Samen- und Geldschleudern für Solo-Mütter
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Ein neuer Trend: „Solo-Mütter“. Die wollen erst gar keinen Mann und holen sich eine „Samen-Spende“.
Die WELT: Anonyme Samenspende – Solo-Mütter klagen erfolgreich auf Unterhaltsvorschuss – Staat muss zahlen
Es ist ein Familienmodell, das für viele Diskussionen sorgt: Als Solo-Mütter werden Frauen bezeichnet, die sich bewusst ohne Partner für ein Kind entscheiden – und damit auch die volle Verantwortung übernehmen. Oft werden sie mithilfe einer Samenspende schwanger. Nun hat das Verwaltungsgericht Bremen vier Solo-Müttern Recht gegeben und die Stadt Bremen verpflichtet, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz an die Kinder zu bewilligen. Damit haben auch diese Kinder Anspruch auf den staatlichen Unterhaltsvorschuss.
Unterhaltsvorschuss wird vom Staat gezahlt, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Seit Mitte 2017 kann das Geld so lange fließen, bis das jeweilige Kind 18 Jahre alt wird. Bislang hatte sich Bremen wie viele andere Kommunen auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 gestützt und diesen den Solo-Müttern bzw. ihren Kindern verweigert.
Damals hatten die Richter entschieden, dass für die Kinder kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn die Mutter durch die Wahl einer anonymen Samenspende selbst dazu beigetragen habe, dass der Vater nicht festgestellt werden könne.
Es wird also von vornherein und systematisch ausgeschlossen, dass es einen unterhaltspflichtigen Vater gibt – und dann soll der Steuerzahler dafür aufkommen.
Warum das nun geht, ist juristisch spitzfindig. Denn den Unterhaltsanspruch hat formal nicht die Mutter, sondern das Kind, und das Kind kann ja nicht schuldhaft handeln oder verwirken. Und dann noch das:
Das Verwaltungsgericht Bremen sieht die Rechtslage inzwischen jedoch anders. Hintergrund sind gesetzliche Änderungen seit 2018. Mit dem damals eingeführten Samenspenderregister erhielten Menschen, die durch eine Samenspende gezeugt wurden, grundsätzlich das Recht, die Identität ihres biologischen Vaters zu erfahren. Praktisch gebe es seither keine anonyme Samenspende mehr. Auf diese veränderte Rechtslage stützte das Gericht seine Entscheidungen.
Das heißt, dass das Kind seit 2018 im Prinzip herausfinden kann, wer sein Vater ist, und dann Unterhalt verlangen. Also liegt die Rechtslage vor, dass der Vater nicht zahlt und die Stadt (oder das Land?) dann in Vorleistung geht. Könnte also einem Samenspender gut blühen, dass irgendwann eine Rechnung kommt, den Unterhalt für 18 Jahre nachzuzahlen. Plus Zinsen.
Außerdem könnten diese Frauen an der Feststellung der Vaterschaft gar nicht mitwirken, weil ihnen die Identität des Samenspenders nicht bekannt sei. Ein fehlender Mitwirkungswille könne ihnen deshalb nicht vorgeworfen werden, heißt es in einem Bericht von Radio Bremen.
Eine der Frauen begründete ihre Klage in der Sendung „buten un binnen“ so: „Es kann nicht der Gleichbehandlung Rechnung tragen, wenn die einen Kinder, die in einer Partynacht gezeugt wurden, Unterhaltsvorschuss bekommen – und mein Kind bekommt das nicht?“
Was dann letztlich bedeutet, dass es in vielen Fällen keine „Familie“ mehr geben wird, sondern – vor allem linke – Frauen einen auf „Solo-Mutter“ machen, sich den Unterhalt als Vorschuss zahlen lassen, und der Steuerzahler das alles zahlt. Quasi ein bedingungsloses Grundeinkommen.
Und das heißt, dass der Steuerzahler, wie ich, Kindern Alimente zahlen muss, die er nicht gezeugt hat.
Und die erziehen die Kinder dann auch gleich zu linken Deppen.
Willkommen im Sozialismus-Feminismus.