Die Fakenews um den öffentlich diskutierten Arsch der Yanni Gentsch
Als ob wir wieder mal keine echten Probleme hätten. [Update]
Mehrfach kam heute es in den Nachrichten, und auch das Fachblatt für Bildurheberrechte und Arschfotografie, die BILD, berichtet über einen Vorgang im failed state NRW:
Es geht um eine Petition zum Schutz des Arsches einer gewissen Yanni Gentsch, 30, aus Köln. Politik und Medienwelt rotieren um ihren Südpol.
Die nun beklagt sich – und es würde mich sehr interessieren, ob der Fall überhaupt echt oder wieder mal ein inszenierter feministischer Fake im Sinne der strategischen Prozessführung ist – darüber, dass irgendwer ihren Hintern gefilmt habe, als sie selbigen joggenderweise an ihm vorbeigewackelt hat.
Aus dem Kontext und einigen der in den Nachrichten gezeigten Aufnahmen sieht man, dass sie dabei jene Art von Hosen trug, deren Tragen für Männer schon direkt strafbar wäre, nämlich knallenge Leggins, vermutlich des Typs Ritzenhosen, ganz tief drinne. Großkategorie Camel Toe. Irgendwo hieß es, das Video sei sogar irgendwohin hochgeladen worden, allerdings ohne ihr Gesicht zu zeigen.
Als sie den Besagten und von ihrem Hintern Begeisterten aber anzeigen wollte, habe sie erfahren müssen, dass das gar nicht strafbar sei. Erst dann, wenn man den Intimbereich zeige, etwa unter den Rock filme, sei das strafbar, auch wenn die Unterwäsche zu sehen ist, die den Südpol verhüllen soll, aber jemanden in voller Bekleidigung zu filmen, sei nicht verboten.
Und weil sie sich belästigt fühlte, hat sie nun eine Petition gestartet, die gleich zu einer großen Pressekonferenz führte, und der Justizministernde (weshalb ich der Sache kein Wort glaube, seit wann macht man so ein Theater um einen gefilmten Hintern, ich halte die ganze Nummer für inszeniert) erklärt, man müsste irgendeine Strafbarkeitslücke schließen.
Wer ist der Justizminister?
Benjamin Limbach. Bündnis 90/Die Grünen.
Wer würde den Grünen in Sachen Frauenarschfotografie auch nur ein einziges Wort glauben?
Die Webseite
Die machen gerade eine Riesenshow, sogar mit eigener Webseite: https://innn.it/voyeur-aufnahmen
Es ist nicht ganz richtig
Zumindest die Verbreitung und Zurschaustellung fremder Ärsche ist dann strafbar, wenn der Arsch so beschaffen ist, dass er bildgestaltend ist und sich das Bild verändert, wenn man die Person durch eine andere austauscht. Und da es hier offenbar um eine herausragende Sehenswürdigkeit ging, greift das Kunsturhebergesetz, nämlich wie in der Akt- und Portraitfotografie auch:
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Und dieser § 23 ist der springende (oder joggende) Punkt: Wenn man nämlich den Wald oder den Park filmt, und die wackelt nur zufällig vorbei, dann zieht § 23 Abs. 1 Nr. 2 oder auch Nr. 3, wenn es mehrere sind.
So toll, dass der Hintern einem höheren Interesse der Kunst diene, war er auch wieder nicht.
Und insbesondere der Absatz 2 kommt hier zum Tragen. Wobei man durchaus aber diskutieren kann, ob sie eben dieses berechtigte Interesse nicht mit der Wahl ihrer Kleidung in der Öffentlichkeit aufgegeben haben. Denn andererseits ist es eben auch so, dass jeder, der in der Öffentlichkeit herumgeht, auch damit rechnen muss, gefilmt zu werden, und dann einfach dafür sorgen muss, dass er öffentlichkeitstauglich gekleidet ist. Die Öffentlichkeit ist nämlich nicht der Privatraum, und man kann auch nicht von der Öffentlichkeit verlangen, jedem einen Privatraum einzurichten. Und dann muss sie sich auch die Frage gefallen lassen, warum sie sich dann in diesen Hosen selbst auf Instagram zeigt.
Irgendwo ist da nämlich auch der Punkt erreicht, an dem man für seinen Hintern selbst verantwortlich ist und sich das auch vorhalten lassen muss, wenn man ihn anderen vor der Nase entlangwackelt. Ich möchte mal daran erinnern, dass Exhibtionismus nur für Männer strafbar ist.
Wie auch immer: Dann, wenn der Hintern das wesentliche Element der Aufnahme, deren Zweck, nicht austauschbar ist, unterliegt er dem Kunsturhebergesetz, und zumindest die Weitergabe ist strafbar:
§ 33
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Wer das also in den Social Media postet, der macht sich dann strafbar. Es ist zwar nicht schon das Aufnehmen als solches, das da strafbar ist, sondern erst die Publikation, aber dass da gar nichts strafbar wäre, stimmt so auch nicht.
Außerdem sind Ärsche personenbezogen, und wer Ärsche filmt, erhebt personenbezogene Daten darüber, wann die Damen wo ihren Hintern rumgeschaukelt hat. Und das unterliegt, sofern derjenige nicht Presse ist, dem Datenschutzrecht, und darf ohne Einverständnis nicht erhoben werden. Und an dem Punkt ist dann schon die Aufnahme strafbar, weil Zeit, Ort und Daten erhoben werden, anhand derer die Person, jedenfalls wenn deren Hinterteil so toll war, identifizierbar ist.
Yanni Gentsch hat sich strafbar gemacht
Ist keinem Bericht wurde aber angesprochen, dass Yanni Gentsch da selbst einen Mann angesprochen und das Video dann auf Instagram gepostet hat.
- Aufnahme und Veröffentlichung des nichtöffentlich gesprochenen Wortes.
- Auch der übelste Schuft, selbst wenn er aus feministischer Sicht ein Arsch ist, hat auch Urheberrechte. Sie durfte das nicht ohne dessen Einverständnis hochladen, sofern sie nicht selbst Presse ist.
Insofern wäre hier erst einmal Strafanzeige gegen Yanni Gentsch und dann wohl auch die Tagesschau fällig. Und ich hätte wegen dieses absurden Justiztheaters gerade gute Lust, Anzeige zu erstatten, allein schon, um mal aufzuzeigen, wieviel Ahnung Justizminister und Tagesschau davon haben.
Ich habe nämlich außerdem den Verdacht, dass der Vorfall nicht echt ist und das ein Schauspieler/Laiendarsteller ist, der mit der Veröffentlichung einverstanden war, sonst müsste da nämlich irgendwem auffallen, dass man das, was die da macht, nicht darf. Dass die sich da selbst strafbar macht.
Und dann käme noch Vortäuschen einer Straftat in Betracht, selbst wenn es keine war, weil der (auch untaugliche) Versuch strafbar ist, und es ja dann, wie oben gezeigt, eine Straftat wäre, wenn es echt wäre.
Wie soll das gehen?
Es geht darum, Voyeur-Aufnahmen zu verbieten.
So ein Quatsch. Das geht überhaupt nicht.
Warum?
Weil die Strafbarkeit ja schon vor der Tat erkennbar gewesen sein muss, um sie zu unterlassen, man das aber erst hinterher am Film erkennen könnte, worum es geht. Denn die reine Absicht ist noch nicht strafbar. Es ist beispielsweise nicht strafbar, die Absicht zu haben, jemanden zu ermorden. Nicht eimmal die Vorbereitung. Erst dann, wenn man konkret zum Versuch ansetzt.
Aber nehmen wir mal an, ich sitze auf der Parkbank, filme spielende Hunde oder das Geschehen im Park, und dann joggt eine mit Knackarsch an mir vorbei. Wird das dann ohne Planung und Absicht plötzlich zur Straftat?
Und müsste man dann den ganzen Film löschen, auch wenn vorher da über eine Stunde rechtmäßiger Arbeit drinsteckt?
Und wieso überhaupt soll jemand in der Lage sein, so eine Verbotszone um sich herum zu tragen?
Ich habe schon viele Artikel über die Problematik geschrieben, etwa den hier, und einen darüber (finde ihn gerade nicht auf Anhieb), dass ich in Berlin mal angegriffen wurde, weil ich eine vermeintlich leere Straße fotografiert und nicht gemerkt habe, dass hinten gerade einer um die Ecke kam, der im Bild so winzig war, dass er nicht zu erkennen war (Weitwinkel), es aber so viele Kriminelle gibt, die nicht fotografiert werden wollen, dass so etwas richtig gefährlich ist. Dasselbe ist mir in Auckland, Neuseeland, passiert – später habe ich erfahren, dass an genau dieser Stelle, wo der, der mich da angegriffen hat, vorher in einem Restaurant saß, die Mafia Geldwaschrestaurants betreibt, und der schien mir Italiener zu sein. Anscheinend hatte ich dazufällig einen Mafioso auf dem Bild, der nicht in Neuseeland entdeckt werden wollte.
Es kann aber nicht angehen, dass jeder meint, er könne innerhalb einer Sichtweite um ihn herum jedem verbieten, was ihm persönlich nicht passt. Das ist so dieser feministische Egozentrikdachschaden, diese Dominanzpsychose, diese Selbstüberschwätzung, dieser Größenwahn von kleinem Ausmaß.
Wo bleibt die Rechtssicherheit?
Woher soll man bei einer Aufnahme wissen, was dann hinterher irgendeine feministische männerhassende Kampflesbe als Richterin für „voyeuristisch“ hält? Man kann vor Ort dann überhaupt nicht mehr erkennen, was erlaubt ist und was nicht, und ob man sich jetzt strafbar gemacht hat oder nicht – man kann nicht einmal einen Rechtsanwalt befragen.
Im Prinzip kann einen dann jede Tussi dazu zwingen, jede beliebige Filmaufnahme zu löschen, indem sie einem den Hintern vor die Kamera hält. Wenn einem irgendwas nicht passt: Hintern oder Titten raus, Femen schicken, und gleich Strafanzeige erstatten, weil sich dann der, der filmt, strafbar gemach hat.
Und: Im Prinzip wird es damit auch strafbar, beispielsweise Musliminnen zu filmen, weil man da ja dann „Burka-Voyeurismus“ unterstellen kann, denn es soll ja auch für voll bekleidete Leute gelten.
Ich glaube, es geht hier um einen grünen Angriff auf die „Panoramafreiheit“ und die Freiheit der Berichterstattung. Sex mal wieder als Vorwand, aber es dürfte wohl eher darum gehen, die Videos über Migranten zu verbieten.
Ein inszenierter Fake: Das Armband ist der Beleg
Ich halte das ganze Ding für einen von Grünen inszenierten Fake, und ich habe den Verdacht, dass diese Video nicht echt, sondern gestellt ist. Es passt ja zur grünen Vorgehensweise, mit inszenierten gestellten Fällen Recht zu ändern.
Und gerade, als ich in den letzten Zügen dieses Blogartikels war, kam eine Mail eines Lesers rein:
Gescripted , geschauspielt?
Klingt an sich blöd, die Story… wenn ich aber dann noch das Armband der Dame sehe..
Stimmt. Das Armband in Regenbogen und die Aufschrift scheint „Feminist Law Clinic“ zu heißen – das sind die, oder zumindest heißen sie ähnlich wie die mit Verbindung zu Susanne Baer. „Law Clinic“ sind solche Leute, die Rechtsfälle inszenieren und Kläger casten, um damit dann Verfassungsbeschwerden zu produzieren, passend zur Neuwahl der rot-grünen Verfassungsrichterinnen.
Spätestens mit dem Hinweis auf das Armband bin ich mir sicher, dass das ganze Ding inszeniert und fake oder gezielt provoziert ist.
Also werde ich morgen Strafanzeige wegen Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes, Datenschutz, Vortäuschens einer Straftat usw. erstatten, muss ich alles noch genauer prüfen. Und dann werden wir wohl sehen, ob der Fall echt oder ein inszenierter Fake ist.
Vielleicht ist das ganze Ding ja eine Masterarbeit oder Promotion in Gender Studies oder feministischer Rechtswissenschaft.
Update 1
Schaut mal in dieses Interview: Und du so Yanni? Interview mit &duso Gründerin Yanni Gentsch feminis[t]hinking : a personal branding experience · 2021-10-31
In dieser Folge spreche ich mit &duso Gründerin Yanni Gentsch, die ein Design-Kartenspiel entwickelt hat, um Fragen stellen spielerisch wiederzuentdecken und so Beziehungen jeglicher Fasson zu vertiefen.
[…]
undduso findest du via
https://www.instagram.com/undduso.love
https://undduso.lovefeminis[t]hinking : a personal branding experience
Als systemische Coach arbeite ich mit vorwiegend weiblich gelesenen Personen an ihrer Sichtbarkeit. Nicht fehlendes Know-how, sondern Selbstzweifel sind dabei oft als Grundsätze aus sexistischer und struktureller Diskriminierungen tief im Unterbewusstsein verankert. Dieses Audioformat liefert dir Impulse und Erfolgsgeschichten, warum auch du Feminist*in sein darfst und wie dir ein Perspektivenwechsel mehr Sichtbarkeit für deine Marke “ICH” bringt.
“Feminismus bedeutet nicht, den weißen Männern dieser Welt etwas wegzunehmen, es geht darum, mehr Sichtbarkeit und Raum für alle zu schaffen.” Dajana Eder
In den letzten 10 Jahren meiner Selbstständigkeit entwickelte ich für internationale Marken und Unternehmen Strategien für deren Onlinepräsenz und -kommunikation. Diese Erfahrungen konnte ich an die Bedürfnisse von Unternehmer:innen und Freelancer:innen anpassen, um ein “Social Me” oder die Positionierung der eigenen Marke auf Sozialen Medien darzustellen. www.impulsee.eu
Das Ding stinkt zehn Meilen gegen den Wind nach inszeniertem Fake.