Ansichten eines Informatikers

Heiko Maas, das Bundesverfassungsgericht und der feministische Korruptionskreislauf

Hadmut
14.4.2016 20:00

Wahnsinn, was da schon wieder für eine Drecksnummer abläuft – und wie kaputt in Deutschland Rechtsprechung, Gewaltenteilung und Presse sind. Das ist nicht mehr auszuhalten. [Nachtrag – Huahaha!]

Ich habt doch sicherlich alle mitbekommen, dass unsere Bundesjustizmarionette Heiko Maas, sexistische Werbung verbieten will.

Ich habe die ja neulich mal in Sachen Facebook gefragt, wieso sie eigentlich glauben, dafür zuständig zu sein. Antwort: Es geht irgendwie um Gesetze, also ist das Justizministerium zuständig. Die halten sich für alles zuständig, wofür sie wollen.

Komisch war ja schon wieder mal, mit wem der sich eigentlich bespricht. Die ZEIT schreibt dazu:

Maas hat sich für den Entwurf von der Organisation Pinkstinks beraten lassen. Die Aktivisten fordern seit langer Zeit ein Verbot von sexistischen Inhalten in der Werbung.

Seltsame Berater hat der immer. Bei Facebook war das die Amadeu-Antonio-Stiftung. Immer solche politischen Extremisten, und nie irgendwie eine Gegenmeinung oder Gegenstimme. Da stellt sich schon die Frage, ob sich Maas von denen „beraten” lässt oder ob nicht umgekehrt die ihm diktieren, was er zu tun hat.

Ein fleißiger Leser hat nun mal nachgegraben und was gefunden:

Es gibt eine Dissertation von einer gewissen Berit Völzmann, die so beschrieben wird:

Geschlechtsdiskriminierende Wirtschaftswerbung

Zur Rechtmäßigkeit eines Verbots geschlechtsdiskriminierender Werbung im UWG

Das Thema Sexismus in der Werbung ist seit den 1970er Jahren medienpolitischer und gesellschaftlicher Diskussionsgegenstand sowie Anlass umfangreicher, vor allem sozialwissenschaftlicher Forschung. Die Autorin unterzieht die Problematik erstmals einer umfassenden rechtlichen Analyse. Ausgehend von Ergebnissen der sozialwissenschaftlichen Forschung und einer kritischen Analyse der Wirksamkeit der Werbeselbstkontrolle zeigt eine verfassungsrechtliche Prüfung auf, wann geschlechtsdiskriminierende Werbung Grundrechtsgehalte verletzt und wann ein Verbot solcher Werbung gerechtfertigt wäre. Einer europarechtlichen Einordnung folgt die Untersuchung, ob das UWG ein mögliches Regulierungsinstrument zum Schutz vor geschlechtsdiskriminierender Werbung ist. Die Autorin begründet, weshalb das UWG wertbezogen auszulegen ist, überträgt die verfassungsrechtlichen Wertungen auf das Lauterkeitsrecht und schließt mit einem Normvorschlag für ein Verbot geschlechtsdiskriminierender Werbung im UWG.

Na Bingo. Eine juristische Arbeit die auf sozialwissenschaftlicher Forschung beruht um den Wettbewerb zu regulieren. (Was ich von sozialwissenschaftlicher Forschung halte, wisst Ihr…)

Und schließt mit einem Normvorschlag für ein Verbot geschlechtsdiskriminierender Werbung im UWG. 2015. Passt doch wie die Faust auf’s Auge.

Der Deutsche Juristinnenbund

Noch einen draufsetzen?

Da steht noch

Der Arbeit wurde der Wissenschaftspreis 2015 des Deutschen Juristinnenbundes, der Marie-Elisabeth-Lüders-Preis verliehen.

Der Deutsche Juristinnenbund. Eine Verbindung mit vielen Richterinnen, die immer wieder radikalfeministisch auftaucht. Da könnt Ihr Euch ja denken, wie deren Rechtsprechung ausfällt. Vor normalen Gerichten hat man dann eigentlich schon keine Chance auf ein Verfahren mehr, das den Namen verdient.

Das Bundesverfassungsgericht

Noch einen draufsetzen?

Ratet mal, wer die Herausgeberinnen dieser Schriftenreihe „Schriften zur Gleichstellung” ist? Guckt mal da:

Schriften zur Gleichstellung

Herausgegeben von Prof. Dr. Susanne Baer, PräsBVerwG Marion Eckertz-Höfer, Prof. Dr. Jutta Limbach, Prof. Dr. Heide Pfarr und Prof. Dr. Ute Sacksofsky

vormals: Schriften zur Gleichstellung der Frau. Das Gleichberechtigungsgebot des Art. 3 Abs. 2 GG hat in der Verfassungsdiskussion bis in die 90er Jahre hinein ein Schattendasein geführt. Inzwischen wird, auch durch den Einfluss mancher der in dieser Reihe publizierten Schriften zur Gleichstellung, die Kluft zwischen Verfassungsgebot und Verfassungswirklichkeit ernster genommen als früher und als ein Problem fehlender Gleichstellung der Geschlechter gesehen. Die Frage nach den Ursachen war und ist Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Eine verfassungsgesetzliche Lösung des Problems hat der 1994 neu eingefügte Satz 2 des Art. 3 Abs. 2 GG versucht – und damit neue Fragen aufgeworfen. Die Schriften zur Gleichstellung verstehen sich als Forum für Arbeiten insbesondere aus den Gebieten Rechtswissenschaft und Rechtssoziologie, die kritisch die gesellschaftliche Situation von Frauen reflektieren. Über die Mittel herkömmlicher Rechtsdogmatik hinaus sollen vor allem durch Grundlagenforschung und Rechtsvergleichung Lösungen gefunden werden, die dazu beitragen, die Gleichstellung der Geschlechter zu einer gesellschaftlichen Selbstverständlichkeit zu machen.

Haha.

Susanne Baer:
Richterin am Bundesverfassungsgericht, über die und die Schwindelnummer mit ihrer Professur und ihrer Wahl habe ich hier im Blog schon viel geschrieben.
Marion Eckertz-Höfer:
Ex-Präsidentin Bundesverwaltungsgericht
Jutta-Limbach
Ex-Präsidentin Bundesverfassungsgericht
Heide Pfarr
SPD-Politikerin und Gewerkschafterin
Ute Sacksofsky
Rechtsprofessorin, Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen

Ein illustrer Haufen.

Bei denen landet man, wenn man in den höchsten Instanzen versucht, gegen so ein Werbeverbot zu klagen.

Pinkstinks

Noch einen draufsetzen?

Guckt mal, was da zur Preisverleihung über die Autorin der Dissertation steht:

Marie-Elisabeth-Lüders-Preis 2015
Preisverleihung am 26. September 2015, Münster
Dr.in Berit Völzmann
Preisträgerin

hat Rechtswissenschaft an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald und der Universität zu Köln studiert. Nach dem Ersten Staatsexamen im Jahr 2009 war sie mehrere Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer im Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht an der Universität zu Köln tätig. 2013 verbrachte sie einen dreimonatigen Forschungsaufenthalt in Kapstadt, Südafrika. Sie promovierte 2009-2014. Ihre Dissertation „Geschlechtsdiskriminierende Werbung. Zur Rechtmäßigkeit eines Verbots geschlechtsdiskriminierender Werbung im UWG“ wird heute mit dem Marie-Elisabeth-Lüders-Preis ausgezeichnet.

Seit 2013 absolviert Berit Völzmann das Referendariat mit Stationen in Köln, Bonn und Berlin. Sie ist seit 2012 Ratsmitglied von GeStiK – Gender Studies in Köln, einer zentralen, wissenschaftlichen Einrichtung zur Förderung der Gender Studies an allen Fakultäten an der Universität zu Köln. Seit 2013 ist sie Kernmitglied bei Pinkstinks und setzt sich mit dem Verein insbesondere auch für die Umsetzung des von ihr in ihrer Dissertation entwickelten Normvorschlags ein.

Zu den Forschungsgebieten von Berit Völzmann gehören vor allem das Lauterkeitsrecht, das Verfassungsrecht und die Legal Gender Studies.

Haha.

Wisst Ihr jetzt, warum die Verfassungsrichterin Baer eine Normierung der Anforderungen und Maßstäbe bei Promotionen sabotiert, obwohl verfassungsrechtlich geboten und zwingend?

Gewaltenteilung, Demokratie, Regierung und so

Wie ich schon sagte: Hier werden alle Interessen vertreten nur nicht die des Wählers.

Macht Euch klar, was da läuft: Nicht Maas kam auf die Idee und ließ sich beraten, sondern dieser Gender-Zirkel diktiert einem Bundesminister – und damit der Bundesregierung – was die zu tun haben.

Ein und dasselbe Gesindel manipuliert erst die Forschung über die Universitäten als Teil der Exekutive, diktiert dann der Regierung als Teil der Legislative die Gesetze und entscheidet dann als Rechtssprechung in allen Instanzen bis hoch zum Bundesverfassungsgericht darüber.

Und ausgerechnet diese Bande macht groß auf Verfassungs- und Staatsrechtlerinnen.

Demokratischer Einfluss des Wählers: Null. (Bis auf die Tatsache, dass überall die SPD die Finger drin hat, aber die schwert sich nicht um Wählerwillen, sondern meint, dass der Wähler zu tun und zu wählen hat, was sie will. Und wenn nicht, gibt’s eben keine Wahlen mehr.)

Und wenn man – wie ich neulich – auf Auskunft klagt, ob das Gender-Zeugs jemals wissenschaftlich überprüft wurde, wird die Frage von eben jener Gerichtsbarkeit als unzulässig und nicht rechtlich gedeckt abgewiesen. Es sei Polemik, als Wähler, Wissenschaftler oder Journalist zu fragen, ob das überhaupt stimmt, was die da machen.

Ist das nicht geil?

Und Merkel steht daneben und guckt zu, wie die Sockenpuppe Maas da ferngesteuert wird.

Könnte man auch als Regierungshack bezeichnen.

Die Presse

Noch einen draufsetzen?

Die Presse tut doch immer so, als sei sie die Hüterin der Demokratie.

Habt Ihr irgendwo in der Presse gelesen, was hinter der Nummer steckt?

Nachtrag 1: Lesben

Huahahaa.

Noch einen draufsetzen?

Wegen meiner Pressefrage wies mich ein anderer Leser gerade auf den Artikel von Don Alphonso in der FAZ hin.

Da steht in einem Kommentar, die Autoren Berit Völzmann sei lesbisch.

Google liefert dazu:

Aktivitäten und Verbände: Lesben- und Schwulenreferat, Referentin

Lesbische Seilschaften, die den Staat unterwandern und die Demokratie sabotieren.

Ein Justizminister, der sich rumkommandieren lässt.

(Und ein Schwulenpolitiker, der mit 0,6g Perversin ertappt wird und fast ungeschoren davonkommt.)

Das ist unsere Regierung.