Ansichten eines Informatikers

Das Bundesarschgesetz

Hadmut
9.10.2026 1:18

Satire und Realität auseinander zu halten, war schon schwierig.

Jetzt wird es unlösbar, Satire und Gesetz auseinander zu halten.

Nachdem ich mit dem Thema IP-Adressspeicherung ja nun erst einmal durch bin und gesagt habe, was ich zu sagen habe, habe ich heute mal einen Blick in etwas geworfen, was ich mir bisher verkniffen habe, um mich nicht von der Aufgabe abzulenken. Das heute auch vom Kabinett beschlossene „Gesetz gegen digitale Gewalt“.

Das Bundesarschgesetz, das einem verbieten soll, Hintern zu fotografieren.

Sogar angezogene.

Zur Veranschaulichung:

Dazu soll es auch ohne Sexualisierung verboten und unter Straf gestellt werden, nackte Brüste, Hintern, Gentialien zu fotografieren.

  • Man kann also künftig Straftaten begehen, ohne dass man Beweisfotos machen darf, indem hinten den Hintern und vorne Brüste oder Schniedel freilegt.
  • Femen darf man künftig nicht mehr fotografieren.
  • Das ist alles unglaublich schwammig und unklar formuliert. Was ist etwa ein schwerwiegender Fall? Ein schwerwiegender Hintern?
  • Ist ein Foto eines Hängearschs „sexualisierend“?

Was mich aber besonders frappiert, ist die Asymmetrie. Unter Genitalien und Hintern kann ich mir ja näherungsweise noch etwas vorstellen. Aber was, zur Hölle, sind „weibliche Brüste“?

Woher soll ich wissen, ob sich jemand gerade als Mann, Frau, Telefon, Himbeertorte identifiziert? Kann ich künftig Titten fotografieren und sagen „Habe ich für einen Mann gehalten“?

Jahrelang hieß es, es gibt keine Geschlechter, und niemand kann das von außen feststellen, und jetzt plötzlich alle für alle offensichtlich sein, was „weibliche Brüste“ sind?

Irgendwie wird das immer bekloppter, was von der Regierung kommt.