Ansichten eines Informatikers

Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz

Hadmut
9.6.2021 21:43

Von wegen Souveränität.

Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Ich weiß nicht, ob Ihr das mitbekommen habt. Die EU-Kommission hat ein Strafverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil das Bundesverfassungsgericht sich letztes Jahr in einem Urtei zur EZB über den Europäischen Gerichtshof hinweggesetzt hatte.

Nach Auffassung der EU-Kommission steht EU-Recht über deutschem Recht, einschließlich der Verfassung.

Irgendwer sagte vorhin in einem Kommentar, dass so ein Verfahren nicht möglich sei, weil es vor dem EuGH stattfinde, der hier aber am Streit beteiligt ist und nicht in eigener Sache entscheiden kann. Aber von diesem Detail mal abgesehen: Wer ist hier eigentlich der Souverän?

Wer gibt hier eigentlich die Gesetze?

Mal anders gefragt: Ist die Präsidentin der EU-Kommission nicht Ursula von der Leyen? Und hat nicht Angela Merkel sie da reingehievt?

Was geht da vor sich?

Sogar der Tagesspiegel fragt schon, ob die EU-Kommission von allen guten Geistern verlassen sei. Und vermutet, dass Ursula von der Leyen gerade durchdreht, weil sie es nicht verwinden kann, dass das Bundesverfassungsgericht sich nicht der EU unterworfen hat. Dass Ursula von der Leyen schwerste Charakterschäden hat und mit äußersten Jähzorn auf alles losgeht, was sich ihr nicht beugt, ist ja bekannt, das haben wir ja schon oft genug miterlebt. Sowas entsteht, wenn solche Berufsversager mit dubiosem Lebenslauf in Machtpositionen kommen.

Jetzt stellt Euch mal vor, Ursula von der Leyen will Deutschland zerstören, und alles was wir an Bundeskanzlerin haben ist eine völlig unerfahrene Studienabbrecherin und selbsternannte Völkerrechtlerin.

Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.