Ansichten eines Informatikers

„Wertekunde“ – Lanz und der § 188

Hadmut
30.11.2025 13:35

Frauke Brosius-Gersdorf – da ist ein Kelch an uns vorbeigegangen.

Und Precht mal wieder völlig kenntnisfrei.

Wieder mal schlimmes Geschwätz bei Lanz.

Ich habe die Sendung nicht gesehen, ich war an dem Abend unterwegs. Ich fürchte aber, ich muss sie mir doch noch anschauen. Haarsträubend, was die Leute da zusammengetragen haben:

Man merkt der Frau so richtig an, dass sie sich noch nie mit Äußerungsrecht und dem Verfassungsrecht zu Artikel 5 – und anscheinend sogar generell Verfassungsrecht – befasst hat. Die blubbert da frei los und weiß eigentlich gar nicht, was sie da sagt.

Anscheinend ist die Frau da auf dem Rachetrip dafür, dass sie nicht Verfassungsrichterin wurde, und will jetzt jeden ins Gulag stecken, der sie nicht gewählt hat.

Wer aber auch mal wieder keine Ahnung hat und frei leerschwätzt, ist Precht:

Precht hält § 188 für einen 2022 im Rahmen der Corona-Pandemie neu eingeführten Paragraphen.

Tatsächlich ist der § 188 fast hundert Jahre alt und stammt aus der Weimarer Republik, und zwar aus der Vierten Notverordnung des Reichspräsidenten von 1931, Achter Teil, Kapitel 3. Und steht seit der Gründung der Bundesrepublik im Strafgesetzbuch. Es ist lediglich so, dass man den § 188 in den letzten Jahren mehrfach aufgebohrt und erweitert hat, auf mehr Politiker, und um die Beleidigung ergänzt, und das hatte nichts mit Corona zu tun, sondern damit, dass rot-grün-schwarz die Mehrheit verloren hat.

Und das hat man damals gemacht, weil keiner mehr Politiker werden wollte, während wir heute eine Flut von Leuten haben, die alles tun und hinnehmen, um eine Politikerversorgungsposten zu bekommen, der Zweck also völlig entfallen ist.

Und: Precht redet davon, dass Politiker Beleidigungen gegen sie besonders verfolgen könnten. Auch falsch.

Politiker können mit § 188 nicht mehr verfolgen lassen als andere. Es führt lediglich zu höheren Strafen. Der wesentliche Unterschied ist neben der höheren Strafe nämlich, dass wenn man Leute wie Lanz oder Precht beleidigt/verleumdet/übel nachredet, das nur verfolgt wird, wenn sie selbst einen Strafantrag stellen, es sind Antragsdelikte. Bei § 188 gilt das nicht, das können Dritte anzeigen, und es wird auch ohne Strafantrag verfolgt, der Politiker kann dem aber widersprechen.

Heißt: Precht hat keine Ahnung von § 188, weiß gar nicht, worum es da geht.

Precht faselt einfach ins Blaue, hat sich offenbar auch nicht informiert, und wundert sich dann, dass er § 188 nicht versteht.

Es scheint aber auch keiner Precht zu widersprechen. Leider hört der Videoausschnitt an der Stelle auf, aber den Gesichtern nach scheint keiner zu merken, dass Precht da im Blindflug einfach irgendwas daherfaselt, was nicht stimmt.

Precht hat nicht einmal im Ansatz, nicht einmal entfernt verstanden, was es mit dem § 188 auf sich hat und was der bezweckt.

Und keiner merkt’s. Precht kommt damit durch. Oder ist es vielleicht Absicht? Desinformation?

Und dieses Laientribunal will dann „Wertekunde“ vorschreiben.

Und dieses Öffentlich-Rechtliche Geschwätz, dieses Lanz-Niveau soll für unsere Demokratie ach so wichtig sein, dass man den Rundfunk schützen und finanzieren muss.

Und doch muss ich mir die Sendung ansehen, um das mal vollständig zu sehen, was die da gefaselt haben.