Ansichten eines Informatikers

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingegangen

Hadmut
20.2.2017 20:06

Es geht los.

Heute habe ich Post vom Landgericht Leipzig bekommen.

Besagter Anwalt hat beim Landgericht Leipzig Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen mich gestellt. Bemerkenswert daran:

  • Er hat dies bereits am 10.2. dort eingereicht, also dem Tag der Ablauf der Frist, offenbar gleich nach Eingang meiner E-Mail, denn mein per E-Mail übersandtes Schreiben hat er beigefügt, und der Antrag hat einen Gerichtseingangsstempel vom 10.2. Er hat das also beantragt, noch bevor ich die offizielle Papierversion seines Abmahnschreibens hatte.
  • Von Urheberrecht, von den angeblich unzulässigen Zitaten, von dem Tweet, von der Distanzierung plötzlich keine Rede mehr. Es geht nur noch um die Aussagen
  • Der Reporter Stephan Schulz ist nicht mehr drin, es geht nur noch um den MDR.
  • Ohne natürliche Person als Kläger/Antragsteller wird das auch schwierig mit dem Persönlichkeitsrecht. Jetzt kommt er mit dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht her. Der macht sich da nen ziemlich schlanken Fuß (hatte es wohl sehr eilig) und begründet überhaupt nicht, warum der MDR ein Unternehmenspersönlichkeitsrecht haben und warum das das abdecken sollte. Mir fallen aber gleich eine Menge Gründe dafür ein, warum das nicht so ist. Der nächste Blog-Artikel kommt garantiert. Ich hatte ja zur Abmahnung schon geschrieben, dass der zwar den MDR als Verletzten anführt, aber nicht sagen kann, in welchen Rechten der MDR eigentlich verletzt sein soll.
  • Sollte man sich aber mal auf der Zunge zergehen lassen: Auch das Unternehmenspersönlichkeitsrecht, das viel kleiner und geringer als das natürliche Persönlichkeitsrecht ist, beruht, weil sich da die Grundrechte der Gesellschafter auf die Unternehmertätigkeit durchdrücken, beruht auf Art. 1 und 2 Grundgesetz.

    Und Grundrechte schützen den Bürger gegen den Staat.

    Der MDR als Teil des Staats will diese Grundrechte für den Staat als Abwehrrecht gegen Bürger einsetzen.

    Das muss man sich wirklich mal klarmachen, was da inzwischen abgeht: Grundrechte als Abwehrrechte des Staates gegen den Bürger.

    Und den Zahn zu ziehen habe ich gerade richtig Lust.

  • Überhaupt begründet er rechtlich eigentlich nichts. Meint wohl, der anwaltliche Briefkopf und mal „Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ zu rufen reicht.
  • Der wollte auch gleich das rechtliche Gehör und die anwaltliche Vertretung voll abschneiden und hatte beantragt „der Dringlichkeit wegen ohne vorherlaufende Verhandlung“ zu entscheiden. Da sollte wohl gleich am Montag eine Anordnung gegen mich erlassen werden.

    Das Gericht ist dem aber nicht gefolgt. Es gibt eine Verhandlung am 10.3.2017 um 13:30 im Landgericht Leipzig.

    Warum das Gericht ihm mit diesem Eilantrag nicht gefolgt ist, ist nicht zu erkennen.

    Vielleicht weil die Sache schon vier Wochen alt war und deshalb nicht mehr so eilbedürftig sein kann.

    Vielleicht, weil er vergessen hat darzulegen, warum es eilt. Es reicht bei Anträgen nicht, fett „EILT“ draufzuschreiben, man muss es begründen.

    Vielleicht liegt es aber auch einfach daran, dass ich genau für diesen Fall auch beim Landgericht Leipzig eine sogenannte Schutzschrift hinterlegt hatte. Die hat nämlich den Zweck, dagegen zu schützen. Das hatte ich ihm sogar mitgeteilt, anscheinend wollte er deshalb besonders schnell sein.

    Vielleicht findet das Gericht den Antrag auch einfach nicht begründet.

    Man wird sehen.

  • Das ist natürlich jetzt insofern prickelnd, als er dabei noch nicht wusste, dass ich Beschwerde beim MDR, bei der Anwaltskammer, Strafanzeige usw. losgeschickt habe, das habe ich nämlich erst am Sonntag abend gemacht. Und dass da inzwischen Rundfunkrat und Verwaltungsrat eingeschaltet sind. Und meinen aktuellen Blog-Artikel kannte er auch nicht. Da dürfte jetzt einigen mulmig werden.

Jetzt muss ich mir mal überlegen, ob ich den Namen des Anwaltes und der Kanzlei überhaupt noch geheimhalten muss, wenn der doch schon selbst in ein öffentliches Verfahren eingetreten ist. Jetzt ist es nämlich kein privates Schreiben und kein Vertragsangebot mehr, sondern ein Antrag in einem Gerichtsverfahren. Und das steht ja im Gericht dann auch öffentlich angeschrieben, wer da Vertreter ist.

Ich glaube zwar, dass ich mich dagegen fachlich ganz gut selbst verteidigen könnte, aber vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang. Mal suchen.