Ansichten eines Informatikers

Paul Brandenburg wegen Beleidigung verhaftet

Hadmut
30.10.2026 16:25

Tendenzen der Berliner Justiz.

Ich hatte neulich in einer Sachverständigen-Stellungnahme für den Deutschen Bundestag beschrieben, wie die Berliner Justiz Staatsmacht und § 188 StGB missbraucht, um illegal gegen politische Gegner vorzugehen.

Dieser Fall sieht bisher danach aus, als würde er meine Warnungen bestätigen:

Ich halte das für völlig unangemessen und unverhältnismäßig. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass Leute bis zur mittleren Kriminalität für gewöhnlich am noch am Tag der Tat wieder freigelassen werden.

Gefängnis für eine zwar derb formulierte, aber immer noch inhalts- und sachbezogene Kritik geht gar nicht. Zumal zumindest das, was ich hier sehe, weder unter eine strafrechtliche Formalbelieidigung (schlimmer Wörter) oder eine Schmähkritik (keinerlei Sachbezug) fällt. Wenn die da nicht mehr aufzubieten haben, als das, was RA Haintz hier beschreibt, dann dürfte das strafrechtlich eigentlich nicht für eine Verurteilung reichen.

Nun weiß ich aber aus meinem eigenen Fall, dass die hierfür zuständigen Abteilungen von Staatsanwaltschaft und Polizei nicht nur keine Ahnung vom Verfassungsrecht zu Äußerungen und Meinungsfreiheit haben und sich nicht darum scheren, sondern dass § 188 StGB auch gezielt als Vorwand eingesetzt wird.

Das hat überhaupt nichts mehr mit einem Rechtsstaat zu tun.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die CDU in der Politik nichts mehr verloren hat.