Ansichten eines Informatikers

Es sprach die Katarina Barley…

Hadmut
26.7.2018 23:42

Über die Bedenklichkeit einer Bundesjustizministerin.

Ist Euch mal aufgefallen, unter was für einem enormen medialen Dauerfeuer wir gerade stehen? Besonders aus links-SPD-Richtung? Dass die uns geradezu zudonnern mit ständigen Belehrungen, Beschimpfungen, Vorwürfen, Moralpredigten?

Für wen halten die sich? Für eine 40%-Partei?

Jedenfalls trötete sie wütenden Blickes im Abendblatt, offenbar vor dem Hintergrund einer gerichtlich untersagten Abschiebung des bin-Laden-Leibwächters:

Immer wieder verstoßen Behörden gegen Justizurteile. Katarina Barley findet klare Worte: „Was unabhängige Gerichte entscheiden, gilt.”

Und wenn sie nicht unabhängig sind?

Gerichte sind heute nicht mehr unabhängig, sie sind längst massiv unterwandert bis hoch ins Bundesverfassungsgericht, sie sind gequotet, geflutet mit Politoffizieren, und wie schon so oft gesagt: Sie betreiben keine Rechtsfindung mehr. Sie entscheiden politisch und betreiben dann Begründungsfindung.

Fragen wir mal anders herum: Wie ist das zu verstehen, wenn eine Justizministerin das so überspezifisch formuliert? Müsste sie nicht einfach sagen „Was Gerichte entscheiden gilt”?

Geht es hier darum, dass von vornherein nicht mehr gilt, was abhängige Gerichte entscheiden? Wen auch immer sie damit meint, vielleicht türkische oder ungarische?

Mal abgesehen davon, dass bei uns die Gerichte unterwandert sind, erzählte mir mal ein Berliner Lokalpolitiker mit Verbindung zum Berliner Richterwahlausschuss, dass es da gar nicht mehr um Befähigung geht, sondern nur noch darum, möglichst weit links zu sein, am besten mit Parteibuch. Und auch Richter und Staatsanwälte erzählten mir schon, dass die Karriere kaputt und am Ende ist, wenn man nicht politisch gefügig ist und spurt. Und ob jemand überhaupt noch geradeaus denken kann, der an einer deutschen geisteswissenschaftlichen Fakultät studiert hat, wäre die nächste Frage. Dazu kommt noch der Psychodruck durch Presse und Juristinnenorganisationen, die ja auch keine Hemmungen kennen.

Besonders beachtlich finde ich ja, welchen Wert man da auf Gerichte legt. Gilt nicht schon, was das Gesetz sagt? Nicht für Linke. Man denke an G20-Randale. Oder solches mehr.Aber darauf kommt’s auch nicht an.

Dann als Aufmacher, man will ja politisch ausgewogen sein, brachte sie das Beispiel, dass die NPD in Wetzlar die Stadthalle verwenden wollte, die Stadt ihnen das nicht gestattete, die NPD aber vor dem Bundesverfassungsgericht eine Eilentscheidung erwirkte um die Halle nutzen zu können, die Stadt Wetzlar sich aber nicht daran hielt. Was sie da nicht und die Presse nur ganz am Rande erwähnt, dass der verantwortliche Bürgermeister von der SPD ist.

In Barleys Aussage und diesem Presseartikel kommt ungefähr ein Dutzend Mal „NPD” vor, und das wird von Barley und dem Abendblatt unter die Überschrift „Warnung vor Ende des Rechtsstaat” gestellt, dabei aber weitestgehend unter den Teppich gekehrt, dass es die SPD war, die sich nicht an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hält.

Müsste man da nicht die Frage stellen, wieso eine Partei, die sich dem Bundesverfassungsgericht widersetzt, gleichzeitig die Bundesjustizministerin stellt? Hat man da nicht die Ziege zur Gärtnerin gemacht?

Fragen wir mal anders:

Warum sollte man sich überhaupt noch an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts halten, wenn nicht nur keine einzige SPD- oder CDU-Regierung dessen Rechtsprechung etwa zum Prüfungsrecht beachtet, und wenn sich nicht mal die Bundesverfassungsrichter selbst noch an ihre Rechtsprechung halten, dann wäre schon die Frage, wieviel die noch wert sein kann.

Nur mal so: Ich hatte ja auf Auskunft zu Gender-Studies gegen die Humboldt-Uni geklagt, und da stellte ich heraus, dass die SPD-gemachte Gender-Professorin und Verfassungsrichterin Susanne Baer auf das Prüfungsrecht des Bundesverfassungsgericht nicht einmal pfeift, denn sie kennt es nicht einmal und versteht es auch nicht, wenn man es anmahnt.

Ich war 2009 (dazugekommen wie die Jungfrau zum Kind) unfreiwillig (Krankheitsvertretung) in der Vorratsdatenspeicherung tätig und habe etwa 2000 Fälle bearbeitet. Und natürlich den ganzen Humbug um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mitbekommen, habe sogar eine Stellungnahme für das Gericht im wesentlichen geschrieben. Das BVerfG fand sich toll, der Papier tingelte noch Jahre später damit zu Konferenzen, nur an die Entscheidung hielt sich niemand. Staatsanwaltschaften, BKA und so weiter waren sehr gut darin, die Entscheidung für in ihrem Fall nicht anwendbar zu erklären und mit massiven Strafen zu drohen, wenn man keine Auskünft gäbe. Was eben auch daran lag, dass das BVerfG sich in ziemlicher Umnachtung und Inkompetenz reichlich dämlich ausgedrückt und Interpretationshintertüren geradezu aufdrängte.

Welchen Wert kann also die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch haben?

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Das bedeutet nicht, dass alles rechtens ist, was der Staat entscheidet. Sondern: Gewaltenteilung und Kon­trolle staatlicher Akteure durch Gerichte. Und jeder Einzelne muss sich darauf verlassen können, dass die bestehenden Gesetze gelten.

So?

Ich konnte mich nicht darauf verlassen, für mich ließ man die Gesetze nicht gelten.

Und da stehe ich nicht alleine. Wenn stimmt, was mir die Leser seit Jahren haufenweise schreiben, dann gibt es sehr viele solcher Fälle. Und es wird ja auch feministischer SPD-Ecke propagiert, dass man sich als Richter nicht an geschriebenes Gesetz halten, sondern nach subjektivem Gefühl und nach subversiv veränderter Wiederholung (Baer) das Recht verändern, also nicht Rechtsprechung, sondern eine politisch Agenda verfolgen.

Doch Stimmen werden laut, die warnen: Richterbund, Justizministerium, Datenschützer und Polizeiforscher. Menschen, die sich besorgt zeigen über das Agieren der Exekutive – der Polizei, der Innenbehörden und der Regierenden. Nimmt sich eine Gewalt mehr heraus, als sie darf?

Wenn diese Stimmen jetzt laut werden, können sie sich das dahin stecken, wo die Sonne nicht hinscheint, denn dann sind sie elende Heuchler. Das Grundgesetz sagt, dass die Exekutive an die Rechtsprechung und die Rechtsprechung an das Gesetz gebunden sei, und seit Jahren pfeifen die da drauf, und vor allem Richter und Ministerialjuristen haben nicht nur weggeguckt, sondern sogar mitgemacht.

Jetzt, wo es gerade linkspolitisch mal opportun ist, aus den Löchern zu kommen, ist rotzverlogen – um es mal vornehm-diplomatisch-zurückhaltend auszudrücken.

Auch Justizministerin Katarina Barley findet klare Worte: „Was unabhängige Gerichte entscheiden, gilt. Wenn Behörden sich aussuchen, welchen Richterspruch sie befolgen und welchen nicht, ist das das Ende des Rechtsstaates. Die Bindung an Recht und Gesetz ist nicht verhandelbar“, sagt die SPD-Politikerin dieser Redaktion.

Komisch. Wenn es um Frauenförderung und -bevorzugung geht, dann gelten Gesetze und Grundrechte gar nichts mehr – und alle finden das ganz prima.

Als aber das Bundesverwaltungsgericht mehrmals und das Bundesverfassungsgericht fundamental entschieden hat, dass die Anforderungen und Maßstäbe in berufsbezogenen Prüfungen der gesetzlichen Grundlage bedürfen, und diese nur der Gesetzgeber selbst festlegen und nicht delegieren kann, hat man stets drauf gepfiffen. Solange es kriminellen Regierungen in den Kram passt, setzt man sich darüber hinweg, und wenn es Verfassungsrichtern in ihre kriminellen Machenschaften passt, dann ist das auch nicht verbindlich.

Wenn aber eine Behörde einen straffällig geworden Flüchtling abschiebt, und sei es der Leibwächter von bin Laden, dann plötzlich entdecken sie ihre Rechtsstaatlichkeit.

„Der demokratische Rechtsstaat ist keine Selbstverständlichkeit mit Ewigkeitsgarantie.“ Er müsse „immer wieder aufs Neue gegen Angriffe verteidigt werden“. Es sind Plädoyers für die unabhängige Justiz, die nun von höchster Stelle gehalten werden.

So?

Kürzlich noch beschimpfte man jeden als Verschwörungstheoretiker, Querulanten, Michael Kohlhaas, neuerdings als rechtsradikal und rechtsextrem, jeden, der den Rechtsstaat gegen solche Angriffe verteidigt hat.

Der SPD-Vorsitzende Olaf Scholz, damals noch Hamburger Bürgermeister, erklärte nach der Randale während des G20-Gipfels, dass es keine „Polizeigewalt“ gegeben habe – obwohl und die juristische Aufarbeitung noch lange nicht abgeschlossen war. Noch immer laufen bei der Staatsanwaltschaft Verfahren gegen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt.

Polizeigewalt beim G20?

Ich hatte das eigentlich so in Erinnerung, dass linke Terrorprügler Straßenzüge verwüstet haben und die Polizei sich nicht traute, einzugreifen.

Ein Problem sehen Experten darin, dass vorsätzlich falsches Verhalten zu selten Konsequenzen für die einzelnen Beamten oder Politiker haben.

Ja.

Nur dass „Beamte” eben nicht nur kleine Polizisten, sondern beispielsweise auch Professoren, Ministerialbeamte oder Staatssekretäre sind, und die verstoßen in ganz massiver Weise gegen geltendes Recht.

Ein Problem sehen Experten darin, dass vorsätzlich falsches Verhalten zu selten Konsequenzen für die einzelnen Beamten oder Politiker haben. „Wenn ein Gericht Exekutivmaßnahmen rügt, dann rügt es Institutionen, nicht Einzelpersonen. Für die bleibt das im Prinzip ohne Konsequenzen, deswegen interessiert es sie auch häufig nicht“, sagt Rafael Behr dieser Redaktion. Behr ist Professor an der Akademie der Polizei in Hamburg.

Wann hätte beispielsweise rechtswidriges Handeln Konsequenzen für einen Justizminister?

Man kann zwar Barley für inkompetent und witzfigurig halten, sollte den Blick aber nicht davor verschließen, dass auch ihr Vorgänger Maas als Justizminister inkompetent und witzfigurig war. Wann hätte das für die Konsequenzen?

Wann würde eigentlich mal die SPD dafür bestraft, dass sie uns solche Leute als Justizminister zumutet?