Ansichten eines Informatikers

Wie man Knöllchen-Horst das Handwerk legt

Hadmut
27.9.2008 1:10

Da gibt es in der Stadt Osterrode einen, der als Frührentner nichts besseres zu tun hat, als andere Leute beim Falschparken usw. zu fotographieren und sie von morgens bis abends anzuzeigen, über 20.000 Anzeigen soll er schon geschrieben haben. Laut SPIEGEL ONLINE soll er jetzt sogar schon einen Rettungshubschrauber, der auf der Straße landete, um einen Patienten mit Herzstillstand ins Krankenhaus zu fliegen, wegen “Falschparkens” angezeigt haben. Knöllchen-Horst wird der Mann genannt. Alle ärgern sich über ihn. Dabei wäre das so einfach, gegen den etwas zu unternehmen. Es kommt nur keiner drauf. Alle schreien sie herum, alle regen sich über ihn auf, aber ihn mal mit seinen eigenen Waffen zu schlagen, das scheint noch keiner versucht zu haben.

Man möge einfach mal nach “Knöllchen-Horst” oder “Horst-Werner Nilges” googeln. Gibt auch lustige Videos im Internet über den Mann.

Der Mann sitzt laut Zeitungsmeldungen in seinem Keller und schreibt am Computer eine Strafanzeige nach der anderen. Und schleppt immer seine Digitalkamera herum, um (vermeintliche) Falschparker zu fotographieren.

Leute, der verstößt mit ziemlicher Sicherheit gegen Datenschutzrecht. Wenn der in solcher Menge Strafanzeigen auf dem Computer schreibt und mit seiner Digitakamera Autos fotographiert, dann verarbeitet der personenbezogene Daten. Und das darf er so nicht, ohne Einverständnis der Betroffenen.

Man schicke ihm also einfach mal über einen Anwalt eine Abmahnung. Mit Rechnung. Was glaubt Ihr, wie schnell der mit dem Blödsinn aufhört. Man muß nur in das richtige Gesetz gucken. 😉

(Siehe auch hier)

8 Kommentare (RSS-Feed)

Jens
27.9.2008 10:06
Kommentarlink

“Leute, der verstößt mit ziemlicher Sicherheit gegen Datenschutzrecht. Wenn der in solcher Menge Strafanzeigen auf dem Computer schreibt und mit seiner Digitakamera Autos fotographiert, dann verarbeitet der personenbezogene Daten. Und das darf er so nicht, ohne Einverständnis der Betroffenen.”

Warum sollte er das nicht dürfen? Er macht es rein privat.

Das einzig Schlimme ist, daß er auch nur vermeintliche Falschparker anzeigt. Echte Falschparker anzuzeigen, ist ein Dienst an der Allgemeinheit.


Hadmut
27.9.2008 10:21
Kommentarlink

Aus § 1 BDSG:

Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch … nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.

Was der da macht ist weder persönlich noch familiär, zumal er die Daten ja auch übermittelt, was durch die persönliche Nutzung nicht mehr abgedeckt ist. Der macht sich ja kein privates Fotoalbum von Falschparkern, sondern übermittelt deren Daten.

§ 4 Abs. 1 Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.

§ 4 Abs. 2 Personenbezogene Daten sind beim Betroffenen zu erheben. Ohne seine Mitwirkung dürfen sie nur erhoben werden, wenn

1.eine Rechtsvorschrift dies vorsieht oder zwingend voraussetzt oder
2.
a) die zu erfüllende Verwaltungsaufgabe ihrer Art nach oder der Geschäftszweck eine Erhebung bei anderen Personen oder Stellen erforderlich macht oder
b) die Erhebung beim Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden.

Also darf der das nicht.


Hadmut
27.9.2008 10:22
Kommentarlink

Siehe auch § 14,15 BDSG


Hadmut
27.9.2008 10:25
Kommentarlink

Und ein Bußgeld nach § 43 BDSG wäre für den Herrn meines Erachtens auch fällig.


Stefan
27.9.2008 16:49
Kommentarlink

Mach ein Photo von ihm, wie er Photos macht, um es zu beweisen! 🙂

Falschparker geben nichts auf das Gesetz. 🙂


tortenheber
26.10.2008 18:37
Kommentarlink

Quark, ein Verstoß gegen das BDSG liegt hier nicht vor, weil Herr Nilges nicht unter das BDSG fällt.
§1 Abs.2 BDSG legt den Gültigkeitsbereich des BDSG fest…

(2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch

1. öffentliche Stellen des Bundes,

2. öffentliche Stellen der Länder, soweit….

DIE ERSTEN BEIDEN FÄLLE SCHEIDEN SCHON MAL AUS…HERR N. IST JA EINE PRIVATPERSON…

3. nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten in oder aus Dateien geschäftsmäßig oder für berufliche oder gewerbliche Zwecke verarbeiten oder nutzen.

AUCH HIER PASST DER FALL NICHT REIN, ER NUTZT DIE DATEN WEDER GESCHÄFTSMÄßIG, NOCH BERUFLICH ODER GEWERBLICH.


Hadmut
26.10.2008 18:57
Kommentarlink

Tortenheber, gewöhn Dir mal diese Großbuchstaben ab. Ich mags nicht, wenn man mich anschreit, schon gar nicht in meinem eigenen Blog.

Natürlich arbeitet der geschäftsmäßig. Du hast den Unterschied zwischen geschäftsmäßig und gewerblich nicht verstanden. Immer dann, wenn jemand etwas nicht nur einmalig, kurzfristig, sondern dauerhaft und regelmäßig macht, dann ist das geschäftsmäßig. Deshalb habe ich ja auch ein Impressum auf meiner Webseite – weil es zwar nur mein nichtkommerzielles Hobby ist, es aber juristisch gesehen geschäftsmäßig vorgehalten wird. Die Nachhaltigkeit ist der springende Punkt. Und das was der macht ist juristisch nachhaltig, bei der Menge. Zumal er ja schon selbst sagt, daß er damit nicht aufhören will. Ganz eindeutig nachhaltig, der unterliegt dem BDSG und bricht damit selbst kontinuierlich das Recht.

Aber wenn ich mir Deinen Kommentar so ansehe: Bist Du vielleicht am Ende selbst dieser Nilges?


tortenheber
27.10.2008 22:44
Kommentarlink

Oh, war mein erster Beitrag in eineb Blog, wusste nicht das Großschrift anschreien bedeuten soll. Ich wollte lediglich den Gesetzestext von meinem Kommentar trennen.
Ich komme aus Osterode, bin noch kein “Opfer” von Herrn N. würde eine legale Lösung diese Person zu stoppen jedoch sehr begrüßen.
Ich stimme Dir zu, in diesem Fall ist die Datenerhebung so intensiv das die Geschäftsmaeßigkeit gegeben ist.

Die offiziellen Erläuterungen des BDSG sind dann aber doch wieder auf der Seite des (vielleicht mediengeilen)Frührentners…

Die Verarbeitung personenbezogener Daten für einen anderen Zweck ist dann zulässig, wenn
eine Rechtsvorschrift dies vorsieht oder zwingend voraussetzt,

die Daten allgemein zugänglich sind

zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten

Die Daten sind allgemein zugänglich (die Kennzeichen kann jeder lesen. Unstrittig ist wohl auch das die Daten der Verfolgung von Owis dienen.

Die Erläuterungen habe ich hier gefunden…
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/…LFD/…/bfd-info-1.pdf