Ansichten eines Informatikers

Von der Verfassungswidrigkeit des Verbots von Sexpuppen mit Kinderaussehen

Hadmut
2.7.2026 3:07

Schwierig.

Ein Leser schreibt, dass das Bundesverfassungsgericht für heute, 9:30, seine Entscheidung über das Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, verkünden wird.

Ein Leser meint, ich solle das mal vorab beurteilen und prognostizieren, wie die entscheiden werden.

Das Verbot des Inverkehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild war 2021 als Teil des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder in Kraft getreten. Demnach sind für Hersteller und Verkäufer Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahre oder Geldstrafen vorgesehen. Käufern drohen bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafen.

Die Beschwerdeführer sahen sich laut dem Verfassungsgericht unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Sie reichten Verfassungsbeschwerden ein. Auch aus der Justiz und der Sexualforschung gibt es Kritik an dem Gesetz beziehungsweise Zweifel daran, dass es wirklich Taten an Kindern verhindert.

Schwierig.

Ich kenne die aktuellen Richter nicht, und das ist ein Thema mit sehr starken für- und wider-Elementen. Da wird es Leute geben, die dafür und dagegen sind, und dann kommt es auf Mehrheiten an.

Ich weiß auch nicht, was genau die da vorgetragen haben.

Das hängt dann natürlich auch sehr stark ab, aus welchem Geschlechtslager die Richter sind. Bei einer Gender-Studies-Professorin von den Grünen wäre ich mir da sicher gewesen.

Ich nehme deshalb an, dass das eine Entscheidung mit verschiedenen Meinungen sein wird, vielleicht sogar mit {\em abweichendem Votum}.

Ich würde vermuten, dass sie da die allgemeine Handlungsfreiheit mit den Schutzpflichten des Staates abwägen. Und dann hängt das davon ab, wie die drauf sind.

Allerdings nehme ich an, dass die – auch eine juristische Auslegungsmethode – sich überlegen werden, was die Folgen wären. Was wäre, wenn wir es verbieten. Was wäre, wenn wir es erlauben.

Und ich vermute, dass die sich dann überlegen, was los wäre, wenn man Kindersexpuppen im Handel bekäme. Das wäre eklig. Das gäbe Ärger und Streit.

Deshalb wäre meine Prognose, dass sie sich ganz knapp dagegen entscheiden und es ein abweichendes Votum geben wird.

Man wird dann sagen, ja, Ihr habt das Recht und das verletzt euer Recht, aber andere haben auch Rechte und der Staat hat Pflichten, und das müssen wir abwägen, und Sorry, aber das geht halt einfach nicht.