Ansichten eines Informatikers

Eine Unterlassungsklage der Amadeu-Antonio-Stiftung

Hadmut
6.5.2026 13:13

Aktuelles aus dem Justizbereich.

Ich finde es seltsam, dass da – soweit ich das jetzt gesehen habe, nicht behauptet wird, dass die Sache unwahr oder erfunden wäre. Laut Text gibt die Stiftung zu, das finanziell gefördert zu haben, bestreitet aber, davon gewusst zu haben.

Die Amadeu-Antonio-Stiftung habe das Projekt zwar mit einer Geldzuwendung gefördert, sei aber „an Konzeption und Durchführung des Projekts zu keinem Zeitpunkt beteiligt“ gewesen, schreibt der Anwalt der Stiftung in seinem Antrag an das Landgericht Berlin. „Die inhaltliche Konzeption sowie die Durchführung des Projekts lagen ausschließlich in der Verantwortung des Trägers.“ Und das war der Berliner Landesverband der SPD-nahen „Sozialistischen Jugend Deutschlands (SJD) – Die Falken“.

Bei dem „Falken“-Projekt an der Oberschule Schleife im Landkreis Görlitz traten zwei junge Frauen auf, die mit den Neuntklässlern Spiele zum Thema „Mut“ machten. Für eine Bildcollage stellten sie ihnen Zeitschriften zur Verfügung, darunter befand sich das Schweizer Magazin „QUEER SEX – whatever the fuck you want!“, das unter anderem Fotos von nur mit Socken bekleideten Männern beim Oralverkehr beinhaltet. Das für zwei Tage geplante Projekt wurde abgebrochen. Gegen die beiden Frauen ermittelt die Kriminalpolizei wegen des Verdachts der Verbreitung pornografischer Inhalte an Minderjährige. Die „Falken“ behaupten, das Sexmagazin sei aus Versehen ausgeteilt worden.

Die Amadeu-Antonio-Stiftung versucht nun, jede Verantwortung von sich zu weisen. Zur Begründung des gegen Apollo News gerichteten Antrags schreibt ihr Anwalt: „Die Verknüpfung der Antragstellerin mit einem strafrechtlich relevanten Vorgang ist in besonderem Maße geeignet, ihren Ruf, ihre Reputation und guten Leumund in der Öffentlichkeit nachhaltig zu schädigen. Dieser ist aber, gerade auch im Hinblick auf Zuwendungen Dritter an die Antragstellerin, für ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage unabdingbar.“

Dass das von ihr geförderte Schulprojekt in Schleife von den sozialistischen „Falken“ organisiert worden war, wussten zu dem Zeitpunkt, an dem wir erstmals über die Verbindung zur Amadeu-Antonio-Stiftung berichteten, weder der Schulleiter noch das zuständige Ministerium. Unseren Bericht, den wir in dem streitgegenständlichen X-Post ankündigten, stützten wir auf eine ausführliche Stellungnahme des sächsischen Kultusministeriums vom 14. April.

[…]

Ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat die Amadeu-Antonio-Stiftung den Förderantrag des Berliner Landesverbands der „Falken“ beigefügt. „Vielen Jugendlichen fehlt es an Perspektiven, und sie fühlen sich angesichts der aktuellen Krisen allein“, schreiben sie darin. „Dies führt dazu, dass rechte Gruppen, die ein Gemeinschaftsgefühl erzeugen, einfache ‚Lösungen‘ und unterkomplexe Feinbilder konstruieren, besonders in ländlicheren Orten, in denen es an Angeboten für Jugendliche ansonsten mangelt, an Popularität gewinnen. Wir glauben, dass es am Thema Mut in Verbindung mit antifaschistischer, künstlerischer Bildungsarbeit mangelt, und würden gerne eine Initiative in Ostsachsen starten, die das ändert.“

[…]

Dass zu diesem alternativen Angebot auch Schwulenpornos zählen sollen – davon war in dem Antrag tatsächlich nicht die Rede. Wobei die „Falken“ in ihrem offiziellen „pädagogischen Selbstverständnis“ erklären, es gelte, die Ideologie der „Heteronormativität“ kritisch zu entlarven, den dahinterstehenden Vorstellungen „entschieden entgegenzutreten“ und „pädagogisch andere Erlebnisräume zu ermöglichen“. Und dies scheint ihnen in Ostsachsen mit finanzieller Unterstützung der Amadeu-Antonio-Stiftung gelungen zu sein. Ob dies bedeutet, dass die Stiftung „dahintersteckt“, muss nun das Landgericht Berlin entscheiden. Die Verhandlung beginnt am Dienstag, 12. Mai, um 10.15 Uhr (Aktenzeichen 27 O 145/26 eV).

Schwierig.

Ich würde mir das sehr gerne anhören, bin aber an dem Tag nicht in Berlin.

Der Punkt ist nämlich der: Eigentlich spielt das im Äußerungsrecht keine bzw. nur in Randfällen der Interessenabwägung eine Rolle, ob die Äußerung für den anderen schwere finanzielle Folgen hätte. Es ist eine Tatsachenbehauptung, und da kommt es im wesentlichen nur darauf an, ob sie wahr und beweisbar oder unwahr ist. Dass sie das Ding finanziert haben, geben sie anscheinend sogar zu, behaupten aber, sie hätten von den Pornos nichts gewusst. Das kommt jetzt auf die Formulierung an. Formulierungen wie „haben finanziert“ sind wohl zulässig, während Formulierungen der Art „stecken hinter“ problematisch sein könnten.

Jetzt muss man aber beachten, dass es hier laut Ladung nicht um die Hauptsache, sondern um eine einstweilige Verfügung geht, und da können solche finanziellen Aspekte schon eine erhebliche Rolle spielen. Man muss dazu aber zweierlei vortragen, nämlich den Anordnungsgrund und den Anordnungsanspruch. Man muss auch behaupten, dass die Publikation als solche rechtswidrig ist.

Und da dürfte es dann haarspalterisch auf die Feinheiten der Formulierung ankommen.

Es sieht so aus, als würde sich die Amadeu-Antonio-Stiftung selbst als die missbrauchte Unschuld, die man um ihre Fördergelder betrogen hat, darstellen. Wenn diese „Sozialistische Jugend Deutschland“ dann auch noch behauptet, dass das ein Versehen und gar nicht geplant war, was sie ja angeblich tun, um einer Strafe zu entgehen, dann wäre es konsequent, die Schüler als Zeugen zu vernehmen, was die Staatsanwaltschaft vermutlich ohnehin tun wird.

Da bin ich mal gespannt, was dabei herauskommt. Das ist nämlich dieselbe Kammer, mit der ich in Sachen HateAid so schräge Abenteuer erlebt habe.