Personalien, Parallelen und eine Menge Fragen
Aktuelles aus der Human Resources Abteilung.
Holt
Der Windkraftschwindler Hendrik Holt, der Leuten Windparks verkauft hatte, die es gar nicht gab, über den ich neulich geschrieben hatte, weil mir in einer Doku über ihn aufgefallen war, dass sie seine Frau so aufgenommen hatten, dass es aussah, als säße sie in einem Privatflugzeug, das auf mich wie eine Attrappe wirkte, was sich bestätigte, und was dann unter meiner Würde wäre, lieber ließe ich mich auf einer Parkbank aufnehmen als in einer Sperrholzattrappe auf Privatflieger zu machen, ist vor einem Monat aus dem Gefängnis ausgebüchst. Genauer gesagt, vom Freigang nicht zurückgekommen. Hat noch eine Mail geschickt, dass er nicht zurückkomme, und auf Social Media getrötet, wie fantastisch der Kaviar in Moskau sei, und der ist nun in Dubai festgenommen worden.
Was Fragen aufwirft.
Denn irgendwo stand, ich weiß nicht, mehr, wo ich das gelesen habe, er sei über Polen und die Türkei nach Dubai gereist.
Was ich seltsam finde, denn normalerweise kassiert man von Knastbrüdern die Reisepässe ein. Der NDR dagegen behauptet, man habe von ihm nur den Personalausweis, aber nicht den Reisepass eingezogen. Ei, warum nicht? Zugegeben, Einziehen ist schwer, wenn man nicht weiß, wo der ist. Aber komisch ist das schon.
Da standen die Türen im Knast wohl sperrangelweit offen.
Backes
Genau das Gegenteil von festgenommen, nämlich freigesetzt, wurde Michael Backes, (nun ehemaliger) hochbezahlter Chef des CISPA, auch der schon Gegenstand einiger Blogartikel, etwa diesem, weil er der deutsche Elon Musk oder Steve Jobs sein wollte. Ne Nummer kleiner hatte er es gerade nicht.
Das Problem bei ihm waren wohl die Chinesen, nämlich die, mit denen er zusammengerarbeitet hatte, weil man zu dem Schluss kam, dass die Informationssicherheit in diesem Cispa Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit wohl doch nicht so hoch war.
Etwas deutlicher schreibt es sol.de: „Tür und Tor sperrangelweit offen“: Cispa in Saarbrücken soll Daten unzureichend geschützt haben
Externe Prüfer haben beim Saarbrücker Forschungszentrum Cispa Mängel beim Schutz von Daten und Geschäftsgeheimnissen festgestellt. Ein Abfluss sicherheitsrelevanter Erkenntnisse konnte weder bestätigt noch ausgeschlossen werden.
Das renommierte Forschungszentrum für IT-Sicherheit Cispa in Saarbrücken hat nach Einschätzung externer Prüfer Daten und Geschäftsgeheimnisse unzureichend geschützt und „mit risikobehafteten Personen und Institutionen aus der Volksrepublik China kooperiert und publiziert“.
Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) unterrichtete den Forschungsausschuss des Bundestags über einen entsprechenden Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, der seit Dienstag (23. September 2026) vorliegt.
Bericht: bedenklich intensive Zusammenarbeit mit ChinaDie Prüfung war nach Berichten über mögliche Sicherheitsmängel bei der Zusammenarbeit mit China im Juni veranlasst worden. Das „Handelsblatt“ hatte berichtet, es gebe eine bedenklich intensive Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern aus China, bei der sensible Daten und Know-how zu Themen wie KI und Cybersicherheit in die Volksrepublik abgeflossen sein könnten.
In einer Forschungsgruppe zu Fragen von IT-Sicherheit, Datenschutz und KI waren demnach 18 von 19 Mitgliedern chinesischer Herkunft. Eine andere Forschungsgruppe zur Schnittstelle von maschinellem Lernen und Datenschutz rekrutierte sich ausschließlich aus chinesischen Wissenschaftlern. Die Zeitung verwies darauf, dass China seit 2017 seine Bürger per Gesetz dazu verpflichte, bei Bedarf mit den Nachrichtendiensten zusammenzuarbeiten.
„Tür und Tor sperrangelweit offen“ – Datenabfluss nicht bestätigtIn ihrem 400-seitigen Abschlussbericht, der in seiner Gesamtversion nach Angaben Bärs nach rechtlicher Prüfung „zwingend als VS vertraulich eingestuft“ werden müsse – also nicht veröffentlicht wird – kommen die Prüfer zu dem Schluss, dass der Abfluss sicherheitsrelevanter Erkenntnisse weder bestätigt noch ausgeschlossen werden könne. „VS“ steht hier für „Verschlusssache“. Die bei Cispa vorhandene Datenlage lasse keine gesicherten Aussagen dazu zu.
Die Erkenntnisse über die Zugangsmöglichkeiten zum Forschungsnetzwerk des Instituts zeigten aber, dass ein Abfluss sicherheitsrelevanter Erkenntnisse jederzeit möglich war. „Bildlich gesprochen standen beim Forschungszentrum für Informationssicherheit Tür und Tor sperrangelweit offen“, sagte Bär.
Der hat da offenbar Sicherheit verkauft, die es nicht gab.
Was ebenfalls Fragen aufwirkt. Denn dass Backes auf mich nicht seriös, sondern wie ein Windbeutel wirkt, hatte ich schon 2011 beschrieben.
Und ich habe schon bei der Gründung des CISPA nicht verstanden, wieso man sich den ausgesucht hat.
So langsam treten die Vorgänge, die ich damals an der Uni erlebt habe, in denen auch Backes am Rande vorkam, plastisch hervor. Ich hatte ja damals schon beschrieben, dass man die fähigen Leute alle rausgedrängt und die IT-Sicherheitsprofessuren mit Windbeuteln und Quotentussis besetzt hat.
Da wäre jetzt nämlich eine Frage, welcher Zusammenhang dazwischen besteht, dass der BND damals die IT-Sicherheitsforschung sabotiert hat, und nun die Chinesen bei allem zu- und reinschauen.
Seit ich herausgefunden habe, dass Beth IM des BND gewesen sein muss, kommt mir das sowieso alles verdächtig vor. Hatte der BND da beim Helmholtz-Zentrum die Finger mit drin?
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 99 Geheimdienstliche Agententätigkeit(1) Wer
1. für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausübt, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist, oder
2. gegenüber dem Geheimdienst einer fremden Macht oder einem seiner Mittelsmänner sich zu einer solchen Tätigkeit bereit erklärt,
wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wenn die Tat nicht in § 94 oder in § 96 Absatz 1, in § 97a oder in § 97b in Verbindung mit § 94 oder § 96 Absatz 1 mit Strafe bedroht ist.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) § 98 Abs. 2 gilt entsprechend.