Ansichten eines Informatikers

Suchtkranke Richter

Hadmut
11.2.2026 17:19

Es kam vorhin schon so etwas im Radio, wo ich mich sehr gewundert habe.

In Berlin wurde ein gewalttätiger Afghane zu sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. WELT:

Der heute 27 Jahre alte gebürtige Afghane soll seine Ex-Partnerin mehrfach vergewaltigt, sie geschlagen und schwer misshandelt haben.

Deswegen wurde er rechtskräftig verurteilt. Im Juni 2025 wurde dem Medienbericht zufolge eine Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten gegen ihn verhängt. Auch die Nachrichtenagentur dpa berichtet über den Fall. Der Agentur zufolge wurde D. wegen Vergewaltigung in drei Fällen sowie wegen weiterer Gewaltdelikte gegenüber seiner ehemaligen Partnerin schuldig gesprochen.

Das kann so nicht ganz stimmen, denn die Sache ist ja noch nicht rechtskräftig – oder sie meinen eine frühere Verurteilung. Leider etwas schlampig geschrieben.

Wie der „Tagesspiegel“ in seiner Recherche weiter schreibt, sei die „Strafakte des Afghanen und das Ausmaß der Gewalt nur schwer erträglich“. Über einen Zeitraum von zwei Jahren (von 2022 bis 2024), soll der Afghane seiner Ex-Frau immer wieder aufgelauert, sie geschlagen, gefoltert und vergewaltigt haben.

Eigentlich müsste der Mann im Knast sitzen, weil verurteilt.

Geht aber nicht, weil der Richter das Verhandlungsprotokoll nicht erstellt/nicht unterschrieben hat. Und deshalb konnte man den nicht in Haft behalten und musste ihn freilassen, auch weil Revision eingelegt wurde, die Revision aber wegen des fehlenden Protokolls nicht vorangeht.

Man hat den Mann nun also freilassen müssen, obwohl extrem gewalttätig, und hat dafür nun die Frau „an einen sicheren Ort gebracht“.

Laut „Tagesspiegel“ sei das Entsetzen in Justizkreisen über den Fehler des Richters groß. Der Richter, der die Protokolle nicht fertigstellte, leide allerdings auch an einer Suchterkrankung, wie der Zeitung aus mehreren Quellen berichtet wurde. Deshalb sei er seiner Arbeit in diesem Fall nicht fristgerecht nachgekommen. Seit Mitte Dezember habe sich der Jurist krankgemeldet und sei nicht im Dienst. Aktuell würden disziplinarische Maßnahmen gegen ihn geprüft.

Die Nachrichtenagentur dpa hat zu dem Fall noch eine aktuelle Stellungnahme beim Kammergericht eingeholt. „Es handelt sich um einen absoluten Einzelfall, der mit der Situation des Kollegen zu tun hat und keine Rückschlüsse auf die Justiz zulässt“, wird eine Sprecherin zitiert.

Mmmmh.

Und von solchen Richtern wird man dann verurteilt?

Passt genau in mein Bild der Berliner Justiz.