HateAid: Die Rechtsanwältin Katharina Hannen
Seltsames von der NGO.
Ich hatte doch berichtet, dass ich im Kampf gegen HateAid bin. Vordergründig Ricarda Lang, hintergründig HateAid.
Und dabei hatte ich berichtet, dass ich eine Reihe von Anzeigen und Beschwerden eingereicht habe. BaFin. Finanzamt. Staatsanwaltschaft. Und Rechtsanwaltskammer. Aus verschiedenen Gründen. Letztes wegen der im Artikel beschriebenen Unterschriften, die meiner Einschätzung (und der vieler Leser) nach nicht beide echt sein können. Dabei auch gegen die Rechtsanwältin Katharina Hannen, weil diese gegenüber der Staatsanwaltschaft und in der ersten Instanz vor dem Landgericht Berlin tätig war.
Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner hat dabei ihren Lebenslauf, sogar in Englisch, auf Xing wird sie von der Kanzlei als Mitarbeiterin geführt: „Angestellt, Rechtsanwältin, Preu Bohlig & Partner“.
Vor 10 Monaten soll sie vom Handelsblatt ausgezeichnet worden sein. Da heißt es dann auch
Über diese Auszeichnung habe ich mich heute im chaotischen Alltag mit Baby und kleinen Kind in meiner zweiten Elternzeit sehr gefreut!
So weit, so konsistent.
Heute bekam ich einen Brief. Von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf:

Wie passt das zusammen?
Geben Rechtsanwältinnen ihre Zulassung zurück, wenn sie in Elternzeit gehen?
Wohl kaum. Ich war ja mal für dreieinhalb Jahre in der Rechtsabteilung eines Internetproviders in einem großen Rudel Juristen. Und viele von denen, die da eigentlich nur Büroarbeit für die Firma machten, hatten nebenbei trotzdem immer noch ihre Anwaltszulassung, nicht nur aus Standesdünkel. Manche hatten die zuhause angemeldet. Manche auf den Ehegatten, der dann noch echter Anwalt war. Aber allen war das, auch wenn sie eigentlich gar nicht (mehr) als Rechtsanwalt tätig waren, ganz wichtig, ihre Zulassung zu haben. Einfach, weil es wichtig sei. Damit man bei Bedarf sich selbst oder andere gerichtlich vertreten kann. Und, wie mir mal jemand erklärte, weil das wichtig für die Altersversorgung sei. Ich habe es nicht genau verstanden, und mir auch nicht gemerkt, ist auch schon fast 20 Jahre her, aber da gab es irgendein finanziell günstiges Versorgungswerk für Rechtsanwälte, für das es wichtig war, dass man als Rechtsanwalt zugelassen war. Außerdem sagte mir einer, dass wenn es mal saure Zeiten gibt und man keinen Job mehr hat, sich immer noch als Anwalt durchschlagen kann, denn streiten würden die Leute immer. Langer Rede kurzer Sinn: Ich habe mir von damals gemerkt, dass Juristen auch dann, wenn sie, warum auch immer, nicht oder nicht mehr als Rechtsanwalt tätig sind, ein großes Interesse daran haben, den Status als Rechtsanwalt zu behalten.
Gibt also eine Rechtsanwältin freiwillig ihre Zulassung auf, weil sie in Elternzeit ist? Ich kann mir das nicht ernstlich vorstellen.
Etwas Recherche ergab auf LinkedIn dann das:

Und im Organigramm des Ministeriums taucht in Referat Z.24 Zentrale Vergabestelle, Justitiariat, Beteiligungsverwaltung eine RR’in Hannen auf.
Das finde ich seltsam.
Eine Anwältin, die in dubioser Weise für HateAid tätig war, kommt in einem CDU-geführten Ministerium unter. Und das anscheinend in zeitlicher Nähe zu den US-Sanktionen gegen die HateAid-Geschäftsführerinnen.
Ich kann mir da noch keinen Reim darauf machen. Wäre das Ministerium SPD- oder grünengeführt, käme mir der Gedanke, dass die schnell ihre Leute in Sicherheit bringen. Aber die CDU ist doch meines Wissens nicht gar so eng mit HateAid verbandelt.
Über die Anwaltskammer kann man sie jedenfalls nicht mehr belangen. Davor ist sie jetzt sicher. Wohl gerade noch rechtzeitig.