Chatkontrolle
Man sollte diskutieren, was Begriffe wie „freiwillig“ bedeuten.
Berliner Zeitung: EU-Chatkontrolle: Mitgliedstaaten einigen sich hinter verschlossenen Türen
Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben sich am Mittwoch auf die Ratsposition zur Chatkontrolle geeinigt – zunächst auf „freiwilliger“ Basis. Das neue Gesetz, das nach seiner Verabschiedung in Kraft tritt, verpflichtet digitale Unternehmen, die Verbreitung von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern sowie die Anwerbung von Kindern zu verhindern, so der EU-Rat in einer Pressemitteilung.
Die zuständigen nationalen Behörden erhalten dadurch die Befugnis, Unternehmen zu verpflichten, solche Inhalte zu entfernen und den Zugang zu blockieren oder – im Fall von Suchmaschinen – entsprechende Suchergebnisse zu löschen. Die Verordnung schafft zudem eine neue EU-Agentur, die die Mitgliedstaaten und Online-Anbieter bei der Umsetzung des Gesetzes unterstützen soll.
Das „EU-Zentrum für sexuellen Missbrauch von Kindern“ wird demnach Informationen von Online-Anbietern zu Missbrauchsmaterial bewerten, eine Datenbank zur Meldung solcher Inhalte führen und die nationalen Behörden bei der Risikobewertung unterstützen. Es wird auch Daten an Europol und nationale Strafverfolgungsbehörden weitergeben und eine Datenbank mit Indikatoren für sexuellen Missbrauch einrichten, die Unternehmen für ihre freiwilligen Maßnahmen nutzen können. Der Rat hat allerdings noch nicht entschieden, wo das EU-Zentrum seinen Sitz haben wird; diese Entscheidung wird gemeinsam mit dem Europäischen Parlament getroffen.
Online-Diensteanbieter müssen künftig das Risiko bewerten, dass ihre Plattformen für die „Verbreitung von Missbrauchsmaterial“ oder die „Anwerbung von Kindern“ missbraucht werden können. Auf Basis dieser Bewertung sind sie verpflichtet, Risikominderungsmaßnahmen zu ergreifen, wie etwa Tools zur Meldung von Missbrauch, die Kontrolle über geteilte Inhalte und die Einführung von Standard-Datenschutzeinstellungen für Kinder.
Die Mitgliedstaaten werden nationale Behörden benennen, die die Risikobewertungen und die Umsetzung von Maßnahmen überwachen. Bei Nichteinhaltung könnten Strafzahlungen verhängt werden. Der Rat führt drei Risikokategorien für Online-Dienste ein: hoch, mittel und gering. Anbieter in der Hochrisikokategorie können verpflichtet werden, an der Entwicklung von Technologien zur Risikominderung mitzuwirken.
Wer baut so einen Scheiß?
Man muss es freiwillig selbst tun, soll das Risiko selbst bewerten, aber eine Behörde überwacht, ob man es auch so bewertet, wie die Politik das wünscht, sonst gibt es Geldstrafen.
Trägt wieder die Handschrift von der Leyens. Genauso bekloppt wie die Kinderpornosperre 2009. Die Frau wird nicht schlauer, aber mächtiger.
Eine demokratische Komponenten kann ich daran nicht erkennen. Aber ich würde zu gerne wissen, was für Leute sich da „geeinigt“ haben – und welche Sachkunde sie hatten.