Ansichten eines Informatikers

Gleichberechtigung – Gleichstellung

Hadmut
12.1.2018 22:22

Fängt ja schon gut an mit der GroKo…

Eine Quelle, wo das Sondierungspapier öffentlich zu finden ist, habe ich gerade nicht (aber ich habe eine Version zugeschickt bekommen), worin es heißt:

Mehr Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Mit dem Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen haben wir in der vergangenen Legislaturperiode einen Meilenstein gesetzt. Diesen Weg werden wir weitergehen und bei der regelmäßigen Berichterstattung der Bundesregierung ein besonderes Augenmerk auf Unternehmen ohne Frauen in Führungspositionen legen, die sich eine Zielgröße „Null“ geben. Wir wollen die Wirksamkeit des Gesetzes verbessern, indem wir die Nichteinhaltung der Meldepflicht für Zielvorgaben für Vorstände und Führungsebenen und die Begründungspflicht bei der Angabe Zielvorgabe „Null“ sanktionieren entsprechend den Bestimmungen des §335 HGB.

Dem öffentlichen Dienst kommt für die Gleichstellung von Frauen und Männern eine Vorbildfunktion zu. Wir wollen daher die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis 2025 erreicht haben. Dazu werden wir dieses Ziel für den Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes festschreiben. Wir wollen prüfen, wie eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst auf Unternehmen mit wesentlicher Bundesbeteiligung umgesetzt werden kann.

Strukturelle Ungleichgewichte von Frauen am Arbeitsmarkt, die zur Entgeltlücke wesentlich beitragen, wollen wir gezielt abbauen. Dazu werden wir unter anderem finanzielle Ausbildungshürden bei Sozial- und Pflegeberufen abbauen und streben Ausbildungsvergütungen an.

Beschäftigte in Unternehmen ab 200 Beschäftigten können seit dem 6. Januar 2018 erstmals einen individuellen Auskunftsanspruch geltend machen und Auskunft über die Entgeltstrukturen im Unternehmen verlangen. Für Betroffene werden wir bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gezielte Beratungs- und Unterstützungsangebote schaffen. Im Juli 2019 ist eine erste Evaluation zur Wirksamkeit des Gesetzes durch die Bundesregierung vorzulegen. Dabei werden wir ein besonderes Augenmerk auf die Erfüllung der entsprechenden Berichtspflichten und Auskunftsansprüche legen. Auf der Grundlage der ersten Erfahrungen ist über weitere erforderliche Schritte zu entscheiden.

  • Wieder mal typisch: In der Überschrift als Augenfänger heißt es „Gleichberechtigung”, im Text steht dann „Gleichstellung”. Obwohl das das Gegenteil ist. Wer hat diesen Text geschrieben?
  • „besonderes Augenmerk auf Unternehmen legen” und „sanktionieren entsprechend § 335 HGB” – was soll das sein? Mafiamethoden Schutzgeldforderung?
  • „gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes” – was hat das mit Gleichberechtigung zu tun, wenn Stellen nur noch von Frauen besetzt werden können?

    Wieder der übliche Denkfehler/die übliche Rabulistik: Grundrechte sind Individualrechte. Es geht nicht darum, wieviele Männer oder Frauen bisher auf anderen Stellen sitzen. Es geht darum, dass die, die sich auf eine einzelne, bestimmte Stelle bewerben, das gleiche Recht haben, und nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgewählt werden, nicht die Frau bevorzugt wird.

    Es gibt keine Kollektivgrundrechte, es gibt keine Kontingente, die verteilt werden wie Medaillen bei Olympischen Spielen, es gibt kein „geschlechtsinternes Beerben benachteiligter anderer Frauen”.

  • Was genau sind denn „strukturelle Ungleichgewichte”?

    Und warum steht da nichts von Leistungsunterschieden?

  • „Bis 2025 erreicht” – das wäre nicht diese, sondern die nächste und übernächste Legislaturperiode. Und für die machen sie Plöne?

    Heißt das, dass das sowieso nur leeres Gerede ist, um die SPD-Weiber zu beruhigen, oder dass es noch mehr solcher GroKos geben soll?

  • Sie haben noch immer nicht gesagt, was eigentlich eine Frau ist und woran man das feststellt.

Und noch das:

II. Kinder stärken – Kinderrechte ins Grundgesetz

Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern.

War das nicht mal so, dass man für Grundgesetzänderungen eine 2/3-Mehrheit braucht?

Der Bundestag hat 709 Sitze, CDU, CSU und SPD zusammen 399, eine 2/3-Mehrheit wären 473, fehlen also 74 Stimmen. Ein sportliches Unterfangen, das in einem Koalitionsvertrag festzuschreiben.

Was genau wären denn diese Kinderrechte? Einfach irgendwelche? Jeden Monat einen Lolli? Oder Sex mit den Onkels und Tanten von den Grünen? Aufklärung am Dildo? Das Recht, im Kindergarten das Geschlecht zu wechseln?

Wer auch immer diesen Text ge- und unterschrieben hat, ist in meinen Augen zum Regieren schlicht zu dumm.