Ansichten eines Informatikers

Maja: Sachsen oder Berlin?

Hadmut
1.7.2025 17:14

Leser fragen – Danisch weiß es auch nicht.

Ein Leser fragt an, warum ich (ich hatte ja auch eine Quelle angegeben) geschrieben hatte, dass „Maja“ von Gericht und Staatsanwaltschaft in Berlin an Ungarn ausgeliefert wurde, der MDR aber behauptet, es sei Sachsen gewesen.

Weiß ich nicht.

Im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts steht, dass „die Person“ in Berlin festgenommen wurde und das Kammergericht die Auslieferung für rechtmäßig erklärt hat. Das „Kammergericht“ ist das Oberlandesgericht von Berlin.

Ich blicke durch das ganze Ding noch nicht durch. Im MDR-Artikel, den der Leser anführt, heißt es

Die Entscheidung, die Überstellung der 23-jährigen Maja T. nach Ungarn sofort durchzuführen, wurde in Sachsen getroffen. Das erklärte die Berliner Leitende Oberstaatsanwältin Simone Herbeth in einer Sitzung des Rechtsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus: “Die Frage, wie, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Verkehrsmittel die Vollstreckung vollzogen wird, liegt nicht bei uns, sondern ist eine Ermessensentscheidung der mit der Vollstreckung beauftragten Polizei. Also in dem Fall: Des sächsischen Landeskriminalamts”, sagte Herbeth am Mittwoch.

Das muss wohl irgendwas damit zu tun haben, dass die Sachsen gegen Maja ermittelten, und das säschsische LKA die Ermittlungen in Deutschland führte, Maja aber in Berlin festgenommen wurde, und sich dann die Zuständigkeiten irgendwie mischen.

Es würde aber vielleicht meine Frage beantworten, wieso die Berliner (General-)Staatsanwaltschaft da die Auslieferung beim Kammergericht beantragt hat, obwohl doch die Berliner Staatsanwaltschaft so auf links gebügelt und in der Hand der Grünen ist. Vielleicht liegt die Entscheidung bei der ermittelnden Polizei (=Sachsen), das Rechtsmittel aber bei der festnehmenden (=Berlin)?

Ich habe das noch nicht verstanden.