Die Strafbarkeit von Deepfakes
Irgendwas so gar nicht verstanden? [Nachtrag]
Als Reaktion auf den Fall Ulmen/Fernandes und zum Schutz von Frauen will die SPD-Justizministerin die Strafbarkeit von Deepfakes durchsetzen. In der Praxis könnte der neue Paragraf 201b eher dem Schutz von Politikern dienen. https://t.co/T2LsZK0Me6
— Andreas Rosenfelder (@a_rosenfelder) March 24, 2026
Wenn Deepfakes strafbar wären – wer wäre denn dann der Täter?
Die KI?
Der Computer?
Als die ersten Deepfakes aufkamen, waren die noch mühsam von Hand gefrickelt und entsprechend schlecht und auffällig als Fälschung erkennbar. Da musste man noch ziemlich viel über Videos, Software, Netzmodelle und KI-Systeme wissen. Deshalb kam mir das selbst und auch einigen Lesern schon „spanisch“ vor, dass Ulmen vor Jahren schon Deep Fakes produziert haben solle – ein Schauspieler. Woher hätte der damals wissen sollen, wie das damals ging?
Heute sind wir weiter: Heute kann die KI das automatisch. Weil die KI heute so fortgeschritten ist, dass sie nicht mehr in einem bestehenden Video versucht, das Gesicht auszutauschen, sondern aus verschiedenen Informationsquellen, auf die sie trainiert wurde, einen neuen Film „komponiert“. Die KI wurde zwar mal mit Pornovideos gefüttert um zu wissen, wie das Genre „Porno“ so aussieht und was in Pornos wackelt und was fest steht – aber sie verwendet sie nicht mehr 1:1 und tauscht am Video nur eine Komponente aus, sie ist nun in der Lage zu variieren und etwas zu bauen, was „so ähnlich“ ist.
Wer ist dann aber der Erschaffer eines KI-Videos?
Zur Erinnerung: Es ist noch nicht einmal urheberrechtlich richtig klar, wer das Urheberrecht an einem KI-Video haben soll. Die einen meinen, dass es daran gar kein Urheberrecht gibt, weil kein Werk eines Menschen. Nicht zu vergessen die Diskussion um das wirklich großartige Portrait eines Affen, das der Affe aber selbst gemacht hatte, als er an der Kamera herumspielte, bei dem es dann auch Streit um die Urheberrechte gab und meiner Erinnerung nach irgendein Gericht zu der Auffassung kam, dass dieses Foto urheberrechtlich gar nicht geschützt sei, weil von keinem Menschen gemacht.
Die anderen meinen, dass jeder Autor von Material, auf das die KI trainiert wurde, so ein bisschen miturhebert.
Blähen wir die Frage weiter auf. Denn es wurde berichtete und war in Videos schon zu sehen, dass es Hunde gibt, die verstanden haben, was Fotografie ist. Man hat inzwischen so viel fotografiert und macht so viele gestellte und inszenierte Hundefotos, dass einige Hunde verstanden haben, dass sie da posieren (und nicht nur tun, worüber der Mensch sich freut oder das Verhalten von Menschen nachahmen) und nach dem Foto sofort zum Bildschirm laufen um zu sehen, wie sie rüberkommen und ob ihnen das gefällt. Es gab eine Werbekampagne mit einem Hund, und dazu ein Video, wie der sich dann vor einer Werbeplakattafel ganz stolz genauso in Pose warf, weil er erkannte, dass das auf dem Bild da er selbst ist und sich an die Aufnahme erinnern konnte, was für Hunde eigentlich sehr außergewöhnlich ist. Eigentlich hieß es, dass Hunde für so etwas kein Langzeitgedächtnis haben. Aber es gibt ja auch eine Orang-Utan-Dame, die sehr locker und entspannt, aber sehr gut Auto fährt und in einem Palastpark flott mit einem Golfkarren unterwegs ist, um die anderen Tiere dort zu besuchen. Es gibt Zoos, in denen – einen habe ich mal selbst erlebt – Orang Utans irgendwo sitzen und sich mit Touristen in den üblichen Posen ablichten lassen, dazu grinsen oder die Arm um einen legen, und die auch verstanden haben, was sie da tun, denn sie wollen, seit es Digitalkameras gibt, manchmal das Bild sehen. Es gibt – zwar selten, aber immerhin – auch Tiere, zum Beispiel Elefanten, die gerne Bilder malen. Naja, nicht wirklich schöpferisch in dem Sinne, dass es dann etwas zu erkennen gäbe, aber mit moderner Kunst halten sie allemal mit. Bunt, kreativ, elegant im Pinselschwung, ein beliebter Brüller an der Wand.
Von manchen Papageien wird berichtet und auf Youtube gezeigt, dass sie gelernt haben, wie man Handys/Tablets bedient, und sie aktiv durch die Menüs scrollen, um sich Videos von Vögeln anzusehen und diese auch gezielt auswählen – oder sogar videotelefonieren, sich sogar gegenseitig anrufen. Und dabei verstanden haben, dass der andere nicht hinter dem Bildschirm sitzt, dass der gar nicht da ist, und man trotzdem mit ihm interagieren kann. Manche Hunde schauen gerne und oft Fernsehen und werden sauer, wenn man „ihre“ Sendung unterbricht, umschaltet, die also sogar das Konzept einer Sendung verstanden haben und nicht nur eine Flimmerkiste sehen, in der irgendetwas kommt. Irgendwo war sogar die Rede davon, dass Hunde das Prinzip der Uhrzeit verstanden hätten und sich zur passenden Zeit zum Fernseher begäben und die Sendung sehen wollten.
Wir haben also schon mit Tieren Akteure, wenn auch nur wenige und am Rande, die das tun (können), was wir unter urheberrechtlichem Schaffen verstehen, denen aber kein Urheberrecht zukommt, weil sie keine Menschen sind.
Und jetzt kommt KI als neuer Akteur dazu.
Können Deepfakes überhaupt strafbar sein?
Strafbar ist ja nicht der Zustand an sich, sondern die Handlung eines Menschen. Es ist ja nicht strafbar, dass die Leiche tot ist, sondern der Vorgang, sie umgebracht zu haben. Handeln und Unterlassen.
„Wer einer dritten Person einen mittels eines Computerprogramms erstellten oder veränderten Inhalt, der den Anschein erweckt, ein tatsächliches Geschehen in Bezug auf eine andere Person wiederzugeben, und der geeignet ist, dem Ansehen dieser Person erheblich zu schaden, unbefugt zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es schwammig im Entwurf für den neuen Paragrafen 201b.
Hat man sich da verzählt?
Man geht von drei Personen aus. Opfer, Täter, Empfänger. Aber was, wenn der Täter eine KI ist? Es gibt ja schon Foren, in denen KI-Systeme selbsttätig posten.
Was mich daran besonders stört: Es fehlt an der Absicht. Es wird gar nicht verlangt, dass derjenige, der das tut, zu dem Zeitpunkt auch weiß, dass es eine andere Person gibt, die so aussieht, und wer das sein soll.
KI nämlich stückelt ihre Fotos und Videos aus den Stücken zusammen, auf die sie trainiert wurde. Es ist also naheliegend, dass sich zu einem KI-erzeugten Bild echte Menschen finden, die ihre Körperteile „gespendet“ haben. Bei Hand, Bein oder Hintern wird das in der Regel kein Problem sein – was aber, wen eine KI-Nackte genau das Tattoo auf dem Hintern hat, das die KI von irgendeinem anderen Foto kopiert hat und das wirklich jemand trägt?
Und was, wenn man ein KI-Bild erzeugt, und gar nicht weiß oder erkennt, dass es irgendwo eine Frau gibt, die genau dieses Gesicht hat?
Anders gefragt:
Angenommen, wir haben – Rasterfahndung, Bilddatenbanken, neulich hat man ja eine RAF-Terroristin genau so gefunden, nämlich weil Computer sie im Internet auf einem Bild aus einem Tanzverein erkannt haben – die Möglichkeit, alle Menschen in Europa zu „erkennen“. Müsste dann nicht zu jedem beliebigen KI-Foto, das realistisch ist und nicht absichtliche Fehler wie zwei Nasen hat, jemand zu finden sein, der wie das KI-Bild aussieht? Dass dann also jedes KI-Bild strafbar wird, weil man zu jedem Bild irgendein Lieschen Müller findet, die nicht nur so aussieht, als sei ihr das Foto „wie aus dem Gesicht geschnitten“, sondern es vielleicht sogar ist, weil die KI irgendwo ein passendes Bild von ihr im Trainingsmaterial gefunden und verwurstet hat?
Ich habe nicht den Eindruck, dass diese Leute wissen, was für eine Büchse sie da aufmachen.
Nachtrag: Eigentlich dachte ich, der Artikel sei fertig und habe ihn veröffentlicht. Kurz darauf meldete sich aber irgendeine vorwitzige Stelle im Hirn und meinte, da fehle noch etwas.
Schauen wir uns den Text noch einmal an:
„Wer einer dritten Person einen mittels eines Computerprogramms erstellten oder veränderten Inhalt, der den Anschein erweckt, ein tatsächliches Geschehen in Bezug auf eine andere Person wiederzugeben, und der geeignet ist, dem Ansehen dieser Person erheblich zu schaden, unbefugt zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es schwammig im Entwurf für den neuen Paragrafen 201b.
Das ist Bullshit. Oder Cowshit, wenn man so will.
Praktisch jedes Foto ist heute im Zeitalter der Digitalkamera „mittels eines Computerprogramms erstellt“. Denn keine Digitalkamera funktioniert ohne Software.
Und da steht auch nichts davon, dass das Geschehen oder dessen Darstellung unwahr sein müssten.
Macht man also ein ganz normales Foto von einem Politiker in unangenehmer Situation und veröffentlicht dieses völlig unverändert und echt, hat man den Wortlaut trotzdem erfüllt.