Ansichten eines Informatikers

4 Euro Abgabe auf Einplatinencomputer

Hadmut
20.9.2026 15:44

Es wird immer bekloppter.

Seltsames schreibt mir ein Leser.

Alle wollen sie Geld haben.

16.09.2026
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/online-shops-pakete-gebuehr-100.html

EU beschließt neue Gebühr für kleine Online-Pakete

Auf kleine Pakete von Online-Shops aus Nicht-EU-Ländern wird künftig eine Abgabe fällig. Grund ist die Flut von Billig-Waren, die lange zollfrei waren. Zahlen müssen Online-Plattformen wie Shein.

Das Europäische Parlament hat den Weg für eine umfassende Reform des EU-Zollrechts frei gemacht. Dabei geht es unter anderem um eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für kleine Pakete aus Nicht-EU-Ländern. Die Abgeordneten stimmten den neuen Regeln endgültig zu, teilte das Parlament am Mittwoch mit.

Die Gebühr soll spätestens ab dem 1. November 2026 erhoben werden und betrifft Päckchen mit einem Gesamtwert bis 150 Euro. Wie hoch sie ausfällt, muss die EU-Kommission noch festlegen.

15.09.2026
https://www.anwalt.de/rechtstipps/zpue-fordert-jetzt-4-eur-geraeteabgabe-fuer-raspberry-pi-und-andere-single-board-computer-auskunft-fuer-2023-bis-2025-282659.html

ZPÜ fordert jetzt 4 EUR Geräteabgabe für Raspberry Pi und andere Single-Board-Computer – Auskunft für 2023 bis 2025

Die ZPÜ macht nun konkrete Forderungen gegen Unternehmen geltend, die Raspberry Pi und andere sogenannte Single-Board-Computer (SBC) herstellen, importieren oder in Deutschland vertreiben. Gefordert werden Auskünfte zu den Jahren 2023 bis 2025 sowie eine Gerätevergütung von 4,00 EUR je Single-Board-Computer. Damit wird eine Entwicklung konkret, über die wir bereits berichtet hatten: Die ZPÜ will eine Geräteabgabe auch für Einplatinencomputer durchsetzen.


Die ZPÜ vertritt die Auffassung, dass diese Geräte hinsichtlich Funktionalität und Leistungsfähigkeit herkömmlichen Verbraucher-PCs gleichwertig seien. Deshalb seien sie grundsätzlich vergütungspflichtig gemäß § 54 Abs. 1 UrhG. Sie stützt sich dabei nicht auf einen eigenen veröffentlichten SBC-Tarif, sondern zieht den bestehenden PC-Tarif entsprechend heran.

Wer ist denn die ZPÜ? Das ist die „Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ)“.

Und was verstehen die unter einem „Single-Board-Computer“?

Single-Board-Computer sind Computersysteme, bei denen wesentliche Komponenten wie Prozessor, Arbeitsspeicher sowie Schnittstellen für Speicher- und Ein-/Ausgabegeräte auf einer einzelnen Platine integriert sind. Beispiele sind Geräte der Marke Raspberry Pi, aber auch zahlreiche weitere Produkte unterschiedlicher Hersteller.

Die ZPÜ vertritt die Auffassung, dass diese Geräte hinsichtlich Funktionalität und Leistungsfähigkeit herkömmlichen Verbraucher-PCs gleichwertig seien. Deshalb seien sie grundsätzlich vergütungspflichtig gemäß § 54 Abs. 1 UrhG. Sie stützt sich dabei nicht auf einen eigenen veröffentlichten SBC-Tarif, sondern zieht den bestehenden PC-Tarif entsprechend heran.

Schwachsinn.

  • Es entsprechen heute viele Computer dieser Beschreibung. Die Zahl der Computer, bei denn das nicht so ist, nämlich weil der RAM auf DIMM-Modulen sitzt, schrumpft.
  • Sie sind aber keineswegs gleichwertig. Ein Raspberry hat keine separate Graphikkarte und nur sehr eingeschränkt und je nach Typ, Videodecoder. Einige Raspberrys eignen sich dafür auch nicht.
  • Von der Formulierung werden aber auch Dinge wie Arduino, ESP32, im Prinzip jeder Kühlschrank, jede Kamera, jedes Gerät mit Mikroprozessor erfasst. Eine völlig bescheuerte Definition.

Zumal die wenigsten Raspberrys als Desktopsystem, sondern als Server eingesetzt werden, etwa als Druckserver o.ä., und deshalb niemals zum Abspielen eingesetzt werden, viele bekommen nicht einmal Lautsprecher oder Monitor.

Wer denkt sich so einen Mist aus?

Aber es wird mal wieder alles teurer in Deutschland.