Frauke Brosius-Gersdorf taugt nicht als Verfassungsrechtlerin
Mehr Probleme mit der angeblich „über jeden Zweifel erhabenen“, „hoch angesehenen“ „Verfassungsjuristin“.
„Ich bin Wissenschaftlerin“
Ich hatte das schon in der Nacht nach der Lanz-Senung geschrieben, dass mir aufgefallen sie, wie penetrant oft sie betonte, dass sie „Wissenschaftlerin“ sei, obwohl die Juristen keine Wissenschaftler sind, und ich das in der Eile noch nicht nachzählen konnte, weil die Untertitel noch nicht verfügbar waren. (Allerdings sind die Untertitel auch sehr lückenhaft.)
NiUS hat das mal nachgezählt:
"Die Wissenschaft" ist zurück! In ihrem Interview bei Markus Lanz erklärte Frauke Brosius-Gersdorf ganze DREIẞIG Mal, dass sie für die Wissenschaft spricht. Muss man gesehen haben. pic.twitter.com/IJJZ81X84r
— Julian Reichelt (@jreichelt) July 17, 2025
Meine Lebenserfahrung ist, dass wenn jemand so übermäßig betont, eine Eigenschaft zu haben, er diese gerade nicht hat und versucht, einen Mangel zu kompensieren.
Ich hatte mal mit einer Informatik-Professorin zu tun, die auch nichts konnte und so eine Quotentussi war, und die betonte notorisch oft „ich bin anerkannt!“. Ständig, „nach meinen anerkannten Maßstäben“, „nach meinen anerkannten Methoden“, „mein überall anerkanntes Werk“.
Wenn Leute sich ständig selbst loben müssen, dann liegt genau da der Hund begraben.
Befähigung als Verfassungsrechtlerin
Ich hatte ja schon gleich nach Aufkommen der Diskussion und nochmal nach der Lanz-Sendung geschrieben, dass mir bei der eklatante, fundamentale Wissenslücken zur Verfassung und zu den Abläufen im Bundesverfassungsgericht auffallen. Und zwar so starke Lücken, dass ich die als Verfassungsrechtlerin für untauglich halte, dass ich der Auffassung bin, dass die keine Ahnung hat, nur so ein typisches Quotenweibchen ist, das man halt rumfaseln lässt und nicht weiter beachtet, um die Quote zu erfüllen.
Interessante Neuigkeiten! Der Heidelberger Hochschullehrer Ekkehart Reimer bei "t-online":
Er sehe Brosius-Gersdorfs Nominierung kritisch, schrieb Reimer t-online in seiner Stellungnahme. "Ich nehme sie als Aktivistin wahr, die über eine Neuinterpretation des Grundgesetzes ein… https://t.co/iGok1bw1kj
— Ulrich Vosgerau (@UlrichVosgerau) July 17, 2025
Ich hatte da schon den T-Online-Artikel verlinkt und angesprochen. Da steht noch mehr drin, Vosgerau zitiert daraus:
Kurz zuvor hatte Reimer seine Kritik an Brosius-Gersdorfs Nominierung auch öffentlich gemacht: Im Kurznachrichtendienst Bluesky teilte er am 8. Juli einen Bericht der “FAZ” über die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), die ebenfalls Brosius-Gersdorfs Position zum Schwangerschaftsabbruch kritisierte. Reimer kommentierte: “Genau so!”
Er sehe Brosius-Gersdorfs Nominierung kritisch, schrieb Reimer t-online in seiner Stellungnahme. “Ich nehme sie als Aktivistin wahr, die über eine Neuinterpretation des Grundgesetzes ein deutsches ‘Roe v. Wade’ erreichen will. Darin liegt ein Bruch mit der gesamten bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 2 Abs. 2 GG.” “Roe v. Wade” war in den USA 1973 eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs zum Abtreibungsrecht.
Es fehle in Brosius-Gersdorfs Ausführungen auch bis heute “die verfassungsrechtlich zentrale Unterscheidung zwischen Eingriffsabwehr (Grundrechtsverletzungen durch den Staat) einerseits und grundrechtlichen Schutzpflichten andererseits”, schrieb Reimer weiter. Ohne diese Unterscheidung könne man die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Abtreibungsgesetzgebung nicht seriös führen.
Auf deutsch: Die hat keine Ahnung von Verfassungsrecht, die faselt nur.
Genau das sage ich ja auch.
Das „Kurzgutachten“, das sie entlasten soll
Fast überall war gestern in den Medien die Rede von einem „Kurzgutachten“ der von ihr beauftragten Stuttgarter Kanzlei Quaas und Partner, das sie vom Verdacht des Plagiats entlaste.
Nur: Dieses ominöse Kurzgutachten habe ich noch nirgends gesehen.
Und die Kanzlei erscheint mir auch fragwürdig, denn aus ihrer Selbstbeschreibung:
Wir sind Fachleute. Wir sind Ihre Partner für öffentliches Recht und Gesundheitsrecht. Ob öffentliches Bau- und Planungsrecht, Krankenhausrecht, Verfassungsrecht – die stete Verfolgung dieser und weiterer, hier aufgeführter Gebiete ist unser Fokus. Sie mitzugestalten ist unser Anliegen.
Und dann kommt eine lange Liste – aber Prüfungsrecht gehört nicht dazu. Und Prüfungsrecht ist so komplex, dass man das nicht mal eben googeln oder mit dem üblichen Juristengefasel auslegen kann.
Mir kommt das wie eine Finte, wie ein PR-Stunt vor, vor allem, weil man nirgends das Gutachten selbst sieht und „Kurzgutachten“ ja schon sagt „Haben wir nicht so genau geprüft“.
In dem, was die Medien zitieren, liegt nämlich schon ein Knackpunkt. Ist mir aufgefallen, aber auch einem Leser:
Zum Plagiatsvorwurf um die Richterin Prof. Dr. Brosius‑Gersdorf:
aktuell heißt es im Mainstream, allenfalls hat ihr Mann von ihr abgeschrieben, weil dessen Habilitationsschrift jünger ist als ihre Dissertation. Das stimmt so nicht! Während ein Promotionsverfahren von Einreichen bis Promotionsprüfung zumeist 3-4 Monate dauert, braucht man bei Habilitationen mehr Geduld. Richtwert ein Jahr, anderthalb Jahre sind auch keine Überraschung.
auf https://www.jura.uni-leipzig.de/personenprofil/mitarbeiter/prof-dr-hubertus-gersdorf
findet sich:07/1998
Abschluss des Habilitationsverfahrens (Habilitationsschrift: „Öffentliche Unternehmen im Spannungsfeld zwischen Demokratie- und Wirtschaftlichkeitsprinzip. Eine Studie zur verfassungsrechtlichen Legitimation der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand“)Damit liegt die Fertigstellung und Einreichung der Arbeit ebenfalls in 1997!:
Interessant ist auch die Frage, wie ähnlich sich die Themen der Diss und der Habil eigentlich sind, weil diese doch an unterschiedlichen Unis eingereicht wurden, Zufall oder Absicht? Scheinen auf verwandten Gebieten zu liegen, sonst würden Textstellen nicht so gut zu beiden Arbeiten passen. Hat Brosius‑Gersdorf ihr Thema vom betreuenden Prof erhalten, oder hat sie ihm ihr Thema vorgeschlagen?
Das sind gute Fragen. Das ist nämlich genau der Punkt, dass es bei Plagiaten nicht darauf ankommt, wann die Arbeit veröffentlicht, sondern wann sie geschrieben wurde.
Und wenn in diesem – mir bisher nicht vorliegenden – „Kurzgutachten“ das drin steht, was die Zitate daraus in den Medien suggerieren, dann dürfte dieses Kurzgutachten Fake sein, ein PR-Stunt, der die dummen Medien reinlegen und die gehorsamen Medien mit Material versorgen soll.