Ansichten eines Informatikers

Amadeu-Antonio-Stiftung abgeblitzt

Hadmut
17.7.2018 22:41

Mmmh.

Das Landgericht Regensburg hat laut Bayerischem Rundfunk der Amadeu-Antonio-Stiftung – oder genauer gesagt: Anscheinend nicht der Stiftung, sondern einer Referentin der Stiftung – verboten, den Sänger Xavier Naidoo einen „Antisemiten” zu nennen und zu sagen, dass dies „strukturell nachweisbar” sei.

Anscheinend konnten sie das eben nicht nachweisen. Leider habe ich da noch keinen Entscheidungstext gefunden.

Laut BR und ihrer eigenen Webseite sieht die AAS das anders.

„Die Entscheidung des Gerichts ist enttäuschend und greift in die Meinungsfreiheit ein. Das Urteil ist ein fatales Signal für die politische Bildung“, erklärt die beklagte Referentin. Sie plant gegen das Urteil Berufung einzulegen. Die Amadeu Antonio Stiftung hält es für unerlässlich, antisemitische Äußerungen und Verschwörungserzählungen auch als solche zu bezeichnen. Die Amadeu Antonio Stiftung hält auch die vom Landgericht Regensburg verbotene Äußerung für von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Das halte ich in doppelter Hinsicht für bemerkenswert:

  1. Man kann nicht erst behaupten, etwas sei „strukturell nachweisbar”, es also als objektiv beweisbaren Sachverhalt ausgeben (und es ist ja gerade so in Mode, „Fakten” als unwiderlegliche Behauptungen auszugeben), und sich dann nachher auf Meinungsfreiheit, also das Gegenteil hinausreden. Es ist etwas völlig anderes, ob man seine Meinung äußert oder sagt, etwas sei „nachweisbar”.
  2. Wieder mal diese widerliche verlogene Doppelmoral.

    Denn gerade die Amadeu-Antonio-Stiftung will ja jedem anderen das Wort verbieten und gesteht anderen die Meinungsfreiheit nicht zu. Für sich selbst sieht sie die aber sehr, sehr weit. Für sich selbst die Rechte beanspruchen, die man anderen nicht zugestehen will.

    Erinnert mich irgendwie daran, dass Erich Mielke sich bitterlich über die Haftbedingungen beschwerte, als man ihn in sein eigenes Gefängnis sperrte.

Wer finanziert sowas?

Zum Teil der Steuerzahler.