KI-Schriftsätze bei Gericht
Hehehehehe.
Ich hatte das ja schon beschrieben, dass ich per KI nach Urteilen suchte und dann zunächst dachte „Hey, toll, die haben ja genau das entschieden, was ich suche, und dann gleich der BGH! Prima!“ – und sich dann herausstellte, dass es die Entscheidung gar nicht gibt. Und wenn ich dann der KI sage, dass es die nicht gibt, antwortet sie „Oh, danke, dass Du mich auf einen Fehler aufmerksam machst …“ und nennt ein neues Aktenzeichen, das es auch nicht gibt. Weil die KI nicht sagt, was es in der Rechtsprechung gibt, sondern gelernt hat, juristisch daherzufaseln und immer das zu sagen, was der, der fragt, hören will, damit er zufrieden ist und wieder kommt.
Das kann gut gehen, wenn die KI in ihrem Fundus ein echtes Urteil findet, das passt. Findet sie aber keines, dann sagt sie nicht „weiß ich nicht“, sondern faselt sich eben aus anderen Texten etwas zusammen und ahmt die Sitte nach, am Schluss Buchstaben und Zahlen zu nennen.
In den USA gab es ja einen Aufsehen – und Ärger – erregenden Fall, in dem eine Kanzlei einen Schriftsatz eingereicht hat, der auf Urteile verwies, die es nicht gab. Was in den USA wegen deren Case Laws noch schwerer wiegt als bei uns.
Nun ist das auch in Deutschland so weit. Die NZZ: KI und die Justiz: Warum deutsche Gerichte überlastet sind
Das Gericht war ungehalten, und das liess es sich in der Begründung seines Beschlusses auch anmerken. Vor einem Berliner Familiengericht hatte sich eine Mutter in einem Eilverfahren um das Sorgerecht für ihre Tochter bemüht. Ohne Erfolg, daher legte die Frau Beschwerde ein.
Nun musste das Kammergericht Berlin entscheiden. Es wies die Beschwerde zurück und las der Rechtsanwältin der Mutter ungewöhnlich deutlich die Leviten: «Die Verfahrensbevollmächtigte der Mutter wird darauf hingewiesen, dass die Schriftsätze offensichtlich mithilfe von KI verfasst und die von dieser eingefügten Zitate nicht überprüft worden sind, wozu ein Rechtsanwalt sowohl aufgrund des Mandatsverhältnisses als auch als Organ der Rechtspflege verpflichtet wäre.»
Der Anwalt als Organ der Rechtspflege: Das heisst, dass er nicht nur dem Mandanten dient, sondern auch dem Rechtsstaat als solchem.
Die Anwältin hatte in der Begründung der Beschwerde etwa eine vermeintliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zitiert. Hierzu merkte das Gericht spitz an: «Die in der Beschwerdebegründung zitierte Entscheidung des BGH – wie nach aufwendiger Prüfung des Senats festgestellt werden musste – existiert nicht, sondern das Zitat ist offenbar Ergebnis einer ‹phantasierenden› KI: Eine Entscheidung mit diesem Aktenzeichen ist in keiner der juristischen Datenbanken oder auf der Website des BGH vorhanden.»
Die Ohrfeige sass. Dass sie so laut ausfiel, dürfte auch daran liegen, dass solche Schriftsätze längst kein Einzelfall mehr sind.
Hatte ich nicht gerade geschrieben, dass Juristen in der Ausbildung nichts lernen und viele nicht mehr können, als mal schnell aus dem Handkommentar ein paar Aktenzeichen und Halbsätze abzuschreiben?
Es sieht aus, als hätten die schon eine Menge Spaß mit KI an den Gerichten.
Das wird noch lustig. Aus irgendwelchen Gründen hält mich die Werbung auf X (Twitter) für juristisch interessiert oder für einen Anwalt, und hat mir die letzten Wochen immer wieder Werbung für ein KI-System angezeigt, mit dem Anwaltskanzleien ihre Arbeitslast reduzieren und viel schneller fertig werden können. So genau habe ich es nicht verstanden, aber anscheinend nimmt die Fälle an, bereitet die auf und vor, schlägt Schriftsätze vor, macht die ganze Abrechnung.
Dass KI-Systeme massenhaft Asylanträge stellen, und auch gleich das Widerspruchsverfahren betreiben, ist ja bekannt.
Da bin ich mal gespannt, wie die Justiz damit umgeht. Mein erster Gedanke war ja, dass sie die Anwaltspflicht ausdehen, weil zuviele Laien ihre Schriftsätze von ChatGPT schreiben lassen. Aber offenbar hat man das Problem ja auch mit Anwaltskanzleien.
Oh, das wird lustig. Da habe ich richtig Spaß dran, das zu verfolgen.
Ich bin nämlich mal gespannt, wann die erste Anklage und wann das erste Gerichtsurteil auffliegt, weil sie auf Urteile oder Paragraphen verweisen, die es gar nicht gibt. Und ob das dann als nichtig oder als Revisionsgrund oder was auch immer angesehen wird.