Ansichten eines Informatikers

Akteneinsichtsgebühren des BMBF

Hadmut
1.3.2008 21:09

Ich hatte letztes Jahr einen Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Bundesministerium für Bildung und Forschung gestellt. Ich wollte wissen, welche Anforderungen an die Kontrolle wissenschaftlichen Fehlverhalten die Bundesregierung mit den jährlichen Milliardenzahlungen an die DFG verbindet. Das BMBF hatte mir dafür eine Gebührenbescheid über 500 Euro nebst 1,40 Euro für Auslagen für 14 Seiten Kopien gesandt.

Die 1,40 Euro waren Auslagen, weil eine Kopie bei denen 10 Cent kostet.

Die 500 Euro wollten sie, weil sie angeblich 12 Stunden gebraucht hätten um herauszufinden, unter welchen Bedingungen sie unsere Steuermilliarden vergeben. Das hätte noch mehr gekostet, aber das Gesetz begrenze die Gebühren auf 500 Euro.

Dagegen hatte ich Widerspruch eingelegt, u. a. aus folgenden Gründen:

  • Die Gebühren richten sich nicht nach dem Aufwand, sondern nach dem Nutzen für den Fragenden.
  • Es ist nicht Sache des Bürgers die Kosten dafür zu tragen, daß die Behörde mal bei sich aufräumt.
  • Einfache Auskünfte kosten nach dem Gesetz gar nichts, auch wenn dazu ein paar Kopien gefertigt werden müssen.
  • Es war nicht erkennbar, was sie da 12 Stunden lang getrieben haben wollten, und das konnten sie auch nicht erklären.
  • Die Gebühr darf nach dem Gesetz nicht abschreckend sein und den Sinn des Gesetzes vereiteln. Eine Gebühr am oberen Ende für nur 14 Seiten muß aber schon abschreckend sein, denn was sollte des Gesetzgeber denn dann sonst als abschreckend angesehen haben?

Einige Journalisten, mit denen ich Kontakt hatte, meinten schon, daß für sie solche Gebühren durchaus abschreckend wären, weil sie sich sowas im Normalfall oder auf Verdacht auch nicht leisten könnten. Solche Gebühren laufen also dem demokratischen Zweck des Gesetzes zuwider. Und meiner Sturheit sowieso. Und 500 Euro für 14 Seiten nichtssagender Kopien sehe ich auch nicht ein.

Also habe ich Widerspruch eingelegt und dabei noch Zuspruch von einem Autor eines Gesetzeskommentars, aus der Politik und Schützenhilfe des Bundesdatenschutzbeauftragten bekommen, der mal nachfragte, wie diese Gebühren denn zustandekämen.

Das Ergebnis: Das BMBF hat im Widerspruchsbescheid die Gebühr nun von 500 auf 100 Euro gesenkt.

Aber: Tückisch gemacht ist das schon. Denn sie haben die meisten meiner Gründe abgelehnt und sind nur auf einen, den für sie ungefährlichsten, gesprungen: Nämlich den, daß die Information für mich keinen wirtschaftlichen Nutzen hat. Die anderen haben sie abgelehnt. Schlau ist das schon: Einerseits habe ich bekommen, was ich wollte, bzw. werde wegen des Rests von 100 Euro nicht klagen, das lohnt sich nicht. Andererseits hat man sich keines Grundes begeben, denn wenn ein Journalist kommt, kann man ja sagen, daß der damit Geld verdient und voll löhnen soll, die Abschreckung also erhalten bleibt, falls mal ein Journalist nach dem Zusammenhang zwischen Milliardenzahlungen an die DFG und wissenschaftlichem Fehlverhalten oder so fragen sollte.