Ansichten eines Informatikers

Pfandhuren

Hadmut
15.2.2026 22:47

Ein Leser fragt an …

was ich von der (App?) halte:

(Müssten bei so großen Augen nicht die Augäpfel innen zusammenstoßen?)

Die habe eine Dating App entwickelt, bei der es nur zu einem Date kommt, wenn der Mann vorher die „preparation costs“ hinterlege.

Die Hälfte wäre ja noch diskutabel gewesen, aber so: Schieb ab!

Wobei … wisst Ihr, woran die mich erinnert?

Es gab mal, kurz vor Abschaffung des „Kranzgeldes“ ein Gerichtsurteil.

Als Kranzgeld (früher auch Deflorationsgeld)[1] bezeichnete man in Deutschland eine finanzielle Entschädigung, die eine „unbescholtene“ Frau (siehe unten) von ihrem ehemaligen Verlobten einfordern konnte, wenn sie auf Grund eines Eheversprechens mit ihm Geschlechtsverkehr hatte und er anschließend das Verlöbnis löste. Gleiches galt auch für neuverlobte Witwen.

(„Siehe unten“ bezieht sich auf den Text, nicht auf die Frau, obwohl beides stimmt.)

Die letzten Entscheidungen dazu hatten das schon abgewiesen, weil es nicht mehr den Moralvorstellungen entspreche. Es gab aber ein anderes Urteil.

Eine Frau klagte ihr Kranzgeld ein und kam an eine Richterin (!). Die kam zu dem Schluss, dass der Anspruch eindeutig bestehe, weil nun mal Gesetz, und die Klage deshalb auch nicht abgewiesen werden könne, aber über die Höhe nichts drin stehe. Und es die Aufgabe des Gerichts sei, die Höhe zu bestimmen. Die Richterin ging deshalb zu den örtlichen Bordellen, fragte nach den Tarifen, und sprach der Klägerin dann ein Kranzgeld in Höhe von 50 DM zu, weil das dem ortsüblichen Preis für Geschlechtsverkehr ohne anschließende Heirat entspreche.

Will sagen:

Wer eine solche App anbietet, sollte sich erst informieren, ob im jeweiligen Land Prostitution legal ist. Man könnte das nämlich leicht als Tarnung von Prostitution auffassen.

Dann kippt die sich einfach billigen Nuttendiesel aus dem Kanister über und rechnet ein teures Parfum ab. Und das könnte dann auch noch Steuerhinterziehung sein.