Ansichten eines Informatikers

Kinderpornosperre nach der Wahl tot?

Hadmut
5.9.2009 22:05

Wenn man den Umfragen glauben kann, dann haben wir nach der Wahl eine schwarz-gelbe Regierung. Und die FDP hat irgendwo mal gesagt, daß es mit ihr keine Internetzensur und keine Pornosperre geben wird. Ist die Sperre damit tot?

3 Kommentare (RSS-Feed)

Maik
5.9.2009 22:48
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Das dürfte davon abhängen, ob das bereits verabschiedete Zensurgesetz in Kraft tritt. Wenn das von irgendwem (BVerfG, EuGH, …) gekippt wird, dürfte die FDP genug Einfluss in einer Koalition haben, um zu verhindern, dass etwas ähnliches neu verabschiedet wird.
Wenn das Gesetz aber in Kraft tritt, also ein neues Gesetz nötig wäre, um es wieder abzuschaffen, wird die FDP das nicht durchsetzen können. Die Schmierkampagne, der sie sich damit aussetzen würden, wäre wohl so widerlich, dass sie nichtmal wagen würden, das vorzuschlagen.

Berücksichtigen muss man aber auch, dass die FDP traditionell ihre angeblichen Prinzipien vollständig fallen lässt, sobald sie an einer Bundes- oder Landesregierung beteiligt ist. Wenn man sich anschaut, was in den letzten Jahren alles mit den Stimmen der FDP verabschiedet wurde, kommen einem mindestens die letzten sechs Mahlzeiten hoch. Das Szenario, dass Zensurgesetz 1.0 fällt und dann trotzdem Zensurgesetz 2.0 mit FDP-Beteiligung verabschiedet wird, ist also nicht ausgeschlossen. In diesem Fall würden sie vermutlich durchsetzen, dass irgendeine Feigenblatt-Klausel aufgenommen wird, und dann darauf zeigen und behaupten, sie hätten sie ja für die Bürgerrechte eingesetzt, so wie es die SPD jetzt mit der Überprüfung der Liste durch den Bundesdatenschutzbeauftragten versucht hat.


Hadmut
5.9.2009 23:02
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Man hat es bisher dem Bundespräsidenten nicht zur Prüfung und Unterschrift vorgelegt.

Manche sagen, das Gesetz verfalle damit der Diskontinuität. Andere sagen, daß das nicht der Fall sei, weil alle Arbeitsschritte des Bundestages erledigt seien.

Möglicherweise war die Vorlage des Gesetzes zur EU aber genau der Kniff, um eine spätere Aufhebung zu vermeiden und sich ohne Gesichtsverlust mit der FDP paaren zu können. Wäre das Gesetz jetzt in Kraft getreten, hätte nach der Wahl in der Variation Schwarz-Gelb entweder die CDU oder die FDP das Gesicht verloren, je nachdem ob man das Gesetz wieder aufhebt oder in Kraft läßt. Die Verschleppung durch den EU-Schlenker auf nach der Wahl hat den Vorteil, daß so beide erst einmal ihr Gesicht waren können. Jedenfalls müssen sie nicht beide schon vor der Wahl von ihren Forderungen ablassen. Und nach der Wahl sieht dann wieder alles ganz anders aus.


yasar
6.9.2009 12:25
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wenn man

http://www.abgeordnetenwatch.de/joerg_behlen-180-24691–f202363.html#q202363

liest, – Zitat:


Die FDP wird ihr Vorgehen von dem Ausgang der Bundestagswahl abhängig machen. Einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht halte ich für wahrscheinlich, sofern eine Regierungsbeteiligung der FDP ausbleiben sollte.

dann könnte man vermuten, daß sie nur dann als Spielverderber auftreten, wenn man sie nicht mitspielen läßt.

(Gefunden in fefes blog)