Ansichten eines Informatikers

Kein Hörgerät mehr

Hadmut
1.2.2019 1:06

Ein Hörgeräteträger unter meinen Lesern schreibt mir,

dass er ein Hörgerät trägt. Äh … ja.

Seit 15 Jahren ist er deshalb Kunde in einem bestimmten Hörgeräteladen eines Hörgeräteherstellers. Äh … auch ja.

Nun brauchte er aus beruflichen Gründen ein neues, besonderes Hörgerät. Ja … kommt vor.

Deshalb wurde er direkt an den Chef vermittelt, um das auszuprobieren und anzupassen. Wie schön.

Der aber schrieb ihm:

„Nach Rücksprache und reiflicher Überlegung, nehmen wir Abstand von der Hörgeräteausprobe.Ich bitte Sie dies zu akzeptieren und nicht weiter zu hinterfragen.”

Warum jetzt das? Wollte der Leser wissen, und hakte nach.

Die Antwort: Der Kunde habe im Jahr 2014 (!) bei einem Besuch in einem Laden der Firma einmal AfD-Werbung bei sich gehabt. Man habe geforscht, und im Internet eine AfD-aktive Person gleichen Namens gefunden. Deshalb wolle man ihn nicht mehr versorgen.

Liest sich exakt wie die Mitteilungen der Läden der dreißiger Jahre an jüdische Kunden, dass man sie nicht mehr bedienen wolle.

Beachtlich ist ja, dass wenn es um Frauenquoten oder Miethöhen oder sowas geht, man von Presse, Rundfunk, Links immer die Auffassung vertritt, dass auch Privatfirmen Grundrechte zu wahren hätten, obwohl die eigentlich nur die Staatsgewalten binden. Geht es aber in die andere Richtung, bleibt davon nichts übrig. Im Grundgesetz steht (art. 3 abs. 3), dass man auch wegen seiner politischen Anschauungen nicht diskriminiert werden dürfe. In § 1 des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes fehlt allerdings die politische Anschauung als Diskriminierungsverbot.

Auch das ist erstaunlich, denn wenn es um Frauenförderung geht, behaupten sie immer, das Grundgesetz sei ein direkter Gesetzgebungsbefehl, da können man gar nicht anders als das in Gesetze umzugießen. Hier jedoch hält es da niemand für nötig, den Wortlaut des Grundgesetzes in allen Punkten zu übernehmen.

Die Frage, wie das datenschutzrechtlich zu rechtfertigen sein sollte, dass diese Firma sich das offenbar von dem Kunden notiert hatte, dass er 2014 einmal AfD-Material bei sich hatte, was übrigens besonders geschützte Daten sind, wurde nicht erörtert.

Wenn schon Privatfirmen anfangen, Kundendossiers zu erstellen, brauchen wir uns über die Googles und Facebooks auch nicht mehr aufzuregen.

Immerhin hat man ihn offen rausgeworfen. Man hätte ihm ja auch freundlich lächelnd schlecht eingestellte Hörgeräte verkaufen können. Oder im Falle einer Autowerkstatt die Bremsen lockern.