Ansichten eines Informatikers

Mann beißt Hund – Professor zeigt Studentin wegen Belästigung an

Hadmut
6.3.2014 21:50

Heute konnte ich es mir nicht verkneifen, mir beim Bäcker die BILD-Zeitung wegen der Schlagzeile zu kaufen. Sie funktionierte nach dem „Mann beißt Hund”-Schema. Man weiß ja, dass „Hund beißt Mann” der Normalfall ist und niemanden mehr interessiert.

Die Schlagzeile:

Sex-Mobbing! – Potsdamer Professor zeigt Studentin an

Ist ja normalerweise andersherum. Für gewöhnlich versuchen ja immer die Frauen, aus Beschwerden über angebliche (oder auch mal echte) sexuelle Belästigung Vorteile zu ziehen. Der typische Fall ist ja, Studentin fällt in Klausur oder Masterarbeit durch und rächt sich.

Hier war das andersherum. Ein Juraprofessor hatte eine Schuldrechtsklausur gestellt und darin ein Thema gewählt, was wohl in der Vorlesung nur am Rande behandelt worden war. Deshalb habe sie in die Klausur den Satz geschrieben:

„Ich möchte mich hiermit bei Ihnen bedanken, dass Sie mich so sher in den Arsch gefickt haben.”

Die BILD gibt’s mit Pünktchen an (klar, weil das Publikum der BILD so zartmütig und empfindsam ist), während die Märkische Allgemeine im Klartext berichtet. (Die BILD hat nicht selbst recherchiert, sondern verweist im Text auf die Märkische)

Man könnte jetzt drüber diskutieren, inwieweit das Belästigung ist. Zu meiner Bundeswehrzeit war das normaler Umgangston. Andererseits möge man sich vorstellen, was für eine Terrorlawine losginge, wenn ein Student das einer Professorin geschrieben hätte. Den hätte man rausgeworfen, gevierteilt, in Öl gesiedet, gehängt, gefoltert,… Warum also nicht mal umgekehrt?

Die Märkische schreibt, dass Kritiker nun dem Professor vorwerfen, seine „Macht” zu missbrauchen. Klar, weil’s ein Mann ist. Es sind immer die Männer schuld. Was eine Strafanzeige mit einer Machtposition zu tun hat, müssten sie erklären. Ich wüsste ja zu gerne, wer diese „Kritiker” sind. Vermutlich die Feministinnen der Uni. Und die Märkische schreibt, dass die Studentin noch mehr als nur den in der BILD zitierten Satz geschrieben habe:

Belling und sein Kollege trieben sie „in die Prostitution, weil ich sonst nichts anderes kann und ich mir ein Studium nicht mehr leisten kann, da im 4. Semester mein Anspruch auf Bafög wegfällt“. Als Grund für die Schmähungen gab sie an, dass das Schuldrecht im Vorfeld als Prüfungsthema ausgeschlossen worden sei.

Es ist eine prüfungsrechtlich durchaus interessante Frage, wie man so eine „Prüfungsleistung” bewertet. Ich glaube nicht, dass sie gegen einen Rauswurf echte Chancen hätte. Selbst wenn der Professor die Studenten – wie sie behauptet – in die Irre geführt hätte, müsste man – gerade als Jurist – den Rechtsweg und nicht den Weg des Maulens wählen. Man kann freilich fragen, was diese Frau sich eigentlich unter ihrem Beruf vorstellt und was sie damit werden will. Wer will sowas als Anwältin? Oder als Richterin?

Zwar habe ein Student laut der Märkischen gesagt, der Professor sei dafür berüchtigt, Studenten in die Irre zu führen. Aber wenn die damit nicht umgehen und sich angemessen wehren können, werden aus denen eh niemals ernstzunehmende Juristen. Immer mehr Studierende nähmen psychologische Beratung in Anspruch, heißt es. Fragt sich, was die machen, wenn die mal im Beruf unter Streß stehen. Wie stellen die sich eigentlich ihren Beruf vor? Oder wollen die alle unter die Frauenquote? Das Wissenschaftsministerium teilt mit, dass Jurastudenten sich auch schon auf dem Klageweg versuchten, Recht bei Prüfungen zu verschaffen. Geht doch. Die Märkische beschreibt sogar – Respekt! – den Prüfungsrechtsweg, nur leider nicht richtig. Immerhin. Besser wäre es gewesen, auf die Fristen und das Recht auf Akteneinsicht in die Prüfungsunterlagen hinzuweisen. Das ist nämlich immer der wichtigste Weg.

Die BILD dagegen überschreibt den Artikel gleich fett mit „SEX-KLAGE!” – obwohl es doch gar keine Klage gibt.

Und die Moral von der Geschicht? Die Märkische Allgemeine ist zumindest deutlich besser als die BILD. Die gab’s aber beim Bäcker nicht.

20 Kommentare (RSS-Feed)

Rechnungsprüfer
6.3.2014 22:11
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Hadmut
6.3.2014 22:27
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Ach gar:

“Der Professor sollte hier keinen Diskurs aufmachen nach dem Motto: ‘Jetzt sieht man mal, dass auch Männer sexuell belästigt werden'”, sagt Claudia Sprengel, Referentin für Geschlechterpolitik beim Asta der Uni. Unter sexueller Belästigung litten bis heute vor allem Frauen.

Auch wenn die Ausdrucksweise der Studentin nicht angemessen sei, hat Sprengel auch Verständnis für den Ausraster: “Es spiegelt eine Notsituation gepaart mit Existenzängsten wider, die viele Studenten erleben.” Zwar wisse sie nicht, was am Vorwurf der unfairen Aufgabenstellung dran sei. Doch Professor Belling gefalle sich in seiner Opferrolle, statt über den Druck nachzudenken, unter dem die Studentin womöglich stand.

Wieder mal Doppelmoral und zweierlei Recht für Männer und Frauen. Läge der Fall umgekehrt, wäre der Teufel los.


ThorstenV
6.3.2014 22:50
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“Das Wissenschaftsministerium teilt mit, dass Jurastudenten sich auch schon auf dem Klageweg versuchten, Recht bei Prüfungen zu verschaffen. Geht doch.”

Ganz genau. Geht doch zu versuchen, sich Recht zu verschaffen. Muss ja. Muss ja reichen. Das Versuchen.


Erna
6.3.2014 23:00
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Probieren wir es doch einmal aus!
(Für diese hübschen blauen Zitat-Frames bin ich aber leider zu dumm)

>Student beleidigt Professorin: “Falls wir uns in einem Puff sehen, wissen Sie warum”
>Eine Professorin an der Uni Potsdam fühlt sich von einem Studenten sexuell belästigt. Weil er eine Klausuraufgabe unfair fand, schrieb der junge Mann vulgäre Beleidigungen auf sein Blatt. Die Professorin zeigte ihn daraufhin an. Übertrieben, sagen manche.[…]
>”Ich möchte mich hiermit bei Ihnen bedanken, dass Sie mich so sehr in den Arsch gefickt haben”, schrieb er laut “Märkische Allgemeine Zeitung” (MAZ) auf den Prüfungsbogen.
>Offenbar empfand Heinrich die Klausuraufgabe als unfair. Das Prüfungsthema sei in der Vorlesung nur gestreift und ausdrücklich aus dem Lernstoff für die Klausur ausgeschlossen worden. “Arglistige Täuschung” warf er den Prüfern deshalb vor – diese hätten wohl den Wunsch gehabt, ihn zu ruinieren. Falle er durch die Klausur, drohe ihm der Verlust des Bafög-Anspruchs. Dann, so folgerte der Student, bleibe ihm nur noch ein möglicher Gelderwerb: “Falls wir uns dann in irgendeinem Puff wiedersehen, wissen Sie warum.”
>Professorin Belling zeigte ihren Studenten an, seit Mittwoch prüft die Staatsanwaltschaft den Fall. “Ich sehe darin eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung”, sagte die Juristin der “MAZ”. Wegen der vulgären Wortwahl fühlt sich Belling auch sexuell belästigt.

Für mich klingt es noch genau so weinerlich wie zuvor, aber deshalb bin ich wohl auch nirgends Gleichstellungsbeauftragte.


O.
6.3.2014 23:04
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Dies anzuzeiugen ist vermutlich präventive Notwehr,
damit die Worte der Studentin nicht später mal von irgend jemandem so interpretiert werden, daß er tatsächlich und nicht nur im Übertragenen Sinne ihr in den Arsch gefickt hätte.

Falls die Prüfungsunterlagen halt mal irgendwo irgendwem in die Hände kommen, der das nicht als Unmutsbekundung, sondern als Schilderung eines Sachverhalts interpretiert…. sonst kriegt der Prof. nachher noch wegen Sex mit Stiudentin was rein gerdrückt.

Also vermutlich sinnvoll, das so zu handhaben.

Daß er ansonsten gerne seine Studenten in die irre führt bei den Prüfungen ist nun nicht gerade guter Stil.
Aber vielleicht gehört das auch zur Juristenschule/schulung dazu 😉


Leider männlich
7.3.2014 1:28
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An der juristischen Fakultät in Potsdam war ich Student und weiß noch, auf welchem Wege sich so manch eine Studentin beim Prof ihre Scheine erworben hatte..


Andy
7.3.2014 4:29
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>> Prostitution, weil ich sonst nichts anderes kann…

Eine ausserordentlich ehrliche, in der Form seltene Selbsteinschätzung. Frage mich zwar woher die Dame so genau weiß das sie in dem Gewerbe befähigt ist, aber vielleicht jobbt sie ja bereits nebenbei. In dem Fall wurde ich für weitermachen plädieren, da ist doch mehr zu holen als das was ein zweitklassiger Rechtsverdreher verdient.


phaidros52
7.3.2014 6:09
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“Immer mehr Studierende” ??
Jetzt doch in einem Boot mit Feministe*innen-Neusprech??


Anon
7.3.2014 9:02
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> Immer mehr Studierende nähmen psychologische Beratung in Anspruch, heißt es. Fragt sich, was die machen, wenn die mal im Beruf unter Streß stehen.

Also Hadmut, was soll das denn!? Ein Hilfsangebot anzunehmen, (das sich nebenbei bemerkt bei weitem nicht nur an jene richtet, die sich vom Studium überfordert fühlen) bedeutet jetzt in Folge im späteren Berufsleben nicht stressresistent zu sein? Zudem gibt das Zitat aus der MAZ auch nicht her, ob der Zuwachs der Inanspruchnahmen jetzt absolut (das wäre bei einer steigenden Anzahl der Studierenden nicht verwunderlich) oder prozentual gestiegen ist (was immer noch an anderen Faktoren liegen kann; möglicherweise ist die Inanspruchnahme inzwischen weniger stigmatisiert?).

Für jemanden der sonst immer so sehr darauf herumkaut, dass aus Korrelationen auf keine Kausalzusammenhänge geschlossen werden könne: Schwach. Sehr schwach 😐


beeblebrox
7.3.2014 10:32
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Was ich von Juristen und deren albernen Suff-, Kiff- und Koks-Studium halte, habe ich ja schon mehrfach kundgetan. Dass da ein Professor seine Studenten hinsichtlich des Prüfungsstoffs bewusst in die Irre führt passt da eigentlich sehr genau ins Bild.

Dass eine Studentin ihren möglicherweise durchaus berechtigten Unmut in einer Klausur auch noch schriftlich dokumentiert, mag zwar für den ersten Moment emotional verständlich sein, zeugt aber von mangelnder geistiger Reife und vor allen Dingen der Fähigkeit mit Frustration umzugehen.

Ich denke Letzteres ist eher ein allgemein zu beobachtendes Phänomen der Zeit, dass aus überbehüteten Kindern irgendwann lebensuntüchtige Heranwachsende werden. Dank der z.T. schon wieder revidierten G8 gibt es inzwischen ELTERNABENDE AN UNIS!!!
Da frage ich mich, wann und wo die jungen Leute von heute eigentlich mal erwachsen werden sollen, wenn die selbst zu den Studentenparties von ihren Eltern chauffiert werden müssen! Also wenn ich mit Kollegen in der Mensa esse oder über den Campus laufe, so frage ich mich bei einigen Studenten ernsthaft, ob Mutti denen morgens noch die Schuhe bindet oder ob die schon allein zur Tür rausfinden.

Was die Anzeige des Professors anbelangt, so schätze ich mal, dass er diese Schmähung nicht so einfach hinnehmen und daher klarstellen wollte, dass dem keine tatsächliche Handlung seinerseits zugrunde lag.


Rechnungsprüfer
7.3.2014 11:45
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Johanna
7.3.2014 11:55
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Mal eine subjektive (!!!) Meinungsäußerung: Gestern kam auf 3sat die Dokumentaion “Generation Weichei”. Die beschreibt zwar hauptsächlich die Situation in den USA, scheint aber ansatzweise auch auf uns anwendbar zu sein.

Erstens ist es doch eigentlich (?) völlig normal, dass in einer Prüfung “Fangfragen” gestellt werden oder statt bloßem Faktenwissen auch mal eine Transferleistung verlangt wird – jedenfalls war es zu meiner Zeit so – auch wenn das mehr als 40 Jahre her ist.

Zweitens verstehe ich nicht, wie man wegen des Durchfallens durch eine Prüfung “Existenzängsten” ausgesetzt sein könnte. Normalerweise darf man die Klausur doch wirderholen und hat(te zumindest früher) einen “Freiversuch”. Die Mechanik-Vorlesungen hatten zu meiner Zeit Durchfallraten von weit über 50% und auch ich hatte die Ehre den Blödsinn zweimal schreiben zu müssen. In der Analysis II Klausur war das ähnlich und auch da hatte ich mir erlaubt, im ersten Versuch einfach überall “1” hinzuschreiben…

Na und? Muss man dann gleich unflätige Beleidigungen loslassen, wenn etwas mal nicht so läuft, wie man es gerne hätte? Vielleicht doch die erfolgsverwöhnte und verhätschelte “Generation Weichei”?


Johanna
7.3.2014 12:38
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Und drittens: Wieso macht man in der Presse eine “sexuelle Belästigung” daraus, wo doch offenbar eine Anzeige wegen einer “Beleidigung” erfolgt ist? Letzterer Tatbestand wurde ja offensichtlich durch die mutmaßliche Täterin persönlich in den Prüfungsunterlagen gut dokumentiert…


Thomas M.
7.3.2014 16:20
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Johanna, so dämlich kann ja auch nur eine Feministin sein wie diese Studentin es war. Eine solche Beleidigung auf einen Klausurbogen mit Namen und Matrikelnummer zu schreiben grenzt bereits an Schwachsinn im fortgeschrittenene oder finalen Stadium. Oder benötigt einen sehr festen Glauben an Frauenbonus und Opferabo für alle Zeit. Schon alleine auf Grund dieses Vorfalls hat sie eigentlich bewiesen, dass sie für die Juristerei komplett als unfähig einzustufen ist. Vielleicht sollte sie es einmal mit Gender Studies probieren…


nullplan
7.3.2014 16:40
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@Johanna: Kommt auf die Prüfungsordnung an, aber normalerweise darf man eine Prüfung bis zu zwei mal wiederholen. Aber das Problem dieser Dame scheint zu sein, dass sie sich in den letzten Zügen des Studiums befindet und daher eine Wiederholung hinter das Ende ihrer Regelstudienzeit fallen würde. Oder sie hat schon so viele Ehrenrunden angesammelt, dass das gleiche passiert.

Wobei nur die normale Prüfung in der Prüfungszeit gehalten werden muss, die Wiederholungsprüfungen nicht. Also könnte sie mit etwas gut zureden den Prof eventuell davon überzeugen, die Wiederholungsprüfung eher zu schreiben. Also hätte sie, vor diesem Stunt. Jetzt wird das wohl eher nichts mehr.


Heinz
7.3.2014 17:20
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> Selbst wenn der Professor die Studenten – wie sie behauptet – in die Irre geführt hätte

“die Studenten” das ist doch gerade die Sache, wieso ist die die Einzige, die das stört?
Wenn dann hat der Prof. nicht nur Sie, sondern alle in die Irre geführt und dann müssten sich ja auch Andere (öffentlich) beschweren und nicht nur “ein Student” irgendwelche Gerüchte an die Presse weitergben.

Eine logische Erklärung wäre noch, dass Sie versucht hat sich anderweitig Infos zu besorgen, aber dann würde sie nicht sagen, dass es ausgeschlossen wurde.


Jens
8.3.2014 9:58
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“Aber das Problem dieser Dame scheint zu sein, dass sie sich in den letzten Zügen des Studiums befindet und daher eine Wiederholung hinter das Ende ihrer Regelstudienzeit fallen würde.”

Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung (dazu gehört auch das Nichtbestehen von TEILprüfungsleistungen) gibt es eine BAFöG-Verlängerung. OK, bei uns war eigentlich fast alles Teil der Abschlussprüfung – mag sein, dass das bei den Juristen anders ist.


Joe
8.3.2014 14:06
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ELTERNABENDE AN UNIS!!!

Danke für den Link, YMMD


Hanz Moser
8.3.2014 15:02
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Also nach dem was ich von der LMU in München kenne lese ich das recht gelassen. Eine Freundin von mir meinte, dass die regelmäßig ihre eigene Prüfungsordnung misachten und so lange stur bleiben, bis eine Klageschrift kommt. Der Ton, in dem Korrekturvermerke in den Klausuren gehalten sind, ist wohl auch typisch für Jura und schließt Formulierungen wie “So würde nicht einmal ein Affe argumentieren!” ein. Es herrschen halt die rauhen und wenig zivilisierten Umgangsformen, wie sie unter Juristen üblich sind.

Es bleibt trotzdem herzlich dumm so etwas unter eine Klausur zu schreiben.


michael
8.3.2014 19:40
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Tatsächlich hat er mit der Anzeige seine “Machtposition” ja gerade eben nicht ausgenutzt. Anzeige erstatten kann jeder, dazu braucht es eben keine Macht.

Er hätte als Professor sehr wohl Möglichkeiten gehabt, selbst auf die Beleidigung zu reagieren – z.B. indem er während einer Vorlesung den Text vorliest und die Dame vor versammelter Mannschaft zur Rede stellt. _Das_ wäre ein “Ausnutzen einer Machtposition” gewesen.

Ich persönlich hätte mich weniger durch “da haben Sie mich gefickt” beleidigt gefühlt. Das ist nur Vulgärsprache für “hereingelegt”. Daß sie allerdings vorhersagt, daß er sie dann im Puff treffen könne – das halte ich sehr wohl für eine Beleidigung…