Ansichten eines Informatikers

„Offensichtlich Strafbar”

Hadmut
3.1.2018 0:46

Das wird noch lustig mit dem Netzdurchsetzungsgesetz.

Ging doch heute groß durch die Presse: Man hat ja feierlich die erste Anwendung des Gesetzes Beatrix von Storch zugedacht und ihr den Twitter-Dings dichtgemacht. Die Kölner Polizei habe ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet.

Nun schreibt mir dazu ein Leser, ein Rechtsanwalt – immerhin, Rechtsanwalt, Jurist, Staatsexamen – habe deshalb Strafanzeige gegen die Polizei wegen der Verfolgung Unschuldiger erstattet, weil deren Äußerung zwar stillos, aber nicht strafbar sei.

Das ist ein interessanter Streit. Juristen nämlich sind felsenfest davon überzeugt, dass man als Nicht-Jurist gar nichts und als Jurist alles beurteilen kann. In deren Augen gibt es nur ahnungslose Laien und Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt (und ganz am Rande noch einige unwürdige Diplom-Juristen, die nicht alle Staatsexamen haben).

Wie dem auch sei:

Nach juristischer Logik können Laien das weniger beurteilen als Juristen, und die sich sich schon nicht einig. (Zwei Juristen, drei Meinungen.)

Die Frage ist aber dann: Kann die Äußerung noch „offensichtlich strafbar” sein, wenn immerhin ein Rechtsanwalt öffentlich die Meinung vertritt, dass sie nicht strafbar sei, und zwar so deutlich, dass deren Verfolgung strafbar sei?

Wie soll man das dann als Laie beurteilen können?

Sollen die sich da jetzt mal streiten, schauen wir mal, was rauskommt. Gerade dann, wenn sogar die Polizei meint, es sei strafbar, sich das später aber nicht verurteilungsfest darstellt und vielleicht noch durch verschiedene Instanzen geht, stellt sich die Frage, wie der Laie das in einem oder spätestens 7 Tagen erkennen und beurteilen können soll.

Womöglich war das ein beachtlicher PR-Stunt der von Storch. Und gleich als erste.