Ansichten eines Informatikers

Bundesverfassungsgericht stärkt Meinungsfreiheit

Hadmut
8.4.2010 19:00

Das Bundesverfassungsgericht hat eine zivilrechtliche Verurteilung zur Unterlassung der Wiedergabe eines Anwaltsschreibens auf einer Webseite aufgehoben.

Die Begründung ist wertvoll und auch für Blogger wie mich sehr wichtig: Die Meinungsfreiheit hat schon in der Selbstdarstellung und freien Entfaltung der Persönlichkeit besonderes Gewicht in der Abwägung gegenüber den Persönlichkeitsrechten, und wird durch ein öffentliches Interesse sogar noch weiter erhöht.

Wenn ich bedenke, daß mir gerade erst kürzlich eine Professorin über eine Anwaltskanzlei Blogmeldungen verbieten lassen wollte (was ja schon öfters vorkam), und die Anwaltsschreiben dazu meistens krude bis lächerlich sind, könnte das durchaus interessant werden, die Schreiben abmahnender Anwälte (und die Fehler darin) mal darzustellen.