Ansichten eines Informatikers

Der Zensur-Wahnsinn galoppiert

Hadmut
17.4.2026 16:40

Wenn ich die aktuellen Nachrichten und Leserhinweise lese, könnte ich meinen, ich bin im Irrenhaus. [Link zum Gesetz korrigiert]

Anscheinend drehen – vor allem linke – Politiker gerade weltweit durch:

Leserzuschrift aus den USA:

Hadmut, “wir” machen offensichtlich Fortschritte:

https://www.osnews.com/story/144803/nationwide-bill-to-put-age-verification-in-operating-systems-introduced-in-the-us/

https://www.congress.gov/bill/119th-congress/house-bill/8250/all-info

Official Title as Introduced
To require operating system providers to verify the age of any user of an operating system, and for other purposes.

Von Josh Gottheimer, Demokratenpartei, also von links. Der Gesetzentwurf selbst ist hier zu finden.

SECTION 1. Short title.

This Act may be cited as the “Parents Decide Act”.

SEC. 2. Required age verification for users of operating systems.

(a) Requirements.—An operating system provider, with respect to any operating system of such provider, shall carry out the following:

(1) Require any user of the operating system to provide the date of birth of the user in order to—

(A) set up an account on the operating system; and

(B) use the operating system.

(2) If the relevant user of the operating system is under 18 years of age, require a parent or legal guardian of the user to verify the date of birth of the user.

(3) Develop a system to allow an app developer to access any information as is necessary, collected by the operating system to carry out this section and any regulation promulgated under this section, to verify the date of birth of a user of an app of the app developer.

[…]

Das ist nicht nur Wahnsinn – es ist auch technischer Schwachsinn. Aber es läuft darauf hinaus, alle Betriebssysteme, die nicht closed source sind und von einem monopolistischen Anbieter kommen, und das sind praktisch nur Microsoft und Apple, letztlich zu verbieten. Ich nehme an, da steckt Bill Gates mit drin, denn der will ja seit Jahren die totale Überwachung aller Kommunikation und Tätigkeiten auf dem PC.

Schon die Unlogik, dass man dann, wenn man unter 18 ist, die Bestätigung eines Elternteils oder eines rechtlichen Vormundes brauche, um das Datum zu bestätigen, ist Käse. Dann gibt man eben ein, dass man 18 ist. Die ganze Formulierung ist technischer Blödsinn.

Was ist das für ein Vogel? Gucke hier:

Gottheimer worked as a speech writer under former President Bill Clinton (D), assisting with two State of the Union addresses, among other projects. He later worked on Wesley Clark’s and John Kerry’s presidential campaigns. Before running for Congress, he worked for Microsoft as a general manager for corporate strategy and as senior counselor to the chairman of the Federal Communications Commission.[2][1]

Ach, gar. Ein Microsoft-Mann macht Gesetze gegen Linux.

Unmittelbar verfassungswidrig:

Im Falle von Straftaten im Internet wie etwa sogenannter Hate Speech will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) die vorübergehende Sperrung von Absender-Accounts per Gericht zulassen.

„Wenn Betroffene im Netz mit Beleidigungen oder weiteren Straftaten konfrontiert werden, soll ihnen künftig nach dem Gesetz gegen digitale Gewalt ein einfacher durchzuführendes gerichtliches Auskunftsverfahren zur Verfügung stehen“, heißt es im Entwurf für das geplante Gesetz, der WELT vorliegt. Dies sei eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Geltendmachung und Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Dabei geht es vor allem um Fälle, in denen die Täter ihre strafbaren Inhalte über anonyme Accounts in den sozialen Netzwerken verbreiten.

„Wenn die Schwere der Rechtsverletzungen dies rechtfertigt, soll das Gericht auch eine Accountsperre anordnen können. Dabei soll zugleich angeordnet werden können, dass der rechtswidrige Inhalt entfernt wird“, heißt es weiter im Entwurfstext. „Der vorgesehene Richtervorbehalt soll dabei sicherstellen, dass die Strafbarkeit der Äußerung als Voraussetzung für eine Auskunftserteilung eingehend geprüft wird und dadurch das Recht der freien Meinungsäußerung aus Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes stets Beachtung findet.“ Meinungsäußerungen, die nicht strafrechtlich relevant sind, sollten im demokratischen Rechtsstaat anonym bleiben. „Eine Auskunft zur Identifizierung soll in diesen Fällen nicht erteilt werden.“

[…]

Mit der zeitweiligen Sperrung von Absender-Accounts solle „ein neues Instrument geschaffen werden, um schwerwiegende Rechtsverletzungen zu verhindern oder abzustellen“, heißt es im Gesetzesentwurf. „Dadurch können auch künftige Rechtsverletzungen unterbunden werden, selbst wenn der Verletzer nicht identifiziert werden kann. Solche Sperrungen verhindern, dass über einzelne Accounts eines Internetdienstes fortwährend schwerwiegende Rechtsverletzungen begangen werden.“

Aha. Heißt soviel wie: Urteile gegen Unbekannt, rechtliches Gehör gibt es dann auch nicht mehr.

Wer trägt eigentlich die Gerichtskosten, wenn der Beklagte nicht bekannt ist? Und woraus ergibt sich, dass das überhaupt deutschem Recht unterliegt? Woraus ergibt sich überhaupt, dass es eine „Rechtsverletzung“ ist, solange der Gegner nicht gehört wurde?

Es scheint sich um diesen Gesetzentwurf zu handeln.

Ich bin etwas verwirrt. Es gibt jetzt nicht nur ein Team Freiheit, sondern auch ein Bündnis Redefreiheit in Berlin:

Mir ist noch nicht ganz klar, worin sich das Team und das Bündnis unterscheiden, und warum es plötzlich zwei davon gibt.

Ach ja: Die Linke beschwert sich, dass mit dem „Tankrabatt“ Menschen nicht von den Spritpreisen entlastet werden, die gar kein Auto haben: