Ansichten eines Informatikers

Die GEZ.

Hadmut
14.4.2012 14:09

Man muß die Gebühreneinzieher einfach gern haben.

Nachdem ein Verwandter der GEZ mitgeteilt hatte, daß einer ihrer Gebührenzahler Anfang März 2012 verstorben ist, schrieb die GEZ an den Verstorbenen (!):

[Anschrift des Verstorbenen]

Sehr geehrter Herr [Name des Verstorbenen],

Ihr Rundfunkgebühren sind am 15.04.2012 fällig.

Bitte zahlen Sie den Betrag von 71,92 EUR. Für die Überweisung haben wir ein Zahlungsformular für Sie vorbereitet.

Zu Ihrer Information:
Die Rundfunkgeräte haben wir mit Ablauf des Monats 03.2012 abgemeldet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre GEZ

19 Kommentare (RSS-Feed)

Alex
14.4.2012 14:22
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Customer Service – bis in den Tod 🙂


Asd
14.4.2012 16:23
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Warum sind für den April Gebühren fällig, wenn die Geräte doch Ende März abgemeldet wurden?


Hadmut
14.4.2012 16:41
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@Asd: Wahrscheinlich, weil der verstorbene im Jenseits noch Radio hört oder sowas…

Oder vielleicht sind die fälligen Gebühren immer die für das vergangene Quartal…


Hash.Imoto
14.4.2012 16:24
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Bin sprachlos….

GEZ will Geld von Obdachlosen

http://www.heise.de/tp/blogs/6/151716


Martok
14.4.2012 17:06
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Und deswegen meldet man Geräte *niemals* bei dem Laden an.

Hoffentlich hat die Familie das gelernt und gibt das an ihre Kinder etc weiter. Jedenfalls bis es dann wegen der Haushaltsabgabe eh irrelevant wird.


Hadmut
14.4.2012 17:12
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@Martok: So’n Quatsch. So geht’s ja nun auch nicht.


Martok
14.4.2012 18:22
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@Hadmut: moralisch vielleicht. Allgemeinfinanzierter Rundfunk ist eine wichtige Idee (heute weniger wichtig als in den 50ern, aber die BBC zeigt ja dass es auch richtig geht), aber die GEZ ist einfach nur eine fehlerhafte Implementation. Ablehnung erzeugt Änderungsdruck, Änderungsdruck ermöglicht Diskussion über bessere Lösungen. Soweit jedenfalls meine Hoffnung…

Eine Firma, die sich so erlaubt mit ihren Kunden (ich gebe Geld, bekomme dafür TV: also bin ich der Kunde, egal was dazwischen passiert) umzuspringen, sollte dafür nicht noch belohnt werden. Selbst das Lieblingsfeindbild des Deutschen, das Finanzamt, hat es nicht drauf, regelmäßig Tote, Haustiere, Obdachlose zu Zahlungen bewegen zu wollen.

Disclaimer: ich möchte schon lange die ÖR wohnungsbasiert über Steuern finanzieren. Hat auch den Vorteil, dass bei Steuergeldern der Verbleib mehr und transparenter geprüft wird, da dürfte weniger wirkungslos versenkt werden als jetzt der Fall ist.


Hadmut
14.4.2012 18:26
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Das ist dummes Gerede. Wenn jeder nur noch macht, was er persönlich gerade gut und richtig findet, sind damit Staat und jede Form des Zusammenlebens weg. Die GEZ ist nicht das Fernsehen.

Ich persönlich finde das Finanzamt wesentlich dümmer und schlimmer als die GEZ. Und trotzdem kann ich nicht einfach selbst entscheiden, mich da gar nicht erst anzumelden damit ich nicht zahlen muß.


Anmibe
14.4.2012 22:07
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Am einfachsten funktioniert das Abmelden bei einem Verstorbenen, sofern die Gebühren von dessen Konto abgebucht werden, durch Nichtstun. Das Konto wird aufgelöst und der nächste EA der GEZ läuft ins Leere. Keine Schreibereien, einfach nichts.


Asd
14.4.2012 22:14
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Martok, wenn du das Angebot nutzt, dann hast du auch zu zahlen. Alles Andere ist Betrug.

Ich zahle keine Gebühren, höre aber auch kein Radio und habe nicht einmal einen Fernseher. Mein mobiles Abspielgerät hat zwar ein Radio, das benutze ich nicht.

Dafür muss ich in Kauf nehmen, dass ich kein Arte, Tele5 etc. habe, also keine guten Sender sehen kann. Wer schlau ist, organisiert sich das kostenlos im Internet und ganz legal. Dafür in schlechterer Qualität und nicht alles ist verfügbar. Internetradio höre ich auch, da kann ich sämtliche Sender empfangen, die es auch im normalen (UKW-) Radio gibt.

Wobei: Ich weiß nicht, wie das in D ist, vielleicht muss man da auch schon für Computer mit Internetzugang bezahlen. Da gilt natürlich das gleiche vorhin Geschriebene; wenn man das Angebot nicht nutzt, zahlt man halt nicht.


Hanz Moser
14.4.2012 23:10
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@ asd

Die Pflicht zur Bezahlung der Rundfunkgebühren ist nicht vom Konsum abhängig. Ob du schaust oder nicht spielt keine Rolle.

Ebenfalls fallen praktisch alle PCs unter die Gebührenpflicht, weil sie Rundfunkangebote über konvergente Medien empfangen können (Internetangebote der ÖR). Dabei ist es genau so unerheblich ob du das nutzt. Seit einiger Zeit sind auch fast alle Mobiltelefone gebührenpflichtig, weil sie ebenfalls ins Internet können. Ob du überhaupt einen Datentarif hast spielt keine Rolle.

Deswegen geht die GEZ ja so vielen auf die Eier, neben ihrem fast immer unverschämten Auftreten.


Asd
15.4.2012 13:49
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Wie würde mir die GEZ, wenn ich D leben würde, nachweisen, dass ich ein gebührenpflichtiges Mobiltelefon oder einen gebührenpflichtigen ans Internet angebundenen Computer besitze?

Ich kenn mich mit der GEZ nicht aus, ich lese aber immer wieder, dass die viel Ärger bereiten. Dennoch wollte ich schlicht darauf hinweisen, dass man für einen kostenpflichtigen Dienst auch zahlen soll, wenn man ihn nutzt. Andersherum soll man natürlich nicht für etwas bezahlen, das man nicht verwendet.

Ein guter Teil der Bevölkerung wird sicherlich nicht so ehrlich sein, den Computer mit Internetzugang zu melden, also muss man nach einer Lösung suchen, bei er sich keine große Gruppe durchschummeln kann. Man müsste demzufolge online feststellen können, ob (1) jemand GEZ-pflichtig ist, (2) die Gebühren wirklich bezahlt und dementsprechend den Zugang zu dem Material gewähren oder verbieten. Wie würde man das umsetzen?

Vorallem müssen ja Zuschauer bzw. -hörer außerhalb Deutschlands ja immer noch Zugriff erhalten, da sie nicht GEZ-zahlungspflichtig sind. Jeder außerhalb von D müsste also erstmal beweisen, dass er nicht in D lebt. Das kann gar nicht funktionieren.

Man könnte natürlich einfach alle deutschen IP-Adressen als GEZ-zahlungspflichtig betrachten und das so umsetzen. Doch auch hier muss man wiederrum bedenken, dass das Internet nicht gerade nach geografischen Grenzen geht, das System schwer umsetzbar ist (da müsste ja jeder Sender, der online streamt, diese Überprüfung auch tatsächlich durchführen, und zwar ohne die Funktion des Streams zu beeinträchtigen), sich umgehen lässt und damit wohl das Ziel verfehlen würde.

Vielleicht irre ich mich in meinen Ausführungen, das kann jetzt gut passiert sein – ich denke aber, dass es die GEZ schwer haben wird, ein System zu implementieren, bei dem nur die Internetbenutzer, die das Angebot tatsächlich nutzen, zahlen müssen. Deshalb haben sie sich wohl dazu entschieden, alle zahlen zu lassen – aber wie am Anfang geschrieben, wie sollen sie das beweisen, dass ich ein Mobiltelefon hab und einen Computer, mit dem ich ins Internet geh?


Hadmut
15.4.2012 13:55
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@asd: Du hast das Prinzip nicht verstanden. Es geht da nicht um Privatfernsehen.

Und Du hast vor allem völlig das Thema des Blog-Artikels verfehlt und versuchst hier eine Diskussion anzuzetteln, die außer Dir hier keiner will. Informier Dich erst mal und such dir dann jemanden, der mit Dir darüber streiten will. Mit „ich kenn mich mit der GEZ nicht aus” kann man keine Diskussionen führen.

Außerdem gibt es einen erheblichen Unterschied ob man eine Gebühr dafür zahlt, daß man etwas empfangsbereit hält oder dafür, daß es einem jemand nachweisen kann. Und diese Geisteshaltung, daß man nur dann zahlt, wenn einem jemand nachweisen kann, daß man es genutzt hat, halte ich für völlig daneben.


Alex
15.4.2012 18:52
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Hadmut, Du wolltest mir noch eine Fantastillion Euro zahlen dafür dass ich Du von mir hättest beratende Tätigkeit einfordern können 🙂

Ach, ich will mich nicht über die GEZ aufregen, ich schalte jetzt mein Handy an, um Tatort zu sehen und/ oder Radio zu hören.
Ist ja schließlich Empfangsbereit 🙂


Torsten
16.4.2012 9:43
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Hadmut, ich hatte vor ein paar Wochen auch eine GEZ-Abmeldung wg Todesfall. Hab das gefaxt und bekam ein Schreiben mit Beileidsbekundung und Kündigungsbestätigung. Danach kam kein Schreiben mehr. Es kann also auch funktionieren 😉


Knut Grunwald
16.4.2012 14:05
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Für wann ist den die Forderung ?
Kann es sein, das die Kohle für das erste Quartal ist ?

Ansonsten ist es natürlich eine spannende Frage, ob der Anspruch der GEZ mit dem Tode erlischt oder Teil des Erbes wird.

Wenigstens hat die GEZ den Tod des Gebührenzahlers nicht abgelehnt, solange die Kündigungsformalitäten nicht erledigt sind. Andere Firmen lehnen z.B. schon mal den Umzug von DSL-Vertragsinhabern ab, weil die neue Wohnung nicht in ihrem Einzugsgebiet liegt. Hat übrigens nicht funktioniert und die Firma hat den Anwalt gezahlt.


Asd
17.4.2012 1:28
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Hadmut, was du geschrieben hast, stimmt – eine Anmerkung jedoch:

>Außerdem gibt es einen erheblichen Unterschied ob man eine Gebühr dafür zahlt, daß man etwas empfangsbereit hält oder dafür, daß es einem jemand nachweisen kann

Ja. Empfangsbereit bedeutet, dass für Computer und Mobiltelefone mit Internetanschluss gezahlt werden muss; ist das gerechtfertigt (mir ist bewusst, dass du keinesfalls impliziert hast, dass es gerechtfertigt sei)?

>diese Geisteshaltung, daß man nur dann zahlt, wenn einem jemand nachweisen kann, daß man es genutzt hat, halte ich für völlig daneben.

Natürlich sollte jeder so ehrlich sein und von sich aus bezahlen, wenn er einen Dienst benutzt. Passiert das nicht, muss festgestellt werden, ob ein Dienst genutzt wird. Ansonsten führt das zur Gebührenzahlung, wenn man etwas empfangsbereit hält. Das halte ich eben nicht für sinnvoll.

Mir ist klar, dass mein Kommentar schon wieder nicht die GEZ im Zusammenhang mit Verstorbenen betrifft. Ich interessiere mich für deine Ansichten der GEZ-Gebühr gegenüber und möchte zumindest keine für dich müßige Diskussion anzetteln. Falls du das nicht kommentieren, nehme ich das zur Kenntnis und belästige dich damit nicht mehr.


Flocke84
21.4.2012 8:31
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Was mir in dem Kontext auffällt: Die von uns allen so geliebte GEZ ist das beste Argument /gegen/ die von einigen Parteien offensiv beantragte Kulturflatrate. Diese geht in dieselbe Richtung (ich zwinge Leute zum Bezahlen für Leistungen, die andere nutzen, nicht aber zwangsläufig sie selbst).


horn68
4.6.2012 10:58
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Das Nichtzahlen von sogenannten GEZ-Gebühren ist nach Aussage der GEZ eine Ordnungswidrigkeit und wird auch nach dem OWiG in die Vollstreckung geschickt (auf Mahnungen wird auf die Ordnungswidrigkeit aufmerksam gemacht, wurde mir auch am Telefon von GEZ bestätigt).
Da das Vorschaltgesetz zum OWiG, das EGOWiG (Einführungsgestz zu OWiG), 2007 rückwirkend gelöscht wurde, hat somit das OWiG keinen Geltungsbreich mehr. Mangels Geltungsbereich können Gesetze nicht angewendet werden. Wer das trotzdem tut, handelt wider geltendes Recht.
Glückauf