Ansichten eines Informatikers

Das Geschwätz des Arnd Diringer, Professor, Jurist und Publizist

Hadmut
11.7.2025 19:08

Eine Detailbetrachtung am Rande zur Farce der Verfassungsrichterwahl.

Ich hatte heute schon beschrieben, dass die Wahl der Verfassungsrichter eine Farce ist, früher im Hinterzimmer, und weil es zu schlimm und verfassungswidrig war, nunmehr als Wahl im Bundestag, um den Anschein von Demokratie zu geben.

Dazu schrieb mir ein Leser:

Frauke Brosius-Gersdorf als zweite Susanne Baer?

Hallo Hadmut,

Sie schreiben „Verfassungsputsch verhindert?“

Mitnichten – der fand vorher statt !

Der Altparteienblock hatte da wohl im letzten Jahr schon vorgesorgt, mir war das jedenfalls entgangen.

Ein sogenannter „Ersatzwahl-Mechanismus“.

„Trotzdem werden die drei Kandidaten mit Sicherheit gewählt. Das regelt ein „Ersatzwahlmechanismus“, der im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist. Dort ist festgelegt: Wenn in einem Wahlgremium ein Kandidat nicht die nötige Mehrheit erreicht, kann das andere Wahlgremium einspringen. In diesem Fall: Fällt ein Kandidat im Bundestag durch, kann ihn immer noch der Bundesrat wählen. Die in 12 von 16 Bundesländern mitregierende SPD würde ihre Kandidatinnen durchbekommen. Union, SPD und Grüne kommen im Bundesrat auf mehr als ausreichend Stimmen für den Unions-Kandidaten Spinner.“

(Quelle: https://www.n-tv.de/politik/Der-Disput-um-die-Verfassungsrichter-eskaliert-article25892662.html)

Offensichtlich eine Maßnahme des Brandmauer-Pakets.

Oder doch eher ein erneuter Verfassungsputsch?

Wer sich eine solche Regelung ausdenkt, weil sie ihm in die Karten spielt, hat auch keine Skrupel diese wieder abzuschaffen, wenn sie anderen in die Karten spielt.

Grundgesetz und Justiz sind zum Spielball der Brandmauerfetischisten geworden – wie man nicht nur an diesem Beispiel sieht.

Die aktuellen Gespräche zwischen AfD- und BSW-Führung in Thüringen werden genau aus diesem Grund geführt. Man spricht von Strategien für neue Mehrheiten jenseits der Brandmauer.

In diesem Sinne!

Die ganze Wahl ist eine Farce und letztlich nichts anderes als die Neuauflage der alten Hinterzimmerkungelei, nur jetzt mit pseudodemokratischem Anstrich. Man kungelt immer noch, aber die Abgeordneten haben so zu tun, als hätten sie das so gewählt.

Der Knackpunkt: Es ist keine demokratische Wahl, wenn man nicht weiß, wen man wählt. Es gibt keine Aussprache. Die Abgeordneten bekommen ein Foto und einen Namen, von dem sie noch nie gehört haben, und dazu die Ansage „Über jeden Zweifel erhaben“, und sollen dann abstimmen – ohne zu wissen, worüber sie abstimmen. Es gab neulich mal eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber, dass die Abstimmung über Anträge nicht so früh erfolgen darf, dass der Abgeordnete nicht weiß, worüber er abstimmt, weil er wissen und durchdrungen haben muss, worum es geht.

Hier aber sollen die Abgeordneten im Blindflug entscheiden, dafür aber Mehrheiten „gewährleisten“:

Wie soll das eigentlich gehen? War es nicht so, dass der Abgeordnete nicht an Weisungen gebunden, sondern nur seinem Gewissen verpflichtet ist?

Und zwei Aspekte sind da ganz sicher verfassungswidrig:

  • Wenn Abgeordnete abstimmen müssen ohne zu wissen, worüber sie eigentlich abstimmen.
  • Wenn „Der Bundestag“ vorgegebene Wahlergebnisse „zu gewährleisten“ hat.

Wenn die Wahl schon so verfassungswidrig ist, wie soll dann die Richterin noch verfassungskonform sein können?

Ich hatte vorhin schon einen Tweet zitiert:

Ich halte das in multipler Hinsicht für Unsinn. Man kann die Frau beruflich gar nicht zerstören, die hat eine W3-Professur und ist – im Gegensatz zu Normalbürgern – bis in Grab durchfinanziert, bekommt viel mehr Pension als andere Rente und ist aller finanziellen und beruflichen Sorgen auf immer enthoben. Wenn man weiß, viele Leute die Parteien und die Universitäten am Fließband zerstören, und damit meine ich wirklich zerstören, finanziell und existenziell vernichten und kein Wort darüber verlieren, dann empfinde ich das schon als Verlogenheit.

Dazu muss man wissen, was in einem anderen Thread erwähnt wurde:

CDU-Mitglied. Es sieht aus, als wäre das so eine Jura-Professor-Meinung, ist aber eher so eine CDU-interne Sache. Und gerade die CDU ist ja auch immer sehr leichtfertig darin, Leute zu zerstören und vernichten. Die kennen da gar keine Skrupel.

Warum also gelten für Professoren Sonderrechte, die für andere Menschen nicht gelten?

Warum müssen sich normale Menschen Bewerbungen und Bewerbungsinterviews stellen, Absagen riskieren und hinnehmen, und auch akzeptieren, bei Bedarf gefeuert zu werden, während die Professoren so eine Sonderkaste bilden, die man niemals feuern, niemals kritisieren, niemals nach ihren Befähigungen fragen darf?

Diese akademische Arroganz erlebe ich seit 30 Jahren: Professoren sind unkritisierbar, müssen gar nichts nachweisen. Auf allen anderen darf man herumtrampeln.

Also habe ich geantwortet (der untere Teil ist nicht der erste Thread, sondern etwas später entstanden, ich habe das jetzt mal so im Screenshot genommen, weil X mir das gerade so schön untereinander angezeigt hat):

Ich bin nämlich nicht der Meinung, dass es ein (unzulässiger) persönlicher Angriff war.

Denn erstens setzt meines Erachtens (in Ahnlehnung an die juristische Frage, ob jemand Urheberrechte an einem Bild geltend machen kann, auf dem er abgebildet ist, was laut BGH danach zu beurteilen ist, ob sich die Bildaussage ändert, wenn man die Person darin gegen eine andere austauscht) ein persönlicher Angriff voraus, dass die Person nicht austauschbar ist, dass der Angriff also gegen eine gedanklich ausgetauschte, funktional vergleichbare Person, die dasselbe sagt, nicht funktionieren würde. Tauscht man Diringer gegen einen x-beliebigen anderen (Jura-)Professor aus, würde sich an meiner Antwort nichts ändern.

Der Knackpunkt ist aber, dass sich Diringer dreht und windet, um sich zur Sache nicht mehr zu äußern, und ständig nur noch auf „persönlicher Angriff“ macht, obwohl ihn andere auffordern, zu antworten. Ein mit ihm offenbar befreundeter Professor kam dann noch hinzu und versuchte, als eine Art Sekundant, mich in endlose dialektische Schwurbel- und Wiederholungspalaver zu verwickeln, klassisches Trolling.

Das ist ein Phänomen, das ich schon vor 30 Jahren an der Uni und seither immer wieder beobachtet habe:

  • Eine Auseinandersetzung in der Sache gibt es nicht.
  • Professoren kann und darf man nicht kritisieren.
  • Wenn überhaupt, dann darf man höchstens Abwesende höchstens gleichen akademischen Ranges kritisieren.

Und verstößt man dagegen, dann kommt sowas wie „Das sagt er nur, weil er …“ oder „Persönlicher Angriff“. Also solche Rabulistiken, um Kritik komplett zu ignorieren, weil man sie nicht gewohnt ist und nicht erträgt. Typische Kampftaktiken, um sich zur Sache gar nicht zu äußern, kenne ich nur allzu gut aus dem Akademischen Betrieb. Die haben das schon so verinnerlicht, dass die das selbst schon gar nicht mehr merken.

Und letztlich begehen sie damit selbst einen Angriff ad personam: „Du greifst persönlich an, deshalb zählen Deine Argumente im Ganzen nicht mehr, egal was Du sagst.“

Habe ich schon damals an der Uni unzählige Male erlebt: „Das sagt er nur, weil er [unlautere Motive hat]…“, also im ganzen unbeachtlich. So werden Argumente komplett weggewischt.

Schönes Beispiel:

Ob die Vorwürfe/Kritik begründet sind, wird überhaupt nicht betrachtet. Man unterstellt unlautere Motive, und fertig.

Davon ganz abgesehen: Wer persönliche Fehler macht, muss auch persönliche Kritik hinnehmen. Das ist so ein akademisches Ding, dass keine Kritik auf eine Person gemünzt sein darf, weil der sich ja dann unwohl fühlen könnte, sondern man immer nur irgendwelche Sachen oder bestenfalls Abwesende kritisieren darf. Wenn aber einer etwas sagt, was man kritisiert, muss man auch sagen können „Du hast unrecht und machst diesen Fehler …“, ohne dem Vorwurf des persönlichen Angriffs ausgesetzt zu sein, denn Kritik muss ja auch nicht weniger persönlich sein als der zugrundeliegende Fehler.

Nochmal zum Mitschreiben:

Eine direkte Anrede ist ein persönlicher Angriff.

Man darf gar nicht sagen „Sie machen einen Fehler“. Man muss sich da irgendwie in der dritten Person oder auf Sachen-Platzhalter-Ebene außenrum lavieren. Der blanke Wahnsinn. Wie bei Majestätsbeleidigung, man darf dem Monarchen nicht in die Augen sehen, ihn nicht anreden, muss auf Knien vor ihm herrutschen.

So ticken die da an der Universität, in ihrem Elfenbeinturm. Lauter Majestäten. Im Prinzip sagt er, „Was fällt Ihnen ein, mich zu kritisieren!“ „Persönlicher Angriff“ ist ein Tarnbegriff für „unbotmäßige Kritik“.

Habe ich damals schon erlebt: Die „Gesellschaft für Informatik“ sagte mir bei der Suche nach einem Gutachter, dass ich fachlich natürlich recht habe und niemand so dumm sein könne, zu behaupten, was die Uni Karlsruhe damals fachlich behaupte, das sei natürlich falsch. Man werde mir das aber nicht bestätigen, weil man Professoren nicht kritisiere.

Und das nennen die dann „Wissenschaft“ – man darf sie nie kritisieren.

Besonders toll bei den Geisteswissenschaftlern, die ja meinen, jede x-beliebige Aussage sei „wahr“, bis sie vom Publikum widerlegt wird, was das aber nicht darf, weil es ja Kritik wäre (und wenn es doch einer wagt, ihm die Antifa aufs Maul schlägt).

Und deshalb kann der sich auch nicht vorstellen, dass man Frauke Brosius-Gersdorf kritisiert: Die ist Professorin. Die darf man nicht kritisieren.

(Zeitliche Reihenfolge der Tweets stimmt nicht, ich screenshotte die jetzt so, wie Twitter sie mir anzeigt)

Der Beruf darf also keine Rolle spielen. Schauen wir ins Profil:

Ach, Arbeitsrecht. Und laut LTO Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verfassungsrecht

Ach, gar. Der gewöhnliche Bürger muss sich persönlich bewerten lassen, im Arbeitszeugnis, persönlicher geht es kaum, weil man das bei einer Bewerbung vorlegen muss,

Na, göttlich: Gibt sich im Profil als Professor für Arbeitsrechts, macht auf Verfassungsrecht, aber man soll nicht kritisieren dürfen, dass er weder die normalen Abläufe bei einer Bewerbung hier anerkennen will noch weiß, dass es verfassungswidrig ist, wenn Abgeordnete a) blind und b) nach vorgegebenem Ergebnis abzustimmen haben, und meint, es sei ein „persönlicher Angriff“, wenn man ihm das vorhält.

Aus irgendwelchen Gründen glaubt er, es stehe gewöhnlichem Fußvolk überhaupt nicht zu, ihn auch nur anzusprechen.

Krönender Abschluss

Heißt: Es steht mir niederem Knecht gar nicht zu, ihro Durchlaucht und Hochwohlgeboren anzureden. Jurist durch und durch. Sitzt auf dem hohen Roß, aber mit dem Reiten hapert’s. Im realen Leben frage ich diesen Menschentyp gerne „Junge, warum kaufst Du dir nicht einen Kleinwagen, den Du auch einparken kannst?“

Und der meint, man dürfe nicht die Person angreifen und nicht auf den Beruf abheben, nur die Sache betrachten. Um die aber drückt er sich. Ist wohl im Verfassungsrecht nicht so sattelfest, dass er sich auf einen Disput einlassen könnte.

„Ausgewiesene Qualifikation“?

Welche sollte das sein?

Staatsexamen?

Erstens kommen diese Themen darin nicht vor.

Zweitens gab es das aktuelle Richterwahlverfahren zur Zeit seiner Ausbildung noch gar nicht.

Drittens sagten mir Bundestag und Richter damals in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht, dass das Thema sehr schwierig sei, weil das dazu weder Rechtsprechung noch Literatur gebe, und ich der erste sei, der darin bohrt. Aber der Diringer will eine „ausgewiesene Qualifikation“ darin haben.

Viertens habe ich die letzten Jahre unzählige Juristen mit beiden Staatsexamen erlebt, bei denen nicht mal das Grundwissen saß. Ich habe ja mal ein paar Jahre in einer Rechtsabteilung in einem großen Rudel Juristen gesessen. Ich erinnere mich noch an den letzten Tag meiner (wider Willen geerbten) Tätigkeit in der Leitung der Vorratsdatenspeicherung. Zwei junge Prädikatsjuristen kamen zu mir ins Büro und erklärten, man habe beschlossen, dass das nicht geht, dass das ein Informatiker macht, das Thema sei so anspruchsvoll, das müssten Juristen machen. Oh, Prima, sagte ich, könnte Ihr sofort haben, ich bin so froh, wenn ich den Scheiß endlich los bin. Danke! Da habt ihr.

Am übernächsten Tag standen die Prädikatsjuristen mit allen Staatsexamen zähneklappernd wieder bei mir am Tisch. Ein Fax vom Landgericht X war reingekommen, Beschluss Blabla. „Was sollen wir denn da jetzt machen?“ Also habe ich denen beigebracht, was man damit macht: Erst einmal lesen. Und verstehen. Das war anscheinend das erste Mal, dass die so auf sich alleine gestellt (und das zu zweit) mit einer Gerichtsentscheidung fertig werden mussten.

Nebenbei: Ich befasse mich seit 35 Jahren mit Verfassungsrecht und schon mehrere Verfassungsrichter konnten mir im direkten Streit in Verfassungsrecht nicht standhalten, denn ausgerechnet Verfassungsrichter haben verblüffend wenig Ahnung von Verfassungsrecht, die Urteile schreiben nämlich deren Mitarbeiter, normalerweise Richter normaler Gerichte. Ich habe schon mehrere zu diesem Zeitpunkt amtierende Verfassungsrichter dabei ertappt, dass sie nicht einmal das Grundwissen über die Grundrechte hatten. Die sitzen da nur als Statthalter der Parteien.

Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass Verfassungsrichter sonderlich Ahnung von Verfassungsrecht hätten. Woher auch? Ahnung haben da nur die Mitarbeiter und jene Richter, die vorher Bundesrichter waren, aber nicht die Parteistatthalter.

Das Aroma

Das nur mal, um Euch ein Aroma davon zu geben, was da bei dieser Wahl und in den Parteien und bei den Juristen abläuft.

Viele Juristen sagten mir über die Jahre, dass es in den Rechtswissenschaften gar kein „richtig“ und „falsch“ gebe. Es gebe nur „vertretbar“ und „nicht vertretbar“.

Es gibt Meinungen, und die werden nur danach bewertet, wer sie haben darf.

  • Jura-Professoren sind die Höchsten und dürfen jede Meinung „vertreten“, die sie wollen.
  • Nicht-Juristen dürfen gar keine Meinung „vertreten“, sie sind nicht meinungsfähig. Sie haben zwar alle Gesetze genauestens zu befolgen, können sie aber nicht verstehen und dürfen sie weder auslegen noch kommentieren.

Und Jura-Professuren werden natürlich ohne Ansehen der Befähigung nach Frauenquote und political correctness besetzt.

Jetzt wisst Ihr, was „Recht“ ist.