Ansichten eines Informatikers

„Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist die Schönste im ganzen Land?“

Hadmut
21.9.2026 17:40

Meine Stellungnahme für den Deutschen Bundestag zu biometrischen und KI-Fahndungsmethoden.

Erst mal ein Sorry an die Leser, ich war die letzten drei Tage sehr kurz angebunden und haben nur im Geiz-Sparbetrieb gebloggt.

Der Grund ist, dass ich am Donnerstag die Einladung als – letzter – Sachverständiger zur Stellungnahme für die und Teilnahme an der heutigen Sitzung des Innenausschusses erhalten habe, von der ich gerade zurückgekommen bin.

Weil ich am Donnerstag noch Termine hatte, bin ich erst ab Freitag nachmittag dazu gekommen, mich damit zu beschäftigen, und hatte deshalb nur zweieinhalb Tage Zeit, um

  • drei Gesetzentwürfe samt Begründungen für die Änderung der Strafprozessordnung und Änderungen des BKA-, Polizei-, Asylgesetzes
  • zwei Gegenanträge von Fraktionen

durchzulesen, dazu noch eine der angegebenen Quellen, bestehende Gesetze, Gerichtsurteile, und dann noch eine Stellungnahme zu schreiben. Das war jetzt schon einige Arbeit über das Wochenende. Man hatte mir zwar angeboten, dass ich als Nachzügler die Stellungnahme wegen der kurzen Zeit auch morgen noch nachreichen könnte, aber heute abend und morgen habe ich gar keine Zeit für so etwas, und ich habe dann auch den Ehrgeiz, ordentlich mit vorgelegter Stellungnahme zu erscheinen. Deshalb war von Freitag bis vergangene Nacht ein Stück Arbeit angesagt. Und gedanklich ist man dann eben da auch permanent drin, weshalb nicht mehr viel Luft für das Blog blieb. Waren aber nur drei Tage. Einen Vortrag vorzubereiten war aber nicht mehr drin, ich habe da spontan geredet, zumal man ohnehin nur 3 Minuten für das Eingangsstatement bekam.

Alle Gesetzentwürfe und Stellungnahmen findet Ihr auf dieser Bundestagswebseite. Wurde auch im Palamentsfernsehen übertragen, und ein Protokoll soll es auch noch geben.

Es hat jetzt natürlich wegen der Zeitnot auch nicht ganz die Tiefe, die ich mir gewünscht hätte, und das Korrekturlesen kam auch etwas kurz, aber ich denke, ich bin schon im Wesentlichen damit hingekommen.

Ich finde es erstaunlich, dass eine so gewaltige Änderung der Rechtslage so unauffällig verläuft. Denn vordergründig geht es da um die Nutzung biometrischer Methoden in der Fahnung, eine direkte Folge der Festnahme von Daniela Klette (150 Meter von meiner Wohnung – ich lege aber Wert darauf, dass das Kreuzberg war und ich in Mitte wohne, das ist etwas völlig anderes). Damals haben ja viele (auch die Nachbarn) gefragt, warum unsere Polizei nicht darauf kommt, so zu suchen, wenn schon ein kanadischer Journalist das kann. Der hatte einfach ein altes Fahnungsfoto in eine KI eingeworfen, dann hat die eine Weile nachgedacht und gerumpelt, und nach angeblich einer halben Stunde hatte er sie gefunden, weil Daniela Klette wohl irgendeine Tanzgruppe mag (ich glaube, es war Capoeira, ist aber egal, irgendso ein harmloses Freizeitding eben) und mit ihrer Hüpfgruppe auf irgendeinem Social Media-Posting zu sehen war. Jahrzehnte nach dem Fahndungsfoto. Die KI hat sie gefunden.

Die Frage war: Warum kann unsere Polizei das nicht?

Eine der Antworten war: Weil es dem Bundesverfassungsgericht nicht passe und die eine gesetzliche Grundlage wollten.

Die Reaktion war: Na, dann machen wir ihnen halt eine, dann sind sie zufrieden.

So viel Zufriedenheit gab es dann aber nicht, denn ich hatte einiges zu meckern, und, womit ich so nicht unbedingt gerechnet hätte, auch die anderen Sachverständigen übten im wesentlichen Kritik, in einigen Punkten sogar in derselben Richtung wie ich.

Und gerade weil ich gerade die Nummer mit der – völlig rechtswidrigen – Kontenabfrage durchexerziert habe, bin ich da in Sachen polizeilichem Missbrauch sehr hellhörig. Denn Rechtsschutz gibt es nur in der Theorie. In der Praxis nicht. Eigentlich müsse es darüber nun große, öffentliche Diskussionen geben. Wenn ich daran denke, was in den 70ern wegen der Rasterfahndung oder in den 80ern mit der Volkszählung los war, müsste im Vergleich das jetzt noch mehr scheppern. Tut es aber nicht.

Derber fand ich aber, dass eine so schwerwiegende Sache mit so wenig Sorgfalt abgehandelt wird, denn meines Erachtens (und meiner Stellungnahme nach) strotzden die Entwürfe vor Unklarheiten, Inkonsistenzen, Fehlern. Schon der – zentrale – Begriff der Biometrie wurde nicht geklärt.

Ob es was bringt, seine Meinung dazu kundzutun, weiß ich nicht. Aber ich habe es zumindest versucht.