Ansichten eines Informatikers

Die Einsichten der Uni Kassel

Hadmut
27.4.2021 23:56

Leser fragen – Danisch weiß es auch nicht.

Mehrere Leser hatten darauf hingewiesen, dass es in der Jungen Freiheit einen Bericht von gestern darüber gibt, dass die Uni Kassel ihre Regelung zur „geschlechtergerechten Sprache in Prüfungen“ vorerst zurücknehme.

Der RCDS hatte diesen Vorstoß der Stabsstelle Gleichstellung scharf kritisiert und angekündigt, gegen den „Genderzwang an Hochschulen auch rechtlich vorzugehen“. Daß der Einsatz der korrekten, amtlichen deutschen Sprache zu Punktabzügen führen könne, sei nicht rechtens, äußerte sich der RCDS Anfang April zu den Vorgängen in Kassel.

Der Webseite der Stabsstelle Gleichstellung ist zu entnehmen, daß die Universität Kassel nun ein externes prüfungsrechtliches Gutachten in Auftrag geben wolle, um bei dieser Fragestellung eine größere Rechtssicherheit zu erlangen. Bis zur weiteren rechtlichen Klärung empfiehlt die Stabsstelle den Dozenten, den Einsatz gendergerechter Sprache als Bewertungskriterium vorerst nicht einzubeziehen.

Ob das auf meinen Schriften beruhe, fragen manche Leser.

Weiß ich nicht.

Eine konkrete Rückmeldung habe ich dazu nicht erhalten, aber mir wäre jetzt auch nicht bekannt, dass irgendwer außer mir das mit prüfungsrechtlichen Begründungen öffentlich kritisiert (will es auch nicht ausschließen, ich weiß nur nicht davon). Es kritisieren zwar viele, aber meines Wissens nur mit eher emotionalen oder allgemeinn Begründungen, wie dass das willkürlich oder ungerecht wäre.

Dass die Uni Kassel jetzt ein externes Prüfungsgutachten in Auftrag gibt, ist eine doppelschneidige Sache.

Einerseits ist es ja gut, dass sie überhaupt mal das Ansinnen entwickeln, das zu klären und begründen zu lassen.

Aber erstens ist eigentlich dieser Vorgang schon hochnotpeinlich, denn als Prüfungsbehörde muss die Uni Kassel eigentlich selbst in der Lage sein, das zu beurteilen. Wenn sie zu Prüfungsrecht erst andere Leute fragen muss, heißt das eigentlich, dass sie selbst zu Prüfungen nicht in der Lage ist. Eigentlich ist das der Offenbarungseid als Universität, denn der Bereich der Universitätsverwaltung, der als Prüfungsbehörde fungiert, muss Justiziare haben, die sich damit auskennen.

Mit sind aber in den letzten 23 Jahren nicht eine einzige Uni und nicht ein einziger Universitätsjustiziar begegnet, die sich mit Prüfungsrecht auskennen, auch nur im Ansatz. Obwohl sie dafür bezahlt werden und das ihre Dienstpflichten sind. Was mit ein zentraler Grund dafür ist, warum ich deutsche Universitäten für so tiefgreifend unfähig halte. Soweit darf es eigentlich nicht kommen, dass die externe Rechtsgutachten über ihre ureigensten Dienstpflichten einholen müssen.

Der zweite Punkt ist, dass die Juristenszene völlig kaputt und korrupt und längst von Gendertruppen und Marxisten durchsetzt sind, und sich da auch keiner mehr trauen kann, irgendwas gegen Feminismus zu sagen, dafür aber viele flächendeckend unfähig sind. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass da das typische pseudojuristische Gendergeschwätz kommt, was heute in der akademischen Juristenszene einfach Standard ist. Wieder das Beispiel von Susanne Baer, die von Prüfungsrecht gar keine Ahnung hat, nicht mal ihren eigenen Studiengang nach der Verfassungsrechtsprechung ausrichten kann, weil sie sie nicht kennt, nicht versteht, nicht akzeptiert, aber Verfassungsrichterin genau dafür wurde.

Es gibt in dieser akademischen Juristenszene eigentlich keine seriösen Rechtsgutachten mehr. Die haben das Wissen meist nicht mehr, nicht nur des Faches, sondern wissen nach meiner Beobachtung nicht mal mehr, was überhaupt ein Gutachten ist, sondern halten sich dann für so eine freiberufliche Mischung aus Richter, Celebrity, Talkshowgast und Genderpriester, als ob man ihnen eine Art Privatentscheidung übereignet ist. Es gibt sehr gute Gerichtsentscheidungen und Literatur zum Sachverständigenrecht, wo die Pflichten gut erläutert sind. Aber wir haben kaum noch Juristen, die das verstehen oder überhaupt noch danach fragen. Wir haben Gesinnungsjuristen wie wir Gesinnungsjournalisten haben.

Dazu kommt, das ich mich zwar seit 2008 praktisch nicht mehr mit Prüfungsrecht befasse, soweit ich das noch mitbekommen habe, da aber auch fast nichts mehr passiert. Es gab sowieso nur sehr wenige Juristen, die sich damit überhaupt auskannten. Mit zweien der bekanntesten – ein Anwalt und ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts – hatte ich schon gesprochen (sogar eine Buchautoren haben mir Rezensionsexpemplare geschickt, weil ich ja als Blogger dazu bekannt war) aber der Anwalt sagte mir (und es war auch in einigen Aufsätzen zu lesen), dass das Prüfungsrecht irgendwann wieder zusammengefallen ist. Man hatte irgendwann die Gerichte nicht nur voller Richter, die davon keine Ahnung mehr hatten und nicht mal verstanden, wovon man noch redete (ging mir dann mit den späteren Besetzungen am Verwaltungsgericht so), sondern mir sagte der Anwalt, führender Experte, dass er seit einigen Richterwechseln an verschieden Gerichten überhaupt nicht mehr durchkommt, weil die nicht nur nicht mehr verstehen, was er sagt, sondern das alles längst so politisiert ist, dass die sich daran auch nicht mehr halten wollen. Und er das eignetlich komplett aufgibt. Wir haben eine Verblödung, Verpolitisierung und Verwillkürlichung der Justiz.

Ich habe dann natürlich auch herausgefunden, dass da massiver politischer Druck gemacht wird, das Prüfungswesen zum Willkürding zu machen und Prüfungsrecht zu torpedieren. Frauen- und Minderheitenförderung im doppelten Sinne. Erstens könnte man nicht einstellen, wen man will, wenn man verlangen würde, dass Prüfer zu dem befähigt wären, was sie tun. Und zweitens will man natürlich möglichst große Willkür bei der Notenvergabe, um Noten politisch vergeben zu können. Man will ja auch vom Prüfling nicht verlangen müssen, dass sie weiß, worum es geht. Das ganze Promotionswesen ist ja duchpolitisiert, und ich hatte ja einige erwischt, die vor Jahren promoviert wurden und mit Doktor rumliefen, und noch keine Dissertation hatten. Das ganze Ding ist total korrupt und da würde Prüfungsrecht nur stören. Und wenn nicht mal das Bundesverfassungsgericht sich noch um sein eigenes Prüfungsrecht schert, sondern nur noch mit Geschlechtervielfalt und Gerechtigkeitsgeschwätz daherkommt – warum sollte sich der normale Jurist noch darum scheren?

Stark sind natürlich auch hier wieder die Einflüsse aus den USA und anderen retrozivilisatorischen Zweitweltländern wie Österreich, wo man Schwarze oder Frauen besser bewertet oder weniger verlangt, um sie bevorzugen zu können, oder es für normal hält, dass berufsunfähige und kompetenzlose Professoren einfach willkürlich fragen, was ihnen gerade einfällt und politisch korrekt aussieht. Alternative Mathematik und sowas.

Langer Rede kurzer Sinn:

Auf das Gutachten (und wer es erstellt) bin ich mal sehr gespannt.