Das ZDF, die Links-Grünen und die AfD im Medienrecht
Es sind nicht die Maßstäbe, die mich so besonders ankotzen.
Es wären schon wieder die doppelten – wenn ich sie denn erst einmal verstünde.
Langjährige Leser werden sich erinnern, dass ich 2020 massiv angegriffen wurde: Drohschreiben, Verleumdung, Diffamierung, Sabotage am Arbeitsplatz. Schmiererei an der Hauswand an der Wohnung und Schmähbriefe in die Briefkästen der Nachbarn. Der Inhalt mit endeutigen Hinweisen auf einen grünen Hintergrund. Was nicht verwunderlich ist, weil die Grünen systematisch Datenschutzrecht brechen und Steckbriefe von Gegnern erstellen: Etwa bei der „agentin.org“ der Heinrich-Böll-Stiftung, die man nicht mehr öffentlich macht, seit das mit § 126a StGB unter Strafe gestellt wurde. Es geht aber weiter mit der Meldestelle REspect! und HateAid, die in großem Umfang illegal Daten sammeln und die Auskunft verweigern. Und dann natürlich mit deren „Gegneranalyse“. Auskunft der Grok-KI:
„Gegneranalyse“ (bzw. das Projekt des Zentrums Liberale Moderne / LibMod dazu).
Das Zentrum Liberale Moderne wurde 2017 von den ehemaligen Grünen-Politikern Ralf Fücks und Marieluise Beck gegründet. Es führt das Projekt „Gegneranalyse“ (ursprünglich zur Ideengeschichte antiliberalen Denkens, später mit Fokus auf „Gegenmedien als Radikalisierungsmaschine“). Dabei wurden u. a. Portale wie die NachDenkSeiten, Compact, AUF1, RT DE und Apolut analysiert/monitored. Finanziert wurde es u. a. aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (Familienministerium) und der Bundeszentrale für politische Bildung.
Und selbst der TAZ wurde das zu wüst: Gegnerbeobachtung per FragebogenGrüne spionieren Linke aus
Grüne erfassen Informationen über die Linkspartei in den Ländern – mit fragwürdigen Methoden. Man fragt unter anderem nach “Besonderheiten” und “personellen Zwistigkeiten”.
Nun ist mir aus eigenen Streitigkeiten wohlbekannt, dass
- Linke Journalisten ihre Adressen geheim halten und sich hinter dem Sender verstecken (siehe damals den Streit mit dem MDR)
- Grüne Politiker ihre Adressen geheim halten und nicht einmal im Prozess als Rubrum nennen, sondern sich hinter Parteibüro und Bundestag verstecken.
während umgekehrt jeder kleine Publizist – wie ich – einer Impressumspflicht unterliegt und seine Privatadresse angeben muss. Und das sind die, die immer behaupten, dass alle dieselben Rechte hätten.
Nun gibt es aktuellen Ärger.
Ja, wir lassen Privatadressen recherchieren. Auch die von Journalisten. Und das soll ein Skandal sein?
Eine Zeitung hat uns angefragt. Sie wirft uns vor, wir hätten mit Hilfe eines Detektivs die Privatadresse eines Journalisten ermitteln lassen. Der Ton der Anfrage lässt keinen Zweifel. Hier soll skandalisiert werden: Ein Journalist soll ausgespäht worden sein, und ein Artikel soll das öffentlich machen. Die Redaktion stützt sich dabei nach eigenen Angaben auf Daten, die bei dem Hackerangriff auf die #AfD erbeutet wurden.
Wir wundern uns über Aufregung. Denn was die Zeitung als Skandal darstellen will, ist bei uns Alltag: Wir ermitteln in jedem Fall die Privatadresse des Gegners, wenn wir für unsere Mandanten gegen eine Äußerung vorgehen. Das machen wir bei Journalisten genauso wie bei jedem anderen. Das Zivilprozessrecht lässt uns keine andere Wahl.
Der Ablauf ist immer derselbe. Jemand verbreitet eine potenziell angreifbare Darstellung über unseren Mandanten. Wir fordern ihn zur Unterlassung auf. Gibt er keine Unterlassungserklärung ab, beantragen wir beim Gericht eine einstweilige Verfügung. Erlässt das Gericht das Verbot, muss es dem Gegner wirksam zugestellt werden. Erst dann wirkt es.
Dafür haben wir wenig Zeit. Wer ein Verbot im Eilverfahren will, muss es in der Regel binnen etwa eines Monats ab Kenntnis der Rechtsverletzung beantragen. Lässt er mehr Zeit verstreichen, wird ihm die Eilbedürftigkeit abgesprochen, und der Antrag scheitert deshalb. Nach Erlass der Verfügung läuft die nächste Monatsfrist: Wird das Verbot in dieser Zeit nicht wirksam zugestellt, kann das Gericht die Verfügung wieder aufheben.
Genau deshalb können wir nicht erst abwarten, ob der Gegner auf die Abmahnung reagiert. Jede Woche des Wartens geht von der Frist ab, die wir für den Antrag brauchen. Und der Antrag setzt voraus, dass wir den Gegner erreichen können. Also klären wir die Privatadresse sofort, wenn wir ein Mandat übernehmen. Dabei gehen wir in der Regel zweigleisig vor: Wir stellen eine Anfrage beim Melderegister und beauftragen einen Detektiv, wenn wir mit einer Auskunftssperre rechnen müssen. Bei Journalisten ist sie erfahrungsgemäß die Regel. Würden wir erst die Antwort des Amtes abwarten und dann den Detektiv losschicken, wäre die kostbare Zeit schon verstrichen. Alles andere wäre ein Fehler gegenüber unseren Mandanten.
Das gilt auch dann, wenn der Mandant am Ende gar nicht vor Gericht zieht. So auch in dem Fall, nach dem uns die Zeitung fragt: Dort kam es nicht zu einem Verbotsverfahren. Das ändert nichts, denn am ersten Tag weiß niemand, wie es ausgeht. Wer sich die Möglichkeit des Eilantrags offenhalten will, muss die Adresse von Anfang an kennen. Das ist keine Schnüffelei, sondern anwaltliche Sorgfalt.
Die Zustellung an der Privatadresse hat einen weiteren Grund. Bei Privatpersonen gelingt sie in aller Regel nur dort. Der Arbeitgeber darf die Annahme für seinen Angestellten verweigern, und dann bleibt das Verbot wirkungslos. Der Mandant hat vor Gericht gewonnen und steht trotzdem ohne Schutz da.
Wir fragen dabei nicht nach Beruf, Parteibuch oder Presseausweis. Wir fragen nur, ob der Gegner erreichbar ist, damit das Recht unseres Mandanten durchgesetzt werden kann.
Das gilt auch für Journalisten. Die Pressefreiheit schützt die Berichterstattung. Sie schützt nicht davor, dass ein gerichtliches Verbot zugestellt wird. Wer Rechte verletzt, hat keinen Anspruch auf Sonderbehandlung, nur weil er für ein Medium schreibt. Das wäre keine Freiheit, sondern ein Privileg.
Wer Rechtsschutz erhält, ihn aber nicht zustellen kann, hat ein Urteil auf dem Papier und kein Recht in der Hand. Deshalb lautet unsere Frage an die Redaktion: Soll ein gerichtliches Verbot ins Leere laufen, nur weil sich der Betroffene Journalist nennt?
Wir sagen Nein. Wer Rechtsschutz will, muss zustellen. Wer zustellen will, braucht eine Adresse. Das ist kein Skandal, das ist Zivilprozessrecht. Und das setzen wir für unsere Mandanten entschieden durch.
— Carsten Brennecke (@RABrennecke) October 22, 2026
Rechtsanwalt Brennecke ist laut seiner eigenen Profilseite Mitglied bei den Grünen und Partner in der Kanzlei Höcker.
Das wirft Fragen auf.
Denn während sich Grünen-Politiker in voller Breite das Recht herausnehmen, ihre Privatadressen auch in Gerichtsverfahren geheim zu halten und sich hinter ihrer Bundestagsadresse zu verstecken, und das von den Berliner Gerichten sogar als ständige Praxis – stillschweigend, begründete Urteile gibt es da zu nicht, die machen das einfach so – geduldet wird, spürt man Gegnern per Privatdetektiv nach.
Anscheinend hat irgendwer bei der Kanzlei Höcker nachgefragt:
Wir werden nicht für Milde bezahlt!
Wir haben heute eine Presseanfrage in eigener Sache erhalten, die an Absurdität kaum zu überbieten ist. Es geht um unsere Praxis, Privatanschriften von Journalisten auch durch Detekteien ermitteln zu lassen. Ein Journalist scheint das für skandalös zu halten.
Wenn Journalisten rechtswidriges Zeug über unsere Mandanten schreiben, müssen sie damit rechnen, dass wir sie auch persönlich verklagen. Dazu brauchen wir eine Zustellanschrift, unter der wir z.B. einstweilige Verfügungen vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das wissen Journalisten und weil sie nicht für ihre Taten gerade stehen wollen, verstecken sie sich hinter Meldesperren und ihrem Arbeitgeber. Beim Einwohnermeldeamt bekommt man dann keine Auskunft zur Wohnanschrift, und wenn man die Verfügung am Arbeitsplatz des Redakteurs zustellen will, wissen schon die Pförtner, dass sie den Gerichtsvollzieher nicht durchlassen müssen. So soll die Zustellung und damit die Rechtsdurchsetzung vereitelt werden. Und genau deshalb brauchen wir Detektive, um die Rechte unserer Mandanten wahren zu können.
Der heute anfragende Journalist möchte nun wissen, weshalb wir nicht zuerst den Arbeitgeber des Redakteurs kontaktieren – als milderes Mittel. Die Antwort ist sehr einfach:
Weil wir nicht für Milde bezahlt werden, sondern dafür, die Rechte unserer Mandanten mit aller Konsequenz durchzusetzen. Es gibt keine Milde für Journalisten, die versuchen, sich vor den Konsequenzen ihres rechtswidrigen Tuns zu drücken.
— Ralf Höcker (@Ralf_Hoecker) October 22, 2026
Die @SZ macht in Ihrem heute erschienenen Artikel für uns schöne Werbung, für die wir uns bei der Redaktion herzlich bedanken:
"In der Kanzlei Höcker sieht man in dem Vorgehen nichts Anrüchiges, im Gegenteil: „Wir verklagen
gerne auch Journalisten persönlich, wenn sie die Rechte unserer Mandanten verletzen. Und wir
ermitteln immer die Privatadressen unserer Gegner, damit wir ihnen z. B. einstweilige
Verfügungen vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen können“, teilt der betreffende Anwalt auf
Anfrage der SZ mit. Er verweist auf Meldesperren von Journalisten und auf Pförtner, die
Gerichtsvollzieher nicht bis zu den Redakteuren durchließen. „Also muss im Zweifel eine Detektei
ran und die Zustellanschrift herausfinden.“ Die Anwälte wollen also sichergehen, dass ihr Anliegen
ankommt."https://t.co/5JevahSh9h
— Carsten Brennecke (@RABrennecke) October 22, 2026
Der Quatsch-Bericht der @SZ ist jetzt online und hier abrufbar:
https://t.co/OttQ9rbbbj
— Carsten Brennecke (@RABrennecke) October 22, 2026
Gut 16 Prozent erhielt die extrem rechte FPÖ bei der Nationalratswahl 2019. Auf ihrer Wahlparty war damals auch der ZDF-Reporter Fabian Köster, bekannt aus der „Heute-Show“, dabei. Köster hielt seinen Gesprächspartnern allerdings kein ZDF-Mikrofon unter die Nase, sondern eines von „AfD-TV“, als dessen Reporter er sich ausgab. „Wenn man hier Spaß haben will, dann geht man natürlich nicht als Lügenpresse, dann geht man als Alternatives Fernsehen Deutschland“, sagt er zu Beginn des Films. Um einen wirklichen Fernsehsender handelt es sich bei „AfD-TV“ indes nicht, vielmehr werden auf der parteieigenen Plattform Parteitage und gefällige Gespräche mit AfD-Politikern ins Netz übertragen.
Die Partygäste bemerken offenbar nicht, dass Köster nicht wirklich Reporter von „AfD-TV“ ist. So gelingt es ihm, mehrere Gesprächspartner dazu zu animieren, Wahlkampfgrüße an den lieben „Bernd“ auszurichten. Gemeint ist der Thüringer AfD-Chef Höcke, der mit Vornamen Björn heißt und in dessen Bundesland kurze Zeit später eine Landtagswahl ansteht. Das Verwirrspiel mit Höckes Namen ist ein beliebter Witz in der „Heute-Show“.In der AfD-Spitze fanden sie das alles nicht zum Lachen. Kurz nach der Ausstrahlung bat Hans-Holger Malcomeß, Bundesgeschäftsführer der AfD, einen Rechtsanwalt der Kanzlei Höcker, die die AfD in vielen Rechtsstreitigkeiten vertritt, den Beitrag zu prüfen. Nachlesen lässt sich das in den geleakten E-Mails der AfD, die die Süddeutsche Zeitung derzeit auswertet.
Um ganz ehrlich zu sein: Ich bin verwirrt. Ich verstehe es nicht.
Rechtsanwalt Brennecke gibt an, Mitglied der Grünen zu sein, aber die SZ behauptet, die Kanzlei – und laut Tweet auch RA Brennecke selbst – sei im Auftrag der AfD gegen (den zweifellos grünen-nahen) Köster aktiv?
Tut mir leid, das verstehe ich nicht. Arbeitet er nun für die Grünen oder für die AfD? Beides geht nicht, das wäre ein Interessenkonflikt.
Ich habe das jetzt mehrmals gelesen, aber ich steige nicht durch, wer hier auf wessen Seite steht.
Dass Köster so etwas nicht darf, ist klar. Es gibt einen Pressekodex, wonach sich Journalisten klar erkennbar zu machen haben. Ich hatte das schon damals im Zusammenhang mit dem Angriff auf ein Team der heute show in Berlin bemängelt, dass die heute show diese Vorschrift systematisch verletzt und sich als andere tarnt, um Leute reinzulegen.
Mit welchen Methoden der Köster – mangels Befähigung – arbeitet, habe ich kürzlich mal am eigenen Leib erfahren. Ich ging so nichtsahnend von zuhause aus Richtung Innenstadt und kam da gerade aus Richtung Hausvogteiplatz zum Gendarmenmarkt um die Ecke, als ich mich unversehens in einem Mediengewimmel fand. Merkel hatte in der Akademie der Wissenschaften, deren Eingang an genau dieser Ecke war, ihren 70. Geburtstag gefeiert und allerlei CDU-Prominenz da eingeladen, die von der Straße aus den Autos über den Gehweg zum Eingang musste. Was ich vorher nicht wusste. Da ging also ein CDU-Politiker nach dem anderen über den Gehweg. Und ich wollte da auch einfach nur vorbei. Nun lauerte aber ein Fernsehteam der heute show, mittendrin der Köster, jedem Politiker auf, um ihm Kamera und Mikro ins Gesicht zu halten, und blöde Fragen zu stellen, während die Politiker versuchten, möglichst schnell in den Eingang zu kommen. Und deshalb gab es da großes Gehuddel und Hektik, weil vor jedem Politiker ein Pulk aus ca. 5 Leuten, darunter Köster, rückwärts herlief und nicht schaute, wohin sie liefen. Genau auf mich zu.
Problem: Ausweichen konnte ich nicht. Rechts die Hauswand. Links ein Bauzaun, weil damals noch die Bauarbeiten am Gendarmenmarkt stattfanden. Hinter mir Leute. Und der ZDF-Pulk hat die volle Breite des Gehwegs eingenommen, rückwärts auf mich zugerollt. Der Köster hat mich rückwärts fast über den Haufen gerannt. Ich haben denen dann mitten in ihre Aufnahme „Darf ich mal durch!? Das ist ein Gehweg!“ gebrüllt, worauf sie alle einen Schreck bekamen und Richtung Straße gesprungen sind, und der Take natürlich im Eimer war. Da habe ich aber mal so aus nächster Nähe gesehen, wie dreckig die Methoden der heute show sind. Was sie an Qualität nicht können, füllen sie durch Widerlichkeit auf. Ich habe das direkt mit angehört, wie CDU-Politiker sagten, sie wollen sich nicht äußern, und dass sie durch und da rein möchten. So eine richtige Belagerung durch ZDF-Gesindel.
Den Köster verklagen zu wollen kann ich nachvollziehen. Dass jemand den auf Unterlassung in Anspruch nehmen will, kann ich mir bestens vorstellen.
Aber ich bekomme es – bisher – nicht in die Birne, wieso ein Anwalt als Mitglied der Grünen, die ja so auf Geheimadresse machen, im Auftrag der AfD per Privatdetektiv dem Köster nachspioniert, um dessen Wohnadresse herauszufinden.
Kann mir das irgendwer erklären?