HateAid, die Grünen und die Steuerfahndung
Ach, ist das hübsch.
Ein Leser macht mich darauf aufmerksam, dass die Achse des Guten schreibt: Wegen HateAid: Grünen-Politikerin Renate Künast im Visier der Staatsanwaltschaft, Abteilung Steuerkriminalität
Darin:
Die langjährige Berliner Bundestagsabgeordnete und Bundesministerin Renate Künast (Grüne) ist ins Visier der Staatsanwaltschaft Berlin geraten. Deren Abteilung 245 – das ist die Abteilung mit der Spezialzuständigkeit für Steuerkriminalität – prüft aktuell, ob im Zusammenhang mit der Finanzierung von Prozessen von Politikern durch die umstrittene staatsnahe Organisation HateAid GmbH steuerlich alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Konkret richten sich die Ermittlungen zunächst zwar „nur“ gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast (ehemals Bundestagsabgeordnete und Bundeslandwirtschaftsministerin). Aber auch weitere Politiker könnten betroffen sein.
Einer der Geschäftszwecke des Unternehmens HateAid ist bekanntlich die Prozesskostenfinanzierung. Dabei übernimmt HateAid für Personen, häufig vermögende und einkommensstarke Politiker, die Gerichts- und Anwaltskosten, wenn diese wegen tatsächlicher oder vermeintlicher digitaler Übergriffe prozessieren (Achgut hatte berichtet, siehe HateAid – eine Organisation im Zwielicht). Zu den Begünstigten zählen unter anderem Renate Künast und Claudia Roth (Grüne, vormals Bundestagsvizepräsidentin).
Wie jeder andere Steuerbürger müssen natürlich auch Politiker finanzielle Vorteile im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit auch dann versteuern, wenn sie Gelder nicht direkt erhalten, sondern sich Kosten wie z.B. Anwalts- und Gerichtskosten ersparen, weil eine Organisation wie HateAid diese übernimmt. Ob eine ordnungsgemäße Erklärung solcher Vorteile im Rahmen der Einkommensteuererklärungen erfolgt ist, hat typischerweise das Finanzamt zu prüfen. Dort war die Angelegenheit auch zunächst anhängig. In welchem Umfang diese Prüfung erfolgte und zu welchem Ergebnis das Finanzamt kam, ist offen. Sicher ist aber: Vom Finanzamt gelangte die Angelegenheit zur Staatsanwaltschaft Berlin und wird dort unter dem Aktenzeichen 245 Js 573/26 bearbeitet. Eine Auskunft zum Bearbeitungsstand lehnt die Staatsanwaltschaft unter Hinweis auf das Steuergeheimnis ab.
Und wisst Ihr, was der Brüller daran ist? Das ist *exakt und genau* das, weshalb ich neulich Strafanzeige beim Finanzamt erstattet hatte. Ich hatte das ja im Blog mehrfach angesprochen. Zum Beispiel hier. Die Achse scheint aber auch schon länger an dem Thema dran zu sein.
Ich sehe da nämlich mindestens drei Steuerprobleme:
- Gemeinnützigkeit
- Das, was HateAid macht, ist schon deshalb nicht gemeinnützig, weil so eine Prozessfinanzierung einer Privatperson zugute kommt, und das dürfen Gemeinnützige nicht (sagt ja schon das Wort). HateAid wurde mit Campact-Personal gegründet, nachdem man Campact die Gemeinnützigkeit aberkannt hatte, um die wieder aufzubauen. Nun stellt Hate Aid nach der Darstellung auf ihrer eigenen Webseite Spendenquittungen für Spender aus, die Geld für diese Prozessfinanzierungen spenden. Weil die Prozessfinanzierung aber nur dem jeweiligen Kläger als Privatperson zugute kommt, ist das keine Gemeinnützigkeit. Und die Steuervorteile der Spender sind damit unberechtigt. Ob dafür die Spender haften oder sich auf Gutgläubigkeit berufen können, weiß ich nicht, aber der Vorstand der gemeinnützigen Organisation haftet dafür. Persönlich. Ich war mal im Vorstand eines Vereins, und wir haben uns das damals mit der Gemeinnützigkeit angeschaut – und das war einer der Gründe, warum wir es lieber haben bleiben lassen.
- Versicherungssteuer
- Das, was HateAid da treibt, nennen sie zwar offiziell „Prozessfinanzierung“ – es ist aber jedenfalls dann, wenn es nicht um das Einklagen einer Geldforderung und Beutebeteiligung, sondern um Unterlassung geht, eine Rechtsschutzversicherung – legal betrachtet schließt der Spender damit eine Rechtsschutzversicherung zugunsten Dritter ab. Und darauf fallen 19% Versicherungssteuer an.
Ich weiß nicht, ob HateAid diese Steuer zahlt. Ich kann es mir aber nicht vorstellen.
Denn dieses Geschäft bedarf der Zulassung durch die BaFin. Diese Zulassung haben sie aber nicht nur tatsächlich – nach Auskunft der BaFin und auch nach der auf deren Webseite veröffentlichter Liste der Zulassungen – nicht, sondern sie können sie auch nicht erhalten, weil HateAid keine der für eine solche Versicherung erforderlichen Rechtsformen hat (z. B. AG).
Ich kann mir also nicht vorstellen, dass HateAid zum Finanzamt sagt: He, Finanzamt, wir betreiben hier eine total illegale Rechtsschutzversicherung. Bitte nicht weitersagen. Aber wir wollen trotzdem unsere Steuern zahlen, als hier, nehmt einfach mal diese 19%. Wie sollte das Finanzamt dafür auch einen Steuerbescheid ausstellen können?
- Schenkungssteuer
- Wenn HateAid jemandem den Prozess finanziert, dann ist das, wenn sie gewinnen, zumindest ein zinsloses Darlehen, und wenn sie verlieren, die Schenkung der gesamten Prozesskosten, die leicht mal fünfstellig werden können. Ohne jede Gegenleistung, wie etwa einen Versicherungsbeitrag. Und damit ist das steuerrechtlich eine Schenkung, und unterliegt – oberhalb des Freibetrags – der Schenkungssteuer.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die HateAid-Kläger darauf Schenkungssteuer erklären. Ich habe das ja gerade miterlebt. Denn erstens kümmern die sich oft gar nicht um den Prozess und überlassen das einfach alles HateAid und deren Anwälten. Und zweitens haben die mit der finanziellen Seite gar nichts zu tun, weil HateAid vollmundig verspricht, dass das alles gar nichts kostet. Außerdem arbeitet HateAid mit eigenen Anwälten, die direkt mit HateAid abrechnen. Weder läuft das Geld über die Konten der Kläger, noch sehen die meines Wissens jemals eine Rechnung. Sie wissen also meines Erachtens nicht einmal, um wieviel Geld es da geht.
Trotzdem ist es eine Schenkung, weil insbesondere dann, wenn die Abmahnung oder Klage schief geht, eigentlich der Kläger für die Anwalts- und Gerichtskosten haftet, und die dann davon freigestellt werden, was ein finanzieller Vorteil und eine Zuwendung in dieser Höhe ist, aber dem Finanzamt und der Bank verborgen bleibt, weil es auf den Konten niemals auftaucht. Trotzdem ist es steuerrechtlich eine Schenkung.
Was nicht nur zu einer Schenkungssteuer führt, sondern ebenfalls zum Verlust der Gemeinnützigkeit, denn Gemeinnützige dürfen im Allgemeinen gar nichts verschenken – einzige Ausnahme: nur an andere, anerkannt gemeinnützige Organisationen, die denselben Zweck verfolgen. Aber gar nicht an Privatpersonen. Wer außerhalb dieser Ausnahme verschenkt, verliert sofort die Gemeinnützigkeit.
Ja.
Und das hatte ich dem Finanzamt mal geschrieben.
Ich habe ja mit HateAid noch ein Hühnchen zu rupfen.
Scheint, als tut sich beim Finanzamt doch noch etwas außerhalb des grünen Einflusses.
Und wenn man das mal zusammenrechnet,
- Wegfall der Steuervorteile beim Spender mangels Gemeinnützigkeit,
- 19% Versicherungssteuer
- Schenkungssteuer
dann könnte so ungefähr die Hälfte der HateAid-Umsätze beim Finanzamt landen. Was lustig ist, denn die Grünen sind doch immer so für Steuererhöhungen für Reiche. Nur selbst scheinen sie es mit dem Steuerzahlen nicht so zu haben.
Was mir jetzt noch fehlen würde zum Jubilieren: Mein Wunsch wäre, dass HateAid ob der Nachforderungen des Finanzamts pleite geht, einen Insolvenzverwalter bekommt und dem klar wird, dass die Prozessfinanzierungen nach § 134 BGB nichtig sind, weil die Zulassung fehlte, und deshalb von den Klägern (Politikern) und Anwälten die Gelder zurückfordert.
Nachtrag:Man sollte sich klar machen, dass von den HateAid-Umsätzen auch noch die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer an das Finanzamt gehen, die die Anwälte zahlen, da habe ich aber keinen Zweifel, dass die das korrekt verbuchen. Trotzdem ist die Liste der Steuern, die von so einem Geschäft, wie HateAid es betreibt, regulär abgehen würden, schon beachtlich lang und dürfte in der Summe die zwei Drittel oder gar drei Viertel erreichen. Man sollte sich durchaus Gedanken darüber machen, wie unverschämt der Staat bei der Steuer zugreift.