Wie macht man eine Webseite „barrierefrei“?
Danisch fragt – Leser wissen es auch nicht.
Alle – naja, sagen viel mal viele … oder zumindest manche – reden davon, dass man Webseiten „barrierefrei“ anbieten müsse. Und inzwischen sogar per Gesetz verpflichtet sei.
Aber: Wie geht das? Was ist „barrierefrei“? Muss man Text so gestalten, dass ihn Analphabeten lesen können? Muss man also alles in Emoji-Hieroglyphen übersetzen?
Im Laufe der Jahre habe ich einige Dinge bereits erfahren und gelernt:
- HTML-Tabellen-Elemente seien ganz problematisch. Man solle sie deshalb nur verwenden, wenn man wirklich Tabellen im engeren Sinne verwenden will, aber keinesfalls als Design-Element zur Seitengestaltung, weshalb es seit HTML5 dafür andere Elemente gibt.
- Auf feste Schriftgrößen solle man verzichten, stattdessen alles relativ angeben, damit man die Seite gut skalieren kann.
- „Responsive Web Design“ soll man über entsprechende bildschirmabhängige Einstellungen per Style-Sheets verwenden.
Ich bemühe mich auch darum. Nur: Das geht gar nicht so einfach, weil da jede Menge Murks und Willkür implementiert wird und es gar nicht mal so trivial ist, Desktop-, Tablet- und Handy-Bildschirme sauber zu unterscheiden, weil man Handys größere Auflösungen haben als FullHD-Bildschirme, und die westenlichen Parameter nicht immer stimmen. Demos wie auf der zitierten w3schools-Seite funktionieren auch nur bedingt, nämlich wenn man im Browser den Frame verschiebt, aber nicht auf jedem Mobilgerät. Die Crux ist nämlich, dass sie das Layout in diesem Beispiel davon abhängig machen, wieviele „px“ der Bildschirm breit ist.
Ursprünglich stand „px“ für ein Pixel, während „pt“ – Abkürzung für Point – als Größe aus dem Druckbereich für die tatsächliche Größe unabhängig von der Auflösung steht. Dummerweise ist nicht einmal das wirklich einheitlich, denn das sind uralte Maßangaben, die es schon vor langer Zeit in den Druckereien gab, angeblich eine Erfindung des 18. Jahrhunderts. Ein gewisser Pierre Simon Fournier Junior, seines Zeichens Typograph und Drucker in Frankreich, habe die Schnauze voll von dem ganzen Durcheinander gehabt und deshalb die Einheit 1737 erfunden als ein Sechstel der kleinsten verfügbaren Schrift. Leider war das genauso wie bei Fahrenheit, der als Nullpunkt seiner Temperaturskala die tiefste Temperatur des strengen Winters 1708/1709 in seiner Heimatstadt Danzig wählte – woher sollen andere wissen, wie kalt es im Winter 1708/1709 in Danzig war, und was macht man, wenn es woanders kälter wird? Was ist die kleinste verfügbare Schrift? Wikipedia beschreibt es etwas anders:
Etwa seit 1737 nannte der französische Drucker Pierre Simon Fournier ein Sechstel der von ihm verwendeten Linie einen Point typographique („typographischen Punkt“), wobei er von einem Fuß von nur rund 29,8 cm ausging, da es in Frankreich regional variierende Längen der Toise und damit auch des Fußes gab. Dieser sogenannte Fournier-Punkt (etwa 0,345 mm) wurde später nicht mehr verwendet.
Im Jahr 1766 wurde eine 1735 hergestellte Kopie der Toise du Grand Châtelet, das Original verschwand 1755 vermutlich durch Diebstahl, zum Prototyp des gesetzlichen Längenmaßes in ganz Frankreich erklärt.
Ende des 18. Jahrhunderts entwickelten François Ambroise Didot und sein Sohn Firmin Didot das typographische Maßsystem weiter. Der Didot-Punkt, der sich später europaweit durchsetzte, entsprach einem Sechstel der Pariser Linie, also etwa 0,375972 mm (traditionell aber 0,376065 mm). Er wird üblicherweise mit 0,376 mm angegeben und auch so verwendet, da dies weit innerhalb aller technischen Toleranzen liegt. Das Grundmaß war also wie bei Truchet der Pariser Fuß, so sind 12 × 12 × 6 = 864 Didot-Punkt genau ein Pariser Fuß.
Die nächstgrößere Einheit in diesem System ist das Cicero. Ein Cicero entspricht 12 Didot-Punkt. Vier Cicero wiederum ergeben eine Konkordanz.
Im Jahr 1975 wurde von der ISO der Didot-Punkt auf genau 0,375 mm (3⁄8 mm) festgelegt. Für die Verwendung mit den existierenden Druckmaschinen war aber eine Modifikation von mehr als einem Viertel Prozent erheblich und daher technisch zu schwierig zu verwirklichen. Außerdem wurde zu dieser Zeit gerade auf Fotosatztechnik umgestellt, so wurde dieser Vorschlag in der Praxis nie vollständig umgesetzt.
Ende des 19. Jahrhunderts kam aus den USA mit der Erfindung der Linotype-Zeilengussmaschine ein alternatives Punktmaß auch nach Europa: der Pica-Punkt (pp). Er basiert grundsätzlich zwar auf dem Pica, also 1⁄6 Zoll, weicht jedoch geringfügig davon ab:
Von drei konkurrierenden, fast gleichen Definitionen verabschiedete das 15. Treffen der US-Type Founders Association of the U.S.A. (1886) das sogenannte Johnson Pica zu genau 0,1660 Zoll. Der Vorschlag von Nelson C. Hawks (1200⁄7227 ≈ 0.166044) sowie die direkte Bezugnahme auf das metrische System (83 Pica auf 35 cm, also 35⁄(83*2,54) ≈ 0,1660184) blieben unberücksichtigt.
Analog zum Verhältnis von Cicero zu Didot-Punkt wird hier ein Pica in 12 Punkt geteilt. Daher misst der traditionelle amerikanische Printer’s Point 351,36 µm.
In manchen Quellen wird der amerikanische Punkt als (näherungsweise) 100/7227 inch angegeben, das wäre ca. 351,4598 µm und entspricht der Definition nach Hawks. Der Punkt mit metrischem Bezug wäre etwa 351,4056 µm groß.
Was vermutlich der Grund ist, warum im weitverbreiteten und von Informatikern bevorzugten Textsatzsystem TeX in 72.27 Punkte ein Zoll sind. Dessen Autor ist Donald Knuth, der als eine der Informatik-Gottheiten gilt, dessen Vater eine Druckerei betrieb. Deshalb war Knuth von Kindheit an, und zwar lange, bevor das in die Computertechnik kam, mit den alten Einheiten des traditionellen (mechanischen) Druckgewerbes vertraut und wählte die Einheit eben so.
Computer wollten es anders:
Im Desktop-Publishing (DTP) wird heute nahezu ausschließlich eine vereinfachte Definition des amerikanischen Punktes verwendet.
Der DTP-Punkt, abgekürzt pt, gelegentlich auch PostScript-Punkt oder kurz PS-Punkt genannt, wurde als der 864. Teil des englischen foot von 1959 definiert. Er misst also exakt 1⁄72 Zoll, d. h. 0,0138 Zoll oder 0,3527 mm. Er ist zurzeit das einzig verlässliche Maß in den meisten Anwendungsprogrammen (Druckerkommunikation, Word, Draw, Photoshop etc. – Calamus und CorelDraw hingegen wurden metrisch programmiert).
Mit pt könnte man also – theoretisch – die Schriftgröße absolut in tatsächlicher Größe angeben. Beim Drucken mit dem Drucker funktioniert das auch genau so. Aber nicht auf dem Bildschirm. Dazu aber müsste der Computer nicht nur die Auflösung, sondern auch die Größe des Displays oder die Auflösung (dpi = dots per inch) wissen. Im Prinzip sollte der Bildschirm die sogar seine Größe per edid-Protokoll übergeben – das stimmt aber nur selten, weil sich da niemand drum schert, auch nicht in China.
Hand aufs Herz: Wer von Euch hat im Betriebssystem oder Graphiktreiber schon mal die tatsächlich gemessene Breite seines Displays eingetragen? In der Praxis funktionierte das auch lange nicht, weil viele Fonts und Programme nur mit 96 dpi oder Vielfachen klarkamen.
Und selbst wenn es funktionierte, die Größe präzise und zuverlässig absolut anzugeben: Genau das will man ja bei Barrierefreiheit eben nicht, weil ja Leute, die nicht so gut sehen oder ein Display mit schlechter Auflösung haben, die Schrift größer haben wollen.
Eine andere Einheit, die sich an der Auflösung orientierte, war px, was für Pixel stand. Damit kam man lange klar, als man noch Röhrenmonitore hatte, bei denen die Pixelgröße durch die Maske mehr oder weniger festgelegt und begrenzt war, aber seit die LCD-Schirme immer feinere Pixel haben, taugt das auch nicht mehr: Eine 10-Pixel-Schrift ist auf einem alten Display riesig, auf einem hochauflösenden iPhone aber kaum zu sehen.
Man hatte also gar keine brauchbare Schriftgrößeneinheit. Und deshalb hat man bei Webseiten die CSS-Definition für px geändert. Damit wurde es nicht besser, sondern chaotischer:
In CSS steht dieser Punkt auch in einem einfachen Verhältnis von 4:3 zum Referenzpixel ‚px‘. Der entspricht bei den heutigen hochauflösenden Displays nicht dem Gerätepixel, sondern ist als 1⁄96 eines Zolls definiert.[3]
Man hat also aus der Einheit eines Bildschirmpixel, was früher halbwegs einheitlich war, eine absolute physikalische Einheit gemacht – und damit nicht nur überflüssig, weil sie auf modernen hochauflösenden Bildschirmen genauso wirkt wie pt, also keinen Vorteil mehr hat, sondern auch noch Verwirrung bringt, weil es eben nicht immer so ist, sondern erst ab einer gewissen Winzigkeit der Pixel.
Oder wie w3schools es ausdrückt:
px * pixels (1px = 1/96th of 1in)
* Pixels (px) are relative to the viewing device. For low-dpi devices, 1px is one device pixel (dot) of the display. For printers and high resolution screens 1px implies multiple device pixels.
Alles klar?
Nein.
Deshalb funktioniert das mit dem Responsive Web Design auch nicht ordentlich. Weil es keine in CSS klar greifbare Größe gibt, anhand derer man feststellen könnte, ob man auf einem normalen Bildschirm, einem Notebook oder einem Handy anzeigt. Ich habe die besten Ergebnisse hinbekommen, indem ich die Darstellung von der Bildschirmbreite gemessen in Zeichen abhängig mache. Das führt zwar dazu, dass wenn man auf einem normalen Bildschirm eine sehr, sehr große Schrift einstellt, weil vielleicht jemand schlecht sieht oder die Zuschauer weit von einem Bildschirm weg sitzen, das Layout für Handys gewählt wird – was aber ja gar nicht so schlecht ist. Problematisch sind Tablets, die können eine höhere Auflösung auch in Zeichen als normale Bildschirme haben.
Wie man es auch dreht und wendet, man kann das gar nicht ordentlich machen, weil man dazu die physikalischen Eigenschaften des Displays haben müsste – und die Hardwarehersteller massiv dabei schlampen, das richtig anzugeben. Und dazu kommt, dass eben CSS an der Stelle vermurkst ist. Man hätte einfach verschiedene Bildschirmtypen definieren müssen: Desktop, Tablet, Mobile, Large oder sowas.
So schleppt man sich dann von einem Gemurkse ins andere.
Die Leser
Was meinten die Leser zu meiner Anfrage?
Moin Hadmut,
ich arbeite für eine der größten deutschen Websites.
Auf Grund des neuen “EU Accessibility Act 2025” mussten wir und mal anschauen, wie es um die Barrierefreiheit steht.
Also haben wir einen externen Experten geholt, der uns einen ganzen Tag lang erklärt hat, was an unserer Website alles nicht funktioniert und warum wir überhaupt nicht barrierefrei sind.Dann am Ende des Tages die bange Frage: Und was machen wir nun? Da hatte der Experte eine einfache Antwort: “Ihr schreibt jetzt genau auf, dass ihr einen Audit gemacht habt und was alles nicht barrierefrei ist und schreibt ans Ende das ihr ganz ehrlich und wirklich daran arbeiten wollt das zu verbessern. Dieses Dokument veröffentlicht ihr auf der Website und dann seid ihr rechtlich auf der sicheren Seite.”
Ansonsten müssten wir jetzt Entwicklerzeit verwenden um die ganzen alten Fehler (technical debt) auszubügeln. Entwicklerzeit soll aber nur verwendet werden um Business Value zu erzeugen – also kurzfristigen Gewinn. Eine funktionierende Website ist für unsere Manager überhaupt kein Ziel. Also machen wir jetzt erstmal gar nichts.
So läuft das in der “freien” Wirtschaft.
So ungefähr hatte mich mir das vorgestellt. Deutsche Vorschriften. Man macht nichts, aber erklärt ausführlich, dass man die Folgen abgeschätzt hat.
Ein anderer:
Hallo Hadmut,
aus gegebenem Anlass möchte ich zu dem Thema Barrierefreiheit etwas sagen.Ich bin Entwickler und unter anderem auch in der Webentwicklung tätig. Unsere Kunden sind hauptsächlich […] und […], welche von uns Mandantenfähige […]Plattformen und […] erstellen lassen und diese dann ihren Mitgliedsfirmen zur Verfügung stellen.
So können die Entwicklungskosten besser verteilt werden und sich die relativ kleinen Fachhändler überhaupt unsere Dienste leisten.
Jetzt gibt es aber neuerdings das BFSG, das BarriereFreiheitsStärkungsGesetz, welches erfordert dass alle Webseiten Barrierefrei sein/werden müssen.
Das hat bei uns zu einigem zusätzlich Aufwand geführt um Anpassungen vorzunehmen, weil einfach über Jahre das Design wichtiger war als die Funktionalität.
Und da sind wir direkt beim Knackpunkt der auch mit der Digitalisierung und der deutschen / europäischen Wirtschaft zu tun hat.– Wir sind seit Jahr und Tag mehr auf “den schönen Schein” fixiert und darauf ob etwas “edel” oder “cool” aussieht, als darauf wie gut es in der Praxis funktioniert und wie robust es ist wenn die Umstände weniger günstig sind.
– Wir machen unzählige Vorschriften ohne überhaupt klarzustellen was zu deren Erfüllung erforderlich ist. Im Fall des BFSG läuft das darauf hinaus, dass irgendwelche Webseiten wie accessibilitychecker.org verwendet werden, diese 2 – 3 Seiten des Webauftritts scannen sollen und wenn dabei ein Score von mindestens 95% herauskommt, sind wir aus dem Schneider. So sehen das zumindest unsere Auftraggeber.
Ich habe keine Ahnung wer accessibilitychcker.org sind und warum sie als Kontrollinstanz für die Barrierefreiheit betrachtet werden und nach welchen Maßeinheiten das überhaupt gemessen wird, wie die einzelnen Punkte die da geprüft werden, gewichtet sind usw.
– Am Ende des Tages läuft das auf Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Bullshitjobs hinaus die nur dafür geschaffen werden leute zu beschäftigen und die Bürokratie zu erhöhen (vgl. Lieferkettengesetz)
Nach meinem Verständnis muss ein Braille-Display gar keine Menüs aufklappen, sondern liest die vorhandenen Menüpunkte einfach so vor, auch wenn sie “zugeklappt” sind, weil das ja nur ein optischer Effekt ist, der die Screenreader sowieso nicht interessiert. Der Punkt ist also letzten Endes nur wie man mit dem CSS-Stil “display:none” umgeht oder mit “position” – wobei speziell letzteres eine rein optische Geschichte ist.
Es gibt zahlreiche “aria-*” – attribute die man bei HTML-Tags notieren kann als “Hinweis” für Screenreader etc. wie man damit umzugehen hat.
Der Witz ist, wirklich “gelernt” hat das bei uns niemand. Zum Einen gibt es nicht genug derart gehandicapte für die sich so eine Anpassung lohnt bzw. eigentlich muss sich die Firma wirtschaftlich die Frage stellen ob der zusätzlich Aufwand für eine Barrierefreie Webseite durch die vorrausichtlichen Mehreinnahmen durch diese Klientel wieder reingespielt wird (Kosten/Nutzen-Rechnung)
Aber in der sozialistischen EU, spielt sowas ja keine Rolle und vor lauter Gleichheit und Weltrettung betrieben wir Zusatzaufwände noch und nöcher und beschweren uns dann über wirtschaftlichen Niedergang.
Zum Anderen sind alle diese Punkte, zusammen mit den ständigen technischen Erweiterungen sowies nichts was man mal “lernt” und dann anwendet, sondern bis man mit lernen fertig ist, ist das schon wieder obsolet. – Weil man grundsätzlich nicht Konzepte lernt, sondern nur konkrete Frameworks, Techniken etc.
Das ist ein vielschichtiges Problem in der IT, abseits der Universitäten. Viele von uns “Praktikern” in der IT haben nicht studiert sondern nur eine Ausbildung zum Fachinformatiker für XYZ gemacht.
Diese Ausbildung hat ihren Namen meiner Meinung nach nicht verdient… das ist eine Ausrede dafür billige Azubi-Sklaven zu haben auf die man die ungeliebten Arbeiten der älteren Herren abwälzen kann und die sich aber das Zeugs was nötig ist eigentlich selber beibringen müssen. Die C’t hat anfang der 2000er Jahre mal, als die Diskussion über Green Card für Inder und das alles aufkam und die IT-Ausbildung in Deutschland breit thematisiert wurde, die Fachinformatikerausbildung mal mit den Worten “moderne Sklavenhaltung” umschrieben.
Der Punkt dran ist:
– Kaum einer der Ausbilder war wirklich selbst vom Fach, mein Ausbilder z.b. war eigentlich Radio- und Fernmeldetechniker, das war der IHK und den deutschen Behörden wohl anscheinend technisch genug um es in den selben Topf mit IT zu werfen.
– Die wenigsten Berufsschullehrer sind wirklich vom Fach und haben was drauf. Ich selbst habe in der Berufsschule damals als Lehrer fürs “Programmieren” einen alten Herrn der Borland Turbo C in 16Bit als Unterrichtsbasis benutzt hat. Da gibt es nichtmal den Datentyp “String”, sondern das sind Arrays von “char”, die auch noch zu Programmstart mit expliziter Größenangabe deklariert werden müssen.
Funktionen wie malloc und das Verwalten von Arrays mit “beliebiger” Größe galt damals als höheres Vodoo, das weder der Lehrer noch die anderen ander Schule verstanden haben.
Im Endeffekt kommt dabei heraus dass wir mit einem sehr rudimentären Verständnis von Datentypen und Kontrollstrukturen da herausgingen, was aber mit den realen Anforderungen in der Geschäftswelt nichts zu tun hatte. Mein Ausbildungsbetrieb benutzen Visual Basic 5 (und Später Visual Basic .Net) – was nun mal komplett andere Baustellen sind. Was ActiveX bedeutet wurde in der ganzen Ausbildung nicht einmal thematisiert.Im dritten und letzten Lehrjahr bekamen wir dann eine Lehrerin die Maschinenbau studiert hatte und wirklich was vom programmieren verstand, die fiel aus allen Wolken als sie erfuhr dass wir keine einzige Unterrichtsstunde Mathematik hatten während der 3-Jährigen Ausbildung und dass der vorher genannte Lehrer immernoch programmieren unterrichtet, bei dem hatte sie selbst nämlich zehn Jahre zuvor vor ihrem Studum selbst schon “gelernt”.
Und nun lass solche Azubis oder “Fachinformatiker” auf die Menschheit los, auf eine Geschäftswelt voller Frameworks, Buzzwords und Bullshit-Bingo, wenn ihnen mit weh und ach mal jemand erklärt hat was Objektorientierte Programmierung ist und was der Unterschied zwischen einer Klasse, einem Interface und einer Struct ist.
Mix dazu noch die Tatsache dass bei Webseitenerstellung immer zuerst der “Designer” beauftragt wird und du hast das Chaos “vorprogrammiert”. (pun intended)
Kleine Anekdote aus meinem Geschäftsalltag vor einigen Jahren:
Einer unserer Kunden wollte eine neue Webseite um seine Produkte zu präsentieren. Es geht dabei um […, …, … und …].
Da das vorher über Werbeprospekte und Flyer abgewickelt wurde, haben sie den selben “Designer” der bis dato die Prospekte designt hatte, nun beauftragt die Webseite zu designen.
Dieser Mann, mitte 50, hatte noch nie zuvor irgendwas mit Web gemacht.Ich sollte die Vorschläge dann umsetzen und in eine Webseite gießen.
Das Ende vom Lied war, dass mir der Herr Designer ein 22 Seitiges PDF schickte und mehrere Gigabytes an ZIP-Dateien mit Grafiken/Bildern etc.
Es gab keinerlei Erwähnung von Menü und Navigationsstruktur, die Bilder waren alle in 300dpi Offset-Print-fähig etc.
Ich hatte wochenlang Diskussionen mit dem Designer weil ihm das Verständnis dafür fehlte dass man im Web nicht “umblättern” kann wie in einem Prospekt sondern Buttons, Menüs und Navigationsstrukturen braucht damit die Maschine weiß wann sie was anzeigen / laden soll.Worauf ich damit hinaus will ist folgendes:
1. Das Problen in Sachen digitale Verblödung ist nicht neu sondern gibts schon seit Jahren. (Ich mache den Job jetzt fast 20 Jahre)
2. Wir lassen uns schon immer eher vom “schönen Schein” leiten als vom Pragmatismus und von dem was funktionert
3. IT trägt den Nimbus des “Garagenfirma-Millionärs” wie im Fernsehen und in Hollywood portraitiert und des “alles ist möglich” und “schnell umgesetzt wenn man weiß wie”
– Kein Komplexitätsverständnis, keine realistische Einschätzung von Aufwand, die glauben alle das wäre eine moderenere Form von Magie.
4. Anforderungen von “Corporate identitiy”, “Alleinstellungsmerkmale”, “Wiedererkennungswert” und derglieichen
5. Die Unfähigkeit von Projektleitern und Kunden genau auszudrücken was sie wollen, einen Überblick darüber zu haben was ihre Daten und die Strukturen hergeben und was das alles kostet.
6. und so weiterAm Ende des Tages sind Leute wie ich so eine Art digitale Werkzeugmacher, die “Werkzeuge” in Form von Software erstellen sollen, die Menschen ermöglichen Dinge zu tun die vorher nicht gingen – oder zumindest manches leichter zu machen als vorher. Allerdings verstehen die Kunden meistens selbst nicht was sie eigentlich brauchen und wollen.
Das allermeiste was die Barrierefreiheitstools bei unseren Webseiten (die eine Art CMS-System sind, mit dem die Fachhädnler selbst Inhalte pflegen können) ist übrigens, dass die Kontrastverhältnisse vn Hintergrund zu Schriftfarbe zu gering sind – Und dann erklären sie mal den Pflegenden Personen dass ihr Kunde eien anderen Bildschirm hat als sie, und das was bei Ihnen “edel” aussieht, beim anderen schlicht unleserlich sein kann…
Ich glaube unsere Probleme liegen nicht nur in unfähigen Leuten die “nicht das gelernt haben was von ihnen verlangt wird” sondern daran dass schon die Vorstellungen unrealistisch sind und keiner mehr einen Überblick über das hat was vonstatten geht und wie das alles funktioniert.
Zu wenig Konzepte die in der Schule gelehrt werden…
Ja, das kann ich verstehen.
Über die Jahre – es hat wieder stark nachgelassen – haben mich unheimlich viele Linke beschimpft, was für ein hundsmiserabler Blogger ich doch sei, meine Webseite sei so hässlich. Sie könnten das viel besser und hätten da viel coolere Tricks drauf. Es gab nämlich mal so eine Phase, als Leute, bei denen es für Informatik intellektuell oder von der Durchhaltefähigkeit nicht gereicht hat, dann „Webdesigner“ wurden. Wenn Juristen das Studium nicht packen, werden sie Spitzenpolitiker bei den Grünen. Und wenn Informatiker das Studium nicht packen, wurden sie Webseitenfriseuse. Hauptsache, es sieht cool aus, alles voller Javascript und alles animiert, bis der Browser zusammenbricht.
https://www.accessibilitychecker.org kannte ich noch nicht. Ich habe mal eine meiner Webseiten durchgejagt. Glatt durchgefallen, weil ich 36 Accessibility-Fehler hätte. Dabei habe ich mir solche Mühe gegeben.
Was sind die Fehler?
2 Fehler sind, dass an Elementen eine eindeutige id fehle, und 34 Fehler sind Wiederholungen desselben, nämlich dass die die Kontraste zwischen Schrift und Hintergrund zu schwach finden.
Auch ein Punkt: Warum hat man das nicht so definiert, dass Leute in ihrem Browser einstellen können, dass sie „high contrast“ brauchen und dann schwarz auf weiß oder umgekehrt bekommen?
Ich mag es nämlich aus gestalterischen Gründen nicht, wenn der Hintergrund völlig weiß ist, weil man dann nichts mehr zeigen kann, was noch heller ist, etwa ein Foto.
Gibt es auch greifbare Hinweise?
Hallo Herr Danisch,
ein bisschen gibt’s dazu, siehe z.B. diese Zusammenfassung:
Und im Kommentar:
Ist aber noch vieles Stückwerk und händisch zu überprüfen.
Fragt man Google, erzählt mir dessen KI:
In Deutschland verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, private Anbieter von bestimmten Produkten und Dienstleistungen dazu, dass ihre Webseiten barrierefrei gestaltet sind. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Betroffen sind insbesondere Unternehmen, die Verbrauchern Produkte und Dienstleistungen anbieten, die im BFSG genannt werden, wie E-Commerce-Anbieter oder Anbieter von Kommunikationsdiensten. Ausgenommen sind in der Regel Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro. Die Anforderungen orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549 und den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 AA. Bei Verstößen drohen Strafen wie Abmahnungen, Vertriebsverbote oder Bußgelder.
Mit Links auf
- Aktion Mensch: Barrierefreie Website: Einfacher für alle Menschen Aber neben allgemeinem Blabla haben auch die nur wenig Konkretes:
Das Internet ist im Grunde so gestaltet, dass es für alle Menschen zugänglich ist. Dabei spielt es keine Rolle, wo diese Menschen herkommen, welche Sprache sie sprechen, welche Technik sie verwenden oder welchen sozialen Hintergrund sie haben. Eine Website ist barrierefrei, wenn sich Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder beim Verarbeiten von Informationen nicht negativ darauf auswirken, wie wir das Web nutzen.
Konkrete Barrieren sind zum Beispiel:
- Menschen mit einer Sehbehinderung können Texte oder Formularfelder schlecht erkennen, wenn sie sich nur gering vom Hintergrund abheben.
- Gehörlose und schwerhörige Menschen können Videos nicht nutzen, wenn sie keine Untertitel enthalten.
- Blinde Menschen können Webseiten nicht richtig nutzen, wenn Bilder, Formulare und Buttons nicht textlich beschrieben sind.
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 / BFSG für Websites
- Ab 2025 Pflicht: So machst du deine Website barrierefrei – 5 Tipps für die Umsetzung! 11 Minuten Video für
06:13 – Tipp Nr. 1 – Linktexte verständlicher machen
06:55 – Tipp Nr. 2 – Farbkontraste erhöhen
08:00 – Tipp Nr. 3 – Wichtige Bilder mit Alt-Tags versehen
08:36 – Tipp Nr. 4 – Untertitel für deine Videos
09:17 – Tipp Nr. 5 – Strukturiere deine ÜberschriftenEs ist aber auch nur Kleinkram, der sich auf einzelne Details bezieht. Zum Gesamtaufbau, zu Menüs und so weiter sagen sie nichts.
Noch eine Zuschrift
“Apropos gelernt: Das wäre mal eine sehr interessante Frage, wo man das eigentlich „lernt“. Oder auch nur nachlesen kann.
Alle wollen sie „barrierefrei“. Aber wo genau steht denn das, wann eine Webseite „barrierefrei“ ist?
[…]
Wo steht das, was geht, was nicht geht? Was genau ist das überhaupt „barrierefrei“, wenn nicht wieder eine von diesen inhaltsleeren Wunderworthülsen, bei der Politiker etwas fordern, und die Realität es dann zu erfüllen hat?”Das W3C hat dazu einiges erarbeitet, beispielsweise:
W3C Accessibility Standards Overview
https://www.w3.org/WAI/standards-guidelines/Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1
https://www.w3.org/WAI/standards-guidelines/Allerdings ist es typisch, dass irgendwelche Organisationen das alles breit blubbern und irgendwelche politische Propaganda mit einbauen.
So gab es hier mal vorort einen “Arbeitskreis Barrierefreiheit im Internet (AKBI Marburg)” mit einem Twitter-Account und wenn ich anmerke, dass das von einem Teil der Humanistischen Union initiiert/betrieben wurde, kann man sich leicht vorstellen, dass z. B. auf dem Twitter-Account alles moegliche zu lesen war, linke Tagespolitik, aber die Barrierefreiheit im Internet “unter ferner liefen” behandelt wurde. Dann jammerte man rum, dass man immer und immer wieder das gleiche den Firmen erzaehlen muesse, eine entsprechende Web-Seite auf die man einfach haette verweisen koennen, gab es aber deshalb noch lange nicht… usw. Mittlerweile scheint sich das erledigt zu haben bzw. irgendwie auf andere Kreise (Uni?) verteilt worden zu sein, die natuerlich nun gerne die Barrierefreiheit im Internet mit der sog. Inklusion vermischen… naja, man kennt es nicht anders…
Und es ist ja mittlerweile auch egal wenn hier bald eh alles abkackt bzw. die Digitalisierung doch nur der totalen Kontrolle/Ueberwachung der Voelker dient…
Und das Gesetz?
Da gibt es das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, was sich schon anhört, als hätte sich Ursula von der Leyen den Namen ausgedacht, mit vollem Namen Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen 1
§ 3 Barrierefreiheit, Verordnungsermächtigung
(1) Produkte, die ein Wirtschaftsakteur auf dem Markt bereitstellt und Dienstleistungen, die er anbietet oder erbringt, müssen barrierefrei sein. Produkte und Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen nach diesem Absatz richten sich nach der nach Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung.
(2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten gemäß § 1 Absatz 2 und Dienstleistungen gemäß § 1 Absatz 3 entsprechend den Anforderungen des Anhangs I der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 70) zu regeln, insbesondere an
1. die Gestaltung und Herstellung der Produkte einschließlich der Benutzerschnittstelle,
2. die Zugänglichkeit und Gestaltung des Angebots und der Ausführung der Dienstleistungen,
3. die Art und Weise der Bereitstellung von Informationen insbesondere zur Nutzung der Produkte, wie etwa an die Kennzeichnung, die Gebrauchsanleitung, Sicherheitsinformationen und die Funktionsweise der Dienstleistungen sowie an die Barrierefreiheitsmerkmale und Barrierefreiheitsfunktionen der Produkte und Dienstleistungen sowie an die mögliche Nutzung assistiver Technologien.Durch Rechtsverordnung nach Satz 1 können konkretisierende Bestimmungen auch insoweit erlassen werden, als Barrierefreiheitsanforderungen im Sinne des Anhangs I der Richtlinie (EU) 2019/882 nach Artikel 4 Absatz 9 dieser Richtlinie durch delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission präzisiert worden sind.
(3) Absatz 1 gilt nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Leitlinien für Kleinstunternehmen, um ihnen die Anwendung dieses Gesetzes zu erleichtern. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist berechtigt, sich im Rahmen der Erstellung der Leitlinien nach Satz 2 Dritter zu bedienen.
Da wird man jetzt auch nicht schlauer. Wie muss ich meine Webseite bauen, damit auch Einbeinige und Rollstuhlfahrer sie lesen können?
Es gibt auch eine Jubelseite beim Bundesarbeitsministerium.
Und dann gibt es noch eine Bundesfachstelle, die eine FAQ herausgibt.
Und dann gibt es noch eine Webseite zur zugehörigen Verordnung, auf der nicht steht, wo man die Verordnung findet. Weil die Jubelseite über das Gesetz auf die Jubelseite über die Verordnung verweist – und umgekehrt.
Hier findet man die Verordnung.
Und darin liest man über die Gestaltung von Webseiten? Das:
§ 6 Anforderungen an Gestaltung von Benutzerschnittstelle und Funktionalität von Produkten
(1) Das Produkt, einschließlich seiner Benutzerschnittstelle, muss Bestandteile, Funktionen und Merkmale enthalten, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, auf das Produkt zuzugreifen, es wahrzunehmen, zu bedienen, zu verstehen und zu steuern.
(2) Das Produkt muss
1. Kommunikation, einschließlich zwischenmenschlicher Kommunikation, Bedienung, Information, Steuerung und Orientierung über mehr als einen sensorischen Kanal ermöglichen, soweit es Kommunikation anbietet; das schließt auch die Bereitstellung von Alternativen zu visuellen, auditiven, gesprochenen und taktilen Elementen ein,
2. bei Verwendung von gesprochener Sprache Alternativen zur gesprochenen Sprache und zur stimmlichen Eingabe für die Kommunikation, Bedienung, Steuerung und Orientierung zur Verfügung stellen,
3. bei Verwendung visueller Elemente
a) eine flexible Einstellung der Größe, der Helligkeit und des Kontrastes für die Kommunikation, Information und Bedienung sowie zur Gewährleistung der Interoperabilität mit Programmen und Hilfsmitteln zur Navigation in der Schnittstelle ermöglichen und
b) für die Verbesserung der visuellen Klarheit flexible Möglichkeiten zur Verfügung stellen,4. Alternativen zu Farben zur Verfügung stellen, wenn mittels Farben Informationen mitgeteilt werden, über eine Handlung informiert wird, zu einer Reaktion aufgefordert wird oder Elemente gekennzeichnet werden,
5. Alternativen zu hörbaren Signalen zur Verfügung stellen, wenn mittels hörbarer Signale Informationen mitgeteilt werden, über eine Handlung informiert wird, zu einer Reaktion aufgefordert wird oder Elemente gekennzeichnet werden,
6. bei der Verwendung von Audio-Elementen
a) es dem Verbraucher ermöglichen, die Lautstärke und Geschwindigkeit zu regeln und
b) erweiterte Audiofunktionen, wie die Verringerung von störenden Audiosignalen von Geräten in der Umgebung und auditive Klarheit, zur Verfügung stellen,
7. bei zwingend erforderlicher manueller Bedienung und Steuerung
a) sequenzielle Steuerung und Alternativen zur feinmotorischen Steuerung zur Verfügung stellen, um eine gleichzeitige Bedienung mit Handgriffen zu vermeiden und
b) taktil erkennbare Teile verwenden,8. Bedienungsformen vermeiden, die eine erhebliche Reichweite und großen Kraftaufwand erfordern,
9. das Auslösen fotosensitiver Anfälle vermeiden,
10. bei Nutzung der Barrierefreiheitsfunktionen durch den Verbraucher dessen Privatsphäre schützen,
11. Alternativen zur biometrischen Identifizierung und Steuerung anbieten,
12. die Konsistenz der Funktionalitäten wahren und ausreichend Zeit und eine flexible Zeitmenge für die Interaktionen zur Verfügung stellen und
13. Software und Hardware für Schnittstellen zu den assistiven Technologien aufweisen.
Absatz 1:
Was sind „Menschen mit Behinderungen“?
Einbeinige? Rollstuhlfahrer? Niereninsuffizienz? Spenderherz?
Ich war vor 35 Jahren mal schwer krank und danach 6 Jahre lang zur Heilbewährung per Gesetz 80% schwerbehindert. Keine Ahnung, wie mich das betroffen hätte.
Und was ist mit geistigen Behinderungen?
Absatz 2:
Da stehen ein paar konkrete Anforderungen drin. Aber wie soll ich das machen, dass man bei einer Tonaufnahme oder Video die Geschwindigkeit steuern kann?
Den Kontrast regeln – das ginge sogar, per Javascript, man könnte den Wert sogar in einem Cookie ablegen. Dann hat man aber schon wieder ein Datenschutzproblem.
Was sie nicht bedacht haben: Im Prinzip gilt dieses Gesetz auch für Verkehrsampeln – und bedeutet, dass die zu Rot-Gelb-Grün auch alternative Farben anbieten müssen.
Bewertung
Ach, Du meine Güte.
Das ist ja grausig, wenn man auf den Webseiten sieht, was für ein riesiger Apparat da gebaut wurde, wer sich da auf EU-, Bundestags- und Ministerienebene alles damit beschäftigen musste, eine Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat man gegründet – ein Millionenaufwand. Und am Ende kommen so ein paar allgemeine Gutmenschenanforderungen heraus. Der Berg kreißte und gebar eine Maus (der Ausspruch stammt übrigens vom Satiriker Horaz, um den mal wieder zu zitieren)
Ein so riesiger Aufwand, und so ein lächerliches Ergebnis.
Mir kommen da zwei Verdachtspunkte:
- Ging es da überhaupt nicht um die Sache an sich, sondern darum, wieder mal Bullshit-Stellen und eine „Fachstelle“ zu schaffen, um parteinahe Versorgungsfälle zu versorgen?
- Kann das vielleicht sein, dass da Leute, die von Technik und auch sonst gar keine Ahnung haben, Politiker eben, mal wieder Schikane- und Regulierungswut hatten, und dass das einzige Thema war, das ihnen überhaupt verständlich vorkommt?
Nichts gegen Barrierefreiheit. Aber Informatiker hätten das ganz anders gemacht.
Wir hätten bei der IETF einen RFC (Request for Comments) vorgeschlagen, der die konkreten Anforderungen an die Webseite listet, auf der Mailingliste dazu diskutiert, auf der nächsten Konferenz beschlossen, fertig. Und dann könnte darin jeder nachlesen, was zu tun ist. So hat das mit dem Internet nämlich schon immer funktioniert.
Und RFCs gelten auch nicht nur in einem Land. Die sind die Richtlinie für alle.
Ich halte es für eine falsche Herangehensweise, so etwas auf diese Weise mit einem Gesetz zu machen. Die haben das ganze Prinzip nicht verstanden. Und wer nur den Hammer kennt, für den sieht alles wie ein Nagel aus.
Aber sie wissen, wie sie Aufwand, Bürokratie und Versorgungsposten für Günstlinge machen. Und wie sie Verpflichtungen erstellen, von denen man nicht weiß, wie man sie erfüllen soll.
Ich verstehe überhaupt nicht, warum das überhaupt so bescheuert läuft. Es gibt doch genug behinderte und fähige Informatiker. Zur Zeit meines Studiums hatten wir als Pilotprojekt zwei blinde Informatikstudenten, und die waren recht gut, und auch recht fit darin, etwa die Ansteuerung von Braille-Zeilen zu verbessern und so weiter. Und in den USA und bei der IETF sind sowieso recht viele Behinderte zugange. (Ich hatte ja mal von meiner ersten IETF-Konferenz und ersten USA-Reise erzählt, San Jose. Ich dachte damals, mein Englisch sei so schlecht, dass ich dort bei der Anmeldung nicht mal guten Tag und meinen Namen sagen kann, weil die mich da bei der Konferenzanmeldung – obwohl bereits online angemeldet – völlig entgeistert anschaute und mir Zettel und Stift reichte, um meinen Namen aufzuschreiben. Erst durch Hinweis eines Dritten erfuhr ich, dass die Frau völlig taub, gehörlos war und die meinen deutschen Akzent und für sie exotisch-seltsamen Namen unmöglich lippenlesen konnte.)
Warum, zum Teufel, geht man nicht den viel billigeren, aber viel nützlicheren und besseren Weg, gründet bei der IETF eine Accessibility-Gruppe (falls es die nicht schon längst gibt, worauf ich fast wetten würde, so inklusionsgeil wie die da sind), und lässt Leute, die nicht nur fordern, sondern auch machen können, RFCs mit konkreten Anforderungen dazu schreiben? Denn die würden auch beachtet und verstanden, im Gegensatz zu den sperrigen Laiengesetze, die wir machen.