundestags(vize)präsidenten. Die Stellen werden nach einem Schlüssel auf die einzelnen Fraktionen verteilt, die schlagen ihre Kandidaten vor und der Bundestag stimmt dann mehr oder weniger geschlossen zu. Außer einmal bei der Linkspartei gab es m.W. noch nie Probleme. Selbst Claudia Roth wurde mit 2/3-Mehrheit gewählt.

Ich glaube auch nicht, dass Künast oder andere in dem Wahlausschuss bisher allein entscheiden konnten, wen sie als Verfassungsrichter vorschlagen. Die sitzen da nur als Vertreter ihrer Fraktion und verkünden, was anderswo beschlossen wurde.


Hadmut
25.3.2014 0:26
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> Ich glaube auch nicht, dass Künast oder andere in dem Wahlausschuss bisher allein entscheiden konnten, wen sie als Verfassungsrichter vorschlagen.

Dokumentiert und auch bestätigt ist, dass die Sitze nach Proporz verteilt werden (wobei die Grünen hier wohl einen gratis bekommen haben, auf den sie keinen Anspruch hatten) und dafür jede Partei damit machen kann, was sie will.

Ich habe aber im Fall Susanne Baer keinerlei Hinweise darauf gefunden und erhalten, dass da irgendwer von der grünen Fraktion beteiligt gewesen wäre, eher im Gegenteil überrascht.


Phil
25.3.2014 0:40
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@Emil eine offenen Wahl würde zumindest dafür sorgen, dass die Kandidaten bekannt sind und das völlige Fehlgriffe zumindest thematisiert werden können.

Außerdem ist dann genau klar, welche Partei für welchen Richter verantwortlich ist. D.h. die Partei muss für die nächsten 15 Jahre dafür die Verantwortung übernehmen. Jeden Reputationsverlust eingeschlossen.
Natürlich werden die Sitze weiter nach Partei vergeben – warum auch nicht. Aber dann wird sich jede Partei zumindest zweimal überlegen, wenn sie vorschlägt.


Emil
25.3.2014 0:47
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Ich hatte irgendwo mal gelesen, dass Baer die gemeinsame Kandidatin von SPD und Grünen war. Das hier habe ich dazu in der taz gefunden:

“Entscheidend für die Richterwahl ist aber, dass alle Richter eine Zweidrittelmehrheit brauchen. Früher hieß das, dass sich Union und SPD jeweils auf Personalpakete einigen mussten. Inzwischen ist die SPD aber so schwach, dass sie allein nicht mehr das Sperrdrittel zusammenbekommt. Sie braucht deshalb die Hilfe der Grünen.

SPD-Richtermacherin Brigitte Zypries, die ehemalige Justizministerin, traf sich daher mehrfach mit Grünen-Fraktionschefin Renate Künast, um mehr oder weniger gemeinsame Vorschläge auszuhandeln. So kommt es, dass die Grünen auch in der Opposition ein Vorschlagsrecht behalten. Normalerweise bekamen die kleinen Parteien nur ein Vorschlagsrecht abgetreten, wenn sie gerade in der Regierung sind.”

http://www.taz.de/!61060/


Hadmut
25.3.2014 0:51
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@Emil:

> Entscheidend für die Richterwahl ist aber, dass alle Richter eine Zweidrittelmehrheit brauchen.

Falsch, bzw. irreführend.

Sie brauchen zwar formal die Stimmen, aber es gibt ein Agreement zwischen den Parteien, dass jede Partei von den anderen die Zustimmung blanko bekommt, damit die anderen dafür im Gegenzug auch ihre Kandidaten durchbringen. Wurde mir auch aus dem Bundestag so bestätigt.

Das heißt, dass die da formal schon alle dafür stimmen, faktisch aber jeder wegsieht und gar nicht erst fragt, wer da angeschleppt wird.


Emil
25.3.2014 1:06
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@Hadmut
Das mit dem “du wählst meinen, ich wähle deinen” hatte ich ja oben schon geschrieben.

Neu war für mich allerdings, dass den Grünen damals gar kein Kandidatenvorschlag zustand, sondern dass die Wahl von Baer einem Deal mit der SPD in Gestalt von Zypries geschuldet ist.


Hadmut
25.3.2014 1:16
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@Emil: Das war schon parteiübergreifend.

Ursprünglich wurde Baer ja von der Familienministerin Renate Schmidt (SPD) und dann von Ursula von der Leyen (CDU) finanziert, hat die beraten und natürlich beste Verbindungen zu denen. Baer hatte da schon ein parteiübergreifendes Netzwerk, und Äußerungen von der Leyens deuteten ja damals darauf hin, dass das sehr aktiv ist oder war. Man denke da an von der Leyens Sonderaktionen, bei denen sie ein parteiübergreifendes Bündnis für die Frauenquote ankündigte. Genau das ist das Netzwerk, was damals Baer als Richterin installierte, um Verfassungsbeschwerden gegen die Frauenquote zu sabotieren.

Die saßen aber nicht im Wahlausschuss. Im Wahlausschuss saßen Leute, die da eher als gegnerisch einzustufen wären. Aber die haben einfach gepennt und sich in Korruption gesuhlt. Und erst nachträglich gemerkt, was da für eine Drecksnummer ablief. Deshalb jetzt wohl die Änderung.


Rechnungsprüfer
25.3.2014 8:54
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@Hadmut
Susanne Baer ist nicht die einzige, mein Anwalt, der sehr oft vor dem BVerfG ist, redet häufig von Frau Britz.
Wobei er aber betont, dass er nicht weiß wie ihre Einstellung ist.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/richter/britz.html


Fry
26.3.2014 9:39
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@Wolfgang T: “Hast du die Aussage mit deinen Rechtsanwalt abgesprochen oder hoffst du auf eine Anklage auf Verleumdung?”

Die von dir zitierte Aussage ist eine Meinungsäußerung. Möglicherweise – ich glaube das nicht – könnte sie auch als Schmähkritik gewertet werden. Verleumdung – was du wohl meinst ist “üble Nachrede” setzt Tatsachenbehauptungen voraus, die im zitierten Abschnitt nicht vorkommen. Für seine Tatsachenbehauptungen hat Hadmut sicher hinreichend Belege, siehe Buch.

Im übrigen wäre es, wie du ebenfalls schreibst, nicht nur ein Armutszeugnis, sondern auch ein grandioser taktischer Fehler von Frau Baer, juristisch gegen Hadmut vorzugehen.


Der große böse Wolf
26.3.2014 10:43
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@Rechnungsprüfer: Hab mal gegoogelt und über Britz nicht wirklich was gefunden. Klar Lebenslauf und so schon, aber nichts zu politischen Positionen.


O.
26.3.2014 14:22
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…ob die Auswahl besser wird, wenn der Bundestag drüber entscheidet?
Richter-Auswahl nicht nach Kriterien von erfahrenen Juristen, sondern der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag?
Eine Regierung, die die Frauenquote für Firmen-Vorstände fordert,
würden die nicht auch eine Frauenquote für die Richterstühle möglich machen?
Man mag die derzeitige Lösung für ungenügend halten, ob es besser wird, wenn der Bundestag drüber entscheidet, da habe ich meine Zweifel dran.