Ansichten eines Informatikers

Hubig und die Deep Fakes

Hadmut
25.3.2026 18:20

Ich stelle mal eine Frage in den Raum.

Das Erstellen und Verbreiten KI-generierter Nacktbilder und Pornografie, sogenannter Deepfakes, soll nach dem Willen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) künftig strafbar sein. Sie will ein entsprechendes Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen, sagte die Ministerin im Interview dem Magazin „Spiegel“. Das sei eine Lücke im Strafrecht gegen „digitale Gewalt“, die geschlossen werden müsse. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte am Freitag in Berlin, dass der Gesetzentwurf praktisch fertig sei und innerhalb sehr kurzer Zeit vorgelegt werden solle.

Die geplanten Gesetzesänderungen sollen Hubig zufolge nicht nur pornografische KI-Bilder umfassen, sondern Fakes insgesamt, welche in die Persönlichkeitsrechte eingreifen. „Manche dieser Aufnahmen dienen dazu, Menschen zu verletzen. Andere sollen die Betroffenen verleumden oder Lügen streuen. Das werden wir nicht hinnehmen“, sagt Hubig.

Wenn sie die Betroffenen verleumden sollen oder Lügen streuen – dann sind sie Verleumdung (§ 187 StGB).

Wieso soll es da ein Gesetz brauchen, damit die „künftig“ strafbar seien?

Fehlt Frau Justizministerin da vielleicht etwas der Überblick über das Strafrecht?

Wikipedia:

Von 1996 bis 2000 war sie als Richterin am Landgericht Ingolstadt sowie als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt tätig.

Die war Richterin und Staatsanwältin, wenn auch nur kurz, und meint, es wäre höchste Zeit, Verleumdung endlich strafbar zu machen?

Wie passt das zusammen?

Was geht da ab?

Was soll das?

Werden wir gerade mal wieder alle nach Strich und Faden verarscht?