Ansichten eines Informatikers

“Oberförster” gilt nicht als Beamtenbeleidigung

Hadmut
19.11.2008 23:01

Telepolis berichtet von einem Urteil des Amtsgerichts Berlin, wonach es keine strafbare Beleidigung darstellt, einen Polizisten in Berlin als “Oberförster” anzusprechen.

Wobei es in Berlin ja gar nicht so einfach ist, echte Polizisten von falschen zu unterscheiden.

Ich würde mich nicht unbedingt auf die Allgemeingültigkeit dieses Urteils verlassen, denn in Berlin hat die Berliner Schnauze eben einen Bonus. In anderen Regionen dürfte da die Obrigkeitsgläubigkeit stärker ausgeprägt sein.

Da fällt mir folgender Witz ein:

Zu Zeiten der DDR, als die Mauer noch stand, fuhren welche von West-Deutschland Richtung Transit-Strecke, um nach Berlin zu kommen (oder sie fuhren in die DDR), jedenfalls kamen sie an die DDR-Grenze. Der Grenzer kam an und sagte “Ihre Pässe bitte!”

Nun hatte der Beifahrer die Pässe weggesteckt, war eingeschlafen und hatte nicht gemerkt, daß man am Grenzübergang war. Als stieß der Fahrer in an und rief “Aufwachen!”. Darauf der Beifahrer schlaftrunken “Was’n los?” Der Fahrer: “Der Beamte möchte unsere Pässe sehen.”

Worauf der Grenzer in behördlichem Ton belehrte: “Die Deutsche Demokratische Republik ist ein Arbeiter- und Bauernstaat. Bei uns gibt es keine Beamten!”

Darauf der Fahrer zum Beifahrer: “Also gut: Der Bauer möchte unsere Pässe sehen.”

Soweit überliefert wurde, haben die Grenzer daraufhin das ganze Auto zerlegt.