Ansichten eines Informatikers

Das saublöde Geschwätz des Michel Friedman

Hadmut
6.7.2026 12:02

Dazu muss man wissen, dass der Mann Jurist mit Prädikatsexamen ist.

Ich habe ja schon enorm viel Schwachsinn von Juristen gehört.

Aber das ist schon ziemlich derb. Dass man einfach mal so Klage erhebt, weil es im Gericht steht, und dann wissen alle nicht, was passiert.

Und Demokratie ist auch nicht, „dass wir alle nicht wissen, wie ein Gericht entscheidet“. Denn in einer Demokratie entscheidet der Wähler und nicht die Gerichte.

  • Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz:

    Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    Und damit kann man das durchaus vorher wissen, was da herauskommen müsste, nämlich indem man Gesetz und Recht liest. (Was viele Juristen verblüffenderweise nicht können.)

  • Wie das Bundesverfassungsgericht schon in einer seiner ersten Entscheidungen überhaupt entschieden hat, ist es an seine eigenen Entscheidungen gebunden, weil es ein Gericht ist, und die Entscheidungen des BVerfG nach BVerfGG alle Gerichte binden.

    Insofern könnte man – theoretisch – die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vorhersagen, indem man sich einfach die bestehenden Entscheidungen anschaut. Das funktioniert auch, außer bei den von SPD und Grünen besetzten Richterposten, die sind nämlich oft korrupt und machen, was sie wollen.

    Nichtsdestotrotz rechtfertigt die Kenntnis der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG durchaus die Prognose zukünftiger Entscheidungen, denn so ist das gedacht. Das BVerfG und die normalen Gerichte sollen ja eben gerade keine Lostrommel sein.

  • In einer Demokratie gibt es keine Überraschungsurteile und keine Entscheidungstombola. Denn der Bürger muss in der Lage sein, sein Verhalten so an den Gesetzen auszurichten, dass er nicht verurteilt wird.
  • Klagen zu erheben, Anträge zu stellen und so weiter, einfach „weil sie im Gesetz stehen“, nennt man in der Jurisprudenz „Rechtsmissbrauch“. Und Rechtsmissbrauch ist nicht nur ein zwingender Grund für Unzulässigkeit, sondern führt – insbesondere beim Bundesverfassungsgericht – zur Auferlegung einer Missbrauchsgebühr. Und die wird in der Regel nur Rechtsanwälten auferlegt, weil die von Berufs wegen wissen müssen, dass es so nicht geht.

Friedman ist nicht nur als Moderator eine Zumutung. Denn Leute so runterzuputzen halte ich für eine absolute Frechheit auch gegenüber dem Publikum.

Der Mann ist als Jurist ein Versager, weil er nicht einmal die elementaren Grundlagen von Demokratie, Recht und Rechtsstaat kennt.

Man könnte auch sagen, Prädikatsversager. Juristischer Versager mit Prädikatsexamen. Davon gibt es viele. Das sind oft die, die von Recht am allerwenigsten Ahnung haben, aber unbelehrbar sind, weil sie sich für überragend halten.

Aber für den SWR reicht der Schrott offenbar qualitativ.