Ansichten eines Informatikers

Das marxistische Bundesverfassungsgericht

Hadmut
6.5.2018 20:52

Noch etwas zum Staatsorganversagen.

Dass das Bundesverfassungsgericht nur ein Operettengericht ist, von den Parteien politisch und nicht nach Kompetenz besetzt wird, es da oft schon an der Sachkunde fehlt, mitunter auch der juristischen, und dass die zu politischen Zwecken auch gerne mal Grundrechte wie Berufs- und Wissenschaftsfreiheit, rechtliches Gehör, Rechtsweg und ihre eigenen Verfahrensvorschriften zertrümmern, habe ich schon oft und ausführlich beschrieben und dargelegt.

Dass sich so mancher Richter des Bundesverfassungsgerichts auch gerne mal zum Richter in eigener Sache aufschwingt, ebenso. Und dass die längst dabei sind, das Grundprinzip zu brechen, dass kein Richter wo kein Kläger, ebenfalls. Leute, die in unmittelbarer Verbindung zum Bundesverfassungsgericht oder Verfassungsrichtern stehen, casten systematisch passende Strohmänner für politische Verfassungsklagen, schreiben die Beschwerden für die, statten sie mit Geld aus, treiben sie durch alle Instanzen, damit das Bundesverfassungsgericht dann heucheln und vorgaukeln kann, einem armen Rechtssuchenden Grundrechte zu gewähren, während sie in Wirklichkeit ihre eigene Politik betreiben, und damit trotz fehlender demokratischer Legitimierung – und mitunter nach Betrug am Wahlausschuss des Bundestages – hier als willkürlicher Übergesetzgeber agieren, dessen Gesetze nicht mehr zu ändern oder überprüfen sind. Da wird systematisch die Verfassung gebrochen – aus dem Bundesverfassungsgericht heraus.

Und natürlich hat man da Prioritäten. So etwas wie Berufsfreiheit oder der ganze Lebenslauf eines weißen Mannes zählen da nichts mehr, da ist man wertlos, entwertet, entgrundrechtet. Aber wenn sich etwa ein Intersexueller so ein bisschen an einer Belanglosigkeit wie einem Eintrag im Reisepass stört, als ob das auch nur irgendeine entfernte Auswirkung hätte, dann sind die sofort da, dann nehmen die sich Zeit und entscheiden.

Juristische Befähigung ist nicht gefragt. Freilich, auf dem Papier müsste man ein Staatsexamen und die „Befähigung zum Richteramt” haben, aber es stellte sich heraus, dass das gar nicht überprüft wird – man ist der Meinung, dass er einmal gewählt ist, für 12 Jahre da drin sitzt und nicht mehr rauszuholen ist. Jeder kleine Richter am Amts- oder Verwaltungsgericht braucht gute Noten und muss sein Staatsexamen beglaubigt nachweisen, aber Verfassungsrichter kann faktisch jeder werden, der den Parteien in den Kram passt. Völlig egal, ob sich da jemand überhaupt juristisch äußern kann. Und Befangenheit interessiert die auch nicht.

Und was natürlich auch gar nicht geht sind Verfassungsbeschwerden gegen Rechtsbrüche, wenn die im Parteiprogramm der Partei stehen, die den zuständigen Richter ins Amt gehievt hat. Seilschaften und Schuldigkeiten gehen da natürlich vor Verfassungsrecht, und geschriebenes Recht ist da eh nicht mehr so wichtig. Und seit wir Artikel 3 GG haben, spielt alles nachfolgende auch nur noch untergeordnete Rolle.

Und wie man gleichzeitig Verfassungsrichterin und Redakteurin einer feministischen Rechtszeitschrift sein kann, ist jedenfalls mir so unverständlich, wie noch so vieles andere am Bundesverfassungsgericht. Etwa die Geschwistertrennung, bei der – wie inzwischen so häufig am Bundesverfassungsgericht – politische Prioritäten vor Grundrechten gesetzt und Kinderbeschaffung für die Klientel rechtlich gesichert wird.

Macht ja auch alles nichts, die können sich leisten, was sie wollen, weil sie für sich selbst entscheiden, welche Entscheidungen sie begründen und herausgeben, und die Presse und der öffentlich rechtliche Rundfunk zuverlässig jede negative Information sperren.

Ich habe in früheren Publikationen ausführlich beschrieben, wie das Bundesverfassungsgericht elementare demokratische Strukturen bricht, um feministisch-genderistisch-marxistische Ziele umzusetzen und Universitäten nicht mehr nach Leistung, sondern allen nach Quoten und sozialistischen Vorstellungen zu befüllen. Ich werde das demnächst noch ausführlich beschreiben.

Die ZEIT hat gerade einen Artikel von Hinnerk Feldwisch-Drentrup, der marxistisch ausgelegt ist, darin aber genau die Motivation aufzeigt, die im Bundesverfassungsgericht hinter Rechts- und Verfassungsbruch steht:

Fliehen, um frei zu forschen

Weltweit zwingen Krisen Akademiker zur Flucht. Aus Syrien, der Türkei, dem Iran fliehen sie nach Deutschland, um in Sicherheit zu arbeiten. Initiativen helfen dabei.

[Bildunterschrift:] Das große Ziel: Eine akademische Welt, in der alle Wissenschaftler ihre Stimme erheben können

“Meine Karriere war beendet, bevor sie anfing”, sagt Anan Alsheikh Haidar. Die syrische Akademikerin wollte in Damaskus den arabischen Frühling unterstützen, doch sie sah sich gezwungen, ihr Land zu verlassen. […]

Haidar ist eine von zahlreichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich für Freiheit einsetzen und ihre Heimat verlassen mussten. Ob in Syrien, China, der Türkei, teils sogar Ungarn oder den USA – der Ruf nach Demokratie wird vielerorts verachtet, gar als Volksverhetzung verfolgt. Der Ruf nach Freiheit als Aufruf zur Gewalt verstanden. Autoritäre Herrscher fürchten freie Meinungsäußerung und demokratische Entwicklungen, kritische Wissenschaftler werden gekündigt oder ausgewiesen. […]

Weil das die Freiheit der gesamten Forschung gefährdet, rufen führende Wissenschaftler Hochschulen weltweit auf, gemeinsam Widerstand zu zeigen. Zunächst gelte es, unzulässigen Einfluss abzuwehren, sagt beispielsweise die Philosophin Judith Butler von der University of California in Berkeley. Denn: Sobald der Staat, die Wirtschaft oder Religion entscheide, welches Wissen wertvoll ist, zerstöre dies die Forschungsfreiheit. Und wenn Verwaltungsmitarbeiter Allianzen mit derartigen externen Kräften eingehen, “beteiligen sie sich an der Vernichtung ihrer eigenen Institutionen”.

Was das mit dem Bundesverfassungsgericht zu tun hat? Kommt jetzt:

Weiter seien Universitäten in der Pflicht, verfolgte Forscher aufzunehmen, sagt Susanne Baer, die als Professorin an der Humboldt Universität in Berlin und seit 2011 als Richterin am Bundesverfassungsgericht arbeitet. “Die Demokratie ist unter Beschuss”, betonte sie in ihrer Grundsatzrede auf dem Berliner Kongress. Zu den ersten Opfern gehörten Wissenschaftler und Studenten. Es gelte, für die Geflüchteten ein größtmögliches Solidaritätsnetzwerk zu schaffen, darin sind sich Baer und Butler einig.

In Deutschland trägt dazu beispielsweise die Philipp-Schwartz-Initiative der Alexander-von-Humboldt-Stiftung bei. Sie hilft geflüchteten Akademikern, indem sie mit Unterstützung des Auswärtigen Amts und mehreren Stiftungen Stipendien für Aufenthalte in Deutschland anbietet. So arbeitet Haidar dank der Initiative heute als Wissenschaftlerin. “Das Stipendium erlaubt mir, wieder ein Mensch zu sein”, sagt die Juristin. Nach ihrer Flucht und der Zeit in Aufnahmelagern hatte Haidar anfangs Angst, wieder zur Universität zu gehen. Die Kollegen aber haben ihr diese genommen: “Ich fühle, dass ich an einem sicheren Ort bin – und zuhause”, sagt sie.

So?

An der Universität zu sein, erlaubt es einem, „wieder Mensch zu sein”?

Mir hat das Bundesverfassungsgericht das nicht gestattet, und verantwortlich dafür war: Susanne Baer.

Mir hat auch der Staat die Karriere vernichtet, in diesem Fall war es der Bundesnachrichtendienst. Danach kam ein Gerichtsverfahren, das eine Farce war, sämtlichen Vortrag hat man zurückgehalten, nie geprüft, wissentlich Gefälligkeitsgutachten eingeholt, mir das rechtliche Gehör verweigert, und als Brüller: Der Vorsitzende Richter – der noch kurz zuvor Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht war – hat das Verhandlungsprotokoll gefälscht. Die Aussage eines Sachverständigen wurde mit einem Diktiergerät zur Niederschrift aufgenommen, der Richter hatte sie aber später heimlich neu aufgenommen und die Stimme des Sachverständigen selbst gesprochen, dabei die Aussage verändert, und dann die Kassetten ausgetauscht. Ich habe es 3 Monate später bemerkt. 3 Befangenheitsanträge hatte ich gestellt, zwei schriftlich und einen mündlich, die alle ignoriert wurden. Das Gericht behauptete, den mündlichen Antrag hätte ich nie gestellt – obwohl er laut und deutlich auf einer der zwei Kassetten zu hören war, die von der Originalaufnahme noch im Gericht auffindbar waren. Die Beisitzer hatte man vorher ausgetauscht und über den Fall nicht bzw. falsch informiert, die Schöffen wussten auch nicht, worum es geht. So wurde das Verfahren von einem Ex-Mitarbeiter des Bundesverfassungsgericht brachial manipuliert und gefälscht, und das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde – vier Jahre nach der Einreichung, als dann Susanne Baer zuständig war, nicht zur Entscheidung an, obwohl die Rechtsbrüche offenkundig und extrem waren. Die Manipulationen habe ich nicht nur behauptet, die beteiligten Richter hatten diese später selbst schriftlich eingeräumt.

Wie konnte das passieren? Warum hat das Bundesverfassungsgericht trotz ärgster Grundrechtsverletzung nichts gemacht?

Weil es den politischen und persönlichen Interessen Susanne Baers zuwiderlief. Wie sich herausstellte, unterhielt und -hält sie einen Pseudostudiengang „Gender Studies”, bei dem sie und die Humboldt-Universität auf Auskunftsklagen überhaupt nichts erklären konnten. Keine Vorlesungen, keine Folien, keine Skripte, keine Literaturverzeichnise, kein Curriculum, keine inhaltliche Studien- und Prüfungsordnung, auch keine Forschungsergebnisse, einfach nichts. Professur, Forschung, Studiengang über fast 10 Jahre nur vorgetäuscht, aber vom Bundesfamilienministerium dick finanziert. Geldwäsche, Untreue und illegale Parteienfinanzierung, denn Baer war in dieser Zeit unzulässig für die SPD als Genderin tätig, um die Bundesverwaltung auf Gender abzurichten. Auf diese Weise zahlte das der Steuerzahler und es sah aus, als wäre es unabhängig und wissenschaftlich. Steht sogar in Berichten.

Kennt man sich aber im Prüfungsrecht aus – und ich hatte damals alle veröffentlichten Entscheidungen und die gesamte Literatur dazu gelesen, dann sieht man, dass das ganze System schon verfassungswidrig war, Promotionen generell nichtig waren (dazu demnächst mehr). Meine Verfassungsbeschwerde war auch darauf ausgerichtet, dass die Universitäten hier willkürlich und ohne die erforderliche gesetzliche Grundlage agieren. Hätte man aber über die Beschwerde entschieden, hätte man ihr auch folgen müssen, denn genau dieser Punkt war – nur eben nicht speziell für Promotionen – schon 1991 in meinem Sinne entschieden worden. Das hätte die Betrugs- und Titelmühle Baers und Parteibeschlüsse der SPD gebrochen.

Bisher erschien das vor allem als feministische Staatssabotage.

Sieht man aber nun, wie sich das exakt in die Flüchtlingspolitik einfügt und man Fremden Grundrechte gern gewährt, die man mir – und wie ich in den letzten 20 Jahren aus den vielen Zuschriften und Anrufen erfahren habe – auch vielen anderen Deutschen verweigert hat, und die SPD hier mit immer brutaleren Steuern dafür sorgt, dass wir Fremden eine Forschungsfreiheit finanzieren müssen, wie man uns selbst verweigert, dann sieht man sehr deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht nicht einfach nur korrupt und rechtsbrechend ist, sondern einer marxistischen Agenda folgt.

Meine Verfassungsbeschwerde wurde 2012 abgelehnt, die Entscheidung passt aber heute exakt in diese Flüchtlingspolitik und das Ziel, deutsche Universitäten nach amerikanischem Muster umzukrempeln und Weiße zu verdrängen. Es passt noch viel besser als in das feministische Betrugs- und Untreueschema, denn eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die Frauen passend kommt, wäre nicht unmöglich gewesen, nur lächerlich. (Zur Problematik dabei demnächst mehr, es hat nämlich noch deutlich mehr und gewichtigeren Hintergrund.)

Was man aber 2012 nicht gekonnt hätte: Die notwendigen Gesetze so zu schreiben, dass sie heute, 6 Jahre später, Fremden, auch solchen ohne erkennbare Qualifikation oder nachweisbare Abschlüsse, den Universitätszugang ermöglicht, so gratis wie demnächst auch Abitur und Diplom.

Die Frage ist daher:

Arbeitet das Bundesverfassungsgericht schon seit 2012, und wenn man die Handlungen dieses Verwaltungsrichters berücksichtigt, schon seit etwa 2002 darauf hin, die Universitäten zu plündern und das Personal einmal durchzutauschen?

Ist das alles von vorherein auf Verdrängung und Ersetzung ausgelegt?

Ich habe neulich beschrieben, dass aus dem direkten Umfeld des Bundesverfassungsgerichts Strohmänner für Verfassungsbeschwerden gecastet und bezahlt werden. An der Verfassungsbeschwerde mit dem dritten Geschlecht im Reisepass war eine Frau beteiligt, die die Vertretungsprofessur Susanne Baers genau in dem Zeitraum innehatte, womit zu vermuten wäre, dass die Verfassungsbeschwerde an Baers Lehrstuhl und von ihren Mitarbeiterinnen mitverfasst wurde – vielleicht sogar von ihr selbst. Eine andere Frau, die mit dem Richter – und wieder: ehemaliger Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts – Ulf Buermeyer über die „Gesellschaft für Freiheitsrechte” solche Pseudobeschwerden mit Strohmännern unterstützt und finanziert, ist Nora Markard. Die war nicht nur Mitarbeiterin von Susanne Baer, sondern saß im gleichen Zimmer. Jemand von der Humboldt-Universität schickte mir 2015 mal folgendes Türschildfoto:

Also während Baer längst Verfassungsrichterin war.

Eben jene Nora Markard ist aber auch Mitglied im Netzwerk Flüchtlingsforschung.

Und wie ich ebenfalls schon in früheren Blog-Artikeln zu diesem aus dem Bundesverfassungsgericht heraus produzierten Scheinverfassungsbeschwerden geschrieben habe, stinkt auch die Entscheidung, die ganz massiv zur Flüchtlingswelle und erheblicher Kriminalität beigetragen und sie wahrscheinlich sogar wesentlich verursacht hat, ganz gewaltig danach, eine solche künstlich inszenierte Scheinverfassungsbeschwerde zu sein, mit der das Bundesverfassungsgericht eigenmächtig Recht, Demokratie und Politik bricht: Nämlich die Entscheidung, dass Asylbewerber die gleichen Leistungen wie Hartz-IV-Empfänger bekommen, hier also im Prinzip jeder einziehen und sich versorgen lassen kann. Der grüne Bürgermeister von Tübingen sagte neulich, dass er für Flüchtlinge verpflichtet ist, Wohnungen zu bauen. Für uns nicht.

Ich habe im Lauf der 20 Jahre, die der Promotionsstreit nun schon zurückliegt, meine Sicht der Dinge nie revidieren oder grundsätzlich ändern müssen, sie aber immer wieder verfeinern, verbessern, auf neue Erkenntnisse stützen müssen. Zuerst erschien die Sache nur nach Willkür, Korruption und Schutzgelderpressung. Dann nach Bundesnachrichtendienst. Dann am Verwaltungsgericht nach Rechtsbeugung ohne erkennbaren Grund. Dann beim Bundesverfassungsgericht nach Feminismus, Gender-Betrug, illegaler Parteienfinanzierung der SPD und Geldwäsche. Und jetzt schließlich nach der frontalen Staatszersetzung aus dem Bundesverfassungsgericht heraus.

Der Knackpunkt daran: Jeder dieser Erkenntnisschritte war für mich die Motivation, weiter zu forschen und die Sache zu untersuchen, obwohl mich das alles eigentlich überhaupt nicht interessiert, nicht mein Thema, nicht mein Fach, nicht mein Beruf ist, und damit jeweils und unter immer weiter wachsenden Bergen von Akten, Büchern, Hinweisen, Informationen auf die nächste Erkenntnisstufe zu steigen.

Für mich sieht das im Moment so aus, als sei Baer in den USA dazu abgerichtet worden, hier den Staat zu zerstören, und habe dies mit Hilfe aus der SPD und einer Tarnidentität der Humboldt-Universität zügig unternommen. Dabei sind zwei Dinge passiert, die nicht in den Kram passten und mit denen man nicht gerechnet hatte. Das erste waren die Wahlergebnisse und eine Familienministerin Schröder, die den Gendergeldhahn vorrübergehend abdrehte, weshalb man die Strategie änderte und Baer trotz fehlender Befähigung zur Verfassungsrichterin machte. Und die Verfassungsbeschwerde eines sturen Informatikers, der den Prüfungsrechtskram gelesen hatte und verlangte, dass Universitäten sich bei Prüfungen an Gesetze und Grundrechte zu halten haben.

Ich war mehrmals zur falschen Zeit am falschen Ort. Oder am richtigen. Je nach Sichtweise.

Und die Strategie des Bundesverfassungsgerichts passt exakt in marxistische und SPD-konforme Ziele, das Land völlig zu zersetzen, zu zerstören, aufzulösen und in einem identitätslosen riesigen Euro-Ghetto aufgehen zu lassen.

Sieht man die Schriften Baers in diesem Licht, dann wirken sie wie eine Selbstrechtfertigung ähnlich wie bei Terroristen, mit der sie sich einredet, dass sie sich nicht an schriftliches Gesetz, an Qualität, an Regeln halten und nur ihrem individuellen Gerechtigkeitsgefühl folgen muss, weil das alles ja nur von bösen weißen Männern zur Ausgrenzung des Rests der Welt geschaffen wurde und damit illegitim und wertlos ist. Die Schriften Baers tragen dieselben Merkmale moralbrechender Autosuggestion wie die Gebete von Terroristen vor dem Anschlag.

Betrachtet man dazu noch das Umfeld Baers, dann muss jedenfalls ich bei meinem derzeitigen Wissensstand zu der zwingenden Vermutung und einzig möglichen Erklärung kommen, dass Baer und Co. schon deutlich vor 2012, eigentlich schon ab etwa 2003, die Vorbereitungen für eine Flüchtlingswelle getroffen (oder sogar daran mitgewirkt) haben, die erst ab 2015 in Gang kam.

Meine nächste Stufe der Erkenntnis bleibt abzuwarten. Zur Verfassungssabotage von SPD und Bundesverfassungsgericht im Prüfungsrecht demnächst mehr.

Wer vor dem Bundesverfassungsgericht nun als Mensch zählt und Mensch werden darf, und wer nicht, dürfte damit geklärt sein.